Es wird Zeit, etwas zu tun: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

stoned 'n grit

FULLYdiot, "sapere aude"
Registriert
20. September 2007
Reaktionspunkte
0
Ort
Spessart
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerrechtsorganisationen plant die größte Verfassungsbeschwerde Deutschlands.
Hierzu ist eure Mithilfe nötig, keine Sorge, es kostet euch lediglich eine Unterschrift, einen Umschlag und eine Briefmarke.

Mehr dazu findet ihr hier.

Was ist die "Vorratsdatenspeicherung"?

Kurz gesagt, es ist quasi eine StaSi 2.0 mit vielen Addons :

Zitat:
Zitat von https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach einem Gesetz von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

Wo liegt das Problem?

Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Stand der Dinge

CDU/CSU und SPD haben am 9. November 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit einigen Änderungen beschlossen. Der Bundesrat wird als nächstes dazu Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet. Falls das Gesetz wie geplant zum Jahresende in Kraft tritt, wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.


https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/sammelklage.pdf



was haltet ihr davon???

hab meine klage schon losgeschickt!!!


chris
 
Ich war bereits auf zwei Demos zu dem Thema. Wobei die letzte vor ein paar Wochen echt armselig besucht war.
Ich finde es traurig, dass den meisten Menschen das Thema so total egal oder schlicht einfach nur unbekannt ist.

Meine Klage ist bereits auch dabei und Werbung dafür im Freundeskreis hab ich auch fleißig gemacht.

Bis denne!
 
:confused: nur einer der was dazu zu sagen hat???

na wenigstens einer.... :daumen:


@goldie , demo hört sich ja auch gut an...

Info zum Stand der Klagen bei Anwalt Starostik:

Bereits 13.000 Deutsche und der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union der Gewerkschaft ver.di hatten bis zum 16.11. Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Quelle: http://www.tomshardware.com/de/Vorra...ws-240160.html

soweit sogut, sind ja noch ein paar tage .....



chris
 
:confused: nur einer der was dazu zu sagen hat???
Tja, schade. http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=307993

Wobei man auch feststellen muss, so wirklich plastisch und überzeugend wird die Gefahr hier auch nicht dargestellt: "Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden: Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein." ... blabla ... Was bedeutet "selbstbestimmtes und privates Leben"? Wie fühlt sich das an, wenn es mir weggenommen wird? Warum argumentiert niemand "Du könntest unschuldig und aus heiterem Himmel verhaftet werden", "Du könntest Deinen Job verlieren oder neue verweigert bekommen", "unerklärlicherweise wenden sich Freunde von Dir ab", "die Chancen, dass politische Skandale aufgedeckt werden, sinken", "Repressionen gegen allzu aufmüpfige Redaktionen oder Organisationen nehmen zu", "der Mehrheitswille der Bevölkerung findet in der Politik immer weniger Niederschlag", usw?

Vielleicht sind diese Phantasien unzutreffend? Oder es mag einfach niemand so weit denken? Oder niemand mag als Cassandra da stehen? Wie weit ist man bereit, fürs eigene Handeln Konsequenzen zu ziehen? Verzicht auf Google? Oder siegt die Bequemlichkeit?
 
Ich finde es traurig, dass den meisten Menschen das Thema so total egal oder schlicht einfach nur unbekannt ist.

Egal nicht, unbekannt wohl eher....erst wenn jemand davon Betroffen ist geht die Heulerei los....ist doch immer so ! zB. wenn sich mal die Besitzer von Eigenheimen/Immobilien die Hartz Gesetze durchlesen würden..das ist Haarsträubend !
 
Einen solchen Vergleich kann auch nur jemand so anstellen, der die echte Stasi nie live erleben musste.


.....die heissen heute nur anders, denkste die sind einfach so weg???




na gut , hatte es nicht gefunden.... sorry...

aber nettes beispiel für spamming @ it's best



aber Guidos mannen haben jetzt auch angst das die abhörprotokolle in falsche hände geraten

http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-1020.pdf

chris
 
Einen solchen Vergleich kann auch nur jemand so anstellen, der die echte Stasi nie live erleben musste.
Einen solchen Vergleich kann genau genommen nur jemand anstellen, der beides erlebt hat. Da hier über Zukunftsszenarien diskutiert wird, ist das schlechterdings unmöglich.

