Führerscheinentzug

Milsani

Haldenhonk
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Woanders is auch Scheiße!
Hallo

hab mal ne Frage an die Verkehrsrechtsexperten: Ist eigentlich der Führerschein weg, oder gibts Punkte in Flennburg wenn ich mit dem Rad bei Rot über die Ampel fahre?

Wie siehts z.B. aus wenn ich nach dem Biergartenbesuch mit 2-3 :bier: intus nach Hause radle?

M.
 
wir werden hier sicherlich ein paar kompetente jura-studis oder was auch immer haben, aber nur soviel:

mit dem fahrrad als teilnehmer am öffentlichen verkehr gibts bei entsprechenden verstößen (0/00 eher als bei rot über die ampel) auf jeden fall punkte!!!!!!!!!!
 
Ja, da du als Führerscheininhaber das Verhalten im Straßenverkehr kennen solltest, und dein Verhalten dann den selbigen gefährdet, ist dein Vergehen im Straßenverkehr auch strafbar!

Allerdings liegt das alles auch im ermessensbereich der Cops, also wenn du es grob fahrlässig, bzw. mit Absicht machst, wird man dich rausziehen, ansonsten lassen die grünen Jungs da bestimmt auch mal ein Auge zu....

Torsten
 
weder angetrunken/besoffen auto fahren noch fahrrad fahren und das problem stellt sich erst garnicht. soviel beherrschung sollte doch jeder mensch aufbringen können...
 
Original geschrieben von feuersturm
weder angetrunken/besoffen auto fahren noch fahrrad fahren und das problem stellt sich erst garnicht. soviel beherrschung sollte doch jeder mensch aufbringen können...

sollen wir den thread jetzt dichtmachen?
hier hat doch bloß jemand eine frage gestellt. ewig dieses hineininterpretieren.
 
ich hab weder jemand was unterstellt noch will ich das der thread geschlossen wird.
btw, ewig, wie oft hab ich dir bitte schon anstoss zum beschweren gegeben *denk*


Ja, da du als Führerscheininhaber das Verhalten im Straßenverkehr kennen solltest, und dein Verhalten dann den selbigen gefährdet, ist dein Vergehen im Straßenverkehr auch strafbar!

ausgehend davon ist mein post sogar richtig, denn von dir wird ja als führerscheinhalter erwartet das du diese kombination vermeidest...

soviel beherrschung sollte doch jeder mensch aufbringen können...
das ist meine Meinung, die darf ich ja wohl noch sagen...


eine frage hätt ich allerdings schon, wenn man angetrunken fahrrad fährt und auf die strasse fällt oder sich sonst irgendwie mault, gilt dann auch die regel das der autofahrer auf mich achten muss und nicht ich auf ihn :confused:


gruß, alex
 
:) , man muss nur nett sein... habs mal geschafft bei rot über die Ampel und als einziges Auto waren die grün-weissen hinter mir :mad: , naja, entschuldigt, mit den Wimpern geklimpert, und weiter ging die Fahrt (mit Führerschein) :D
 
Hallo,

bei Alkohol gilt die geiche Grenze wie bei einem anderen Fahrzeug im Strassenverkehr auch.

Der Führerschein wird dann auf jeden Fall eingezogen, gleiche Regel wie beim PKW.

Übrigens, es gab Fälle, wo selbst betrunkenen Fussgängern(!) der Führerschein entzogen wurde. Sobald man den Strassenverkehr gefährdet, ist man fällig.

Gruss
Chris
 
Original geschrieben von Loulou
:) , man muss nur nett sein... habs mal geschafft bei rot über die Ampel und als einziges Auto waren die grün-weissen hinter mir :mad: , naja, entschuldigt, mit den Wimpern geklimpert, und weiter ging die Fahrt (mit Führerschein) :D

Ach Loulou, wenn man(n) in solchen Situationen doch ne Frau wäre ;) !!!
Wir sehen uns in Albstadt!!!

@ sevenup

Genau das habe ich auch schon gehört, bzw wird meines wissens auch so umgesetzt!!
 
