Fahrrad verkauft Geld bekommen, 150€ offen, wie einfordern ?

FreerideDD

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Hallo

Kurz zur Geschichte

Ich habe mein Rad verkauft

ausgemacht 2450

2300 wurden bezahlt und 150€ später ausgemacht (alles Belegbar)

Nun ist es so das ich die Geochips vom Rahmen vergessen hatte.
Diese habe ich dann 3x versucht an die gleiche Adresse zu schicken, er bestand darauf das er sie haben will bevor er den Ueberweist. (verständlich). Das Fahrrad kam komischer weise bei dieser Adresse an ;)

2x als Päkchen (kamen zurueck) und dann einmal als Paket (mit beleg und postident) kam mit Empfänger unbekannt zurueck.

Wir haben kontakt bei whatsapp, er glaubt mir nicht das ich die Geochips los geschickt habe obwohl ich ihm post ident und fotos vom Paket und Beleg gesendet habe.

Jetzt schreibt er das er sie sich neu kauft und die Differenz ueberweist ????

Er fuehrt mich ganz schön vor wegen den restlichen 150€. Ich denke er will sich davor drücken diese Zahlen zu muessen.

Wie soll ich vorgehen?

Habe ihm geschrieben das ich bis Montag das Geld haben will, und eine richtige Adresse ! Er hat mir naemlich Bilder vom Umzug geschickt der so stressig ist und er keine Zeit zum Überweisen hat, zwischenzeitlich meinte er auch das er Überwiesen habe aber das nicht gebucht wurde.

Hatten uns gut verstanden und ich habe das Fahrrad sehr schnell geschickt (konnte nicht schnell genug gehen) und jetzt sowas :/

Ich weiss die 150€ sind im Vergleich zur schon gezahlten Summe wenig, aber es war nun mal so ausgemacht und ich mache mich nicht zum Clown vor ihm !

Danke für eure Tipps und Hilfe schon mal :)
 
Tja, gute Frage.... Was willst du großartig machen wenn er dir nicht glaubt und die Teile neu kauft? (BTW: Was ist ein Geochip?!)
Ich würde ihm nochmal ausführlich auflisten, mit Datum und Belegen, wann er dir welche Adresse genannt hat und wann du die Pakete verschickt hast. Und ihm dabei klar machen, dass es sein Verschulden ist und nicht deins.
Wenn ihm das egal ist, kannst du leider nicht viel machen. Im schlimmsten Fall hilft nur klagen. Und ob das lohnt bei 150€?
 
Hast du nen Kaufvertrag etc? Wenn ja, droh ihm mit einem Anwalt und den entstehenden Kosten, Zinsen etc.... Finde das ziemlich frech von ihm. Zumal du ja sogar 3 Versuche unternommen hast, alles in die richtigen Wege zu leiten.
 
Nein Kaufvertrag haben wir nicht

aber ich hab ja die bescheinigung von iloxx und die ueberweisungkopie + schriftverkehr

kaufvertrag quasi per nachricht abgeschlossen

hab noch mal eine Frist gesetzt bis ende naechster woche + das er mir eine adresse geben soll wo auch ein paket ankommt

sollte das nicht passieren werde ich einen anwalt aufsuchen und mal ein mahnschreiben aufsetzen lassen bzw gleich eine forderung

am ende ist alles ein großes missverständnis aber bis jetzt bin ich einfach nur sauer
 
Finde du reagierst richtig. Missverständnis hin oder her, nach dem zweiten Paket mit falscher Adresse und seinem dazugehörigen Umzug, hätte er dir ne Alternative nennen sollen/können. Zumal du ja das Bike ihm zu liebe sehr schnell versendet hast...Drück dir die Daumen, dass alles ohne Anwalt geht. Sowas hat immer einen hässlichen Beigeschmack.
 
Eigentlich machst du es richtig, Kaufvertrag ist geschlossen. Druck den Verlauf aus, auch das ist gültig.

Stell ihm ne ne Rechnung wie @dickerbert es gesagt hat und führe die Versandkosten mit auf! Frist setzen, mit Hinweis das du dir weitere Schritte vorbehältst.

Du musst für ein Mahnverfahren keinen Anwalt aufsuchen, du kannst auch Online ein Mahnverfahren eröffnen.



Was sind denn nun Geochips?
 
Wenn er umgezogen ist, kann es natürlich sein, dass er einen Nachsendeantrag für Briefe gestellt hat, Pakete kosten extra! Brief an seine Adresse sollte ankommen.
 