Über eine "Rückkehr der Stasi" zu sprechen, ist imho durchaus statthaft. Nicht nur, weil ganz konkret die Akten vom BKA fröhlich weiterverwendet werden oder es in westlichen Ländern nicht mehr unüblich scheint, dass Geheimdienste auch politische Gegner und kritische Bürger ausforschen, sondern -- grundsätzlich -- immer mehr die Grenzen zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär verwischt werden, und diese Akteure sich gleichzeitig immer mehr einer öffentlichen demokratischen Kontrolle entziehen.

Manchmal frage ich mich, warum gerade in Ostdeutschland nicht stärker gegen diese Entwicklung protestiert wird.

aber nettes beispiel für spamming @ it's best
Schlimmer vielleicht, für mangelndes Problembewusstsein?
 
Ich wußte gar nicht, dass eine Klage dadurch besser / erfolgsversprechender wird, dass sich möglichst anschließen. :rolleyes:
Ob da jetzt 2, 2000 oder 200000 gleichlautende Klagen eingehen, ist dem Bundesverfassungsgericht so was von egal. Entweder ist die Regelung verfassungswidrig oder sie ist es nicht.

Man sollte vielleicht mal darauf hinweisen, dass da ruck zuck mal ein Tausender zusammenkommen kann, wenn die Klage verloren geht, denn es gibt im deutschen Recht -anders als im us-amerikanischen Recht- keine echten Sammelklagen. Zwar behauptet der Anwalt auf seiner HP "In keinem Falle werde ich wegen der jetzt eingereichten Vollmachten Kosten gegenüber den Vollmachtgebern geltend machen" aber das darf er nach dem RVG eigentlich nicht. Da kann er ganz schön Ärger mit seiner RA Kammer bekommen und vielleicht muss er dann doch abrechnen.
 
Ich wußte gar nicht, dass eine Klage dadurch besser / erfolgsversprechender wird, dass sich möglichst anschließen.
Ob da jetzt 2, 2000 oder 200000 gleichlautende Klagen eingehen, ist dem Bundesverfassungsgericht so was von egal. Entweder ist die Regelung verfassungswidrig oder sie ist es nicht.

Juristisch mag das vielleicht stimmen. Doch das BVerfG bewegt sich oftmals in Bereichen, wo nicht alles in Gesetzen geregelt wird. Da ist dann schon entscheidend, was im Sinne des Volkes wäre. Eine hohe Anzahl der Vollmachtgeber erhöht nicht nur den Druck auf die Politik sondern zeigt auch deutlicher als eine geringe Anzahl in welche Richtung das Volk gerne gehen würde. ;)

Man sollte vielleicht mal darauf hinweisen, dass da ruck zuck mal ein Tausender zusammenkommen kann, wenn die Klage verloren geht, denn es gibt im deutschen Recht -anders als im us-amerikanischen Recht- keine echten Sammelklagen. Zwar behauptet der Anwalt auf seiner HP "In keinem Falle werde ich wegen der jetzt eingereichten Vollmachten Kosten gegenüber den Vollmachtgebern geltend machen" aber das darf er nach dem RVG eigentlich nicht.

Du irrst.
Laut RVG muss er zwar von den Auftraggebern einen Mindestsatz einbeziehen, jedoch ist dort nicht festgehalten, mit welcher prozentualen Beteiligung die einzelnen Auftraggeber bedacht werden müssen. Da die Klage bereits von den großen Organisationen und Vereinigungen bezahlt wurde, bleiben schlicht keine Kosten übrig für die sich weiter anschließenden Vollmachtgeber. Er verstößt also in keinster Weise gegen das RVG.

Da kann er ganz schön Ärger mit seiner RA Kammer bekommen und vielleicht muss er dann doch abrechnen.

Du irrst wieder.
Mal abgesehen davon, dass aufgrund der hohen Beteiligtenzahl dieser Betrag immer weiter schwinden würde, wird dies ganz sicher nicht passieren. Ein wenig BGB (Stichwort: Willenserklärungen) und StGB (Stichwort: Betrug) erklärt dies sicher eindrucksvoll.

Zum Thema:

http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?id=1195988826

Die Ländern fordern also schon jetzt einen einfacheren Zugriff ohne richterliche Genehmigung auf diese Daten. Von den Versprechungen der Herren Politiker ist also damit nicht viel übrig geblieben.

Bis denne!
 
