Original geschrieben von homer
wenn ein kunde sich ware zu seinen kosten schicken lässt, muss dann der händler nicht bei defekt die frachtkosten für den garantiefall übernehmen?der kunde hat sonst doch den doppelten schaden(die nutzung ist futsch und mehrkosten obendrein)?
anders wenn die ware vom händler freihaus geliefert wird, dann muss der kunde freihaus zurück schicken,oder?