Dringend Hilfe gesucht!!!!

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HAllo ich habe ein großes Problem,

mein 96 Rocky Altitude t.o. wurde durch einen unverschuldeten Unfall zerstört. Leider hat mein Anwalt für das Gutachten einen Deppen ausgesucht, der Fahrräder, egal welcher Marke, nach der allg. Schwacke Liste beurteilt. Seiner Meinung sind alle Räder gleich. Aber es gibt ja bekanntlich enorme Unterschiede, ob ich ein Rocky-Rad habe oder eins vom Baumarkt seinerzeit. Dazu benötige ich eure Hilfe. Ich muß dem Gutachter beweisen, daß es da enorme Unterschiede gibt. Der größte Gebrauchtmarkt ist nun mal Ebay. Hat irgendwer noch Auktionsnummern von ausgelaufenen höherwertigen Bikes bei sich zufällig auf dem Rechner gespeichert und kann die hier posten? Zur Zeit läuft nichts aus und morgen soll ich zum Gutachter wegen der Sache. Schaut mal eure Lesezeichen oder die alten beobachteten Artikel bei Ebay oder halt irgendwelche anderen Anhaltspunkte für die Wiederbeschaffungswerte. Hat zufällig irgendwer ein Gutachten von einem Totalschaden und wie da der Wiederbeschaffungswert ermittelt wurde und kann mir das faxen/mailen? Namen können ja geschwärzt werden.
Ich hoffe ihr helt mir.

Gruß
Torben
 
Inserate sind noch unseriöser als Ebay. Da könnte ich ja 10 Anzeigen mit genau meinem Rad zu überhöhten Preisen aufsetzen.

Aber nicht, wenn du aus Ausgaben VOR dem Unfall zitierst. Dann sollte das doch schon ein Anhaltspunkt sein können.

Schau bei ebay - auch international - doch nach den typischen Wörtern "Vintage, retro, kult" etc. und drucke die abgelaufenen Auktionen aus. Da geht doch täglich was.
 
Jeder kann doch in Anzeigen verlangen was er will. Wenn er meint sein 500 € Bike ist 2000€ Wert dann schreibt er das da rein und wird es nicht los. Also Anzeigen helfen mir nicht weiter. Hab Ebay schon abgegrast zur Ziet läuft da nix brauchbares aus.
Die ehemaligen Neupreise helfen ja auch nicht weiter. Wenn das Teil mal 3000€ gekostet hat so hat es jetzt nach 10 Jahren nach seiner Tabelle noch 300 € Wert, Zustand und Laufleistung egal!
 
Das Thema hatten wir doch schon hier:

http://mtb-news.de/forum/showthread.php?t=265563

Anhaltspunkt (wie schon gesagt) ist der NP und der Zustand vor dem Unfall.
Ob es sich um ein Liebhaberstuck handelt, ist bei der Schadensregulierung schwehr ein zu bringen.
Wenn dein Anwalt (mit Vollmacht in deinem Auftrag) einen maessigen Preis schaetzen laesst, isses dumm gelaufen. Preisvorstellungen/Schadenswert klaert man vorher :rolleyes:
Versuche dein Gluch doch mal noch da: http://www.motor-talk.de/f13/s/
Da tummeln sich etliche Versicherungsexperten, die moeglicherweise nen Tip haben.
 
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