Ebaykauf mit Mängeln

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Hallo
Ich habe bei Ebay ein Cannondale Jekelly700 ersteigert. Knapp 700€
Das Fahrrad habe ich durch einen Fehler vom Verkäufer ( unvollständige Lieferanschrift) beschädigt bekommen.
Die Gabel ist verbogen und hat erhebliche Lackabplatzer, Öl ist aus dem Dämpfer vorne der headschock Gabel ausgetretten. Verpackt war das Fahrrad übrigens gar nicht... :( :(
Den Verkäufer habe ich in Kenntnis gesetzt und das Fahrrad zu einem Händler geschlappt. Schaden 489€...
Mit dem Verkäufer war ich so verblieben das die Bezahlung des Rades erstmal bis zum Abklären der Schäden aufgeschoben wird.
Heute bekomm ich ein Einschreiben, KURZFORM: Rad zurück oder Geld komplett bis zum 2.08 zahlen.
Das Rad entspricht nicht seiner Artikelbeschreibung, weitere Mängel sind der zu ersetztende Ketten,Kasseten und Zahnradsatz, Bremsscheiben und Klötze..

Was machen?
Habe schon neue Gabel usw gekauft...

Danke für Eure Tips
 
und meine entstandenen kosten? Ersatzgabel gekauft. Fahrrad ca 50km mit Auto zum Händler gefahren und und und.
Alleine die Zeit und Mühe das Rad wieder in einen sauberen Zustand zu bringen
 
Möglichkeit 1: Rad zurückgeben und bereits bezahlten Betrag zurück
Möglichkeit 2: Der Spediteur ist gegen sowas versichert ( wenn es denn auf dem Transportweg passiert ist ); der Verkäufer muss sich kümmern und mit dem Spedi in Kontakt treten
Möglichkeit 3: Den Verkäufer zur Lieferung des beschriebenen Artikels auffordern bzw. dazu auffordern etwaige Differenzbeträge zur Instandsetzung zu erlassen ( wo wir wieder beim Thema Versandversicherung wären.. )

Gibt sicher noch andere Möglichkeiten, würd dir aber empfehlen dich zuerstmal mit dem Verkäufer zu einigen, bei Nichteinsicht ( was bei dem Einschreiben so ausschaut ) Rad zurück & Geld zurück...

Deine bereits gekaufte Gabel kannste wahrsch. auch umtauschen bzw. anderweitig verbauen ;-)

Gruß, Steffen
 
Raventester schrieb:
Hallo
Ich habe bei Ebay ein Cannondale Jekelly700 ersteigert. Knapp 700€
Das Fahrrad habe ich durch einen Fehler vom Verkäufer ( unvollständige Lieferanschrift) beschädigt bekommen.
Die Gabel ist verbogen und hat erhebliche Lackabplatzer, Öl ist aus dem Dämpfer vorne der headschock Gabel ausgetretten. Verpackt war das Fahrrad übrigens gar nicht... :( :(
Den Verkäufer habe ich in Kenntnis gesetzt und das Fahrrad zu einem Händler geschlappt. Schaden 489€...
Mit dem Verkäufer war ich so verblieben das die Bezahlung des Rades erstmal bis zum Abklären der Schäden aufgeschoben wird.
Heute bekomm ich ein Einschreiben, KURZFORM: Rad zurück oder Geld komplett bis zum 2.08 zahlen.
Das Rad entspricht nicht seiner Artikelbeschreibung, weitere Mängel sind der zu ersetztende Ketten,Kasseten und Zahnradsatz, Bremsscheiben und Klötze..

Was machen?
Habe schon neue Gabel usw gekauft...

