Eure Rechte im Wald

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15. März 2011
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Hey Leute,

ich bin frisch hier im Forum und hab bemerkt dass hier doch sehr verschiedene Ansichten zu Waldrechten kursieren. Ein Kollege aus nem Enduroforum hatte sich letztens mal die Mühe gemacht und viele gute Sachen rausgesucht. Ich komm selber aus der Enduro (mit motor) - fraktion und kenn die Waldproblematik auch gut.

V.a. Punkte wie Rechte des Försters und vollzugsgewalten sind sehr sehr interessant.

Hier mal sein Artikel

Hey Leute ich war heute bei mir mit meiner Beta im Wald unterwegs und wurde dann von einer Jägerin und ihrem Kollegen dumm angemacht und dann auch noch verfolgt.
Daraufhin habe ich mal im Internet recherchiert wer im Wald eigentlich was zu sagen hat und wer nicht. Ich habe jetzt aber nicht in irgendwelchen Foren gesucht sondern Gesetzestexte gesucht. Was ich hier wiedergebe gilt erstmal nur für NRW, in den anderen Bundesländern kann das anders geregelt sein.

Um es gekürzt vorweg zu nehmen und sich nicht jeder die Gesetze durch lesen muss hier das Fazit:

Man darf im Wald weder auf Wegen noch sonst irgendwie Motorradfahren.

Man darf im Wald nur Spazieren gehen oder Fahrradfahren und das nur auf den Wegen. Ausgenommen sind natürlich Forstbetriebe etc.

Die Strafe für das Motorradfahren kann bis zu 25.000€ betragen die Höhe der Strafe wird im Einzelfall entschieden.

Nun das vllt. wichtigste. nur und wirklich nur der Förster bzw. die Vollzugsdienstkraft des Forstamtes ist berechtigt euch nach Ausweiss etc. zu fragen und ihr seid Verpflichtet ihm diesen zu zeigen.

Natürlich müssen sich diese Personen ausweisen und sie sind an ihrer Kleidung zu erkennen. (Siehe Link weiter unten dort ist ein Bild der Kleidung)

Des Weiteren ist der Förster berechtigt Zwang auszuüben d.h. Gewalt anzuwenden um euch festzunehmen etc. mit Ausnahme der Anwendung von Schusswaffen.

Ausserdem ist der Förster berechtigt euer Haus zu durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbeschluss sollte er befürchten müssen dass, wenn er erst einen beschaffen muss, die Beweise verschwinden.

Des Weiteren kann der Förster Amtshilfe von der Polizei verlangen, welche von der Polizei auch ausgeführt werden muss.

Kurz um nur der Förster kann euch was alle anderen nicht und der Förster ist gut zu erkennen.


Also hier die Links zu den Gesetzen. Los geht es mit dem Gesetz zum Betreten (§ 2 und 3 )bzw. der Verbote des Betretens des Waldes.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222706

Heisst unterm Strich nur Spazierengehen bzw. Fahrradfahren auf den Wegen.

Weiter geht es mit den Aufgaben des Forstschutzes (§52) und der Ausübung des Forstschutzes, Forstschutzbeauftragter (§53) und deren Kennzeichnung (§54) wichtig ist ausserdem §60 Absatz 6

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222706

Dann die Verordnung zur Dienstkleidung der Forstbediensteten (§6
icon_cool.gif
sowie die Bußgeldregelung (§70)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222771

heisst also das jede dieser aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 25.000€ bestraft werden können und die Höhe im Einzelfall festgelegt wird.

Weiter mit der Verordnung zur Berufung von Vollzugsdienstkräften im Forstschutz. Da wird es ab dem Absatz 4 interessant, vorher wird nur geklärt wer das machen darf.
http://www.wald-und-holz.nrw.de/60W...hutz/Vollzugsdienstkraefte_im_Forstschutz.pdf

In Absatz 5 der Verordnung zur Berufung von Vollzugsdienstkräften im Forstschutz wird bestimmt was die dürfen und was sie genau im Sinne des Gesetzes sind. Dazu der Link zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
http://www.anwalt24.de/rund-ums-rec...-Befugnisse-des-Vollziehungsbeamten-146966,17


Hier nun die Links zu den Abzeichen und den Dienstkleidungen der Forstbeamten.
Den Abzeichen: http://www.google.de/imgres?imgurl=...n+f%C3%B6rster&um=1&hl=de&safe=off&tbs=isch:1

Und der Dienstkleidung:
http://www.wald-und-holz.nrw.de/75_...g/Praesentation_neue_Forst-Dienstkleidung.jpg


Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, mir wurde dadurch schon einiges bewusst.

Grüße
 
Ausserdem ist der Förster berechtigt euer Haus zu durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbeschluss sollte er befürchten müssen dass, wenn er erst einen beschaffen muss, die Beweise verschwinden.

Hier musste ich vor lachen aufhören :lol:

Erstens: Der Förster darf dein Haus bestimmt nicht durchsuchen, da seine hoheitliche Gewalt am Rande des Waldes endet. Der Förster kann Amtshilfe bei der Polizei verlangen und die könnte dann tätig werden.
Zweitens: Zu einer Hausdurchsuchung gehören immer mindestens zwei: Ein Durchsuchender und ein Zeuge. Der Angeklagte kann dabei nicht als Zeuge fungieren. Der Förster kan also auch hier nicht einfach so in dein Haus spazieren.
Drittens: Wenn der Förster im Wald eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und die Personalien aufgenommen hat etc. wo fehlen dann noch Beweise? :confused:
Viertens: Bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bewegt man sich auf ganz dünnem Eis. Es geht zwar, nicht aber prinzipiell.
 
