Garantieansprüche gegenüber Internetshops

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Hab mir mein Bike im Internet gekauft und hab jetzt einige Probleme. Wie verhält man sich um Ersatz- bzw. Reperaturkosten zu bekommen?:mad: :mad: :mad:
 
wenn es sich um einen deutschen Shop handelt, isses genau wie beim direkten Einkauf. Also haste normale Garantie (2 Jahre) und Leistungen (Rechnung / ordnungsgemässer Zustand der Ware) zu erwarten.

Torsten
 
der Reklamationsabwicklung/Schadensbehebung müsste eigentlich in den AGB's die jeder Rechnung/Lieferung beiliegen muss aufgeführt sein.
Schau mal!
Mein Sohn hat zufällig einen I-Shop. Wenn Teile defekt sind müssen die Kunden die Ware an ihn versenden (Frachtkosten zu Lasten des Kunden), er gibt dann die Teile an den Hersteller weiter. Eine direkte Reklamationsabwicklung mit dem Hersteller ist nach der neuesten Gesetzgebung für den Verbraucher nicht möglich.
Garantiezeit wie im normalen Handel - 2 Jahre

Dafi
;)
 
Original geschrieben von Dafi
der Reklamationsabwicklung/Schadensbehebung müsste eigentlich in den AGB's die jeder Rechnung/Lieferung beiliegen muss aufgeführt sein.
Schau mal!
Mein Sohn hat zufällig einen I-Shop. Wenn Teile defekt sind müssen die Kunden die Ware an ihn versenden (Frachtkosten zu Lasten des Kunden), er gibt dann die Teile an den Hersteller weiter. Eine direkte Reklamationsabwicklung mit dem Hersteller ist nach der neuesten Gesetzgebung für den Verbraucher nicht möglich.
Garantiezeit wie im normalen Handel - 2 Jahre

Dafi
;)
wenn ein kunde sich ware zu seinen kosten schicken lässt, muss dann der händler nicht bei defekt die frachtkosten für den garantiefall übernehmen?der kunde hat sonst doch den doppelten schaden(die nutzung ist futsch und mehrkosten obendrein)?
anders wenn die ware vom händler freihaus geliefert wird, dann muss der kunde freihaus zurück schicken,oder?
 
Original geschrieben von homer

wenn ein kunde sich ware zu seinen kosten schicken lässt, muss dann der händler nicht bei defekt die frachtkosten für den garantiefall übernehmen?der kunde hat sonst doch den doppelten schaden(die nutzung ist futsch und mehrkosten obendrein)?
anders wenn die ware vom händler freihaus geliefert wird, dann muss der kunde freihaus zurück schicken,oder?

Dafür hat er billiger eingekauft als beim Händler vorort! Ich würd auch nie ein komplettes Bike im Internet kaufen - man kann es nicht Probefahren un wenns defekt is..... !
Soweit ich weis wird das vom Gesetzgeber nicht geregelt. D.h. es liegt im Ermessen des Händlers - daher immer die Vertragsbedingungen lesen!

Dafi

:bier:
 
Original geschrieben von Dafi


Dafür hat er billiger eingekauft als beim Händler vorort! Ich würd auch nie ein komplettes Bike im Internet kaufen - man kann es nicht Probefahren un wenns defekt is..... !
Soweit ich weis wird das vom Gesetzgeber nicht geregelt. D.h. es liegt im Ermessen des Händlers - daher immer die Vertragsbedingungen lesen!

Dafi

:bier:
ich meine schon das das geregelt ist.:bier:
 
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