Fremdverschuldeter Unfall! - Kleidungs-Schaden?

yunim schrieb:
Hallo,
ich will hier keine doofe Frage stellen
ABER:

War das Rad StVO konform?

Ich nehmen an deine Bremsen sind ok, aber hast du Katzenaugen, Klingel, Reflektoren an den Pedalen? Ich nicht.
Beim Auto ist es doch so dass wenn man kein TÜV hat egal ob man Recht oder Unrecht hat immer Unrecht hat. Wie ist es beim Fahrrad?

Bist Du "angemessen" gefahren?

Ich fahre meistens so schnell es geht aber ein Fahrrad mit ~30km/h ist das nicht etwas "grob fahrlaessig"?

Bist Du mit Licht gefahren (wenn es dunkel war)?
Ist dein Licht auch zugelassen?


Wie gesagt diese Fragen koennte die Versicherung fragen.

Ich kenne die Antworten nicht und ich weiß auch nicht ob es was damit zu tun hat. Aber ich kann mir durchaus vorstellen dass die Versicherungen das fragen koennten.


Viele Gruesse,
yunim

Wenn schon Ausrüstung/Einrichtung am Rad, dann StVzO.
Angenommen, der Unfall ist bei Tageslicht passiert - dann sind die fehlenden Reflektoren oder Beleuchtungseinrichtungen nicht unbedingt ursächlich für den Unfall. Das hängt aber vom Einzelfall ab. Wenn ich gerade durch nen Tunnel fahre, der zudem noch schlecht beleuchtet ist, sieht das wieder anders aus.

Wenn er auf der Straße gefahren ist, dann richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach den jeweiligen Bestimmungen für den Straßenteil - wobei es da das Problem gibt, dass das eigentlich nur für Kraftfahrzeuge gilt. Was anderes wäre es, wenn Du auf nem Radweg oder Fußweg mit geduldetem Radverkehr (Zusatzschild) fährst. Beim Radweg darfst Du tatsächlich nur "angemessen" (etwa 23-25 Km/h) fahren. Als gedulteter "Gast" auf dem Fußweg (nur sofern das mit "Radfahrer frei" ausgeschildert ist), darfst Du sogar nur Schrittgeschwindigkeit (5 Km/h) fahren.
 
mightyEx schrieb:
Wenn schon Ausrüstung/Einrichtung am Rad, dann StVzO.
Angenommen, der Unfall ist bei Tageslicht passiert - dann sind die fehlenden Reflektoren oder Beleuchtungseinrichtungen nicht unbedingt ursächlich für den Unfall. Das hängt aber vom Einzelfall ab. Wenn ich gerade durch nen Tunnel fahre, der zudem noch schlecht beleuchtet ist, sieht das wieder anders aus.

das halte ich für ein gerücht.
wenn das fahrrad nicht der stvzo entsprach, gibt es eine teilschuld. ob tunnel oder sonnenschein, vollkommen egal.
in diesem fall gilt die kausalität: das rad hat dort nichts verloren, hätte also gar nicht da sein dürfen.
ist entsprechend einem im halteverbot (kein absolutes) abgestelltes fahrzeug. jemand fährt gegenüber raus und touchiert das abgestellte fahrzeug.
das kostet den halter minimum 10%, da er dort nicht hätte stehen dürfen.
in etwa dürfte das auch einem radler mit einem nicht verkehrssicheren fahrzeug passieren.

und das mit der rechtsschutzversicherung ist gut, wenn man eine hat.

kh-cap
 
Also ich weiß ja nicht, ob das bei mir ein Einzelfall war, aber ich hatte bei meinem Unfall, wo mich auf dem Rad ein Auto frontal gerammt hat, keinen einzigen Reflektor am Rad, und obwohl ich der Polizei das demolierte Rad noch am Unfallort anvertraut habe, und es erst eine Zeit später wieder bei ihnen geholt habe, stand im Protokoll, dass mit der Sicherheitsausrüstung alles in Ordnung sei.

Die fehlenden Reflektoren wurden auch später nicht mehr erwähnt. kurz später schickter mir mein Anwalt die Aussage des Schuldigen und zweier Zeugen, wo er seine alleinige Schuld gestand, und Die Zeugen aussagten, dass ich ordnungsgemäß unterwegs war.

Ich hoffe, dass bei dir die fehlenden Reflektoren auch keine Probleme machen!
 
