Garantie auf Bikes und Sonderregelungen!

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Wie kann es sein, dass die Hersteller eine Garantie gewähren, diese aber sobald man an einem Rennen teilnimmt erlischt?
Ist das gesetzeskonform ist es wie so oft so, dass der Käufer im Schadensfall zuerst verunsicht werden soll und die 10% die sich dann beschweren doch Recht bekommen und der Garantiefall eintritt? :confused:
 
Moonbeamer schrieb:
Wie kann es sein, dass die Hersteller eine Garantie gewähren, diese aber sobald man an einem Rennen teilnimmt erlischt?
Ist das gesetzeskonform ist es wie so oft so, dass der Käufer im Schadensfall zuerst verunsicht werden soll und die 10% die sich dann beschweren doch Recht bekommen und der Garantiefall eintritt? :confused:

Renneinsätze sind eine extreme Belastung für die Rahmen und dafür sind nicht alle ausgelegt weil die Materialermüdung schneller eintreten kann bei Alu Rahmen zb. außerdem ist der Verschleiß höher.

Auch wenn es die Bikes abkönnen...

Aber das ist durchaus legitim das die Hersteller sich vor solchen Ansprüchen schützen wollen, Scott gibt auch auf Renneinstäze auf ihre Rahmen Garantie, wenn es denn Materialermüdung war und nicht mutwilliges Zerstören oder durch einen Sturz.
 
Wenn ich mir ein Bike kaufe, das wie meines 1800,- Euro kostet, dann ist doch klar, dass dieses nicht nur zum "Sonntäglichen Picknick Ausflug" genutzt wird, sondern auch mal härter ran genommen wird.
Ob dies nun auf einem Rennen geschieht oder im Normalgebrauch sollte doch egal sein.
Das wäre genau so, wie wenn die Garantie eines Ferrari`s oder eines Porsche`s erlischt, sobald man damit über 200 km/h fährt! :D
 
Moonbeamer schrieb:
Das wäre genau so, wie wenn die Garantie eines Ferrari`s oder eines Porsche`s erlischt, sobald man damit über 200 km/h fährt!
nein.
eben nicht.
und da's ist eben der springende punkt.

porsche baut auto's und sagt, man kann damit > 200 fahren.
hersteller x baut beik's und sagt explizit: "nicht für den renneinsatz". das's da's dann nicht garantiert wird, ist evtl. ärgerlich, aber nur logisch.
 
Moonbeamer schrieb:
Wenn ich mir ein Bike kaufe, das wie meines 1800,- Euro kostet, dann ist doch klar, dass dieses nicht nur zum "Sonntäglichen Picknick Ausflug" genutzt wird, sondern auch mal härter ran genommen wird.
Ob dies nun auf einem Rennen geschieht oder im Normalgebrauch sollte doch egal sein.
Das wäre genau so, wie wenn die Garantie eines Ferrari`s oder eines Porsche`s erlischt, sobald man damit über 200 km/h fährt! :D

Ne das ist schon ein Unterschied. Außerdem kenn ich viele die mit ihrem 3000€ Mtb nur zum Posen zur Eisdiele fahren *g* Welch Belastung :-)

Ich glaube nicht da du Garantie und Getriebe auf den Motor bekommst wenn du mit deinem Ferrari Rennen bestreitest, das sind auch wieder andere Belastungen als wenn du mal über die Autobahn mit 250km/h fährst.

Aber wie gesagt, da müsstest du dir dann nach Hersteller dein Bike zusammenstellen der eben Garantie gibt.

Aber ehrlich, wenn dir hinten die Strebe reißt aus Gründen der Materialermüdung wird dir normalerweise kein Hersteller die Garantie verweigern. Sicher, Außnahmen bestätigen die Regel.

Aber nur weil man "viel" Geld ausgibt sollte man nicht alles erwarten. Aber Garantiebestimmungen kann man ja vorm Kauf lesen.
 
Giant z.B. gibt 5 Jahre Garantie auf den Rahmen auch bei Renneinsatz.
Ich selbst würde mir nie einen neuen Rahmen kaufen bei dem die Garantie vom Hersteller bei Renneinsätzen explizit ausgeschlossen wird, dass ist erstens für mich ein Zeichen, dass man seinem Produkt selbst nicht so Recht traut und zweitens fahre ich nun mal Rennen, also warum soll ich mir dann ein Produkt kaufen, dass lt. Hersteller dafür nicht geeignet ist.
Wenn dann Händler auf Nachfrage nach den Garantiebestimmungen bei Rennen schon illegale Tips geben, wie man im Falle eines Falles an einen neuen Rahmen kommt, muss ich mich doch Fragen warum ich weit über 1KT Euro, für in dem Fall einen Rotwild Rahmen, auf den Tresen legen soll? Für was wurden die gebaut, zum Eisdielencruisen, zum Tourenfahren, oder nur zum angeben?
Ich finde ein Rad dass offensichtlich gebaut wurde um Wettbewerbe zu bestreiten, sollte auch dann ersetzt oder repariert werden, wenn es unter "normaler" Behandlung bei einem solchen einen Defekt erleidet.

Grüße.
 
Hat eigentlich schonmal diesbezüglich jemand negative Erfahrungen gemacht?
Ich kann mir in der Praxis nicht vorstellen, dass die Hersteller die Starterlisten von CC-Rennen durchstöbern.
Am Besten starten man wahrscheinlich gleich unter anderem Namen. Andererseits sagt die Teilnahme an einem Rennen ja noch nichts darüber aus, mit welchem Bike man das Rennen gefahren ist.
Die Regelung des Garantieausfalls bei Rennteilnahme ist glaube ich eher theoretischer Natur um dem Käufer eine Sorgfaltspflicht bezüglich des Umgangs mit dem Bike auf den Weg zu geben. ;)
 
Ich könnte mir denken, dass dieser Garantieausschluss sich nur auf vom Hersteller zusätzlich gewährte Garantieleistungen bezieht. Ich glaub nicht, dass aus auf die gesetzliche Gewähleistung nen Einfluss hat.. Bin aber kein Jurist ;)
 
Hallo!
Richtig ist, dass die gesetzliche Gewährleistung bestehen bleibt. Die Garantie ist nur eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Allerdings muß man bei der gesetzlichen Gewährleistung nach 6 Monaten nachweisen, dass der fehler von anfang an bestand. Könnte schwer werden. Alerdings prüft wohl kein Hersteller den Einsatz seiner Bikes nach.
Bei mir ist seltsamerweise nicht mein Renneinsatzrad (ca100 Rennen) gebrochen sondern mein Trainingsrad hat nach 4,5 Jahren den Löffel abgegeben. Ging bei RM problemlos auf Garantie.
 
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