mightyEx
Kienapfelvernichter
yunim schrieb:Hallo,
ich will hier keine doofe Frage stellen
ABER:
War das Rad StVO konform?
Ich nehmen an deine Bremsen sind ok, aber hast du Katzenaugen, Klingel, Reflektoren an den Pedalen? Ich nicht.
Beim Auto ist es doch so dass wenn man kein TÜV hat egal ob man Recht oder Unrecht hat immer Unrecht hat. Wie ist es beim Fahrrad?
Bist Du "angemessen" gefahren?
Ich fahre meistens so schnell es geht aber ein Fahrrad mit ~30km/h ist das nicht etwas "grob fahrlaessig"?
Bist Du mit Licht gefahren (wenn es dunkel war)?
Ist dein Licht auch zugelassen?
Wie gesagt diese Fragen koennte die Versicherung fragen.
Ich kenne die Antworten nicht und ich weiß auch nicht ob es was damit zu tun hat. Aber ich kann mir durchaus vorstellen dass die Versicherungen das fragen koennten.
Viele Gruesse,
yunim
Wenn schon Ausrüstung/Einrichtung am Rad, dann StVzO.
Angenommen, der Unfall ist bei Tageslicht passiert - dann sind die fehlenden Reflektoren oder Beleuchtungseinrichtungen nicht unbedingt ursächlich für den Unfall. Das hängt aber vom Einzelfall ab. Wenn ich gerade durch nen Tunnel fahre, der zudem noch schlecht beleuchtet ist, sieht das wieder anders aus.
Wenn er auf der Straße gefahren ist, dann richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach den jeweiligen Bestimmungen für den Straßenteil - wobei es da das Problem gibt, dass das eigentlich nur für Kraftfahrzeuge gilt. Was anderes wäre es, wenn Du auf nem Radweg oder Fußweg mit geduldetem Radverkehr (Zusatzschild) fährst. Beim Radweg darfst Du tatsächlich nur "angemessen" (etwa 23-25 Km/h) fahren. Als gedulteter "Gast" auf dem Fußweg (nur sofern das mit "Radfahrer frei" ausgeschildert ist), darfst Du sogar nur Schrittgeschwindigkeit (5 Km/h) fahren.