Dudi
Glücklich geschieden
Hi Leutz,
habe kürzlich im Radio gehört, dass ein Radfahrer eine Klage gegen eine Kommune verloren hat.
Er war auf einem Wirtschaftsweg, der gleichzeitig auch ausgewiesener Weg einer Radroute, aber kein Radweg im Sinne der StVO war, aufgrund eines Schlagloches gestürzt.
Begründung: Auch wenn der Weg in Radwanderkarten und durch Wegweiser Bestandteil einer Radroute ist, tritt auf einem nicht als Radweg nach StVO ausgewiesenen Weg nicht die Haftung der Kommune ein, wenn durch Schäden im Weg Radfahrer zu Fall kommen.
Das Befahren durch Radfahrer erfolgt hier auf eigene Gefahr, da hier, anders als auf Radwegen, der Radfahrer nicht verpflichtet ist, diesen Weg zu benutzen.
Nicht ganz sinnlos dieses Urteil, oder?
Mir gefällt die in Deutschland vorherrschende Mentalität, dass grundsätzlich jemand anders Schuld ist, wenn ich selber zu blöde zum gucken bin sowieso nicht.
habe kürzlich im Radio gehört, dass ein Radfahrer eine Klage gegen eine Kommune verloren hat.
Er war auf einem Wirtschaftsweg, der gleichzeitig auch ausgewiesener Weg einer Radroute, aber kein Radweg im Sinne der StVO war, aufgrund eines Schlagloches gestürzt.
Begründung: Auch wenn der Weg in Radwanderkarten und durch Wegweiser Bestandteil einer Radroute ist, tritt auf einem nicht als Radweg nach StVO ausgewiesenen Weg nicht die Haftung der Kommune ein, wenn durch Schäden im Weg Radfahrer zu Fall kommen.
Das Befahren durch Radfahrer erfolgt hier auf eigene Gefahr, da hier, anders als auf Radwegen, der Radfahrer nicht verpflichtet ist, diesen Weg zu benutzen.
Nicht ganz sinnlos dieses Urteil, oder?
Mir gefällt die in Deutschland vorherrschende Mentalität, dass grundsätzlich jemand anders Schuld ist, wenn ich selber zu blöde zum gucken bin sowieso nicht.