Eigentlich machst du es richtig, Kaufvertrag ist geschlossen.

Per WhatsApp?

Lächerlich, Whatsapp ist ein Kommunikationsdienst für Smartphones und keine Verkaufsplattform!

Die Frage ist jedoch, ob und inwieweit überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist: der besteht nämlich aus Einvernehmlichkeit der Beteiligten über Leistung und Gegenleistung.

Du musst für ein Mahnverfahren keinen Anwalt aufsuchen, du kannst auch Online ein Mahnverfahren eröffnen.

Dem kann er widersprechen, Einspruch einlegen!
 
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Per WhatsApp?

Lächerlich, Whatsapp ist ein Kommunikationsdienst für Smartphones und keine Verkaufsplattform!

Die Frage ist jedoch, ob und inwieweit überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist: der besteht nämlich aus Einvernehmlichkeit der Beteiligten über Leistung und Gegenleistung.



Dem kann er widersprechen, Einspruch einlegen!

Schau mal ins BGB wie Verträge geschlossen werden können, die beiderseitige Willenserklärung ist zustande gekommen, ergo Vertrag geschlossen.

Auch gegen ein Mahnverfahren das vom Anwalt betreut wird kann man Einspruch einlegen.


HWG
 
Per WhatsApp?

Lächerlich, Whatsapp ist ein Kommunikationsdienst für Smartphones und keine Verkaufsplattform!

Die Frage ist jedoch, ob und inwieweit überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist: der besteht nämlich aus Einvernehmlichkeit der Beteiligten über Leistung und Gegenleistung.



Dem kann er widersprechen, Einspruch einlegen!
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Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht.

Der Vertrag setzt folgendes voraus:
  • Willenserklärungen von mindestens zwei Personen (Angebot und Annahme).
  • Inhaltliche Übereinstimmung der Willenserklärungen.
  • Willenserklärungen müssen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.

Auch gegen ein Mahnverfahren das vom Anwalt betreut wird kann man Einspruch einlegen.
HWG

Wäre ich jetzt selbst garnicht drauf gekommen.

@4mate

War klar, das von Herrn Allwissend solch ein Kommentar kommt. Wird meinerseits garnicht weiter Beachtung geschenkt.

Die hin und her geschickten WhatsApp Nachrichten finden dennoch sollte es vor Gericht kommen, keine Verwendung. Ein gescheiter Anwalt beschäftigt sich sowieso nicht mit privaten 150 Euro Geschichten. Da sind die finaziellen Auslagen des Klägers viel höher als der einzufordernde Gegenstandswert.

Zudem empfehle ich mal folgende Lektüre:
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/3627
 
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Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht.

Der Vertrag setzt folgendes voraus:
  • Willenserklärungen von mindestens zwei Personen (Angebot und Annahme).
  • Inhaltliche Übereinstimmung der Willenserklärungen.
  • Willenserklärungen müssen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.



Wäre ich jetzt selbst garnicht drauf gekommen.

@4mate

War klar, das von Herrn Allwissend solch ein Kommentar kommt. Wird meinerseits garnicht weiter Beachtung geschenkt.

Die hin und her geschickten WhatsApp Nachrichten finden dennoch sollte es vor Gericht kommen, keine Verwendung. Ein gescheiter Anwalt beschäftigt sich sowieso nicht mit privaten 150 Euro Geschichten. Da sind die finaziellen Auslagen des Klägers viel höher als der einzufordernde Gegenstandswert.

Zudem empfehle ich mal folgende Lektüre:
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/3627


Inhaltlich schwache Performance, setzen 6!


An TE wie schaut es nun bei dir aus?
 
Und inwiefern sollte Whatsapp für einen Vertragsschluss nicht geeignet sein?

Selbst wenn der Kaufvertrag damit wirksam geschlossen wäre und der Verkäufer die Abnahme der gekauften Ware einklagen könnte, ist der Eigentumsübergang und somit auch der Gefahrübergang erst nach erfolgter Übergabe vollzogen.

Einigung und Übergabe (BGB § 929)

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html

Und ausserdem selbst wenn ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde ist zudem fraglich was überhaupt eingeklagt werden soll? Ein darüber zu ersetzender Schaden ist aus dem Sachverhalt gar nicht ersichtlicht denn dem Verkäufer ist bisher noch kein Schaden entstanden. Er ist im Besitz seiner Geochips, das er für diese fehlenden Teile 150,- weniger bekommt damit war er einverstanden, Der Käufer hat das Bike bezahlt, somit ist auch keine Rechnung offen.