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss den Entzug der Fahrerlaubnis eines Karlsruhers bestätigt, der mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Stadt Karlsruhe hatte ihn zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens des TÜV aufgefordert. Als der Mann der mehrmaligen Aufforderung nicht nachkam, entzog die Stadt ihm den Führerschein. Im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, auch dann, wenn es sich um einen Ersttäter handle. Weigere sich der Betroffene, dann dürfe die Behörde auf seine Nichteignung für den Straßenverkehr schließen.

Auch das Benutzen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss wird analog wie das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol geahndet. Alkohol im Straßenverkehr bedeutet immer eine Gefahr für sich und andere. Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad, das Risiko einen Verkehrsunfall zu verursachen steigt bei 0,5 Promille auf das Doppelte, bei 0,8 Promille auf das Vier- und bei 1,3 Promille auf das Zwölffache.

Bei 0,8 Promille ist die Sehfähigkeit um etwa 25 Prozent eingeschränkt und die Reaktionsfähigkeit verlängert sich um 50 Prozent. Bei 1,6 Promille erreicht ein Radfahrer die absolute Fahruntauglichkeit.


Wer als Radfahrer gegen Verkehrsordnungsvorschriften verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Wer dabei andere behindert, gefährdet oder beschädigt, dem drohen sogar Punkte in Flensburg.

Verkehrsverfehlungen kosten mindestens € 10,-. Kommt es in Folge „einfacher“ Verstöße zur Behinderung oder Gefährdung, so erhöht sich je nach Schwere der Regelsatz auf € 15,- bzw. € 20,-. Wird allerdings eine rote Ampel nach mehr als einer Sekunde Rot überfahren, erhält der Radfahrer eine Geldbuße von € 62,50 sowie einen Punkt in Flensburg. Strafmündig sind alle über 14 Jahre.


Alkohol am Lenker


Radfahren ist eine körperliche Leistung und erfordert Konzentration. Wer angetrunken fährt, gefährdet sich und andere. Radfahren unter Alkohol ist deshalb verboten. Wird man erwischt und verschuldet sogar einen Unfall, muss man mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall kann einem der Führerschein entzogen werden. (aus ADACsignale 23/2002)


Wer betrunken mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein. Nimmt ein Radfahrer mit über 1,6 Promille am Straßenverkehr teil, ist ein MPU (Idiotentest) erforderlich. Komme man dort zu der Ansicht, der Fahrer stelle eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Schon bei einem Alkoholwert von 0,3 Promille kann bei einem Unfall darauf geschlossen werden, daß der Alkoholkonsum eine der Ursachen für das Vorkommnis ist. Dies gilt natürlich nicht nur für Radfahrer. Laute das Urteil auf fahrlässige Straßengefährdung sind empfindliche Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 5 Jahren möglich.
Außerdem riskieren betrunkene Radfahrer den Versicherungsschutz. Wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen braucht die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
OLG Münster Az.: 19 B 1629/99


das ist ein kleiner auszug von dem was man beim googlen so findet-

in diesem sinne

:bier:

maurice
 
Ich selber hatbe seit n NOVEMBEr letzten jahres meinen LAPPEN weg..Ich gehe hier jetz nicht auf die einzelheiten ein -is glaubsch besser so-:) -aber das Risiko ist es nicht wert egal in welcher hinsicht-alk,betäubungsmittel etc!...leider wird das den meisten erst dann bewusst,wenns zu spät ist.Damit man seinen SCHEIN verliert muss man sich garnix zu schulden kommen lassen-im strassenverkehr zb. wegn fahrradfahren etc.Es reichen zweifel,von irgendwelchen beamten etc,die dir sagen-zB:aha -sie verkehren ja aber oft in solchen "kreisen,aha. was haben wir denn da-schon wieder kontrolliert worden aufm nach hause weg von der Disco etc...
Sobald du spätestens ne vorladung zur MPU (die übrigens 542euro incl. Beglaubigte kopie zur aufbewahrung kostet), erhälts, bist du den SChein los-mit ziemlicher wahrscheinlichkeit,glaubt is so-und das krasseste daran ist-DU kannst garnicht mitm anwalt gegen diese vorladung Klagen,n einspruch einlegen-erst danach......wo es eh zu spät is!

