Fahrverbotsschild - wie sieht es aus?

Jerd

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Nachdem wir neulich in der Grube Cox eine - freundliche! - Auseinandesetzung über die Frage hatten, ob man dort auf den markierten Wegen fahren darf oder nicht, habe ich mal recherchiert, wie denn so die Rechtslage ist.

Das entsprechende Gesetz gibt erst mal - sofern ich das verstanden habe - ein grundsätzliches Recht alle Wege auch mit dem Rad zu nutzen. Das kann aber eingeschränkt werden:

Landschaftsgesetz NRW schrieb:
§54
Zulässigkeit von Sperren

(1) Die Ausübung der Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 50 Abs. 1 und 2 kann durch den Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten untersagt oder tatsächlich ausgeschlossen werden. Der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde.

(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden. Im übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist.

Die Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen.

(3) Gesperrte Flächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht wird.

In der Diskussion an der Grube Cox verwies die Gegenseite auf die Info-Tafeln am Eingang der Grube, dort stünde das mit dem Fahrverbot. Ich verstehe das Gesetz aber jetzt so, dass es dafür extra Schilder braucht, die man beim Passieren auch wahrnehmen kann, und nicht einfach irgendwelche Statements auf irgendeiner Tafel. Nur: Wie sehen diese Schilder denn aus? Dazu habe ich nichts gefunden.

Für Reiter sieht man ja häufiger die Schilder "Reiten Verboten" und Reitwegebenutzungsfplicht" (Zeichen 238 und 258 StVO):

120px-Zeichen_258.svg.png
120px-Zeichen_238.svg.png


Wenn das Radfahren verboten ist würde ich dementsprechend das Zeichen 254 erwarten:

120px-Zeichen_254.svg.png


Das habe ich aber wirklich noch nirgends im Wald gesehen.

Edit: Alle Zeichen aus der Wikipedia: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Diagrams_of_regulatory_road_signs_of_Germany
 
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Re: Fahrverbotsschild - wie sieht es aus?
Das Schild sieht so :




und so aus:



Variante:



:lol: :D

Übrigens : Die Grube Cox sollte man als schützenswerten Naturraum achten und sich nicht auf eine Diskussion einlassen, aber das wissen wir ja schon seit Jahren. Frag mich warum man da noch mal Wirbel drum machen muss :rolleyes:
 
Diese Schilder aus der StVO gelten für öffentliche Straßen. Wald- und Wanderwege sind aber keine öffentlichen Straßen und daher müssen nicht zwingend solche Schilder dort stehen, um eine Durchfahrt zu verbieten.

In Naturschutzgebieten stehen z.B. meist ganz kleine unscheinbare Symbole auf Holztafeln... oder aber gar nicht sichtbar nur in dem jeweiligen Gesetz (z.B. die 2m-Regel gilt in Naturschutzgebieten).
 
Diese Schilder aus der StVO gelten für öffentliche Straßen. Wald- und Wanderwege sind aber keine öffentlichen Straßen und daher müssen nicht zwingend solche Schilder dort stehen, um eine Durchfahrt zu verbieten.

In Naturschutzgebieten stehen z.B. meist ganz kleine unscheinbare Symbole auf Holztafeln... oder aber gar nicht sichtbar nur in dem jeweiligen Gesetz (z.B. die 2m-Regel gilt in Naturschutzgebieten).

In welchen Bundesland???
 
So, habe mal gerade nachgeschaut.

Die Muster der Schilder im Sinne des Landschaftsgesetzes sehen wie folgt aus (ich gebe es mal mit eigenen Worten wieder, da ich die Grafik gerade nicht einfügen kann).

Es ist ein viereckiges Schild, auf dem eine weiße Hand auf Grünem Grund abgebildet ist und darauf steht:

"BITTE nicht betreten

Dieser Weg/Diese Fläche ist mit Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde gesperrt"

So sieht es zumindest diese Verordnung vor. Formal gesehen müssen die Schilder also so aussehen, um Rechtsgültigkeit zu haben. Aber im Zweifel würde ich auch auf andere Schilder achten.....
 
