Hallo Leute! Ich bräuchte mal (bevorzugt fachmännische) Einschätzungen bzgl. eines anscheinend komplizierten Themas.
Kurz zu den Fakten:
Mein Vater mit seinen 61 Lenzen, besitzt seit einem Jahr keine KFZ-Fahrerlaubnis mehr aufgrund von einer Sehbehinderung.
Hauptsächlich Sehschwäche am rechten Auge <5% + Sichtfeldeinengung.
Am linken Auge kurzsichtig mit -7,5 Dioptrien (aber schon immer gewesen).
Das dadurch entstandene ewige Diskussionsthema in der Family ist nun:
Darf mein Vater mit einem Fahrrad oder E-Bike bis 25km/h fahren oder nicht?
Für mich stellt sich das so dar, als wäre das eine rechtliche Grauzone, da sich zu diesem Thema keinerlei definitive Aussagen von Ämtern, Ärzten, Internet entlocken lassen.
Gibt es vielleicht hier jemanden im Forum der zu dieser Sachlage etwas sagen kann, oder der Stellen/Behörden kennt, die eine definitive Aussage dazu treffen kann?
Vermutungen und Mutmaßungen wären nur begrenzt hilfreich, da wir uns als Family in diesem Bereich ja schließlich schon seit Monaten befinden.
Trotzdem Danke schonmal im Vorraus!!!!
Kurz zu den Fakten:
Mein Vater mit seinen 61 Lenzen, besitzt seit einem Jahr keine KFZ-Fahrerlaubnis mehr aufgrund von einer Sehbehinderung.
Hauptsächlich Sehschwäche am rechten Auge <5% + Sichtfeldeinengung.
Am linken Auge kurzsichtig mit -7,5 Dioptrien (aber schon immer gewesen).
Das dadurch entstandene ewige Diskussionsthema in der Family ist nun:
Darf mein Vater mit einem Fahrrad oder E-Bike bis 25km/h fahren oder nicht?
Für mich stellt sich das so dar, als wäre das eine rechtliche Grauzone, da sich zu diesem Thema keinerlei definitive Aussagen von Ämtern, Ärzten, Internet entlocken lassen.
Gibt es vielleicht hier jemanden im Forum der zu dieser Sachlage etwas sagen kann, oder der Stellen/Behörden kennt, die eine definitive Aussage dazu treffen kann?
Vermutungen und Mutmaßungen wären nur begrenzt hilfreich, da wir uns als Family in diesem Bereich ja schließlich schon seit Monaten befinden.
Trotzdem Danke schonmal im Vorraus!!!!