Hund überfahrn

Hugo

IBC DIMB RACING TEAM
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Luzern
wie ist denn die rechtslage wenn man im wald fährt, ein Hund frei, also ohne Leine durch die gegend tollt und einem unter die räder kommt.

Wer trägt da welche schuld, also Hund, evtl. sachschäden oder personenschäden(biker)
Der biker? Der hundehalter oder teils teils?
 
Hunde dürfen im Wald nicht frei rumlaufen. Damit dürfte der Halter einen Schuldanteil bekommen.
Die Verteilung dürfte von der Schuldmenge des Radfahrers abhängen.
Wie schnell gefahren?
Durfte man auf diesem Weg fahren (2Meter Regelung!)
Aber sicher weiß ich das auch nicht.
 
ich hab mich mal informiert: man hat mir gesagt, dass zumindest bei uns in der Region die Hunde auf den Wegen nicht unbedingt angeleint sein müssen. Allerdings dürfen sie nicht im Wald rumflitzen! Seit einiger Zeit gilt ja auch Leinenzwang und Maulkorbpflicht für Hunde einer best Größe.
 
Original geschrieben von Flanders
ich hab mich mal informiert: man hat mir gesagt, dass zumindest bei uns in der Region die Hunde auf den Wegen nicht unbedingt angeleint sein müssen. Allerdings dürfen sie nicht im Wald rumflitzen! Seit einiger Zeit gilt ja auch Leinenzwang und Maulkorbpflicht für Hunde einer best Größe.

ich glaube nicht das der hund zwischen weg und nichtweg unterscheiden kann, besonders wenn sich ein leckeres scheues bambi im unterholz zwecks nahrungsaufnahme zu schaffen macht und dem hund so signalisiert: ich bin hier, bereit mich dem lauf der natur zu ergeben. da hilft im allgemeinen auch kein sitz oder platz oder sonstiges rufen. spätestens bei erfolg sitzt der hund dann schwanzwedelnd mit einem braunen weißgefeckten und blutriefendem bündel vor seinem herrchen.

ich weiß nicht genau bescheid, aber genau aus diesm grund herrscht imho im wald leinenzwang.
 
. wenn du einen Hund siehst fahr doch einfach langsamer und pass auf, dann kommt er die erst gar nicht zwischen die Räder.
 
Hund im Wald -> anleinen! Wenn das Tier hinter Wild hergeht, darf der Jäger sogar zum Gewehr greifen!

Bei einem Unfall mit einem Hund hat imho der Hundeführer die Schuld, schließlich muß er darauf achten, das sein Tier nicht den 'Verkehr' behindert.

Ansonsten ist das bestimmt auch ähnlich dem Recht im Straßenverkehr. Wie ist es da eigentlich, wenn mir ein Hund selbstmörderisch vor's Auto läuft und Schaden verursacht?

Torsten
 
Original geschrieben von Airborne


Ansonsten ist das bestimmt auch ähnlich dem Recht im Straßenverkehr. Wie ist es da eigentlich, wenn mir ein Hund selbstmörderisch vor's Auto läuft und Schaden verursacht?

Torsten

In diesem Fall haftet der Hundebesitzer. Es gibt nicht umsonst extra Haftpflichtversicherungen für Hunde(besitzer).
 
@ airborne

interessant das mit der betriebshaftpflicht, fällt der hund dann unter "landwirtschaftliches arbeitsgerät"? :D

ok, ernsthaft zum thema, normal müssen die vierbeiner im wald angeleint werden - nicht nur wegen den bambis! jäger dürfen fifi übrigens wegpusten wenn sie ihn herrenlos im wald sehen. und woher will den der jäger im dickicht wissen, ob herrchen 200m weiter grade läuft wenn sich der hund durch die büsche schlägt? deshalb der leinenzwang.
 
@ voodoo

so ein Hund ist auf'm Hof auch nur ein Tier mehr. Schon wegen der Bullen, oder wenn ma nee Kuh blöd auffe Straße läuft, müssen die so eine Versicherung haben.

Das mit den Jägern stimmt, ich kenne auch einen, der das schon mal durchgezogen hat.

Torsten
 
Original geschrieben von vodoo1
@ airborne

...

ok, ernsthaft zum thema, normal müssen die vierbeiner im wald angeleint werden - nicht nur wegen den bambis! jäger dürfen fifi übrigens wegpusten wenn sie ihn herrenlos im wald sehen. und woher will den der jäger im dickicht wissen, ob herrchen 200m weiter grade läuft wenn sich der hund durch die büsche schlägt? deshalb der leinenzwang.

Hi Vodoo1,

Ich bins schonwieder!
Also meines Wissens herrscht im Wald kein absoluter Leinenzwang. Ein Hund muss sich (Laut Aussage eines Försters) nur im Einflussbereich seines Halters aufhalten, was leider ein sehr dehnbarer Begriff ist.
Ebenso darf ein Förster einen Herrenlosen Hund nicht einfach "wegpusten". Er darf ihn lediglich dann abschiessen, wenn er den Hund dabei erwischt wie er Wild nachstellt (wildert).
Ausserdem wird wohl kein Förster von sich aus einen Hund einfach so abschiessen, weil so etwas dann mit viel Arbeit verbunden ist. Der Kadaver muss anschliessend "fachgerecht entsorgt werden" und der Vorgang ist mit einigem Schriftkram verbunden. Von dem Ärger mit dem Hundehalter ganz zu schweigen.


Grüssle
Martin
:bier:
 
@ martin

nee, das war net persönlich gemeint. Es ist doch nur so, das die Hundehalter nie glauben wollen, das auch ihr Hund mal hinter Wild hergeht, oder fremde Menschen anbellt/anspringt. Sowas liegt nunmal in der Natur der Tiere, und man sollte immer mal damit rechnen.

