felixthewolf
Light-WOLF
hi
ich hab da ein problem.
bei meiner HR-nabe war vor einigen monaten die achse verbogen.
nach vielem hinundher, von wegen falscher benutzung,überlastung, rennen, wurde die achse auf kulanz getauscht.
seit dem bin ich über die wintermonate fast nicht gefahren, so dass ich mit der neuen achse ca. 200km gefahren bin.
sie ist schon wieder krumm!
was nun?
die nabe ist zugelassen bis 75kg - ich wiege selbst mit gepäck und dicken klamotten noch draunter.
die nabe ist für den einsatz CC-MA gedacht - mehr fahre ich auch nicht (ode ist es schon nicht mehr cc wenn man mal 15-20cm über ein querliegenden baum springt?
für mich ist das ganz klar ein garantiefall, weil die nabe einfach zu gering dimensioniert ist.
dummer weise scheint es daher systembedingt zu sein, dass selbst ein erneuter austausch nicht auf lange sicht halten würde.
dazu kommt noch dass die äusseren lager nichts abhalten - 3h matschtour, am nächsten tag war das lager fest- alles fett rausgespühlt.
wie ist in einem solchen fall die rechtslage?
wenn ich den fehler reklamiere, wird es wieder heissen, dass ich die nabe überansprucht habe und sie durch eingenes verschulden kaputgegangen ist...
muss ich nun nachweisen, dass ich die nabe nicht überlastet haben (also keine gewichtsüberschreitung und sinngemässe anwendung) oder muss der vertrieb mit nachweisen, dass ich diese bestimmungen nicht eingehalten habe.
wer ist hier in der beweispflicht???
gruss, felix
ich hab da ein problem.
bei meiner HR-nabe war vor einigen monaten die achse verbogen.
nach vielem hinundher, von wegen falscher benutzung,überlastung, rennen, wurde die achse auf kulanz getauscht.
seit dem bin ich über die wintermonate fast nicht gefahren, so dass ich mit der neuen achse ca. 200km gefahren bin.
sie ist schon wieder krumm!
was nun?
die nabe ist zugelassen bis 75kg - ich wiege selbst mit gepäck und dicken klamotten noch draunter.
die nabe ist für den einsatz CC-MA gedacht - mehr fahre ich auch nicht (ode ist es schon nicht mehr cc wenn man mal 15-20cm über ein querliegenden baum springt?
für mich ist das ganz klar ein garantiefall, weil die nabe einfach zu gering dimensioniert ist.
dummer weise scheint es daher systembedingt zu sein, dass selbst ein erneuter austausch nicht auf lange sicht halten würde.
dazu kommt noch dass die äusseren lager nichts abhalten - 3h matschtour, am nächsten tag war das lager fest- alles fett rausgespühlt.
wie ist in einem solchen fall die rechtslage?
wenn ich den fehler reklamiere, wird es wieder heissen, dass ich die nabe überansprucht habe und sie durch eingenes verschulden kaputgegangen ist...
muss ich nun nachweisen, dass ich die nabe nicht überlastet haben (also keine gewichtsüberschreitung und sinngemässe anwendung) oder muss der vertrieb mit nachweisen, dass ich diese bestimmungen nicht eingehalten habe.
wer ist hier in der beweispflicht???
gruss, felix