garantiefrage

driver79

dh-rentner
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27. Februar 2003
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hallo,
wollte mal wissen wie das ist mit der garantie. es gibt ja in deutschland seit dem 1.1.2002 eine gewährleistung von 2 jahren. in meinem garantieschein steht aber das ich aufs 222 nur ein jahr hab. wie regelt ihr das, bzw. gilt dann die vorgabe vom hersteller.

mfg
 
Tja, dann werd ´ich mal den dummen Jungen aufkären :p

Im Gegensatz zur Garantie, ist der (gewerbliche) Verkäufer dazu gezwungen, dem Käufer die besagt Gewährleistung einzuräumen. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Sache schon bestanden, die Garantie hingegen (auch) auf Mängel, die nach dem Erwerb entstehen. Das Gewährleistungsrecht muß beim Verkäufer geltend gemacht werden, die Garantie beim Hersteller.

So ist das jedenfalls bei uns. Möglicherweise sieht´s in D im Detail anders aus...
 
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