Garantie

  • Ersteller Ersteller Deleted234438
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Re: Garantie
Solche Klauseln sind bei Garantieleistungen nicht unüblich und erlaubt. Garantie ist eine freiwillige Leistung und ob diese übertragbar ist oder nicht, kann der Hersteller selbst in seinen Bedingungen festlegen.

Die Sachmängelhaftung ist wieder eine andere Sache.
 
Die garantie ist ne freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller und die kann er an Bedingungen knüpfen, wie er will.
Was Dir zusteht ist die Gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers, sofern Du weißt, wo der Vorbesitzer das Rad gekauft hat.
Da brauchst Du aber den Kaufbeleg für.
Die Gewährleistungspflicht bezieht sich auf den Artikel und nicht auf den Käufer.
Jedoch bist Du nach einem halben Jahr in der Nachweißpflicht.
Wenn Du nen freundlichen Cube Händler in der Nähe hast, kannst ja mal unverbindlich fragen, ob er Dir hilft, wenn Du Ihn für seine Umstände entsprechen entlohnst.
Müssen, muß er das aber nicht.

Schönen Gruss, Mario
 
Wie schon geschrieben, die Garantie ist ne Freiwillige sache des Herstellers.
Der muß/kann auch gar keine Garantie geben.
Nicht zu vergessen, an so nem Bike sind ja 90% Zulieferteile dran.
Das entscheidende denk ich mal, ist ja der Rahmen.
Und wenn man sich mit dem freundlichen vor Ort anfreundet, wird Er Dir bestimmt weiter helfen können.
Habe von noch keinem gehört, das Ihm nicht von Cube geholfen wurde, auch wenns manchmal etwas dauert.

Bin mal gespannt, ob da jetzt was drauf kommt...
 
Wende dich da an den Erstkäufer und lass es über ihn abwickeln. Er kann die Garantie- bzw Gewährleistungsansprüche ggfls an den Zweitkäufer abtreten.
 
Die Garantie ist freiwillig die Gewährleistung nicht! Ich habe irgendwo mal gelesen, das diese sehr wohl auch einem Zweitkäufer zusteht. Klingt für mich auch logisch. Denn bei der Gewährleistung handelt es sich um einen Schaden durch Sachmangel, für die der Hersteller nun mal in den ersten zwei Jahren Gewähr übernehmen muss in Deutschland. Nagelt mich aber nicht darauf fest.
 
Das mit der Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ist so einfach auch nicht, denn der Anspruch besteht erstmal gegenüber dem Verkäufer, auch wenn der Privatperson ist und ein neues Rad verkauft. Schließt der jetzt aber jegliche Gewährleistung aus, hat man erstmal ein Problem. Hat er das übrigens nicht getan, kannst Du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem privaten Verkäufer geltend machen, wenn mal was ist. In manchen Fällen ist es wohl auch möglich, die Gewährleistungsansprüche abzutreten, dazu bedarf es dann eines kleinen "Vertrags" zwischen Käufer und Verkäufer. Garantieansprüche kann er aber in keinem Fall abtreten, wenn der Hersteller sowas in seinen Garantiebedingungen ausschließt.
 
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