Erstinspektion, Pflicht für Garantie?

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Hallo zusammen,

habe Probs mit dem Steuersatz an meinem Big Mountain1. Nun meine Frage:
Muß ich die Erstinspektion durchführen lassen um den Garantieanspruch auf sämtliche Teile aufrecht zu halten.
Kenne mich selber ganz gut aus und weiß wie man ein Bike anständig wartet...

Danke für eure Antworten

CYA
 

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Re: Erstinspektion, Pflicht für Garantie?
Hi,

das das Rad zur Begutachtung des Problems nach Koblenz muß ist völlig klar, war aber auch nicht die Frage;-)
Hinsenden werde ich es, jedoch möchte ich nicht 29,90 Euro dafür bezahlen zu hören , das abgesehen von den Problem mit dem Headset alles in Ordnung ist.

Gruß
 
Du rufst bei Canyon an und sagst, daß du gerne einen Rücksendeschein hättest. Der wird dir zugesendet und du zahlst im ersten Moment nichts für das Paket. :daumen:
 
Ich glaube dass weiss er. Deshalb fragt er wegen den 29,90 und nicht wegen den Versand.

Was auf dich kommen kann falls du es einschickst:

€29,90 für die Begutachtung, ggf. Reparaturen am Rad.
€17,50 Versand zurück
€ xxx Reparationsteile (Preise wie beim Händler ähnlich) wenn nötig.

Immerhin versuchen sie dir die Arbeitsstunden abzurechnen (was ok ist). Das läuft meistens unter den Angebot der erste Inspektion. Ich habe auch das Rad eingeschickt wegen ein dauernhaftes Knacken welches ich noch meine Freunde orten konnten. Habe auch Garantiefall angefragt. Antwort von Canyon war immer: Wir schauen uns das Rad an unter die erste Inspektion. Also immer die 29,90 fällig.

Die Inspektion ergab, dass Kette und mittleres Blatt hin waren. Wurden nach Abstimmung gewächselt. Bei Nachfragen wegen das Knacken gab es keine richtige Antwort. Immer wurde auf dem Austausch der bennanten Teile umgeleitet.

Das Rad kam zurück. Es knackt in der Tat nicht mehr. Ist prima eingestellt. Was es jetzt war, weiss ich nicht und werde es wohl auch nie wissen da seitens Canyon keine Aufstellung der Arbeiten gemacht wurde ausser was auf der Rechnung steht.
 
Und wieviel hat es dann bei dir gekostet(alles zusammen)? Normalerweise sollte es doch so sein, dass wenn was schon von Anfang an kaputt ist der Austausch bzw. Reperatur völlig umsonst ist.
 
Das war gerade der Hacken der Sache. Ob etwas kaputt war, das der Garantie entsprach, weiss ich nicht / wurde nicht informiert. Und das was man gewächselt waren, sind normale Verschleissteile. Also alles normal abrechnbar.

Alles kam zu ca. €100. Es hätte mir viel billiger gewesen ich selber die Teile zu wechseln. Aber wie gesagt. Weder ich noch andere Bike-Begeisterte konnten das Knacken irgendwo orten.
 
Relaxo schrieb:
Hallo zusammen,

habe Probs mit dem Steuersatz an meinem Big Mountain1. Nun meine Frage:
Muß ich die Erstinspektion durchführen lassen um den Garantieanspruch auf sämtliche Teile aufrecht zu halten.
Kenne mich selber ganz gut aus und weiß wie man ein Bike anständig wartet...

Danke für eure Antworten

CYA

Hallo Relaxo,
die Erstinspektion hat eigentlich nichts mit Deinem Garantieanspruch zu tun. Ein Steuersatz ist kein Verschleißteil und darf nicht nach einem Jahr defekt sein. Da Canyon das Teil auch nur angekauft hat, werden die den Steuersatz FSA zu Austausch geben.
Ruf einfach mal bei Canyon an, die sagen Dir dann schon wie man das am besten regeln kein. Bei mir war am nächsten Tag ein Rückholschein im Briefkasten und kurz später kam das neue Teil mit der Post.

Viel Erfolg,
Guß Markus
 
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