Übrigens : Die Grube Cox sollte man als schützenswerten Naturraum achten und sich nicht auf eine Diskussion einlassen, aber das wissen wir ja schon seit Jahren. Frag mich warum man da noch mal Wirbel drum machen muss :rolleyes:

Nee, nee, ich bin gerne bereit die Grube Cox zu umfahren, überhaupt kein Ding. Darum geht es mir gar nicht, das war nur der Anlass, sich mal mit der rechtlichen Lage zu beschäftigen.
 
So, habe mal gerade nachgeschaut.

Die Muster der Schilder im Sinne des Landschaftsgesetzes sehen wie folgt aus (ich gebe es mal mit eigenen Worten wieder, da ich die Grafik gerade nicht einfügen kann).

Es ist ein viereckiges Schild, auf dem eine weiße Hand auf Grünem Grund abgebildet ist und darauf steht:

"BITTE nicht betreten

Dieser Weg/Diese Fläche ist mit Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde gesperrt"

So sieht es zumindest diese Verordnung vor. Formal gesehen müssen die Schilder also so aussehen, um Rechtsgültigkeit zu haben. Aber im Zweifel würde ich auch auf andere Schilder achten.....

Danke! Ich glaube ich hab im Königsforst sogar schon mal eines der Dinger gesehen.
 
In Naturschutzgebieten stehen z.B. meist ganz kleine unscheinbare Symbole auf Holztafeln... oder aber gar nicht sichtbar nur in dem jeweiligen Gesetz (z.B. die 2m-Regel gilt in Naturschutzgebieten).

Hmm, im Bundesnaturschutzgesetz und im Landschaftsgesetz NRW gibt es die 2-Meter-Regel nicht? Ein extra Naturschutzgesetz gibt es auch nicht.
 
:streit:
Das Schild sieht so :


Das Schild steht u.a. im Vinschgau an den Waalwegen, also mitten in der Natur :eek: Es ist sehr beliebt trotzdem dort Fahrrad zu fahren. Hier ist aber in nächster Zeit ein massives Problem vorprogrammiert. Ich kann mir vorstellen, dass die ansässigen Bauern (Wein und Äpfel) keinen Spass verstehen und ihre Wege in geeigneter Weise :mad: verteidigen werden. Persönlich haben wir schon höchst empörtes (irgendwie verständliches) Gebrüll :streit: vernehmen müssen.


Übrigens : Die Grube Cox sollte man als schützenswerten Naturraum achten und sich nicht auf eine Diskussion einlassen, aber das wissen wir ja schon seit Jahren. Frag mich warum man da noch mal Wirbel drum machen muss :rolleyes:

@ Gerd

Die Diskussion ist wirklich alt und wir hatten schon öfter Kontakt mit Personen die dort gearbeitet haben. Ich persönlich habe schon mal an einen Sonntagnachmittag die Polzei dort gesehen und die hat Sonnen- (nicht Wasser-) Badende dort vertrieben. :eek: :eek: :eek: Es ging irgendwie ums Hausrecht etc.

Es gibt ja eh nur einen trail :rolleyes: der dort interessant ist und den kann man nachts .... Komischerweise ist das auch ein Pferdeweg und was diese lieben Tiere mit ihren zarten Hufen :D .... da müssen noch Generationen biker lang cruisen.

Mein Vorschlag: Die Natur dort schützen und es nicht übertreiben. Aber bei schlechten Wetter oder so ... :cool: ... und nie diskutieren sondern einfach freundlich bleiben.
 
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[/CENTER].......
Mein Vorschlag: Die Natur dort schützen und es nicht übertreiben. Aber bei schlechten Wetter oder so ... :cool: ... und nie diskutieren sondern einfach freundlich bleiben.

Das sehe ich genau so , war mal im Sommer da ( glaube ich ) . Unten haben uns das Wanderer :winken: gewarnt das die Polizei da ist. Also sind wir wieder raus gefahren und wer stand am Ausgang :eek::eek::eek: Unser Glück war das die schon einen Wanderer auf den Kicker hatten :):):).
Man muss halt sich der Anzahl der Fahrer sowie der Witterung anpassen und bei regen da nicht mit X Personen durchfahren. Mir ist das diesen Sommer auch wirklich erst klar geworden :heul::heul::heul:
 
:streit: [/CENTER]

Das Schild steht u.a. im Vinschgau an den Waalwegen, also mitten in der Natur :eek: Es ist sehr beliebt trotzdem dort Fahrrad zu fahren. Hier ist aber in nächster Zeit ein massives Problem vorprogrammiert. Ich kann mir vorstellen, dass die ansässigen Bauern (Wein und Äpfel) keinen Spass verstehen und ihre Wege in geeigneter Weise :mad: verteidigen werden. Persönlich haben wir schon höchst empörtes (irgendwie verständliches) Gebrüll :streit: vernehmen müssen.

