Geringe Schadenszahlung von Versicherung nach Unfall

Skaarjhunter

Stützradfahrer
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jo ... also ich wurde mitm bike von nem auto umgekarrt ... hatte keine schuld und mein bike is nen totalschaden ... 3 monate alt gewesen und 700 euro schaden ... :heul:

heute hab ich nen brief vonner versicherung bekommen und die zahlen mir jetz 500 euro schadensersatz ... jetz meine frage ... weshalb bekomme ich nicht die vollen 700 euro zurück ???

kennt sich vll jemand mit solchen dingen aus ?? ... hab erst mal bei der versicherung angerufen udn einspruch eingelegt ... die akte wird nochmals bearbeitet ... aba eigentlcih möchte ich nur meine weiteren 200 euro zurück ... hab schliesslcih keinen geld********r zu hause ...

vielen dank für eure hilfe ...


Gruß FLO
 
Awat, wenn dein neuwertiges Fahrrad von einem anderen zerstoert wurde ist der Schadensersatz in hoehe des Neupreises anzusetzen. Ist immer so und wird immer so bleiben. Zeitwert wird nur in ausnahmefaellen angesetzt, wenn zB. das Fahrrad schon verschleissschaden usw. aufweist.

Kleiner tip zur genaueren beratung: w ww.jurathek.de . Da bekommste ordentliche antworten wenns um rechtsfragen geht und die leute die keine Ahnung haben halten sich dort zurueck.
 
ganz ehrlich, auf zeitwert werden sie sich rausreden wollen. aus erfahrung, versicherungen versuchen immer erstmal weniger zu zahlen, vielleicht nimmt es der andere an und sie haben glück gehabt. mach dich schlau und dann besteh auf dein recht.
 
hm ja 200€ ausm fenster geworfen sind schon ärgerlich, besonders wenn man selber null dafür kann... aber ich bin ein mensch der die dinge immer positiv sieht :) sei froh dass man dich net aufm friedhof oder inner klinik besuchen muss :)
 
haste Schadensersatz und ne Entschädigung wegen dem Ausfall (als Tipp: das ist dein Hauptverkehrsmittel) beim Gespräch mitm Versicherungsmenschen angesprochen?
 
Unfallhergang? Hast du auf dem Rad gesessen? Dann einen ordentlichen Anwalt nehmen, es gibt richtige Beisser, die gleich noch Schmerzensgeld raushauen. Na klar nicht, wenn du nicht auf dem Rad gesessen hast.
Vermutlich ist es in der Tat erst mal ein Versuch der Versicherung. Wenn ein 700 Euro teures Rad nach 3 Monaten Totalschaden hat, dann sind das 700 Euro Schaden, das Teil war ja sogar noch in der Garantie. Und warum heißt Schadensersatz Schadensersatz?
 
Wie Backfisch schon geschrieben hat, nimm Dir 'nen Anwalt und mach ggfs. zusätzliches geltend (beschädigte Kleidung, Schmerzengeld, Ausfall). Auch wenn Du keinen Rechtschutz hast - den Rechtsanwalt zahlt der Schuldige bzw. dessen Versicherung - bei Teilschuld natürlich nur anteilig, aber wenn die Versicherung so schnell und ohne Hinweis auf eine Schuldteilung zahlt, gehen die von Alleinschuld Ihres Versicherungsnehmers aus.
Mit dem Versuch solche Fälle ohne Anwalt zu regeln hab ich bisher nur schlechte Erfahrung gemacht (2 mal) und am Ende doch einen Anwalt eingeschaltet.
 
Hi

Ging damals als mich nen Auto Volley genommen hat genauso. Da wollte die Versicherung dann erst mal gar nicht zahlen da sie meinte ein Lücke in der Beschilderung gesehen zu haben und das ich deswegen Schuld sei.

Habe dann bei nem Anwalt angefragt und da ich nicht Schuld war, durfte die Anwaltkosten die gegnerische Versicherung zahlen. Mein Anwalt hat dann denen geschrieben und die Kosten für Radl (Neupreis, war damals 6Monate alt, Kleidung, Helm, usw.) eingefordert. Denen geschrieben das wir aufgrund der geringen Verletzungen (nur Prellungen und ein paar Schürfwunden) auf Schmerzensgeldklagen verzichten würden, wenn die Sache schnell vom Tisch kommt. 1 Woche später hatte ich den vollen, geforderten Betrag auf dem Konto.

