Die garantie ist ne freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller und die kann er an Bedingungen knüpfen, wie er will.
Was Dir zusteht ist die Gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers, sofern Du weißt, wo der Vorbesitzer das Rad gekauft hat.
Da brauchst Du aber den Kaufbeleg für.
Die Gewährleistungspflicht bezieht sich auf den Artikel und nicht auf den Käufer.
Jedoch bist Du nach einem halben Jahr in der Nachweißpflicht.
Wenn Du nen freundlichen Cube Händler in der Nähe hast, kannst ja mal unverbindlich fragen, ob er Dir hilft, wenn Du Ihn für seine Umstände entsprechen entlohnst.
Müssen, muß er das aber nicht.
Schönen Gruss, Mario