Was gibts denn da zu verteidigen? Wir machen doch nix kaputt.
 
Ich würde die Grube Cox einfach einzäunen und für alle (Fußgänger, Reiter Biker usw.) sperren so wie es in Diepeschrath mit dem Baggerloch auch gemacht wurde. Dann kann sich keiner beschweren und die Natur hat ihren Raum zum Leben.
 
@ Montana
Ah ja,kann ich zwar kaum glauben aber wenn du das sagst.Meines Wissens darf in der Grube nicht geritten werden.Werde beim nächsten mal darauf achten.
@Wogru
Es soll ja ja gerade nicht eingezäunt werden damit sich manche Menschen an dem Gelände erfreuen können.Leider wurde aber von vielen die letzten Jahre so viel Mist gebaut (Müll etc) das die Pächter die Arbeit damit hatten und daher angeregt haben das es zum Naturschutzgebiet erklärt wird.Wodurch Sie auch einige Nachteile haben (z.B nicht schwimmen,Angel Beschränkungen)
 
Ich weiss definitiv, dass dieser Pfad vor einigen Jahren als Reitweg ausgeschildert war. Ob und wenn wann sie das dann geändert haben ist mir leider unbekannt. Zu dieser Zeit war es für uns natürlich eine Selbstverständlichkeit dort zu üben.

Ich achte übrigens solche Naturgebiete und fahre dann dort bei berechtigtem Anliegen auch nicht mit dem Fahrrad rum. Absperren wie z.b. das Naturschutzgebiet am Hornpottweg würde ich nur bei wichtigem Anlass (Schutz von Flora und Fauna).


@ Montana
Ah ja,kann ich zwar kaum glauben aber wenn du das sagst.Meines Wissens darf in der Grube nicht geritten werden.Werde beim nächsten mal darauf achten.
@Wogru
Es soll ja ja gerade nicht eingezäunt werden damit sich manche Menschen an dem Gelände erfreuen können.Leider wurde aber von vielen die letzten Jahre so viel Mist gebaut (Müll etc) das die Pächter die Arbeit damit hatten und daher angeregt haben das es zum Naturschutzgebiet erklärt wird.Wodurch Sie auch einige Nachteile haben (z.B nicht schwimmen,Angel Beschränkungen)
 
@ Montana
@Wogru
Es soll ja ja gerade nicht eingezäunt werden damit sich manche Menschen an dem Gelände erfreuen können.Leider wurde aber von vielen die letzten Jahre so viel Mist gebaut (Müll etc) das die Pächter die Arbeit damit hatten und daher angeregt haben das es zum Naturschutzgebiet erklärt wird.Wodurch Sie auch einige Nachteile haben (z.B nicht schwimmen,Angel Beschränkungen)
Können die Leute, die schwimmen wollen, nicht ins Freibad ein paar Meter weiter gehen ? Na ja, ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen das ich die Grube selber nicht vermissen würde wenn sie komplett gesperrt wird. Es gibt genug andere schöne Trails in der Hardt da muss ich nicht in die Grube fahren.
 
Zum Thema passend, die MTB-Regeln für NRW!
NRW-Regel

Die Regeln sind nicht rechtsverbindlich, andere Ausführungen würden aber wahrscheinlich, wenn es finanzielle Förderungen gäbe (weiß ich jetzt nicht), einfach nicht unterstützt.

@Jerd

Hmm, im Bundesnaturschutzgesetz und im Landschaftsgesetz NRW gibt es die 2-Meter-Regel nicht?
Es reicht ja auch, wenn wir so einen Unsinn ähnlicher Art in Baden Württemberg im Forstrecht haben....

Ein extra Naturschutzgesetz gibt es auch nicht.
. Doch, es gibt! Das ist das Landschaftsgesetz, das heißt eben nur anders.
 
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