Bist Du sicher, dass das so zutreffend ist?
Falsch ist die pauschale Aussage, dass es sich um eine Leistung des Herstellers handelt.
Meist ist es zwar so, aber auch ein Händler kann eine Garantie anbieten.
Zum Beispiel einen kostenlosen Vor-Ort-Service.
Falsch ist ebenfalls, dass man auf Kulanz hoffen muss.
Bietet mir jemand zu einem Produkt eine Garantie an und ich nehme mit dem Kauf des Produkts das Angebot an, dann ist der Garantiegeber auch zur Garantie verpflichtet.
Das hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.
Ich bin kein Jurist, aber alles andere wäre ja wohl unsinnig.
Er meint damit bestimmt, dass der TE als Nicht-Erstkäufer ohne Rechnung auf Kulanz hoffen muss.
Genau

Ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Natürlich können sowohl Hersteller als auch Händler eine Garantie anbieten, da der TE aber "beim Kumpel" gekauft hat (und der wahrscheinlich Privatperson ist) trifft zweiteres schonmal nicht zu.
Du hast ebenfalls Recht, das ein Hersteller eine gegebene Garantie einhalten MUSS.
Das trifft aber nicht immer für Zweit(+Dritt)-Besitzer einer Ware zu.
Der Hersteller kann die Garantiebestimmungen ja nahezu frei wählen und hat mit dem 2. Besitzer ja auch keinen Vertrag geschlossen, der irgendwelche Garantien enthält.
Es besteht hier weiterhin das Problem, dass die Kurbel ja anscheinend aus Sponsoring stammt.
Somit gibts keinen gültigen Kaufvertrag und auch keine Garantie für den aktuellen Besitzer. Er muss also auf Kulanz hoffen.
Übrigens: Bei Ware aus Sponsoring sollte man generell vorsichtig sein, weil der Hersteller die Ware oft nur zur Nutzung überlässt, sie also ausleiht.
Kauft man diese nun, handelt es sich faktisch um Hehlerware, da der Verkäufer die Ware nicht besitzt.
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