ok, ich weiß, daß ihr das ufo nicht für doppelbrücke (bzw. fw über 130mm) konzipiert habt - die frage: erlischt bei verwendung einer doppelbrückengabel (oder einer Z150) die gesamte garantie des rahmens, oder nur die gegen schäden im steuerrohrbereich?
danke!!!
ciao, georg.
danke!!!
ciao, georg.