Gerade wenn der Geschädigte alleine versucht das zu regeln geht das schnell bei der Versicherung nach hinten los.

Seit her schalte ich immer einen Anwalt ein. Wenn man nicht Schuld hat, ist man aus der Kostenfrage in aller Regel eh raus und für die anderen Fälle, wie aktuell (Auf dem Teamtrip am Weekend sind wir mit meinem Wagen auf der A7 in Bayern verunglückt, Auto im Eimer, alle leicht verletzt aber die Bikes auf dem AHK Träger ok-Hurra), habe ich heuer ne Rechtsschutz mit Verkehr. Liegt aber auch daran das ich eben im Außendienst unterwegs bin und man dann schneller mal mit Torfköppen auf der Strasse zu tun bekommt.
 
Du hast nach §823ff. BGB Anspruch auf ersatz des Dir entstandenen Schadens. Ich würde an deiner Stelle die Versicherung darauf hinweisen, dass das Rad neu war! Bitte vergiss nicht auch die allgem Kostenpauschale und evtl. zerstörte Kleidungsstücke geltend zu machen. Schreiben ist immer besser als Tel. Verweise bitte darauf das du im Falle einer nicht zufriedenstellenden Regulierung den Klageweg beschreiten wirst! Die Rechtsverfolgungskosten sind ebenfalls zu erstatten! Frage?." Gab es eine Quote"?ggf. kannst du mir PM senden!
 
Klar hat man Anspruch auf den entstandenen Schaden, allerdings geht es dabei nach Wiederbeschaffungswert. Allerdings kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, bis zu welchem Zeitraum ein Rad als neuwertig gilt. Wobei ich mir das bei 3 Monaten schon vorstellen könnte. Bei PKW´w ists ein Jahr.
Einfach mal bei der Versicherung die Rechnung zum Nachweis des Alters des Rades einreichen, und gleichzeitig natürlich auch andre Sachen geltend machen, wie Klamotten o. ä. falls sowas in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Die Notwendigkeit eines Anwalts seh ich hier momentan nicht. Aber in unsrem Rechtsstaat wird ja immer gern nach einem Anwalt geschrieen ob notwendig oder nicht.
Falls dann immer noch was schief geht, kann man immer noch nen Anwalt nehmen
 
Die Notwendigkeit eines Anwalts seh ich hier momentan nicht. Aber in unsrem Rechtsstaat wird ja immer gern nach einem Anwalt geschrieen ob notwendig oder nicht.
Falls dann immer noch was schief geht, kann man immer noch nen Anwalt nehmen

Das ist ein Denkfehler.
Wenn der Radfahrer im Straßenverkehr mit einem Auto kollidiert und keinen Anwalt nimmt,
ist bereits etwas "schief gegangen", weil ohne Anwalt bestehende Ansprüche wg. Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.
Abgesehen davon bezahlt ohnehin der Schädiger den Anwalt.
Es ist deshalb immer dumm + nachteilig, wenn das Unfallopfer sich ohne professionelle Hilfe selber vertritt.

Gruß

kogafreund
 
jupp die versicherung bezahlt den anwalt!
ich habe aber noch eine verkehrrechtschutzversicherung abgeschlossen!
nachdem ein älterer herr der seine bremsen nicht kontrollieren konnte 5 meter vor meinem auto aus 20 km /h über den lenker gegangen ist! obwohl er freie bahn hatte und nicht den radweg benutzt hat! ich depp (habs durch zufall aus dem augenwinkel gesehen) hab dann natürlich erste hilfe geleistet und den notarzt gerufen ... und das ende von der geschichte ... der ältere herr hat mich angezeigt ... der staatsanwalt hat mir ein 2stündiges verkehrsseminar aufgebrummt .... und ich bin der angekaggte! aber das schöne meine versicherung weigert sich zu zahlen! so muss das sein :daumen: leider hatte ich damals die rechtschutz noch nicht sonst wäre ich vor gericht gegangen!
 
Das ist ein Denkfehler.
Wenn der Radfahrer im Straßenverkehr mit einem Auto kollidiert und keinen Anwalt nimmt,
ist bereits etwas "schief gegangen", weil ohne Anwalt bestehende Ansprüche wg. Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.
Abgesehen davon bezahlt ohnehin der Schädiger den Anwalt.
Es ist deshalb immer dumm + nachteilig, wenn das Unfallopfer sich ohne professionelle Hilfe selber vertritt.