Über was also soll bitte ein Mahnbescheid erlassen werden?

Was wollt Ihr einklagen?
 
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Lies dir den Eingangspost nochmal durch, verstehe ihn inhaltlich und dann darsft du auch bei den großen Jungs mitdiskutieren!


Es war von Anfang an vereinbart, dass 2300€ sofort gezahlt werden, 150€ später!
Fahrrad kam beim Empfänger an.
Daaaaaaan ist dem TE aufgefallen, dass die Geochips bei ihm daheim in der Geochipstüte liegen.

Naaaaa? Merkste was?


Der Eingangspost hat inhaltlich alles, um einen vernünftigen Hinweis abzugeben.



BTW. Es ist richtig, dass ich studiere, aber ich studiere kein Jura mein :winken:
 
Selbst wenn der Kaufvertrag damit wirksam geschlossen wäre und der Verkäufer die Abnahme der gekauften Ware einklagen könnte, ist der Eigentumsübergang und somit auch der Gefahrübergang erst nach erfolgter Übergabe vollzogen.
Das fett markierte trifft schon mal im Regelfall nicht zu. Oder wie erklärst du dir die Fülle der Incoterms im geschäftlichen Warenverkehr?
Davon ab: Was willst du damit sagen? Bei einer Klage auf Abnahme der Ware geht es ja gerade darum die Übereignung in die Wege zu leiten. Wenn dies nicht möglich ist, weil der Käufer versäumt die korrekte Adresse zu nennen, dann befindet er sich in Annahmeverzug. Und siehe da - oh Wunder - die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätestens jetzt auf den Käufer über (Klick mich, macht klüger).
Wurde zuvor nichts anderes ausgemacht und handelt es sich um einen Privatkauf ist die Gefahr allerdings schon viel früher auf den Käufer übergegangen: Nämlich mit dem Abschicken der Geocoins (macht noch klüger). Mit dem Abschicken der Geocoins hat der Verkäufer seinen Teil des Vertrages erfüllt. Was danach mit ihnen passiert kann ihm eigentlich egal sein - das ist die Gefahr des Käufers. Selbst wenn die Dinger verloren gehen kann er trotzdem den vollen Kaufpreis verlangen.

Und ausserdem selbst wenn ein gültiger Kaufvertrag geschlossen wurde ist zudem fraglich was überhaupt eingeklagt werden soll? Ein darüber zu ersetzender Schaden ist aus dem Sachverhalt gar nicht ersichtlicht denn dem Verkäufer ist bisher noch kein Schaden entstanden. Er ist im Besitz seiner Geochips, das er für diese fehlenden Teile 150,- weniger bekommt damit war er einverstanden, Der Käufer hat das Bike bezahlt, somit ist auch keine Rechnung offen.
Den Teil hast du dir zusammen gedichtet. Mag sein, dass es so abgemacht war. Wissen wir aber nicht. Laut Ausgangsbeitrag wurden 2.450 EUR abgemacht für das ganze Rad inkl. Geocoins. Die Geocoins hat der Verkäufer versucht zu übereignen, der Käufer hat die nicht zustande gekommene Übereignung zu vertreten und ist deshalb zur Zahlung des kompletten Kaufpreises verpflichtet.



BTW. Es ist richtig, dass ich studiere, aber ich studiere kein Jura mein :winken:
Das macht pixelschubser ganz sicher auch nicht! (vermutet [und hofft] der BWL-Student, der seine Privatrechtveranstaltung mit 3,3 bestanden hat)
 
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@TE

Habe auch so'n Fall: im Urlaub mit einem LRS ausgeholfen. Der Kollege wollte den behalten und es wurden faire € 180,- ausgemacht. Geld habe ich nie gesehen.

Der Betrag ist niedriger als meine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutz...auch wenn's ärgerlich ist: abhaken und Kopf hoch!

Grüße,
Robert
 
@TE

Habe auch so'n Fall: im Urlaub mit einem LRS ausgeholfen. Der Kollege wollte den behalten und es wurden faire € 180,- ausgemacht. Geld habe ich nie gesehen.

Der Betrag ist niedriger als meine Selbstbeteiligung bei der Rechtschutz...auch wenn's ärgerlich ist: abhaken und Kopf hoch!

Grüße,
Robert

Musst ja nicht gleich die Rechtschutz anschieben, da gibt es Mahnbescheide und Anzeigen für.
 
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