isartrails
Kommentator
Das fragen wir uns wohl alle......wann geht mal wieder was mit den Mountainbikern vom Ammersee zusammen ?
Aber solange offiziell das hier gilt, insbesondere "Teil 4, Paragraph 9, Punkt 3" der "Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) 2126-1-8-G ", vom 11.5.2020, wird sich jede öffentliche Ausschreibung schwertun, zu einer "Geht-mal-wieder-was-zusammen"-Tour aufzurufen:
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
Wenn nämlich unterwegs was passiert, irgendwer einen denunziert oder eifrige Ordnungshüter einfach den ebenfalls in dem oben zitierten Ministerialblatt aufgelisteten Ordnungswidrigkeitenkatalog anwenden wollen, dann fällt das dem auf die Füsse, der zu der Tour aufgerufen hat. Und ich denke, darauf hat keiner Lust.Von daher glaube ich, kann man sich allenfalls privat zu Kleingruppen verabreden.
Von unserer DAV-Sektion kann ich berichten, dass da nach "Formaten" gesucht wird, wie man diese "4+1-Regelung" sinnvoll umsetzen kann, natürlich unter Einbeziehung sämtlicher anderer Hygiene- und Abstandsregeln. Was die Sache erschwert, ist die Tatsache, dass nach gegenwärtiger Regellage Fahrgemeinschaften aus mehreren Haushalten nicht erlaubt sind, aber der Aufruf zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der aktuellen Situation auch nicht wirklich der Weisheit bester Rat ist...