Gruß

kogafreund

Seh ich nicht so, was meinst woran die Kostenexplosion in der Versicherung liegt? Immer schön zum Anwalt und die Kosten gleich noch mit draufdrücken, egal ob man den braucht oder nicht.
Da nach den Ausführungen des Starters bereits eine Zahlung angeboten oder gleistet wurde, scheint die Schuldfrage wohl schon geklärt zu sein.
Gabs schon eine Verhandlung, dass das Unfallopfer sich selber vertreten muß? Ich denk es ist nicht zuviel von einem Anspruchsteller verlangt seine eigenen Ansprüche erstmal geltend zu machen, ohne gleich zum RA zu rennen. Der wird einem auch nicht mehr sagen, als der eigene Menschenverstand.
Falls dann was schiefläuft, kann man immer noch zum RA.
Vor allem reden wir hier über 500,-- oder 700,--. Da steht bei noch nicht geklärter Sachlage (evtl. nicht eingereichter Nachweis über das Alter des Rades) die Rechnung des Anwaltes in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Streitwert, so es denn Streit gibt.
Aber Einspruch einlegen ist schon was feines, hoffentlich wurde der auch begründet.
 
@Breezler: können wir hier kaum beurteilen.

Wir reden hier vieleicht nicht von einer Bagatelle, sondern von 500-700 Euro für ein Rad, Mehrkosten für in Anspruch zu nehmende Verkehrsmittel, evtl. Verdienstausfall, Kosten für Reinigung und evtl. zerstörte Kleidung, Handy, PDA usw. was beim Unfall beschädigt wurde, Schmerzensgeld und die Feststellung von Schleudertraumen, die später zur Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit führen können.

Schnell geht es um 1.000e Euronen.

Dafür nimmt man sich einen Anwalt, dafür hat man eine Rechtschutzversicherung - oder man bekommt Prozesskostenbeihilfe, falls man kein Geld hat. Vor Gericht Recht zu bekommen bringt einen auch persönlich weiter. :D

Viele Grüße

Mischiman
 
Seh ich nicht so, was meinst woran die Kostenexplosion in der Versicherung liegt? Immer schön zum Anwalt und die Kosten gleich noch mit draufdrücken, egal ob man den braucht oder nicht.

Mein bester Kumpel wurde auf seinem Rad von nem Auto umgeschossen, hat sich (auf mein Drängen) sofort nen Anwalt genommen und hat dadurch ordentlich Geld bekommen.

Versicherungen versuchen im Schadensfall ALLE, sich vor dem zu drücken was Ihre Aufgabe wäre: den Schaden zu kompensieren. Die bieten ein paar Euro an und das war's. Nur ein Anwalt weiss worauf der Geschädigte noch Anspruch hat, das kann alles sein von neuen Klamotten über Brille, Armbanduhr (beim Sturz zerkratzt), Taxikosten, Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung für Lauferei, Schmerzensgeld, usw usf.

Wer sowas ohne Anwalt macht, der verschenkt ein paar hundert bis ein paar tausend Euro. Garantiert.

Also gibt es zwei Möglichkeiten:

- Geld ist nicht so wichtig, man möchte die Versicherungswirtschaft nicht belasten oder hat im Lotto gewonnen: Ohne Anwalt

- Man braucht die Kohle weil man keinen Geldschei$$er zuhause hat: Mit Anwalt.



Wären die Versicherungen von alleine fair, dann müssten sie auch keine Anwaltskosten tragen.
 
Mein bester Kumpel wurde auf seinem Rad von nem Auto umgeschossen, hat sich (auf mein Drängen) sofort nen Anwalt genommen und hat dadurch ordentlich Geld bekommen.

Versicherungen versuchen im Schadensfall ALLE, sich vor dem zu drücken was Ihre Aufgabe wäre: den Schaden zu kompensieren. Die bieten ein paar Euro an und das war's. Nur ein Anwalt weiss worauf der Geschädigte noch Anspruch hat, das kann alles sein von neuen Klamotten über Brille, Armbanduhr (beim Sturz zerkratzt), Taxikosten, Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung für Lauferei, Schmerzensgeld, usw usf.

Wer sowas ohne Anwalt macht, der verschenkt ein paar hundert bis ein paar tausend Euro. Garantiert.