Danke für Eure Tips

Was fragst Du, wenn Du schon die Gabel gekauft hast? Der Verkäufer verhält sich völlig korrekt, wenn er Dir anbietet, das Bike zurückzunehmen. Und das ist schon mehr, als andere ohne Druck von sich aus anbieten. Wie Du das Teil beschreibst, würde ich das auch sofort machen... Du kannst jetzt höchstens noch mit ihm eine Preisminderung aushandeln. Aber darauf muss er sich nicht einlassen.
 
leider habe ich die Artikelbeschreibung nicht mehr. Zieht sich schon ne ganze Zeit. Das blöde halt ist, das ich eigentlich schon viel zu viel Mühe in den Schrothaufen gesteckt habe.. Wie gesagt neue Gabel gekauft etc.
Sein Angebot ist folgendes geanz genau:

1. Fahrrad zurück schicken und er will mir dann Versandkostenüberweisen
2. Fahrrad vollbezahlen und wenn Hermes reguliert will er mir den entstanden Schaden bezahlen.

Für mich kommt eingetlich nur 2. in Frage, sehe aber nicht ein SEIN Risiko zu tragen. Fakt ist das das Rad nicht vernüftig geschützt transportiert worden ist. Weiterer Fakt ist auch das das Rad nicht der Aritkelbeschreibung entspricht, darin stand gut gepflegt und nicht stark abgenutzt.

Problem ist wirklich das da jetzt schon soviel Mühe drin steckt.

Gruss Sven
 
Naja ich hätte erstma garnix mit dem Bike gemacht.....also keine Gabel gekauft etc. sondern gleich mit dem getextet das der Artikel sich nicht in dem Zustand befindet wie angegeben.

Aber ist ja schon mal super das er zur Lösungsfindung bereit ist....

Ich hatte auch schon beide Fälle....einen angeblich fast neuen Artikel der dann gut gebraucht war, aber auch z.B. XT Bremsen die als gebraucht drin waren und aber neu waren.....

ach und immer artig die Artikelbeschreibung sichern.Speichern oder ausdrucken.
 
Wenn ich das richtig sehe, hast Du das Rad bisher nicht bezahlt, oder?

Dann würde ich an Deiner Stelle Variante 1 wählen. Wenn da wirklich einiges kaputt ist, dann sei froh, wenn Du es los bist. Wenn Du es behältst, mußt Du womöglich ziemlich lange Deinem Geld hinterherlaufen.
Bis die Sache mit Hermes reguliert ist, das dauert schon eine ganze Weile. Bis Du dann letztendlich Dein Geld hast...
Die Gabel läßt sich sicher auch anderweitig verwenden.

Geld zurück - Dreck zurück!


Gruß Geisterfahrer
 
Da du selbst sagt schon keinen Zugriff mehr auf die Auktionsseite zu haben, ist das Ganze also schon mehr als 3 Monate her? :confused: Da ist beim Spediteur wohl nichts mehr zu machen. Und gleich nach Erhalt beschädigter Ware dafür Ersatzteile kaufen? naja :confused: Erstaunlich auch, das ein Verkäufer mehr als 3 Monate auf sein Geld wartet :confused: Sehr seltsam das :rolleyes:

Mich würde mal interessieren wie das mit Hermes ablief. Die holen doch Räder vor Ort ab. Auf Wunsch bringen die eine Fahrradverpackung mit und packen vor Ort ein. Hat der Fahrer den Kleber dann einfach auf den Rahmen geklebt und gut?