Mein letzter Unfall mit verklagbarem Gegner (also keine Wildschweine;)) verlief recht gut/glimpflich.
Hatte ein gebraucht gekauftes Bike (Hardtail) und bin gerammt worden (Gegner hat Vorfahrt übersehen :rolleyes: ).
Habe den Neuwert des Rades und der kompletten Ausrüstung beim Gegner angegeben, der hat's an die Versicherung gemeldet und anhand der Komponenten (Deore;)) habe ich "belegt", daß es ein Sportgerät sei und kein Alltagsrad/Stadtschlampe. Habe das Alter mit 2 Jahren angegeben, ebenso Helm, Handschuhe, etc.
Mit wurden 80% (immerhin 1000Euro) von der Versicherung problemlos ersetzt, obwohl/weil ich keine Rechnung hatte:)
Wenngleich das den Verlust meines Lieblingsrades nicht im Geringsten ausgeglichen hat:( :( :(
Insofern, einfach ehrlich und auf dem Boden bleiben, den Anwalt kann man immer noch einschalten (z.B. ADFC:))!
Mit Schmerzensgeld sieht es, soweit ich weiß, etwas schwieriger aus, da eine Einschränkung bleiben muß, wie Halskrause. Bei blauen Flecken könnte es schwer werden... :rolleyes:

Der Nikolauzi
 
Anfang Januar bin ich von einem anderen Radler der Schuld war über den Haufen gefahren worden. Einige Teile am Rad gingen zu Bruch als auch Bekleidung. Der andere Radler war Haftpflichtversichert. Ein Anruf bei der Versicherung am nächsten Tag und der Sachbearbeiter sagte mir das ich die Quittungen der beschädigten Teile schicken sollte.
Da aber auch einige Teile zu Bruch gegangen sind wo keine Kaufbeleg mehr vorhanden war bzw. die beim Kauf am Rad verbaut waren sollte ich mit meinem Rad in einen Shop gehen und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Gesagt getan.
Auf die Frage ob ich die beschädigten Sachen zur Versicherung schicken soll bekam ich zur Antwort das ein paar Fotos reichen würden. Quittungen und Kaufbeleg eingeschickt und nach einer Woche war das Geld da. Komplett und ohne Abzüge.
 
kh-cap schrieb:
das halte ich für ein gerücht.
wenn das fahrrad nicht der stvzo entsprach, gibt es eine teilschuld. ob tunnel oder sonnenschein, vollkommen egal.
in diesem fall gilt die kausalität: das rad hat dort nichts verloren, hätte also gar nicht da sein dürfen.
ist entsprechend einem im halteverbot (kein absolutes) abgestelltes fahrzeug. jemand fährt gegenüber raus und touchiert das abgestellte fahrzeug.
das kostet den halter minimum 10%, da er dort nicht hätte stehen dürfen.
in etwa dürfte das auch einem radler mit einem nicht verkehrssicheren fahrzeug passieren.

und das mit der rechtsschutzversicherung ist gut, wenn man eine hat.

kh-cap

Also Unfallverursacher und Schuld sind zunächst 2 Paar Schuhe. Mag sein, dass die Versicherungen manchmal sonderbar entscheiden, aber selbst eine Teilschuld setzt irgendwo auch einen Beitrag zum Unfall voraus (entweder aktiv oder passiv). Prophylaktisch eine Teilschuld zuschieben, weil das Rad nun gerade keine Beleuchtung hatte (die ja auch nur dann eingesetzt werden soll, wenn sie notwendig ist), obwohl das nicht zum Unfall beigetragen hat, sehe ich sehr problematisch. Ich würde an dieser Stelle meinen Rechtsweg ausschöpfen ;) .
Btw, auf welchen Unfallhergang (Deine Beschreibung der Kausalität) beziehst Du Dich ? Ich bin von dem Unfall des Topic-Starters ausgegangen.
 
hallöchen, bring dein radl zu nem fahradfachhandel und lass den zustand nach unfall aufnehmen und die sollen einen kostenvoranschlag machen.(also gleicher vorgang wie bei kfz-schäden....). dann kommt der fuzzi von der versicherung und begutachtet das ding auch noch und dann bekommst du das bezahlt, was dir der nette radlladen an kosten aufgeschrieben hat......wenn du nichts reparieren lassen willst, wird abgerechnet nach ko.vo.a. (ist abzgl. der mwst) oder du lässt alles machen, das zahlt dann die versicherung.
klamotten werden evtl. auch vom fahrradhändler geschätzt. allerdings der wiederbeschaffungswert. da zieht dann die versicherung was ab, zwecks gebrauchtzustand und so.....
gruss und viel erfolg
 
kh-cap schrieb:
kann es sein das du ra bist?
ach ja. die schadenshöhe ist auch nicht ausschlaggebend für die begutachtung. es ist nur dann der fall wenn
a) die versicherung des verursachers einen möchte
b) der geschädigte die höhe des schaden anzweifelt
kh-cap

Ja und glaub mir es kommt auf die Höhe des Schadens an. Grundsätzlich kannst du als geschädigter zum nachweis deines schadens ein gutachten anfertigen lassen. nur dann nicht wenn ein bagatellschaden vorliegt.
aber zum glück sind wir ein freies land und jeder kann machen was er will. ob der geschädigte dann am ende allerdings seinen schaden voll ersetzt bekommt oder nicht ist eine andere sache.
 
