Hiiilfe!

Mira

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Moin!

Hab ein ziemliches Probelm:

Das erste Mal was größeres bei ebay ersteigert und schon ein Problem:
Ich möchte jetzt nur von Euch wissen, wie Ihr die Wertminderung einschätzt, nicht ob der Rahmen noch fahrtüchtig ist oder sonst was. Das frage ich im Nicolai Forum.

Der Rahmen Nicolai Saturn kostet neu 2200,- mit Dämpfer. Ich habe ihn für 1000,- ersteigert mit den Angaben, er sei bis auf die abgebildeten Chainsuckspuren technisch ok. Nun entdecke ich mit Entsetzen am Unterrohr unten in Höhe der Dämpferanbringung (!!) eine Delle im Ultralightaluminium (!!).
Ich besorge heute Abend eine Digicam. Sie ist nicht groß und die Eloxierung ist auch nicht ab. Ca. wohl 1mm tief und 4mm lang.

Könnt Ihr ungefähr (Bild wird ja nachgereicht) jetzt schon die Wertminderung einschätzen? Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich habe bei ebay bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Ich krieg echt das Kotzen...

(ich sehe gerade, vielleicht passt's themenmäßig nicht)
 

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Re: Hiiilfe!
hi

mindern kannst du aber erst nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung
warum trittst du nicht vom Kaufvertrag zurück, sondern willst mindern?


Gruß.
 
Rücktritt ist in vielen Fällen unsinnig, da man dadurch alle Gewährleistungsansprüche verliert und lediglich einen Anspruch auf Rückabwicklung hat. Und das heisst noch lange nicht, dass man alle Kosten erstattet bekommt, wie Porto o.ä.

Nacherfüllung/besserung ist hier wohl offensichtlich auch unsinnig. Da wär der Aufwand des Hin- und Hersendens ja völlig unverhältnismäßig.

In diesem Fall ist ne Minderung am sinnvollsten, dadurch kann man den Kaufpreis ganz erheblich reduzieren, obwohl der Schaden lt. Beschreibung eher unbedeutend ist. Natürlich nur, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Rahmens nicht beeinträchtigt ist.

Die Existenz dees Anspruchs steht hier, wie es ausschaut, wohl ausser Frage, es sei denn der Verkäufer behauptet, dass die Beule beim Transport entstanden ist.
 
kitor schrieb:
Die Existenz dees Anspruchs steht hier, wie es ausschaut, wohl ausser Frage, es sei denn der Verkäufer behauptet, dass die Beule beim Transport entstanden ist.

oder beim auspacken, oder beim... Viel Spass damit, wenns ein Privatverkauf war und der Mensch jegliche Garantieansprüche von sich weisst.

Was willst Du denn mit der Wertminderung anfangen? Ich würde beim Verkäufer erstmal eroieren ob er überhaupt bereit ist, den Schaden anzuerkennen, oder ob er alles von sich weist....

Gruß
Peter
 
Also ich hab dem Verkäufer 'ne email geschickt, erklärt, worum's geht und ihn gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Erstmal schauen, was kommt, bzw. ob überhaupt was kommt.
Mir ist es ehrlich gesagt egal, ob Minderung oder Rücknahme, da ich noch nicht abschätzen kann, ob das Ding noch zu gebrauchen ist...
 
.....im Zweifelsfall kannst Du bei Deiner Bank eine Rücklastschrift in Auftrag geben. Soll heißen, die Bank zieht den Überweisungsbetrag vom Konto des Empfängers ein. Ist zwar nicht die feine Englische Art, jedoch hast Du zunächst Dein Geld wieder und kannst die Angelegenheit sorglos(er) angehen. Die Frist liegt hier bei max. 14 Tagen, glaube ich.
 
6 Wochen kann eine lastschrift zurückgehen lassen. Aber keine Überweisung. Das geht nur solange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde..

1.000,-€ sind allerdings schon happig, da würde ich auch erwarten, dass jeder noch so kleine Kratzer vorher erwähnt wird.
 
Racing Erich schrieb:
.....im Zweifelsfall kannst Du bei Deiner Bank eine Rücklastschrift in Auftrag geben. Soll heißen, die Bank zieht den Überweisungsbetrag vom Konto des Empfängers ein. Ist zwar nicht die feine Englische Art, jedoch hast Du zunächst Dein Geld wieder und kannst die Angelegenheit sorglos(er) angehen. Die Frist liegt hier bei max. 14 Tagen, glaube ich.

kompletter nonsens, sorry, aber sowas hilft wirklich nicht weiter...

Peter
 
Hier jetzt 2 Bilder, sprechen ja wohl für sich...
 

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Mira schrieb:
Hier jetzt 2 Bilder, sprechen ja wohl für sich...


Das ist meiner Meinung nach ein ordentliche Delle.
Sieht heftig, und da hat er nicht viel Chancen sich mit Aussagen von wegen Auspacken oder Transport rauszuwinden.

Was mein Nikolai dazu?
Hat sich der Verkäufer schon auf deine Email eingelassen?

Gruß

PS: Würde ne ordentlichen Preisnachlass fordern oder sonst Kohle zurück.

Ansonsten --> Anwalt.

Selbst bei Privatverkauf ist er für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
 
Puh, wendet sich wohl doch alles zum Guten, der Verkäufer wird ihn in jedem Fall zurücknehmen, wenn ich das will.

Danke erstmal für Eure Antworten, was für ein stressiger Tag ...
 
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