Jerd
Mitjlied
Nachdem wir neulich in der Grube Cox eine - freundliche! - Auseinandesetzung über die Frage hatten, ob man dort auf den markierten Wegen fahren darf oder nicht, habe ich mal recherchiert, wie denn so die Rechtslage ist.
Das entsprechende Gesetz gibt erst mal - sofern ich das verstanden habe - ein grundsätzliches Recht alle Wege auch mit dem Rad zu nutzen. Das kann aber eingeschränkt werden:
In der Diskussion an der Grube Cox verwies die Gegenseite auf die Info-Tafeln am Eingang der Grube, dort stünde das mit dem Fahrverbot. Ich verstehe das Gesetz aber jetzt so, dass es dafür extra Schilder braucht, die man beim Passieren auch wahrnehmen kann, und nicht einfach irgendwelche Statements auf irgendeiner Tafel. Nur: Wie sehen diese Schilder denn aus? Dazu habe ich nichts gefunden.
Für Reiter sieht man ja häufiger die Schilder "Reiten Verboten" und Reitwegebenutzungsfplicht" (Zeichen 238 und 258 StVO):
Wenn das Radfahren verboten ist würde ich dementsprechend das Zeichen 254 erwarten:
Das habe ich aber wirklich noch nirgends im Wald gesehen.
Edit: Alle Zeichen aus der Wikipedia: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Diagrams_of_regulatory_road_signs_of_Germany
Das entsprechende Gesetz gibt erst mal - sofern ich das verstanden habe - ein grundsätzliches Recht alle Wege auch mit dem Rad zu nutzen. Das kann aber eingeschränkt werden:
Landschaftsgesetz NRW schrieb:§54
Zulässigkeit von Sperren
(1) Die Ausübung der Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 50 Abs. 1 und 2 kann durch den Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten untersagt oder tatsächlich ausgeschlossen werden. Der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde.
(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden. Im übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist.
Die Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen.
(3) Gesperrte Flächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht wird.
In der Diskussion an der Grube Cox verwies die Gegenseite auf die Info-Tafeln am Eingang der Grube, dort stünde das mit dem Fahrverbot. Ich verstehe das Gesetz aber jetzt so, dass es dafür extra Schilder braucht, die man beim Passieren auch wahrnehmen kann, und nicht einfach irgendwelche Statements auf irgendeiner Tafel. Nur: Wie sehen diese Schilder denn aus? Dazu habe ich nichts gefunden.
Für Reiter sieht man ja häufiger die Schilder "Reiten Verboten" und Reitwegebenutzungsfplicht" (Zeichen 238 und 258 StVO):
Wenn das Radfahren verboten ist würde ich dementsprechend das Zeichen 254 erwarten:
Das habe ich aber wirklich noch nirgends im Wald gesehen.
Edit: Alle Zeichen aus der Wikipedia: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Diagrams_of_regulatory_road_signs_of_Germany
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