gabelfox
 
hi
Also es lief alles so ab.
Eingentlich wollte ich das Rad abholen, nur leider war ich kurzzeitg verhindert. Wollte halt unbedingt sehen was ich da ersteigert habe. Der Verkäufer ist wie gesagt ein netter.
Er hat mir das Rad dann so zugeschickt.Das Rad habe ich leider nicht persönlich im Empfang genommen sondern meine Nachbarin
Dabei gab es dann offenbar Probleme, da meine Anschrift nicht richtig angegeben war. Rad war in Hamburg und nicht in Bremen 2-3 Wochen später war dann das Rad da.
Verpackung fehlanzeige. Da das Rad sehr schmutzig und schmierig war reinigte ich das Rad. Dabei ist mir an der Gabel halt enorm viel Öl aufgefallen und eine frische ( ohne Dreckbedeckte Stelle) Lackabplatzung. Jetzt bei genauerem Hinschauen sah man auch im vergleich zu andren Rädern das die Gabel verbogen war.
Ich informierte sofort (keine 24 std. später) den Käufer. Der Käufer und ich verblieben erstmal so Hermes abzuwarten und der Verkäufer reklamierte den Schaden. Auch telefonisch haben wir uns immer wieder neu darüber varabredet. Ich sagte ihm zu eine gemeinsame Lösung zu finden. Die ich immer noch finden möchte.
Beim putzen viel mit dann noch auf das sämtliche Zahnkränze ziemlich am Ende sind, Bremsscheiben und Klötze auch fällig waren.
Der Schaden der Gabel beläuft sich laut stadler Bremen auf 489€
Das Rad war irgendwie bei Cannondale eingeschickt usw.. zumindestens wurde mir das mitgeteilt.

Inzwischen habe ich soviel Zeit in das Rad gesteckt und alles total sauber usw gemacht, so das ich es einfach so renoviert nicht gerne wieder abgeben möchte.

Im BGB steht doch ein Wahlrecht bei mangelhafter Lieferung. Rücktritt oder Schadensersatz.

Wie gesagt der Verkäufer ist immer sehr nett gewesen und ich würde es nochmal probieren mich gütlich mit ihm zu einigen.
Nur was genau kann ich machen wenn es scheitert?
.
 
Ich glaube der Spediteur ist mit dem Bike vom Verkäufer zum Käufer gefahren.
Daher sind auch alle Komponenten abgenutzt. :D

Im Ernst: Ich würde auch das Teil zurückgehen lassen.
Die Gabel kannst du für was neues verwenden oder weiterverticken!
 
Ok ich glaube zurück schicken ist die beste Alternative...
Würdet ihr noch eure kosten in Rechnung stellen?? ( moralisch weiß ich nicht ob ich das tun soll)

By the way.. Ich überlege dann ein neues rad aufzubauen..
ghost scandium RT, Scott genius carbon oder giant nrs composite rahmen??
Sollte einfach auch etwas haltbar sein das rad.
 
Zur Sache mal folgendes:

1. Ihr habt einen Vertrag miteinander abgeschlossen
2. Die gelieferte Ware war mangelhaft weil nicht der Beschreibung entsprechend (Grund ist eigentlich egal)

Imho hat der KÄUFER das Recht auf Minderung (weniger zahlen) oder Wandlung (gar nix zahlen, Ware zurück) oder Nachbesserung (reparieren auf Kosten des VERKÄUFERS). Minderung oder Wandlung kann der KÄUFER aber erst verlangen wenn er dem VERKÄUFER ausreichend Gelegenheit zum Nachbessern gegeben hat (wimre 3 Versuche).

Jetzt hängt es davon ab, was ihr ausgemacht habt (am Besten dokumentiert durch Schrift oder Mailverkehr falls es zum Streit (gerichtlich) kommen sollte).

Wenn der VERKÄUFER auf sein Recht zur Nachbesserung verzichtet hat, hast du das Recht zu entscheiden ob du wandeln oder mindern willst.

Wenn du tatsächlich mindern willst, wirds kompliziert, denn du darfst nicht einfach die Reparatur fürs Ersetzen der Gabel durch eine neue Ansetzen, sondern nur den Zeitwert der eingebauten Gabel (Wiederbeschaffungswert) und die Einbaukosten dafür (weiss nicht wie und was dein Händler veranstaltet hat), denn in dem rad war ja auch keine neue Gabel drin.

