Kosten trägt die gegn. Versicherung...
In diesem Fall wahrscheinlich schon. Zur Klarstellung - falls andere mal danach suchen - sollte aber gesagt werden, dass dies nicht zwingend so sein muss. Die Vers. trägt die Kosten zu 100% nur, wenn
a) der Gegner zu 100% Schuld hat UND
b) die Hinzuziehung eines Anwalts dem Geschädigten erforderlich erscheinen durfte. Bei völlig unkomplizierten Bagatellschäden wird dies bspw nicht der Fall sein (nehmen wir an, es wäre nichts passiert und nur der Schnellspanner was verkratzt). Insbesondere bei Körperschäden wird dies jedoch eigentlich immer angenommen