Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie
Das besondere Verdienst der Neufassung des Schuldrechts zum 01.01.2003 ist, dass Umfang und Abwicklung der Gewährleistung gesetzlich festgelegt wurden. Sie kann weder umgangen noch verschlechtert werden und ist direkt einklagbar.
Im Gegensatz dazu ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusatzleistung der Hersteller bzw. des Handels. Sie ist inhaltlich weitgehend frei gestaltbar. Garantieleistungen können daher durchaus an Bedingungen geknüpft werden. Es ist z.B. durchaus möglich und rechtens, Käufer zu zwingen, Service-Unternehmen des Herstellers, also Händlerbetriebe, aufzusuchen und dort Inspektionen durchführen zu lassen. Und auch die Aufhebung der Garantie ist rechtens, wenn Kunden gegen offensichtlich verkaufsfördernde Garantieauflagen verstoßen.
Das gilt auch für die zweifelhafte Praxis einiger Druckerhersteller, sämtliche Garantieleistungen aufzuheben, wenn festgestellt wird, dass keine Originalpatronen verwendet wurden, obwohl der Fehler, um den es geht, absolut nichts mit dem eigentlichen Druckvorgang zu tun hat.
Es gibt lediglich eine einzige Verbesserung, die der Gesetzgeber zu Gunsten der Käufer in Bezug auf Garantien neu eingeführt hat: Wenn eine Garantie gegeben wurde, muss der Garantiegeber auf Wunsch des Käufers die Garantiebedingungen schriftlich aushändigen.
Die Gewährleistungsfrist wurde vom 1. Januar 2002 an tatsächlich von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Leider wurde dies in vielen Medienberichten, die kurz vor In-Kraft-Treten des Gesetzes veröffentlicht wurden, auf die griffige Formel gebracht "Ab Januar zwei Jahre Garantie". Nicht nur Kunden, sondern auch viele Händler haben dadurch den Eindruck bekommen, dass Gewährleistung und Garantie ein und dasselbe seien, obwohl dies absolut nicht der Fall ist.
Dazu aus den Gesetzestexten:
Der Bundestag hat am 11.10.2001 eine Schuldrechtsreform beschlossen, die ab dem 01.01.2002 in Kraft tritt und durch die die Rechte der Verbraucher deutlich verstärkt werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Gewährleistungsrecht hier im Überblick:
Die neuen Gewährleistungsregeln gelten allerdings nur zwischen Verbrauchern und gewerblichen Verkäufern, zwischen Privatpersonen kann die Gewähr weiterhin ausgeschlossen werden.
- Die gesetzliche Gewährleistung für alle neuen Produkte wird von einem halben Jahr auf mindestens zwei Jahre angehoben. Bei gebrauchten Produkten muss der Verkäufer künftig mindestens ein Jahr Gewährleistung geben.
- Auch für Reparaturarbeiten wird in Zukunft eine Gewährleistung von zwei Jahren eingeführt, unabhängig davon, ob gebrauchte oder neue Teile eingebaut werden.
- Kostenvoranschläge dürfen nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
- Treten Mängel in den ersten sechs Monaten auf, wird vermutet, dass die Sache bereits beim Kauf fehlerhaft war. Der Händler muss gegebenenfalls beweisen, dass dies nicht so war. Nach den sechs Monaten liegt die Beweislast dann wieder beim Käufer.
- Der Händler darf einen Mangel zwei Mal nachbessern. Gelingt dies nicht, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen.
- Auch die vom Käufer erwarteten Eigenschaften müssen erfüllt werden. Davon werden z.B. auch Werbeaussagen der Hersteller umfasst, die beim Käufer bestimmte Vorstellungen wecken und für die der Verkäufer nun einstehen muss. Eine besondere Zusicherung ist künftig hier nicht mehr notwendig.
- Wenn zu einer Ware eine fehlerhafte oder missverständliche Montageanleitung geliefert wird, ist dies künftig ebenfalls ein Mangel.
Die neuen Gewährleistungsregeln gelten allerdings nur zwischen Verbrauchern und gewerblichen Verkäufern, zwischen Privatpersonen kann die Gewähr weiterhin ausgeschlossen werden.
(zitiert aus lexisnexis.de und cksystems.de)
Das heißt also, dass die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, also dem Laden, in dem Du Dein Zeug gekauft hast, geltend gemacht werden muß (siehe hierzu auch §475 BGB). Die freiwillige Garantieleistung widerum wird direkt vom Hersteller eingelöst und Du mußt Dich deshalb an diesen wenden, unter Umständen kann dies auch über einen entsprechenden Fachhänder/-vertretung geschehen.
Ciao