Garantie/gewährleistungsfrage

Bist Du sicher, dass das so zutreffend ist?

Falsch ist die pauschale Aussage, dass es sich um eine Leistung des Herstellers handelt.
Meist ist es zwar so, aber auch ein Händler kann eine Garantie anbieten.
Zum Beispiel einen kostenlosen Vor-Ort-Service.

Falsch ist ebenfalls, dass man auf Kulanz hoffen muss.
Bietet mir jemand zu einem Produkt eine Garantie an und ich nehme mit dem Kauf des Produkts das Angebot an, dann ist der Garantiegeber auch zur Garantie verpflichtet.
Das hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.

Ich bin kein Jurist, aber alles andere wäre ja wohl unsinnig.
Er meint damit bestimmt, dass der TE als Nicht-Erstkäufer ohne Rechnung auf Kulanz hoffen muss.

Genau :)

Ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Natürlich können sowohl Hersteller als auch Händler eine Garantie anbieten, da der TE aber "beim Kumpel" gekauft hat (und der wahrscheinlich Privatperson ist) trifft zweiteres schonmal nicht zu.

Du hast ebenfalls Recht, das ein Hersteller eine gegebene Garantie einhalten MUSS.
Das trifft aber nicht immer für Zweit(+Dritt)-Besitzer einer Ware zu.
Der Hersteller kann die Garantiebestimmungen ja nahezu frei wählen und hat mit dem 2. Besitzer ja auch keinen Vertrag geschlossen, der irgendwelche Garantien enthält.

Es besteht hier weiterhin das Problem, dass die Kurbel ja anscheinend aus Sponsoring stammt.
Somit gibts keinen gültigen Kaufvertrag und auch keine Garantie für den aktuellen Besitzer. Er muss also auf Kulanz hoffen.

Übrigens: Bei Ware aus Sponsoring sollte man generell vorsichtig sein, weil der Hersteller die Ware oft nur zur Nutzung überlässt, sie also ausleiht.
Kauft man diese nun, handelt es sich faktisch um Hehlerware, da der Verkäufer die Ware nicht besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es besteht hier weiterhin das Problem, dass die Kurbel ja anscheinend aus Sponsoring stammt
Das Wort anscheinend scheint sehr zutreffend zu sein .
Aber noch zutreffender ist , dass es sich nicht um eine Kurbel handelt.

Edit : Ich bin immer wieder verwundert das trotz einer , so oft diskutierten , Tatsache über Garantie u. Gewährleistung soviele Halb - u. Unwahrheiten kursieren .
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau da liegt der Hund begraben. Nur, wenn der Verkäufer die Ware falsch und irreführend beschrieben hat, der Sachmangel ihm also bekannt war, gilt laut BGH-Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12) der Gewährleistungsausschluss nicht. Das ist aber in dem vom TE beschriebenen Fall völlig unklar. Konnte der Verkäufer wissen, dass die Nabe möglicherweise einen Defekt hat? Das müsste ihm dann nachgewiesen werden. Oder ist der Defekt beim Käufer erst nach einigem Gebrauch aufgetreten? Wenn ja, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückabwicklung, kann höchstens eine gütliche Einigung anstreben.

Du bist schon einen Schritt zu weit. Wei HNX in dem Posting über Deinem richtig schrieb, ist die erste Frage: Wurde überhaupt wirksam ein Gewährleistungsausschluss vereinbart?
Da uns hier jegliche Informationen fehlen, schrieb ich weiter oben schon: Was zwischen den beiden gilt, bedürfte näherer Sachverhaltsaufklärung.

@ memphis35: Es ist leider ein verbreitetes Phänomen, dass viele, die mal irgendwo irgendwas aufgeschnappt haben, sich bemüßigt fühlen, juristische Ratschläge zu erteilen und meinen, mit etwas gesundem Menschenverstand könne man das ja alles lösen. Es muss ja so sein, wie man sich das zusammengebastelt hat, weil ist ja logisch.
 
hallo,
also ich habe mir vor kurzem die halo supa drive gekauft über einen bekannten der wiederrum hat sie von einem teamfahrer von halo(die nabe war zu der zeit in deutschland noch nicht käuflich). das heißt ich habe keine rechnung..mein problem ist, das die nabe jetzt beschädigt, die funktion beeinträchtigt ist und nicht mehr vernüntig läuft. habe den hänlder angeschrieben und die meinten ohne rechnung können die nichts machen...




der teamfahrer hat die nabe als sponsor teil erhalten, also gibt es überhaupt keine rechnung und nur der könnte evtl. was in sachen agrantie bewegen. die juristischen ratschläge diverser selbsternannter juristen hier, sind für den allerwertesten.................
 
... die juristischen ratschläge diverser selbsternannter juristen hier, sind für den allerwertesten.................
Hier hat sich keiner als Jurist bezeichnet. Das Forum ist voll lauter "selbsternannter" Anwälte, Mechaniker, Profiradfahrer,....

Was soll man machen, wenn hier jemand so eine Frage stellt?
Wenn du so kommst, darf man nur Antworten:
"Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten."


P.S. Bist du Anwalt oder auch nur "selbsternannt"?
 
Hier hat sich keiner als Jurist bezeichnet.
(..)
Was soll man machen, wenn hier jemand so eine Frage stellt?

Na ja, grundsätzlich sollte man, wie auch bei Günther Jauch im Publikum, nur antworten, wenn man sich wirklich sicher ist. Aber manchmal hat man den Eindruck, jeder, der ein Wort schonmal gehört hat, müsse was dazu schreiben. Und dann kommt halt sowas Gequirltes wie in diesem Thread dabei raus. Eigentlich ist die Lage hier völlig klar, und die theoretischen Ansätze, dass man mal anwaltlich prüfen lassen sollte, ob der Verkäufer womöglich beim vorliegenden Handschlag-Kuhhandel die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.. na ja, da sag ich mal nichts zu.

