Ja in der tat schmarrn mit der Schaltungsbedienung
und das mit den Griffen ist vielleicht nicht schön, aber nicht wirklich ein schlagendes Argument gegen eins der Räder
die gebrochenen Rahmen und Lenker natürlich auf jeden Fall
und die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ebenfalls
Wie das juristisch mit der Bruchgefahr ist weiss ich nicht, aber die im EMV Test durchgefallenen Räder hätten in der EU gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Dafür gibt es das CE Zeichen das unter anderem aussagt, das die EMV Grenzwerte bezüglich Abstrahlung (und auch die Empfindlichkeit auf Einstrahlung) eingehalten werden (ich habe den Testbericht selber nicht gelesen und weiss daher nicht, ob letzteres getestet wurde)
(Ich bin selber als Elektronikentwicklungsingenieur damit konfrontiert, das alle von mir und meinen Kollegen entwickelten Produkte, die auch in der EU vertrieben werden sollen das CE Zeichen aufweisen müssen, wir lassen dafür regelmässig an Neuentwicklungen teure Tests bei externen Prüfinstituten durchführen)
Problem bei der CE Kennzeichnung ist freilich, das sie nicht zwingend einen Test auf EMV vorraussetzt, sondern eine Art Selbstauskunft der Firma, die auf Ermessen (im Rahmen einer Abschätzung) beruhen darf, wenn davon auszugehen ist das die Grenzwerte sicher eingehalten werden. Allerdings ist hier offensichtlich falsch abgeschätzt oder gar nicht abgeschätzt worden. Dies begründet im jeden Falle einen sofortigen Vertriebstopp dieser 2 Pedelecs in der EU und meiner Meinung nach sogar eine rückwirkende Pflicht, also eine Rückrufaktion und auch die Möglichkeit eines Verfahrens wegen unzulässiger CE Kennzeichnung. Die zu einer entsprechenden nicht geringen Geldbuße führen würde.