Torsten
 
@Airborne:

Ich bin mindestens 100% deiner Meinung!!!
Die beliebteste Begründung der meisten Hundehalter, wenn der kleine Fiffi mal wieder an meinen Waden schüffeln will oder einem Armen Hasen hinterherhetzt, ist doch immer diese: "Der will doch nur ein bisschen spielen". Ich frage mich nur jedesmal: versteht der Hund unter dem Begriff spielen das gleich wie wir Menschen? Unsere Katze spielt mit den von ihr gefangenen Mäusen auch immer so lange bis sie sich nicht mehr bewegen. :(
Ich wollte mit meinem Posting nur klarmachen, dass das alles nicht so einfach ist (Leinenzwang und Hunde wegpusten).


Grüssle
Martin
:bier:
 
Nochmal zur Haftung:

Da muss der Hundehalter Schäden erstetzen.

Vor kurzem hat es ungefähr folgendes Gerichtsurteil gegeben:

Auf der einen Strassenseite bellt ein Hund, auf der anderen Strassenseite fällt ein Radler um. Der Hundehalter wurde zu
Schadenersatz verdonnert.

Normalerweise gilt in Deutschland die Verschuldenshaftung.
(Verursacher muss ein Verschulden nachgewiesen werden).In wenigen Ausnahmen gilt die Gefährdungshaftung (Wenn ein Öltank ausläuft, muss der Besitzer immer haften, auch ohne Verschulden).
Bei Tieren gilt auch die Gefährdungshaftung, d.h. den Besitzer muss keine Schuld treffen. Dadurch, daß sein Tier einen Schaden
verursacht, muss er haften.
Evtl. muss sich ein Geschädigter allerdings eine Mitschuld anrechnen lassen.
 
Da sowohl der Radfahrer als auch de Wanderer mit Hund den Weg gwissermaßen konkurrierend benutzen, kann ich mir vorstellen, daß der Wanderer dann dran ist, wenn er den Hund nicht nachwesislich im Griff hatte.

Wenn der Hund quer herumläuft, könte es so ausgehen, daß er so fahren muß, daß der Wanderer den Hund zurückpfeift. Wenn der Hund dann nicht pariert, hat er Pech gehabt.
 
@Hugo: Meine Gratulation!!!
Hast Dem Vieh hoffentlich nen ordentlichen Reifenabdruck verpasst
evil_lol.gif


Greetz
CC
 
Original geschrieben von Airborne
@ voodoo

so ein Hund ist auf'm Hof auch nur ein Tier mehr. Schon wegen der Bullen, oder wenn ma nee Kuh blöd auffe Straße läuft, müssen die so eine Versicherung haben.

Das mit den Jägern stimmt, ich kenne auch einen, der das schon mal durchgezogen hat.

Torsten

das mit den kühen kommt echt vor. hier is mal eine in nen aute gerannt, zufällig saß ein metztger am steuer...:D

achja, wer ist ernsthaft der meinung, das man nen hund überfahren kann? son pudel-teil vielleicht, aber da geht ja nix kaputt (außer der pudel, aber sowas braucht doch ehh keiner:D ) nen anständiger hund sollte doch intelligent genug sein, um nicht von nem radler überfahrne zu werden...
 
Irgendwie passt das hier entfernt zur Überschrift dieses Threads, eben beim zappen entdeckt:

Fr 22.11 19:25 (ZDF)
Forsthaus Falkenau

Wilde Jagd
Familien-Serie, Deutschland 2002
Regie: Andreas Drost
Buch: Jürgen Werner
Musik: Bernhard Zeller
Im Küblacher Forst ist eine Gruppe junger, wagemutiger Mountainbiker unterwegs. Die Bürgermeisterin Anne Richter ist zwar der Meinung, dass Küblach diese Freizeitattraktion bieten muss, um für Touristen begehrt zu bleiben, doch Martin Rombach ist anderer Meinung. Hat er doch bereits die ersten Schäden im Wald entdeckt und an ihm und seinen Waldarbeitern ist es nun, die entstandenen Erosionsrinnen mühsam wieder zu befestigen. Die Mountainbiker, und besonders ihr Wortführer Tobias, zeigen sich jedoch nicht sehr einsichtig. Die Situation eskaliert endgültig, als der tollkühne Tobias Bauer Bergers geliebten Hund Schorsch überfährt.
 
Wie siehts aus wenn ein Schäferhund den Weg kreuzt und man fährt mit 50 Sachen runter dann wirds ungemütlich...
 
hi,
also ich denk es kommt ganz auf deine geschwindigkeit an, wenn du mit ueber 30 sachen auf den hund zufaehrst ( besonders wenn im wald laub liegt) dann koennte ich mir vorstellen das du die hauptschuld bekommen wirst, da nicht mit einer der situation angepassten geschwindigkeit ( rechtzeitiges bremsen, ausweichen, etc .. ) gefahren bist, da isses dann egal obs nen hund is oder nen mensch.
Bei "angepasster" geschwindigkeit, d.h. wenn der hund dir ins rad rennt ( wie bei mir einmal *grrrr* ) oder sonstwas zum unfall fuehrt, dann kann ich mir gut vorstellen, das fiffi selbst schuld is ( wie man allerdings beweisen soll das man ne bestimmte geschwindigkeit hatte is mir schleierhaft .. ).

Am ende wirds wohl darauf hinauslaufen das beide seiten ne teilschuld haben ... ausser die sache geht vor gericht und der richter is der saufkump... aeh vereinsfreund des hundebesitzers :D

Tygold
 
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