Bei Alk is es unwichtig mit wieviel du angehalten wirst-die WILLKÜR ,und ZWEIFEL der beamten entscheidet über den schein.-vielleicht kommst du nochma mitm "blauen" auge davon.....

Ps: ES IST NICHT NUR DER FÜHRERSCHEIN der ENTZOGEN WIRD-
vielmehr ist es danach der FREUNDESKREIS,die ARBEIT,deine GANZE UMWELT................denn die wird seeeehr EINSAM!!!


.....Ich frage mich echt manchmal wer hier MEHR gefährdet wird.......ich oder der schein!

.zumindest das MTB'en wird mir niemand verbieten!!!
;)

Ps zum zwoten: bin hia etwas vom thema abgekommen..aber es dreht sich ja eh alles im rad:D
 
Original geschrieben von feuersturm
weder angetrunken/besoffen auto fahren noch fahrrad fahren und das problem stellt sich erst garnicht. soviel beherrschung sollte doch jeder mensch aufbringen können...

und was machst du wenn du noch 10 km vor dir hast total besoffen bist (aber noch einigermßen radlen kannst) und dein olles hollandrad bei hast...... ;)

ich fahr immer besoffen!! :lol:
ich kann zwar nich mehr gerade stehen, aber fahren kann ich immer sseehhr gut (kein witz)!! :)

außerdem kann ich das nur jeden empfehlen!! man nimmt die ampellichter und lichter überhaupt viel intensiver wahr!! :lol:


naja jedem das seine!! ;)
 
Original geschrieben von Loulou
:) , man muss nur nett sein... habs mal geschafft bei rot über die Ampel und als einziges Auto waren die grün-weissen hinter mir :mad: , naja, entschuldigt, mit den Wimpern geklimpert, und weiter ging die Fahrt (mit Führerschein) :D

ja, genau so ist es richtig.Das arme kleine tütü.
Wollte es ja gar nicht.

Aber Du hast ja auch den einfachen Weg gewählt.Wir als Männer nehmen den steinigen harten Weg. :p
 
Also wenn ich mal unter Alkohol Fahrrad fahre dann baue ich ziemlich viel Alkohol ab!
Es war schon oft so das ich als ich da war fast wieder nüchtern war.
 
Original geschrieben von Smiler
Also wenn ich mal unter Alkohol Fahrrad fahre dann baue ich ziemlich viel Alkohol ab!
Es war schon oft so das ich als ich da war fast wieder nüchtern war.

seit wann baut sich der alk im körper durch radfahren ab? pro stunde kann die leber ein gramm alkohol je zehn Kilogramm körpergewicht abbauen. sprich 0,1 Promille pro Stunde! das hat überhaupt nichts mit deiner sportlichen betätigung zu tun. evtl kommt es dir so vor weil du dir einbildest blau zu sein ;), die frische luft deinen kreislauf nach ner verrauchten kneipe ankurbelt oder deine heimfahrt soviele stunden dauert das wirklich alles abgebaut ist :lol:
 
Original geschrieben von freaki


seit wann baut sich der alk im körper durch radfahren ab? pro stunde kann die leber ein gramm alkohol je zehn Kilogramm körpergewicht abbauen. sprich 0,1 Promille pro Stunde! das hat überhaupt nichts mit deiner sportlichen betätigung zu tun. evtl kommt es dir so vor weil du dir einbildest blau zu sein ;), die frische luft deinen kreislauf nach ner verrauchten kneipe ankurbelt oder deine heimfahrt soviele stunden dauert das wirklich alles abgebaut ist :lol:

doch das stimmt!!

der alk wird quasi ausgeschwizt!! so dumm es auch klingt!! ;)
weil der körper bei sportlichen betätigungen mehr flüssigkeit zur kühlung braucht!!
 