Ich würde dir folgende Vorgehensweisen empfehlen:

entweder

wandeln, d.h. alles zurückschicken (NACHDEM dir der Verkäufer die Versandkosten überwiesen hat), natürlich wieder in dem Zusatnd in dem du das Rad erhalten hast.

oder

mindern

also SOFORT das Einschreiben erwidern und einen dir angemessen erscheinenden Betrag (geschätzter Restwert der Ware) überweisen und die durchgeführten Reparaturen Gegenrechnen (geht allerdings nur wenn der Verkäufer mit den durch dich durchgeführten bzw. beauftragten Reparaturen auch einverstanden war. Wenn du das nicht tust, geräts du in Verzug und musst evtl Mahngebühren und Vollstreckungsgebühren (wenns soweit kommt) auf jeden Fall zahlen. Also auf jeden Fall einen realistischen Betrag überweisen und nicht nur 1 oder 10 Euro sondern wie oben beschrieben (wenn du ne neue Gabel drin hast für 489 Euro kannst du diese 489 NICHT von den 700 abziehen). Ob der Betrag den du abziehst hat im Zweifelsfall ein Gutachter zu entscheiden, der auch wieder Geld kostet und den du anteilig zahlen musst wenn der zu nem anderen Betrag kommt als du....

Die Minderung ist also kompliziert wenn der Verkäufer nicht einverstanden ist, mit der Wandlung fährst du besser, es sei denn die Rechtslage ist absolut klar...

EDIT: da warst du ja schneller als ich, ja die Versandkosten würde ich mir vorab überweisen lassen, sonst kannst du die einklagen. tahlen muss ise der verkäufer, es wurde ja schlisslich fehlerhaft geliefert.

PS Wenn du ein haltbares Rad willst, kauf dir ein YETI :daumen: :love:
 
Raventester schrieb:
hi
Also es lief alles so ab.
Eingentlich wollte ich das Rad abholen, nur leider war ich kurzzeitg verhindert. Wollte halt unbedingt sehen was ich da ersteigert habe. Der Verkäufer ist wie gesagt ein netter.
Er hat mir das Rad dann so zugeschickt.Das Rad habe ich leider nicht persönlich im Empfang genommen sondern meine Nachbarin
Dabei gab es dann offenbar Probleme, da meine Anschrift nicht richtig angegeben war. Rad war in Hamburg und nicht in Bremen 2-3 Wochen später war dann das Rad da.
Verpackung fehlanzeige. Da das Rad sehr schmutzig und schmierig war reinigte ich das Rad. Dabei ist mir an der Gabel halt enorm viel Öl aufgefallen und eine frische ( ohne Dreckbedeckte Stelle) Lackabplatzung. Jetzt bei genauerem Hinschauen sah man auch im vergleich zu andren Rädern das die Gabel verbogen war.
Ich informierte sofort (keine 24 std. später) den Käufer. Der Käufer und ich verblieben erstmal so Hermes abzuwarten und der Verkäufer reklamierte den Schaden. Auch telefonisch haben wir uns immer wieder neu darüber varabredet. Ich sagte ihm zu eine gemeinsame Lösung zu finden. Die ich immer noch finden möchte.
Beim putzen viel mit dann noch auf das sämtliche Zahnkränze ziemlich am Ende sind, Bremsscheiben und Klötze auch fällig waren.
Der Schaden der Gabel beläuft sich laut stadler Bremen auf 489€
Das Rad war irgendwie bei Cannondale eingeschickt usw.. zumindestens wurde mir das mitgeteilt.

Inzwischen habe ich soviel Zeit in das Rad gesteckt und alles total sauber usw gemacht, so das ich es einfach so renoviert nicht gerne wieder abgeben möchte.

Im BGB steht doch ein Wahlrecht bei mangelhafter Lieferung. Rücktritt oder Schadensersatz.

Wie gesagt der Verkäufer ist immer sehr nett gewesen und ich würde es nochmal probieren mich gütlich mit ihm zu einigen.
Nur was genau kann ich machen wenn es scheitert?
.

Hättest doch mein Jekyll kaufen sollen ;) :lol: .
 
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