Oh Gott, und über mir geht’s schon weiter.. jetzt wissen wir auch schon, dass Marv mit dem Ding Rennen gefahren ist!? Und wer hat überhaupt von Garantie geredet?

Auf jeden Fall ist in diesem Thread gewährleistet, dass ich mich garantiert weiter über diverse Aussagen amüsieren werde.. wo sind meine Chips? :cool:
 
Na ja, grundsätzlich sollte man, wie auch bei Günther Jauch im Publikum, nur antworten, wenn man sich wirklich sicher ist. Aber manchmal hat man den Eindruck, jeder, der ein Wort schonmal gehört hat, müsse was dazu schreiben. Und dann kommt halt sowas Gequirltes wie in diesem Thread dabei raus. Eigentlich ist die Lage hier völlig klar, und die theoretischen Ansätze, dass man mal anwaltlich prüfen lassen sollte, ob der Verkäufer womöglich beim vorliegenden Handschlag-Kuhhandel die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.. na ja, da sag ich mal nichts zu.

Oh Gott, und über mir geht’s schon weiter.. jetzt wissen wir auch schon, dass Marv mit dem Ding Rennen gefahren ist!? Und wer hat überhaupt von Garantie geredet?

Auf jeden Fall ist in diesem Thread gewährleistet, dass ich mich garantiert weiter über diverse Aussagen amüsieren werde.. wo sind meine Chips? :cool:

Falls sich das auf mein Posting bezog:
Stop! Ich habe niemanden aufgefordert, wegen dieser Geschichte zum Anwalt zu gehen. Ich habe lediglich geschrieben, dass man hier nichts zu schreiben kann, weil die Informationen fehlen und dass - solange nicht alle Informationen vorliegen - alle Aussagen über ggf. bestehende Rechtsbeziehungen zwischen TE und seinem Verkäufer/Kumpel lediglich müßige Spekulation sind.

Dass ich wegen dem Sch... keinen Rechtsstreit mit Anwalt und Gerichten gegen meinen Bekannten vom Zaun brechen würde, ist für mich selbstverständlich. Lohnt sich m. E. in keiner Weise.
Darum hatte ich den TE in #5 auch darauf hingewiesen, dass er sich vorher überlegen muss, wie weit er gehen will. Vom Hersteller jedenfalls hat er wohl nichts zu bekommen, und darum ging es ihm m. E. in erster Linie.
 
zum Thema Gewährleitung steht hier einiges recht gut und fundiert:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php


ansonsten, da kauft einer ein Produkt um 3 Ecken um vmtl. ein super Schnäppchen zu machen, offenbar gabs keinen schriftlichen Kaufvertrag, der Bekannte entpuppt sich nun als Nullnummer, das ganze Geschäft wirkt dubios. bleiben 2 Lösungen:

1. von dem "Bekannten" als Verkäufer Nacherfülllung verlangen, sprich Reparatur oder Ersatz mit Fristsetzung etc. pp., sofern der das als Privater (?) nicht wirksam ausgeschlossen hat.

2. 3-4 Fläschchen Kölsch aufmachen und die Sache unter "dumm gelaufen" abhaken.
 
Hier wurde schon so einiges richtiges gesagt.

BGH Link: unten zum Theama; "Keine Garantie oder Rücknahme" Klauseln , die sind unwirksam, illegal.

http://www.t-online.de/computer/int...l-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Das gilt im Grunde für alle Käufe /Verkäufe, natürlich auch privat, wie man lesen kann!

Auch hier im Bikemarkt gilt die deutsche Gesetzeslage, genauso wie auch für ebay Käufe und Verkäufe oder Kleinanzeigen usw.

Mein Rechtsanwalt bestätigte mir aus aktuellem Anlass, zu einem bevorstehenden Rechtstreit, hier im Bikemarkt, mit nicht genannten User, das diese Ausschluss-Klauseln gern aus Unwissengheit verwendet werden.

Aber im Falle des Rechtsstreits keinen Bestand haben.

Der Verkäufer muss demnach immer auf seine Kosten Nachbessern oder bei Scheitern dieser, den Kaufpreis zurück erstatten.
Gerade bei Privatkauf wird oft darum gestritten wenn Mängel vorhanden sind die gerügt werden.
Oft verweigert der Verkäufer erstmal die Rücknahme und gewährleistung mit verweis auf seine Klausel.

"Privatverkauf"
"Keine Garantie oder Rücknahme"

Soweit die Info. Es gibt noch mehrere Urteile dazu , das oben war nur ein Beispiel von vielen.

LG Yoyo
 
Du vermischst hier zwei Dinge und musst unterscheiden zwischen
1.) dem Verkauf von Ware, die der Artikelbeschreibung entspricht und
2.) dem Verkauf von Ware, die der Artikelbeschreibung widerspricht.

Im 1. Fall kann Garantie, Gewährleistung und Rücknahme erfolgreich ausgeschlossen werden. Sofern der Artikel zum Übergabezeitpunkt keinen Mangel aufweist, ist die Gewährleistungsfrage ohnehin unerheblich. Garantie bezieht sich idR auf Mängel, die nach Übergabe auftreten und ein Rückgaberecht muss niemand einräumen. Verpflichtend ist lediglich das Widerrufsrecht für Gewerbliche.

Im 2. Fall geht es nicht um die Ausübung von Garantieansprüchen, Gewährleistung, Rückgabe oder Widerrufsrecht, sondern um die Mängelrüge eines verschwiegenen Mangels. Deshalb ist es nur logisch, dass diese Ausschlüsse keine Bedeutung haben, weil sie ein anderes Terrain abdecken.
 
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