Original geschrieben von -quake-


doch das stimmt!!

der alk wird quasi ausgeschwizt!! so dumm es auch klingt!! ;)
weil der körper bei sportlichen betätigungen mehr flüssigkeit zur kühlung braucht!!

muahahahaha.... - na klar, und wenn ich apfelsaft drinke, schwitze ich apfelsaft wieder aus - deswegen bin dann anschliessend auch immer so klebrig...

und dann nächste mal, wenn ich mir die birne vollgehauen hab, geh' ich anschliessend ne runde joggen und setzt mich danach wieder topfit ans steuer.... dass da noch keiner draufgekommen ist... ;-)
 
Hallo

zum Thema Ampeln habe ich es bisher immer so gehandhabt eine rote Ampel als Hinweis zur erhöhten Aufmerksamkeit zu betrachten, also Sachlage peilen und wenns frei und übersichtlich ist durchfahren, oder drumherummogeln. Das ist in meinen Augen ein Rotlichtverstoß ohne Verkehtsgefährdung. Oder wird das anders gehandhabt? Ist keiner von der Polente hier im Forum, die müßten das doch genau wissen?

Zum Thema Biergarten und radfahren ist mein laienhafter Infostand der, das bei Eintreten der Fahruntüchtigkeit >1,6 Promille die Fleppe weg ist-soviel schaff ich beim besten Willen nicht...

M.
 
Original geschrieben von -quake-


doch das stimmt!!

der alk wird quasi ausgeschwizt!! so dumm es auch klingt!! ;)
weil der körper bei sportlichen betätigungen mehr flüssigkeit zur kühlung braucht!!

Das Thema kam vor ein paar Monaten in der Zeitschrift Mountainbike auch als Leserfrage. Die Antwort von einem Dr. sowiso war ganz simpel:
Kein Sport nach dem Saufen bzw. während des "Katers", denn der Körper ist mit dem Alkoholabbau so beschäftigt und das Immunsystem so belastet, das man den Körper auf keinen Fall zusätzlich belasten darf!!!
Und zu dem schnelleren Alkoholabbau brauch ich ja nichts mehr hinzuzufügen, das hat mikeonbike ja schon erläutert!!!! ;)

Viel Erfolg beim weiteren Promilleverbrennen ;) !!!!

MfG
 
Mit dem Fahrrad ist meines wissens die Promillegrenze für Fahruntüchtigkeit höher als mit dem Auto. Es könnten sogar 1,3 Promille sein. Früher waren es noch mehr.

Also kein Problem wenn man mit dem Rad in den 'Biergarten düst und wieder heim. :bier:
 
den alkohol rausschwitzen is nicht...
es gibt einige regelmechanismen im körper die dich denken lassen, dass du nüchterner bist. Hat ne ganze menge mit adrenalin zu tun. ein biochemieprof von mir hat da mal die arbeit drüber geschrieben "the sobbering effect of a german beerhouse fight" (gibts nicht im internet...). dabei isser zu dem schluss gekommen, dass sich der blutalkohol nur in seeehr begrenztem maße beeinflussen lässt, die subjektive einschätzung der trunkenheit aber enorm schwankt, je nach nebennierenaktivität.
auch so mittelchen die eine schnelle nüchternheit versprechen sind eher auf dem gebiet des schnellen geldes als auf dem gebiet des schnellen alkoholabbaus zu sehen :-)

wenn du mit alk einen radunfall baust kann es sein, das der lappen weg ist. die geschichte mit dem fußgänger stimmt auch, aber der war dann nicht nur einmal "auffällig". wenn er aufgegriffen wird und "angetrunken oder fast normal" wirkt und dabei 2,5 promille hat. geht er in ne untersuchung. ergibt die dann eine uneinsichtige alkoholsucht, so kann unter bestimmten umständen der lappen sogar prophylaktisch eingezogen werden. ist aber ein eher langwieriger weg....
 
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