Kaufvertrag bei gebrauchten Bikes...

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wie ist das so beim Gebrauchtkauf von Bikes.Die haben ja schon noch enorme Werte ist es üblich ein Kaufvertrag zu machen wenn die org. Rechnung nicht mehr vorhanden ist? Ich kenne das nur von Motocross Mopeds, man hat keinerlei Besitznachweis für ein Rad.
Wäre über Tips dankbar
 
Als Käufer wäre mir ein Kaufvertrag noch lieber, da ich so einen Nachweis habe, das ich das Bike gekauft und nicht gestohlen habe. ;)
 
Ich sehe das auch eher so wie der Fendiman,musste schon öfter mein Rad kontrollieren lassen.Vielleicht sollte ich an meinem äußerem arbeiten:D.
Und warum soll es für verkäufer gut sein?
Garantieansprüche gibts für ein Sportgerät wohl kaum oder?
 
Soferne nicht bekannte, grobe Mängel verschwiegen werden, gibt es keine Gewährleistung gegenüber dem Käufer.
Und wenn die Originalrechnung fehlt, wird es meist auch schwer, trotz bestehender Garantieansprüchen diese gegenüber dem Hersteller durchzusetzen - außer der Hersteller hat andere Bedingungen, zB nach Rahmennummer, auch die Gewährleistung gegenüber dem Händler wird so nicht leicht einzufordern sein.
 
Gib bei Google Kaufvertrag Fahrrad ein und schon kannst dir jede Menge Vorlagen runterladen und im Falle eines Kaufs od. Verkaufs ausfüllen . Und schon wieder ist ein Problem gelöst .

Mfg 35
 
Mir gehts nur darum nachzuweisen das ich das rad legitim gekauft habe.Wollte nur mal fragen ob das so gang und Gebe ist im fahrradzrkus
 
Soferne nicht bekannte, grobe Mängel verschwiegen werden, gibt es keine Gewährleistung gegenüber dem Käufer.
Und wenn die Originalrechnung fehlt, wird es meist auch schwer, trotz bestehender Garantieansprüchen diese gegenüber dem Hersteller durchzusetzen - außer der Hersteller hat andere Bedingungen, zB nach Rahmennummer, auch die Gewährleistung gegenüber dem Händler wird so nicht leicht einzufordern sein.

Verkauf von privat:
Wenn die Gewährleistung beim Verkauf nicht explizit ausgeschlossen wird, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem privaten Verkäufer. Die Beweislast (Mangel lag beim Verkauf vor) liegt beim Käufer.

Bei der Garantie bist Du als zweitbesitzer fast immer auf das Gutdünken/Kulanz des Herstellers angewiesen, Kopie der Orginalrechnung erleichtert es meiner Erfahrung nach zumindest in einigen Fällen.

grüße,
Jan
 
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