Juristisch mag das vielleicht stimmen. Doch das BVerfG bewegt sich oftmals in Bereichen, wo nicht alles in Gesetzen geregelt wird. Da ist dann schon entscheidend, was im Sinne des Volkes wäre. Eine hohe Anzahl der Vollmachtgeber erhöht nicht nur den Druck auf die Politik sondern zeigt auch deutlicher als eine geringe Anzahl in welche Richtung das Volk gerne gehen würde. ;)

Jau, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wenn es irgendeinem Richter egal ist, ob seine Urteile mit der "Richtung des Volkes" konform gehen, dann sind es die Damen und Herren vom Schloßplatz.

Du irrst.
Laut RVG muss er zwar von den Auftraggebern einen Mindestsatz einbeziehen, jedoch ist dort nicht festgehalten, mit welcher prozentualen Beteiligung die einzelnen Auftraggeber bedacht werden müssen. Da die Klage bereits von den großen Organisationen und Vereinigungen bezahlt wurde, bleiben schlicht keine Kosten übrig für die sich weiter anschließenden Vollmachtgeber. Er verstößt also in keinster Weise gegen das RVG.

Du verwechselst Gerichtskosten und Anwaltskosten. Die Gerichtskosten mögen bezahlt sein. Mit deiner "Vollmacht" schließt du aber auch einen entgeltlichen Dienstvertrag mit dem Anwalt ab. Der Anwalt darf grundsätzlich nicht weniger abrechnen, als das was ihm nach dem RVG zusteht (Dumpingpreisverbot). Wenn er dies tut und unentgeltlich juristisch tätig ist, bekommt er vermutlich Probleme mit der Anwaltskammer.

Du irrst wieder.
Mal abgesehen davon, dass aufgrund der hohen Beteiligtenzahl dieser Betrag immer weiter schwinden würde, wird dies ganz sicher nicht passieren. Ein wenig BGB (Stichwort: Willenserklärungen) und StGB (Stichwort: Betrug) erklärt dies sicher eindrucksvoll.

Zum Thema:
http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?id=1195988826

Was haben bitte "Willenserklärung" und "Betrug" mit dem RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu tun :confused: :ka: :lol:
Planet3D ist natürlich DAS juristische Fachforum !
 
Wenn es irgendeinem Richter egal ist, ob seine Urteile mit der "Richtung des Volkes" konform gehen, dann sind es die Damen und Herren vom Schloßplatz.

Hast du dich schon mal abseits von medienwirksamen Aufreißurteilen mit den Ergebnissen des BVerfG beschäftigt? Macht gerade nicht so den Eindruck, sorry.

Du verwechselst Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Ich verwechsel gar nichts weil ich mich auf keines von beiden ausschließlich bezogen habe. ;)
Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten werden von keinem der Vollmachtgeber getragen sondern von den großen Organisationen.

Was haben bitte "Willenserklärung" und "Betrug" mit dem RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu tun

Wo hab ich das in Beziehung zueinander gebracht? Wenn ich eine Vollmacht unterschreibe mit dem Wissen, ich zahle daraufhin nichts (und eine Person versichert mir dies sehr glaubhaft) dann ist im Falle eines Verstoßes die Vollmacht nichtig (falsche Willenserklärung) und die Person würde sich des Betruges strafbar machen. Aber das habe ich ja oben bereits beschrieben.

Mal abgesehen davon, dass du dem Rechtsanwalt eine ganze Menge Unwissenheit vorwirfst, finde ich schon dass du das oben Geschriebene aufmerksamer lesen solltest.

Planet3D ist natürlich DAS juristische Fachforum!

Weiß du was die Worte "Zum Thema" bedeuten?

Bis denne!
 
Hast du dich schon mal abseits von medienwirksamen Aufreißurteilen mit den Ergebnissen des BVerfG beschäftigt? Macht gerade nicht so den Eindruck, sorry.

Der BGH ist leider doch auch nur ein Gericht.

Abseits der von den ach so unabhängigen staatsfernen Regierungs-Haus-Kanälen in der ersten Reiher als mieterfreundlich dargestellten Entscheidungen gibt es zum Beispiel im Mietrecht Entscheidungen, die dem Vermieter bis zu 18 Monate und tlw. mehr Zeit lassen nach Auszug mit der Kaution rüberzuwachsen oder die Nebenkostenabrechnung ins übernächste Jahr zu verschieben.
Alle Rundfunkurteile gingen immer gegen das Volk, vor allem gegen die Teile, die sich unabhängig informieren wollen.