Hausdurchsuchungen benötigen imho einen Beschluss durch die Staatsanwaltschaft.

Autsch

Wir wollen bitte unterscheiden zwischen dem Betreten von befriedetem Besitztum bei Gefahr im Verzug und der Durchsuchung von befriedetem Besitztum auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses des zuständigen Richters.

Ich würde es begrüßen, wenn sich jur. Laien hier nicht einfach auf dem Fenster lehnen und gestandenes Halbwissen verbreiten würden. Das führt zwar zu lustigen emotionsgeladenen Diskussionen, ist aber für konkrete Fragestellungen nicht immer hilfreich. Danke!
 
Wegen der Durchsuchungen sind da auch shcon im anderen Forum dicke Diskussionen losgegangen. Aber hier mal ein ausschnitt aus den obigen Gesetzestexten:

"Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW)§ 14 VwVG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenBefugnisse des Vollziehungsbeamten

(1) Der Vollziehungsbeamte darf die Wohnung des Schuldners betreten. Durchsuchen darf er sie ohne dessen Einwilligung nur auf richterliche Anordnung. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. Bei der Durchsuchung darf der Vollziehungsbeamte, falls sich das als erforderlich erweist, verschlossene Türen und Behältnisse öffnen lassen. "


Da gibts aber bestimmt noch tausend andere Faktoren die das beeinflussen. Kann man sicherlich nich alles so pauschal sagen.

Also ist es sicherlich nich so, dass ein Förster ein Haus durchsuchen darf, aufgrund der Tatsache, dass dein Mountainbike noch dreckig ist von seinem Wald und du es ja waschen könntest um Beweise zu vernichten. Würde da eher meinen da gehts um die blutverschmierte Kettensäge, mit der du grade in der Waldhütte 3 Teenager zerstückelt hast..oder so ähnlich ;)
 
Vollstreckungen von Forderungen sind ein anderes rechtliches gebiet als die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln, und eine Durchsuchung zum Aufgreifen von Verdächtigen gibt es auch noch.
Es gibt dazu Befugnisse der Staatsanwaltschaft, es gibt die Möglichkeit, daß Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft(wozu Polizeibeamte meist gehören)bei Gefahr im Verzuge Durchsuchungen durchführen.
Es ist also eine recht komplizierte Materie, und wenn bei mir jemand, der nicht mit einem Durchsuchungsbeschluß kommt, durchsuchen will, würde ich IN JEDEM FALLE die Polizei hinzuziehen.
 
Hausdurchsuchungen benötigen imho einen Beschluss durch die Staatsanwaltschaft.

Zumindest was die Polizei angeht, muß diese nicht unbedingt warten, bis ein Beschluß vorliegt und eventuell Beweise (z.B. illegaler Waffenbesitz, Drogen usw.) verschwunden/vernichtet worden sind. Allerdings werden diese Durchsuchungen nachträglich von der Staatsanwaltschaft bzw. den Gerichten überprüft, weswegen es sich jeder Polizist schon genauestens überlegt, ob eine Durchsuchung notwendig ist.
 
Moin

Wenn ich das alles so lese wird mir schlecht und frage mich ob ich als Mtbler kriminell bin:aufreg::mad:!
Ich glaub ich könnte:kotz:....
Eins ist mal klar,kriminalisieren laß ich mich jedenfalls nicht!!
Die Realität sieht Gottseidank"noch"anders aus(Zumindest hier in HH und Umgebung)was Begegnungen derlei Art angeht!Hab noch nie nen Förster weder in den Harburger Bergen oder in meiner Heimat(Hamburgs Südosten)gesehen.....
Hoffe das bleibt auch so,zumindest ohne Konflikt!

Gesetz dem Fall es sollte jemals dazu kommen,werde ich mich definitiv entsprechend der Situation zur Wehr setzen bzw.aus dem Staub machen,ist mir auch völlig gleich was irgendjemand davon hält!
Aber das Ganze halt ich für eher unwarscheinlich....

Grüße

Nils:)

P.S.Generell bin ich aber ein umgänglicher Zeitgenosse,wenn man ihm mit nem vernünftigen Ton anspricht,werd ich auch vernünftig antworten/handeln;)!
 
Moin

Wenn ich das alles so lese wird mir schlecht und frage mich ob ich als Mtbler kriminell bin:aufreg::mad:!
Ich glaub ich könnte:kotz:....
Eins ist mal klar,kriminalisieren laß ich mich jedenfalls nicht!!
Die Realität sieht Gottseidank"noch"anders aus(Zumindest hier in HH und Umgebung)was Begegnungen derlei Art angeht!Hab noch nie nen Förster weder in den Harburger Bergen oder in meiner Heimat(Hamburgs Südosten)gesehen.....
Hoffe das bleibt auch so,zumindest ohne Konflikt!

Gesetz dem Fall es sollte jemals dazu kommen,werde ich mich definitiv entsprechend der Situation zur Wehr setzen bzw.aus dem Staub machen,ist mir auch völlig gleich was irgendjemand davon hält!
Aber das Ganze halt ich für eher unwarscheinlich....

Grüße

Nils:)

P.S.Generell bin ich aber ein umgänglicher Zeitgenosse,wenn man ihm mit nem vernünftigen Ton anspricht,werd ich auch vernünftig antworten/handeln;)!

genauso
 
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