Hey Leute,
ich bin frisch hier im Forum und hab bemerkt dass hier doch sehr verschiedene Ansichten zu Waldrechten kursieren. Ein Kollege aus nem Enduroforum hatte sich letztens mal die Mühe gemacht und viele gute Sachen rausgesucht. Ich komm selber aus der Enduro (mit motor) - fraktion und kenn die Waldproblematik auch gut.
V.a. Punkte wie Rechte des Försters und vollzugsgewalten sind sehr sehr interessant.
Hier mal sein Artikel
Hey Leute ich war heute bei mir mit meiner Beta im Wald unterwegs und wurde dann von einer Jägerin und ihrem Kollegen dumm angemacht und dann auch noch verfolgt.
Daraufhin habe ich mal im Internet recherchiert wer im Wald eigentlich was zu sagen hat und wer nicht. Ich habe jetzt aber nicht in irgendwelchen Foren gesucht sondern Gesetzestexte gesucht. Was ich hier wiedergebe gilt erstmal nur für NRW, in den anderen Bundesländern kann das anders geregelt sein.
Um es gekürzt vorweg zu nehmen und sich nicht jeder die Gesetze durch lesen muss hier das Fazit:
Man darf im Wald weder auf Wegen noch sonst irgendwie Motorradfahren.
Man darf im Wald nur Spazieren gehen oder Fahrradfahren und das nur auf den Wegen. Ausgenommen sind natürlich Forstbetriebe etc.
Die Strafe für das Motorradfahren kann bis zu 25.000 betragen die Höhe der Strafe wird im Einzelfall entschieden.
Nun das vllt. wichtigste. nur und wirklich nur der Förster bzw. die Vollzugsdienstkraft des Forstamtes ist berechtigt euch nach Ausweiss etc. zu fragen und ihr seid Verpflichtet ihm diesen zu zeigen.
Natürlich müssen sich diese Personen ausweisen und sie sind an ihrer Kleidung zu erkennen. (Siehe Link weiter unten dort ist ein Bild der Kleidung)
Des Weiteren ist der Förster berechtigt Zwang auszuüben d.h. Gewalt anzuwenden um euch festzunehmen etc. mit Ausnahme der Anwendung von Schusswaffen.
Ausserdem ist der Förster berechtigt euer Haus zu durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbeschluss sollte er befürchten müssen dass, wenn er erst einen beschaffen muss, die Beweise verschwinden.
Des Weiteren kann der Förster Amtshilfe von der Polizei verlangen, welche von der Polizei auch ausgeführt werden muss.
Kurz um nur der Förster kann euch was alle anderen nicht und der Förster ist gut zu erkennen.
Also hier die Links zu den Gesetzen. Los geht es mit dem Gesetz zum Betreten (§ 2 und 3 )bzw. der Verbote des Betretens des Waldes.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222706
Heisst unterm Strich nur Spazierengehen bzw. Fahrradfahren auf den Wegen.
Weiter geht es mit den Aufgaben des Forstschutzes (§52) und der Ausübung des Forstschutzes, Forstschutzbeauftragter (§53) und deren Kennzeichnung (§54) wichtig ist ausserdem §60 Absatz 6
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222706
Dann die Verordnung zur Dienstkleidung der Forstbediensteten (§6
sowie die Bußgeldregelung (§70)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222771
heisst also das jede dieser aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 25.000 bestraft werden können und die Höhe im Einzelfall festgelegt wird.
Weiter mit der Verordnung zur Berufung von Vollzugsdienstkräften im Forstschutz. Da wird es ab dem Absatz 4 interessant, vorher wird nur geklärt wer das machen darf.
http://www.wald-und-holz.nrw.de/60W...hutz/Vollzugsdienstkraefte_im_Forstschutz.pdf
In Absatz 5 der Verordnung zur Berufung von Vollzugsdienstkräften im Forstschutz wird bestimmt was die dürfen und was sie genau im Sinne des Gesetzes sind. Dazu der Link zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
http://www.anwalt24.de/rund-ums-rec...-Befugnisse-des-Vollziehungsbeamten-146966,17
Hier nun die Links zu den Abzeichen und den Dienstkleidungen der Forstbeamten.
Den Abzeichen: http://www.google.de/imgres?imgurl=...n+f%C3%B6rster&um=1&hl=de&safe=off&tbs=isch:1
Und der Dienstkleidung:
http://www.wald-und-holz.nrw.de/75_...g/Praesentation_neue_Forst-Dienstkleidung.jpg
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, mir wurde dadurch schon einiges bewusst.