Hi,

Anwalt und Gutachter: Würd' ich nur machen, wenn die Versicherung zicken macht. Und selbst dann hilft eine Formulierung wie "ich denke, da konsultiere ich meinen Rechtsanwalt" gegenüber der Versicherung schon ein wenig. Wenn sie versuchen, ein paar Euro zu sparen und dafür einen gegnerischen Anwalt zahlen müssen. Aber das würde ich mir für den Fall der Fälle aufheben.

Wegeunfall: In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft die Heilungskosten und hält sich hinterher am Verursacher frei. Die BG übernimmt in der Regel auch Kosten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur in geringerem Umfang übernehmen. Krankengymnastik, Taxifahrten (wenn notwendig) u.ä.. Aber hier bitte nach dem aktuellen Stand bei Deiner BG erkundigen. Du bekommst einen Unfallbericht, den Du ausfüllen must. Bitte kopieren vorm Abschicken.

Versicherung und Ersatzleiszungen:
Reine Bekleidung wird zum Zeitwert erstattet. Schutzbekleidung (Helm, Handschuhe, ggf. Sicherheitsschuhe) meines Wissens nach zum Neuwert. Bei den Teilen am Rad wird es evtl. Zeitwert geben, kommt auf die Versicherung an. Die ist übrigens Dein Ansprechpartner, nicht die Unfallverursacherin. Haftpflichtversicherungen untersagen in ihren AGB oft die direkte Bezahlung vom Verursacher an den Geschädigten. Ausserdem gibt es noch Aufwandspauschalen für Telefon und Porto und soweit ich weiss mittlerweile sogar Nutzungsausfall für's Rad, wenn es kein reines Freizeitgerät ist, sondern für den Weg zur Arbeit genutzt wird, wie es ja bei Dir der Fall ist. Die Buskarte bis zur erfolgten Reparatur oder der Sprit für's Auto kosten ja schliesslich auch Geld. Details verrät Dir sogar die gegnerische Versicherung auf Anfrage. Frag zum Beispiel mal, ob Du die Portokosten und Telefonate einzeln aufschlüsseln sollst, oder ob nach Pauschale abgerechnet wird und wenn ja, wie hoch sie ohne Nachweis üblicherweise anerkannt wird. Wenn Du hier die ehrlichen Werte angibst, dann bekommst Du erfahrungsgemäss Geld. Wenn Du versuchst, "was rauszuholen", bekommst Du anstatt Geld eine Diskussion, und jeder andere Cent auf Deiner Rechnung wird ebenfalls genauestens geprüft. Am besten fährst Du, wenn Du hier nicht unter Wert, aber auch nicht mit Maximum-Ansprüchen, sondern realistisch und ehrlich an die Sache rangehst.

Alles oben stehende ist aus dem Kopfe und z.T. schon über 15 Jahre her. Also ohne Gewähr dafür, dass das heute noch stimmt, oder ob es hier und da besser oder schlechter geworden ist.

Viel Erfolg und gute Genesung
"hans-albert"
 
Hallo lelebebbel,
es ist alles gesagt worden. Wünsche Dir viel Erfolg bei der Abwicklung des Unfalls.
Hoffentlich ist nicht der Flite das böse Omen. ;)

Gruss Daacks
 
also ich bin auch mal von einem auto angefahren worden, obwohl mir eine teilschuld gegeben wurde (ich hatte damals zum abbiegen ein wenig mehr ausgeschwenkt, und die dame war in einer 30zone deutlich zu schnell, zumal ich damals ca 12jahre alt war).

und mir wurde damals der schaden an meinem rad komplett bezahlt, auch ueber kostenvoranschlag im fahrradladen.
 
hallo nochmal, hab den thread nicht vergessen.

erstmal danke für die antworten!
es läuft nun tatsächlich wie hier schon beschrieben:

ich hab inzwischen mit meinem chef darüber geredet, der mit solchen fällen wohl einige erfahrung hat. der konnte mir auch einen geeignete anwaltskanzlei hier empfehlen, an die wurde/wird die sache nun weitergegeben. und die werden sich, wie hier schon gesagt, direkt mit der versicherung auseinandersetzten. ich werde sicher nicht versuchen, da irgendwelche unsummen rausschlagen zu lassen, wie gesagt: ich will in erster linie meine kaputte kleidung ersetzt haben.

den nötigen reparatur-kostenvoranschlag lasse ich mir im radladen machen, und den kleidungsschaden habe ich mir bereits in einem radbekleidungs-fachgeschäft beziffern lassen.

das rad ist übrigens soweit ziemlich verkehrssicher, denn es ist mein stadtrad. ja, ich hab ne klingel und sogar diverse reflektoren. zudem hatte ich eine leuchtend rote weste an.

>Hoffentlich ist nicht der Flite das böse Omen.
um den ist es sowieso sehr schade, der war grad richtig gut eingesessen :-/


jaja, der nachteil an dem wetter ist, dass auf einmal tausende leute auf der strasse rumschlingern...
 
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