Dir ist schon klar das dieser Abstand auch anders herum gilt? Solange es aber Radfahrer gibt die an Autos in so geringem Abstand vorbeifahren/überholen, das sie ihr Rad zur Seite kippen müssen um nicht mit dem Lenker am Außenspiegel hängen zu bleiben, werden auch Autofahrer weiterhin davon ausgehen das ein wesentlich geringerer Abstand als 1,5 m völlig ausreichend ist. Kurzfassung: Waldformel beachten.
Das stimmt aber nicht.
Der Abstand beim Überholen von Pkw und Pkw muss auch nicht 1,5m sein.
Die gerichtlichen Entscheidungen haben genau unterschieden, was die Probleme bei zu geringen Abstand sind.
1. Fahrradfahrer ist nicht darauf vorbereitet, dass er knapp überholt wird und kann daher aus Unachtsamkeit plötzlich Schlangenlinien fahren. Dagegen, wenn er überholt, konzentriert es sich mehr und fährt gerader.
2. Bei knappen und schnellen Überholen kann der Windzug den Radfahrer beeinflussen. Umgekehrt wohl nicht anzunehmen
3. Bergauf können Radfahrer wegen der Anstrengung Schlangenlinien fahren und brauchen mehr Platz auf der Straße. Auch hier bei Pkw eher unwahrscheinlich.
Genau darum gibt es keinen festen vorgeschriebenen Abstand. Die Gerichte haben 1,5-2m definiert, je nach Situation, bergauf mehr, bei großen Geschwindigkeitsunterschieden auch mehr. In der Stadt bei dichten Verkehr weniger.
In der STVO wird auch die Sonderstellung des Radfahrer beim Überholen betont
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO (
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html#Abs4:S2)
EDIT: Viele Autofahrer machen um ein auf der Straße parkendes Auto einen größeren Bogen als um einen Radfahrer.