Grüße
ich bin frisch hier im Forum und hab bemerkt dass hier doch sehr verschiedene Ansichten zu Waldrechten kursieren. Ein Kollege aus nem Enduroforum hatte sich letztens mal die Mühe gemacht und viele gute Sachen rausgesucht. Ich komm selber aus der Enduro (mit motor) - fraktion und kenn die Waldproblematik auch gut.
V.a. Punkte wie Rechte des Försters und vollzugsgewalten sind sehr sehr interessant.
Hier mal sein Artikel
Hey Leute ich war heute bei mir mit meiner Beta im Wald unterwegs und wurde dann von einer Jägerin und ihrem Kollegen dumm angemacht und dann auch noch verfolgt.
Daraufhin habe ich mal im Internet recherchiert wer im Wald eigentlich was zu sagen hat und wer nicht. Ich habe jetzt aber nicht in irgendwelchen Foren gesucht sondern Gesetzestexte gesucht. Was ich hier wiedergebe gilt erstmal nur für NRW, in den anderen Bundesländern kann das anders geregelt sein.
Um es gekürzt vorweg zu nehmen und sich nicht jeder die Gesetze durch lesen muss hier das Fazit:
Man darf im Wald weder auf Wegen noch sonst irgendwie Motorradfahren.
Man darf im Wald nur Spazieren gehen oder Fahrradfahren und das nur auf den Wegen. Ausgenommen sind natürlich Forstbetriebe etc.
Die Strafe für das Motorradfahren kann bis zu 25.000 betragen die Höhe der Strafe wird im Einzelfall entschieden.
Nun das vllt. wichtigste. nur und wirklich nur der Förster bzw. die Vollzugsdienstkraft des Forstamtes ist berechtigt euch nach Ausweiss etc. zu fragen und ihr seid Verpflichtet ihm diesen zu zeigen.
Natürlich müssen sich diese Personen ausweisen und sie sind an ihrer Kleidung zu erkennen. (Siehe Link weiter unten dort ist ein Bild der Kleidung)
Des Weiteren ist der Förster berechtigt Zwang auszuüben d.h. Gewalt anzuwenden um euch festzunehmen etc. mit Ausnahme der Anwendung von Schusswaffen.
Ausserdem ist der Förster berechtigt euer Haus zu durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbeschluss sollte er befürchten müssen dass, wenn er erst einen beschaffen muss, die Beweise verschwinden.
Des Weiteren kann der Förster Amtshilfe von der Polizei verlangen, welche von der Polizei auch ausgeführt werden muss.
Kurz um nur der Förster kann euch was alle anderen nicht und der Förster ist gut zu erkennen.
Also hier die Links zu den Gesetzen. Los geht es mit dem Gesetz zum Betreten (§ 2 und 3 )bzw. der Verbote des Betretens des Waldes.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222706
Heisst unterm Strich nur Spazierengehen bzw. Fahrradfahren auf den Wegen.
Weiter geht es mit den Aufgaben des Forstschutzes (§52) und der Ausübung des Forstschutzes, Forstschutzbeauftragter (§53) und deren Kennzeichnung (§54) wichtig ist ausserdem §60 Absatz 6
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222706
Dann die Verordnung zur Dienstkleidung der Forstbediensteten (§6

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=3830&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det222771
heisst also das jede dieser aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 25.000 bestraft werden können und die Höhe im Einzelfall festgelegt wird.
Weiter mit der Verordnung zur Berufung von Vollzugsdienstkräften im Forstschutz. Da wird es ab dem Absatz 4 interessant, vorher wird nur geklärt wer das machen darf.
http://www.wald-und-holz.nrw.de/60W...hutz/Vollzugsdienstkraefte_im_Forstschutz.pdf
In Absatz 5 der Verordnung zur Berufung von Vollzugsdienstkräften im Forstschutz wird bestimmt was die dürfen und was sie genau im Sinne des Gesetzes sind. Dazu der Link zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
http://www.anwalt24.de/rund-ums-rec...-Befugnisse-des-Vollziehungsbeamten-146966,17
Hier nun die Links zu den Abzeichen und den Dienstkleidungen der Forstbeamten.
Den Abzeichen: http://www.google.de/imgres?imgurl=...n+f%C3%B6rster&um=1&hl=de&safe=off&tbs=isch:1
Und der Dienstkleidung:
http://www.wald-und-holz.nrw.de/75_...g/Praesentation_neue_Forst-Dienstkleidung.jpg
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, mir wurde dadurch schon einiges bewusst.
Grüße