Kampf auf der Straße

Dir ist schon klar das dieser Abstand auch anders herum gilt? Solange es aber Radfahrer gibt die an Autos in so geringem Abstand vorbeifahren/überholen, das sie ihr Rad zur Seite kippen müssen um nicht mit dem Lenker am Außenspiegel hängen zu bleiben, werden auch Autofahrer weiterhin davon ausgehen das ein wesentlich geringerer Abstand als 1,5 m völlig ausreichend ist. Kurzfassung: Waldformel beachten.

Und warum gehst du davon aus, dass ich so knapp vorbei fahre? Aber selbst wenn darf ich da rechts in angepasster Geschwindigkeit bei stehendem Verkehr vorbei rollen. Da ist der Abstand dann auch nicht so schlimm / wichtig ...
 
Dir ist schon klar das dieser Abstand auch anders herum gilt? Solange es aber Radfahrer gibt die an Autos in so geringem Abstand vorbeifahren/überholen, das sie ihr Rad zur Seite kippen müssen um nicht mit dem Lenker am Außenspiegel hängen zu bleiben, werden auch Autofahrer weiterhin davon ausgehen das ein wesentlich geringerer Abstand als 1,5 m völlig ausreichend ist. Kurzfassung: Waldformel beachten.
Das stimmt aber nicht.
Der Abstand beim Überholen von Pkw und Pkw muss auch nicht 1,5m sein.
Die gerichtlichen Entscheidungen haben genau unterschieden, was die Probleme bei zu geringen Abstand sind.
1. Fahrradfahrer ist nicht darauf vorbereitet, dass er knapp überholt wird und kann daher aus Unachtsamkeit plötzlich Schlangenlinien fahren. Dagegen, wenn er überholt, konzentriert es sich mehr und fährt gerader.
2. Bei knappen und schnellen Überholen kann der Windzug den Radfahrer beeinflussen. Umgekehrt wohl nicht anzunehmen
3. Bergauf können Radfahrer wegen der Anstrengung Schlangenlinien fahren und brauchen mehr Platz auf der Straße. Auch hier bei Pkw eher unwahrscheinlich.

Genau darum gibt es keinen festen vorgeschriebenen Abstand. Die Gerichte haben 1,5-2m definiert, je nach Situation, bergauf mehr, bei großen Geschwindigkeitsunterschieden auch mehr. In der Stadt bei dichten Verkehr weniger.

In der STVO wird auch die Sonderstellung des Radfahrer beim Überholen betont
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html#Abs4:S2)


EDIT: Viele Autofahrer machen um ein auf der Straße parkendes Auto einen größeren Bogen als um einen Radfahrer.
 
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Naja, so knapp läuft's ja eher an der Ampel, d.h. ein Fahrzeug steht, oder;)
Wie meinen? Beide Verkehrsteilnehmer führen in dieser Situation ein Fahrzeug.
Ich gehe mal davon aus das Kraftfahrzeug steht.
Warum sollte jetzt für den Radfahrer ein geringerer Sicherheitsabstand gelten? Die aus der fortlaufenden Rechtsprechung abgeleiteten 1,5 m ergeben sich ja gerade aus dem Platzbedarf (Pendelbewegungen) des Radfahrers.

EDIT: Viele Autofahrer machen um ein auf der Straße parkendes Auto einen größeren Bogen als um einen Radfahrer.
Das ist auch völlig verständlich, wenn noch jemand im Fahrzeug sitzt könnte plötzlich eine Tür geöffnet werden.
Das eine Tür geöffnet wird ist im übrigen bei Mitfahrern im morgendlichen Berufsverkehr an Ampeln nicht wirklich ungewöhnlich. Das scheinen aber auch die wenigsten Radfahrer verstanden zu haben. Das man erlaubter weise rechts vorbei gefahren ist, hilft auch nicht mehr, wenn man mit 25 km/h in eine Tür gekracht ist.
 
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Das ist auch völlig verständlich, wenn noch jemand im Fahrzeug sitzt könnte plötzlich eine Tür geöffnet werden.
1. Wenn der Autofahrer gegen die gerade geöffnete Tür fährt, dann gibt es nur Blechschaden
2. Wenn der Autofahrer einen Fahrradfahrer vom Rad fährt wegen zu geringen Abstand, dann gibt es einen Personenschaden
3. Wenn man als Radfahrer den Abstand zum parkenden Auto einhält, dann wird man von einem anderen Autofahrer abgedrängt.
4. Wenn ein Radfahrer an der Ampel an einem stehenden Fahrzeug rechts vorbeifährt, dann gibt es auch nur einen Blechschaden und evtl einen selbstverschuldeten Personenschaden (Radfahrer)

=> Blech ist wertvoller als eine Person
 
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