Garantiefall

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hallo

Gehe ich richtig in der Annahme dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt?
Und ich wenn ich die Kaufrechnung nicht mehr besitze keinen Garantieanspruch erheben kann?

Danke!
 
Hallo,
da liegst Du leider vollkommen richtig in deiner Annahme. Nicht der Erstbesitzer zu sein ist natürlich schwer nachzuweisen, aber ohne Rechnung kann ich Dir jetzt schon jede Hoffnung nehmen! Für Dich kommt ausserdem hinzu, dass der Rahmen lackiert/gepulvert wurde. Aber es gilt halt immernoch die alter Weisheit: Probieren geht über Studieren!

Lass mich raten ... er ist am Hinterbau gerissen?
 
hihi, ja er ist tatsächlich am Hinterbau gerissen... an 3 Stellen.
Wie meinst du das genau mit der Erschwerung durch die Lackierung?

Danke für deine Antwort!
 
Also wie es nun bei GT konkret aussieht kann ich Dir nicht sagen. Aber viele Hersteller sagen halt, dass die Garantie verfällt, wenn man ihre Produkte lackiert. Muss man wieder im Einzelfall sehen, wie der jeweilige Vertrieb das handhabt.
Mit dem Schweizer Vertrieb habe ich halt auch gar keine Erfahrungen...

Gruß
 
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