Also gibt es zwei Möglichkeiten:

- Geld ist nicht so wichtig, man möchte die Versicherungswirtschaft nicht belasten oder hat im Lotto gewonnen: Ohne Anwalt

- Man braucht die Kohle weil man keinen Geldschei$$er zuhause hat: Mit Anwalt.



Wären die Versicherungen von alleine fair, dann müssten sie auch keine Anwaltskosten tragen.

Wäre schon tragisch wenn der mündige Bürger nicht weiß, auf was er Anspruch hat. Gibs noch Menschen die kein WISO o. ä. gesehen haben?
Wobei ich bei einem Schaden mit Personenschaden selbstredend als Geschädigter auch einen RA nehmen würde.

Allerdings in dem Starter geschrieben Teil, ists uns bleibts meiner Meinung nach übertrieben.

Da Du sagst, Versicherungen sind alle nicht fair. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es andersrum nicht anders ist. Der Geschädigt versucht auch genug unrechtmässig Geld rauszuschlagen.... Ergebnis=Höhere Prämien. Gleiches gilt für eine steigende Schadenquote, die auch durch unsinnig genommene Anwälte hochgepusht wird.

Wie gesagt, es geht um die Verhältnismässigkeit. In dem ersten Fall, wird der Versicherer sicherlich aus genau diesem Grunde die Übernahme der Kosten des Anwaltes des Geschädigten ablehnen.... würd ich auch machen
 
so leute ...

ich war heute mal bei der versicherung meines vertrauens ... jedenfalls hab cih jetz geklärt dass die anwaltskosten abgedeckt werden, da es sich nicht mehr um verkehrsrecht sondern um schadensersatzzahlungen handelt und dort erst meien rechtschutz greift ...

und die meinten auch dass mir der voll betrag zusteht ... und ich solle darauf pochen das zurück zu bekommen ... naja morgen geht dann ein netter brief vom anwalt raus udn dann wird das schon laufen ...

leider (oder besser zum glück) hatte ich noch nie einen unfall und musste mich noch nie in einer solchen situation zurecht finden ... deshalb hab cih auch bestimmt entscheidene fehler gemacht ... wie zb. nciht auf schmerzensgeld zu bestehen, da ich keine beschwerden hatte ... da sowas ja anscheinend an der tagesordnung ist ... nun ja beim (hoffentlich nie) nächsten mal bin cih dann schlauer ...

aba nochmals vielen dank für eure tips bzw hilfe ...


Gruß FLO
 
Wäre schon tragisch wenn der mündige Bürger nicht weiß, auf was er Anspruch hat. Gibs noch Menschen die kein WISO o. ä. gesehen haben?

Ja klar. :lol:

Und wozu Universitäten? Es gibt ja Wikipedia. :rolleyes:

Wer sich für so mündig hält dass er keinen Expertenrat braucht, der ist einfach nur doof.

Da Du sagst, Versicherungen sind alle nicht fair. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es andersrum nicht anders ist. Der Geschädigt versucht auch genug unrechtmässig Geld rauszuschlagen.... Ergebnis=Höhere Prämien. Gleiches gilt für eine steigende Schadenquote, die auch durch unsinnig genommene Anwälte hochgepusht wird.

Die Welt ist schlecht.

Aber Du darfst gerne bei Deinem nächsten Unfall auf Geld verzichten, um die Gier anderer Leute auszugleichen. Manchen Leuten geht eben Karma vor Konto. Da hab ich Respekt vor, echt! :)
 
Hallo,

ich lese eigendlich nur mit, aber aus aktuellen Anlass habe ich eine schnelle frage:
meine freundin hat beim Aussteigen ein anderes Auto angedellt. Auf jeden fall war eine Delle zu sehen aber keine Kratzer im Lack.
Nun hat er mich angeschrieben und möchte 120 Euro mit Steuer für eine Minidelle an einem 12 Jahre alten Auto.
Eigendlich habe ich nicht vor die Summe zu zahlen weil dieser Typ zu nah am Auto geparkt hat und auch keine Anstalten gemacht hat rauszufahren sondern extra wartete bis Sie die Tür öffnete.
Jetzt meine frage muss ich ihm die Kosten mit Steuer zahlen obwohl keine Reparatur erfolgt ist?
Sollte ich es auf einen Rechtsstreitt ankommen lassen um ihm zu zeigen wo der Hammer hängt (falls er einen Anwalt für 100 findet :D )
Ein foto kö´nnte ich auch noch anhängen.
 
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