Die Entscheidungen zur Gewährleistung führten dazu, dass ein Händler lieber Waren vernichtet als sie günstig abzugeben und sämtlichen Formen von Zwangskörperschaften hat der BGH seinen Segen erteilt.

Ich könnte noch was von Berufspolitikertum, Wehrpflicht, Namensrecht etc. sagen, aber ich fürchte dass die Vorratsdatenspeicherung eine so geniale Konstruktion ist, dass Herr Patrick Breyer und seine Mannen aus einem ganz profanen Grund scheitern werden:
Der mangelnden Zuständigkeit des BGH.

Hier wurde eine Europa-Richtlinie umgesetzt, die ohne jegliche Demokratische Legitimation zustande kam. Allerdings hat der deutsche Bürger, so scheints, keine Klagebefugnis, obwohl der Bundestag diesen Mist beschließen kann.

Um wieder auf Topic zu kommen: In Ländern außerhalb der EU werden Elektrotechniker gesucht und sie haben zum Teil schöne Bikereviere.

Falk D.
 
*gähn*
hier ist Niemandens Hilfe von Nöten, denn es ist bereits eine Klage anhängig
wenn ihr "gegen" was sein wollt, sucht euch doch bitte ein weniger ernstes Thema
 
Welche Klage ist denn bereits anhängig? Doch nur die gegen die europäische Richtlinie. Und ein Urteil dort hat nur indirekte Folgen auf das deutsche Recht.
Und warum na weniger ernste Themen sich aussuchen soll, versteh ich auch nicht? Lieber was Spaßiges nehmen oder wie?

Bis denne!
 
Also ich finde das Thema durchaus sehr wichtig. Wer jetzt nicht handelt, braucht sich später nicht beschweren oder sagen er hätte nichts davon gewusst.

Grüße Joachim
 
Wir, Generation 2.0, leben (leider) mit 90% Volk 1.0 zusammen und haben Staatsfernsehen 1.0, das bezüglich der Desinformation einen hervorragenden Job macht. Wie viele Sekunden lang war der Bericht in den Hauptnachrichten über die "Freiheit statt Angst"-Demo in Berlin? Ach ja richtig - null.

Nur die Frage ist; wem man sich anschließt. Ich kann mich nur mit 20% der Ziele von Patrick Breyer und Co. identifizieren (soviel Übereinstimmung finde ich auch bei Linkspartei und NPD). Da ist zuviel linker Spinnerkram mit im Boot. Mit Leuten, deren Symbole am 1. Mai in Berlin beim Autoreifenlagerfeuer mit Steineweitwurf getragen werden, will ich nicht auf eine Liste. Nebenbei braucht unsere Musikindustrie unbedingt die Vorratsdaten, damit sie Tauschbörsenbenutzer auch nach 6 Monaten noch abmahnen kann. (Achtung Ironie!)

Und zur "größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" kann ich nur anmerken, dass die Verfassungsbeschwerde zur Internet-GEZ (also die gesetzlich vorgesehene Rundfunkgebühr für neuartige Empfangsgeräte) irgendwo auf halber Strecke krepiert ist und es gibt im Deutschen Recht keine Sammelklage, also ob es einer tut oder ZEHNTAUSENDE ist völlig wumpe. Wenn der vertretende Anwalt nix taugt, knallt der Klägerbus halt mit ZEHNTAUSEND Insassen vor die Wand.

Ich habe mir eigentlich vorgenommen noch drei Jahre unpolitisch zu sein und wenn ich dann mein Diplom / meinen M.Sc. habe werde ich was für die globale Erwärmung tun und ein Flugzeug besteigen, das mich mit 800kG CO2 pro Flugstunde und Fluggast nach Farfaraway bringen wird, wo das Wasser andersrum in den Gulli läuft.
 

*Gähn* Schon lange keinen solchen Stumpfsinn mehr gelesen

Nur die Frage ist; wem man sich anschließt. Ich kann mich nur mit 20% der Ziele von Patrick Breyer und Co. identifizieren (soviel Übereinstimmung finde ich auch bei Linkspartei und NPD). Da ist zuviel linker Spinnerkram mit im Boot. Mit Leuten, deren Symbole am 1. Mai in Berlin beim Autoreifenlagerfeuer mit Steineweitwurf getragen werden, will ich nicht auf eine Liste.

Abgesehen davon, dass ich sicher keine 20% Übereinstimmung mit den Zielen der NPD habe: :daumen:
 
Zurück
Oben Unten