Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Aus dem "Grünen" Ministerium in Wiesbaden hört man, dort sei von für Radfahrer gesperrten Wirtschaftswegen außerhalb des Waldes nichts bekannt und deshalb gäbe es auch keinen Anlaß, Radfahr- oder Reit-Recht gegenüber Wege-Eigentümern durchsetzen zu müssen.
Mir ist zumindest ein Beispiel aus dem Raum Erbach/Odw. bekannt.
Es wäre gut, wenn Beispiele aus Hessen (!!!) gepostet würden, wobei Foto und Kartenausschnitt wichtig sind.
Dem Ministerium sind wahrscheinlich auch die tausende Fälle von Verkehrsverbotsschld (Schießscheibe) und "Landwirtschaft frei" unbekannt (man kommt halt selten 'raus aus dem Büro), die de jure auch für Radfahrer dicht sind. Diese Wege muß man hier nicht posten, sonst platzt der Thread innerhalb der nächsten Tage......
Hintergrund: Die DIMB setzt sich dafür ein, daß in Hessen das Reiten und Radfahren auf privaten Wirtschaftswegen auf eigene Gefahr (§60 BNatSchG) gesetzlich gestattet wird, so wie es in den anderen Bundesländern (außer Rheinland Pfalz) auch geregelt ist. Das Land wehrt sich entschieden dagegen und führt die seltsamsten Argumente dagegen ins Feld. Wenn der Landtag das nicht anders entscheidet, dann hieße das, daß private Wirtschaftswege ohne Gestattung der Eigentümer in Hessen für Radfahrer und Reiter dicht wären oder nach Maßgabe des aktuellen Gesetzentwurfes dicht würden.
Mir ist zumindest ein Beispiel aus dem Raum Erbach/Odw. bekannt.
Es wäre gut, wenn Beispiele aus Hessen (!!!) gepostet würden, wobei Foto und Kartenausschnitt wichtig sind.
Dem Ministerium sind wahrscheinlich auch die tausende Fälle von Verkehrsverbotsschld (Schießscheibe) und "Landwirtschaft frei" unbekannt (man kommt halt selten 'raus aus dem Büro), die de jure auch für Radfahrer dicht sind. Diese Wege muß man hier nicht posten, sonst platzt der Thread innerhalb der nächsten Tage......
Hintergrund: Die DIMB setzt sich dafür ein, daß in Hessen das Reiten und Radfahren auf privaten Wirtschaftswegen auf eigene Gefahr (§60 BNatSchG) gesetzlich gestattet wird, so wie es in den anderen Bundesländern (außer Rheinland Pfalz) auch geregelt ist. Das Land wehrt sich entschieden dagegen und führt die seltsamsten Argumente dagegen ins Feld. Wenn der Landtag das nicht anders entscheidet, dann hieße das, daß private Wirtschaftswege ohne Gestattung der Eigentümer in Hessen für Radfahrer und Reiter dicht wären oder nach Maßgabe des aktuellen Gesetzentwurfes dicht würden.
Zuletzt bearbeitet: