KFZ überhört Martinshorn - Polizei bleibt untätig?

Die Dösigkeit von Verkehrsteilnehmern aller Art, ist für diese Damen und Herren Alltag.
Sollten sie anfangen und jedem Döspaddel eine Anzeige hinterherzuschicken, kämen sie zu nichts anderem mehr.


Nochmal auf Anfang und VOLLKOMMEN UNABHÄNGIG OB EINE EINSATZFAHRT MIT SONDERRECHTEN VORLIEGT ODER NICHT:


Wer von den werten Herrschaften hat überhaupt eine ungefähre Vorstellung, wieviele Verstöße gegen die STVO und die STVZO man beobachten kann, wenn man nur eine relativ kurze Strecke von angenommen 10km durch die Stadt fährt?
Das setzt natürlich voraus, dass man diese Verstöße einigermaßen kennt. Von jemandem der gerade seinen Führerschein gemacht hat, könnte man eigendlich erwarten, dass er zumindest die STVO und die zu beachtenden Regeln kennt. Dies ist offensichtlich nicht der Fall.
Die STVZO ist mit einer Vielzahl an möglichen Verstößen zusätzlich für die Polizei relevant.

Schon bei einer normalen Streifenfahrt durch das Stadtgebiet, ist es unmöglich auch nur Bruchteile der zu beobachtenden Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

Bei einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten werden sogar geringfügige Straftaten hingenommen, da in der Regel der Einsatz Vorrang hat. So z.B.: Ein Fußgänger oder Radfahrer zeigt den Einsatzkräften einen Vogel. Was soll die Polizei in diesem Fall auch anderes unternehmen? Anhalten und mühsam die Personalien feststellen? ( kann recht aufwändig werden, wenn kein Personalausweis vorhanden ist )
Unbedingt darauf verlassen würde ich mich allerdings nicht.:)

Die Feuerwehr und Rettungskräfte haben nur die Möglichkeit Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen.
 
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Und egal welches Horn die eiligen Herren anwerfen: Wenn man auf dem radweg unterwegs ist und das Fahrzeug direkt neben einem loshornt, dann a) erschrickt man sich erstmal halb zu Tode und b) hört man dann ein paar Stunden einseitig etwas schlechter... :lol: :D ;)
 
manche sind auch einfach schlichtweg ueberfordert..blaulicht kommt..es ist viel verkehr..man hat wie so oft keinen ueberblick...weiss nicht so recht wohin und schwubbs geht die schieberei los! schnelle spurwechsel bei einer sonderrechtefahrt sind SEHR gefährlich..normal bleibt man daher auf einer spur! weil oft passieren genau da die unfaelle...man naehrt sich von hinten einem fahrzeug auf einer mehrspurigen straße..plötzlich ergibt sich doch kurz davor eine freie spur...man zieht kurz rueber und will vorbei..aber der autofahrer davor hat einen schon entdeckt und macht genau das was er soll..zieht auch rueber auf die andere spur..das wars dann! allerdings muss ich auch sagen das es genug leute gibt die die einsatzfahrzeuge lenken die das nochmal ueberdenken sollten...grade die freizeit retter legen da teilweise übelste fahrten hin! wer von berufswegen taeglich mit sonderrechten faehrt huetet sich normal davor durch die stadt zu rasen fuer oftmals dann am einsatzort irgendnen schrott...die zeiten wo man sich daran noch aufgeilt sind normal schnell vorbei

achja..da ich leider schon unfaelle mit sonderrechten hatte..eine teilschuld gibts immer..inwiefern die dann auswirkungen hat ist ganz unterschiedlich! in meinem fall bin ich in die kreuzung langsam eingefahren...meine ampel war rot...aber wurde trotzdem uebersehen und von der seite mitgenommen! da ich allerdings nachweisen konnte (dank unfalldatenschreiber) das mein fahrzeug fast stand hatte meine teilschuld keine auswirkungen da der autofahrer schlicht und einfach 100% gepennt hat...
also nur weil sonderrechte laufen heisst das nicht das die stvo ausgesetzt ist..grad das wort verhaeltnissmaessigkeit spielt ne große rolle! was auch viele nicht wissen...was gern gemacht wird..nur das blaulicht laufen lassen..ohne horn..damit hat man normal keine wegerechte! nur die kombination ergibt diese...was theoretisch heisst das man kein platz machen muesste..praktisch natuerlich bloedsinn! sonderrechte und wegerechte sind 2 paar schuhe...sonderrechte hat jedes fahrzeug das mit einem blaulicht ausgestattet ist, unabhaengig davon obs grade an ist oder nicht!!!!die erlaubt einem parken in 2. reihe usw usw...wegerechte sprich das ueberfahren von roten ampeln, andere autofahrer muessen platzmachen ergeben sich erst mit eingeschaltetem horn!
 
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...
Das Presslufthorn ist ein gerichteter Schall, der die Sirene nach vorne drückt und wird deshalb auf Landstraßen und Autobahnen benutzt. Würde man auf der Landstraße das Elektrohorn benutzen, käme je nach Geschwindigkeit und Entfernung der Schall zu spät an, deshalb "wirft" man die Sirene mit der Pressluft direkt nach vorne...
Aha, Elektroschall ist langsamer als Pressluftschall? :wut:
Schallausbreitungsgeschwindigkeit in der Luft ist ~1200km/h. Wie schnell fährst du auf der Landstraße?
 
Und egal welches Horn die eiligen Herren anwerfen: Wenn man auf dem radweg unterwegs ist und das Fahrzeug direkt neben einem loshornt, dann a) erschrickt man sich erstmal halb zu Tode und b) hört man dann ein paar Stunden einseitig etwas schlechter... :lol: :D ;)


Wenigstens ist man danach richtig wach.:D

Genau aus diesem Grund wird oftmals nur mit Blaulicht gefahren und das Horn nur vor größeren Kreuzungen dazugeschaltet. ( Das Horn ist für die Insassen mindestens genauso nervig wie für andere Verkehrsteilnehmer, muss aber theoretisch die ganze Einsatzfahrt über ertragen werden. )
 
Michar: Sonderrechte und Wegerechte sind zwei Paar Schuhe


Bitte nicht mit zuvielen Details zusätzlich noch für Verwirrung sorgen.
 
allerdings muss ich auch sagen das es genug leute gibt die die einsatzfahrzeuge lenken die das nochmal ueberdenken sollten...grade die freizeit retter legen da teilweise übelste fahrten hin!

Jupp! Gerade die von der Freiwilligen Feuerwehr sind immer für ein paar gute Storys gut. Vor ein paar Jahren hab ich z.B. mal in der Zeitung gelesen, wie da ein sehr eifriger Fahrer auf einer kurvigen Strecke einen großen Löschwagen auf die Seite gelegt hat - kurz vor einer 3m tiefen Böschung und komplett quer über eine Bundesstrasse zur besten Verkehrszeit. DAS hat vielleicht ein Verkehrschaos gegeben an dem Tag... :D
 
Aha, Elektroschall ist langsamer als Pressluftschall? :wut:
Schallausbreitungsgeschwindigkeit in der Luft ist ~1200km/h. Wie schnell fährst du auf der Landstraße?

Wenn der Schall der Elektrosirene aber nur eine Reichweite von - aus der Luft gegriffenen - 100 Metern hat, der der Pressluftsirene aber auch noch in 200 Metern gehört wird, ist "zu spät" zwar immer noch ungeschickt formuliert, aber dennoch richtig.:o
 
Jupp! Gerade die von der Freiwilligen Feuerwehr sind immer für ein paar gute Storys gut. Vor ein paar Jahren hab ich z.B. mal in der Zeitung gelesen, wie da ein sehr eifriger Fahrer auf einer kurvigen Strecke einen großen Löschwagen auf die Seite gelegt hat - kurz vor einer 3m tiefen Böschung und komplett quer über eine Bundesstrasse zur besten Verkehrszeit. DAS hat vielleicht ein Verkehrschaos gegeben an dem Tag... :D


Dieser Übereifer, gepaart mit Einsatzfrust durch nicht wirklich anspruchsvolle Einsätze, soll angeblich auch die immer wieder kehrenden Fälle von Brandstiftungen, gerade durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, erklären.
 
Gut, doch das eine oder andere gelernt zum Beispiel über die 2 Arten Martinshörner.
Und auch über die Praxis bei den Fahrern von Einsatzfahrzeugen.

Für mich bleibt jedenfalls festzuhalten, das ein Überhören oder sehr spätes Hören und eines Martinshorns und eine damit verbundene Behinderung eines Einsatzfahrzeuges anscheinend in der Regel ungeahndet bleibt, obwohl es sich in den meisten Fällen um die Folge eines Verstosses gegen die STVO handelt. Und zwar häufig um einen gemäß §23 Abs. 1 (zu lautes Musikhören im KFZ).
Die Gründe dafür sind für mich verständlich, natürlich hat der Einsatz Vorrang und ausserdem macht sich keiner gerne Arbeit, die er nicht unbedingt tun muß.

Von dieser Einstellung "profitieren" freilich auch die per Kopfhörer Musik hörenden Radler. Die meisten Streifen sind (in meiner Meinung zurecht) der Meinung, sie hätten wichtigeres zu tun, als sich darum zu kümmern. Tatsächliche Kontrollen oder gar Bußgelder (10€) sind wohl recht selt. Nun, ich bin ein Gegner eines Kopfhörerverbots für Radler, aber gleichzeitig der Auffassung, das Regeln einzuhalten sind dabei (Radler soll trotz des Kopfhörers und der Musik noch in der Lage sein in bestimmten Abstand eine Klingel wahrzunehmen, Ansonsten verstösst er auch meiner Meinung nach gegen §23 Abs 1 STVO).

Wie auch immer, wann immer eine Diskussion über Kopfhörerverbot aufflammt, werde ich als ein Argument auf diesen Thread hinweisen, auf diese Diskrepanz das ein eindeutiger Verstoß gegen die Regel ein KFZ-ler sollte trotz Musik noch eine Hupe oder ein Martinshorn hören in der Regel anscheinend ungeahndet bleibt. Obwohl solche Verkehrsteilnehmer eindeutig ein Risiko im Straßenverkehr darstellen.
 
Würde man auf der Landstraße das Elektrohorn benutzen, käme je nach Geschwindigkeit und Entfernung der Schall zu spät an, deshalb "wirft" man die Sirene mit der Pressluft direkt nach vorne.

Das habe ich bis jetzt auch nicht gewusst dass elektrisch erzeugte Schallwellen langsamer sind als pneumatische!;)

Wenn man natürlich die Sirene mit Pressluft nach vorne wirft, könnte man das ja theoretisch auch mit Überschallgeschwindigkeit machen. Dann käme die aber wieder vor ihrem eigenen Geräusch an!
 
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da freu ich mich doch das man druckhörner beim drk hat die überhörst du nich, und dank der neuen led blitzer sieht man die selbst mit ner ray sonnenbrille, un jeden deppen anzeigen der nich fähig is sein fahrzeug zu führen in so nem falle? neee lass ma
 
#röchel#

Mal wieder ein phantastischer Thread. In dem sich STVZO-Kenner, Sanis und Cops gegenseitig anfeuern dürfen. Mannomann, eure Sorgen und Zeit möchte ich haben.
 
nein, ich hab auch nicht verstanden was das problem ist, wie wir zu lösung beitragen dürfen und wie wir dich unterstützen können bzw. was getan werden sollte und welche konsequenzen gezogen werden sollten?
 
Also sowohl der das Martinshorn überhörende, wie auch der Polizeiwagen waren auf der inneren, also der linken Spur. Die Aufforderung per Martinshorn heist man soll nach rechts ranfahren, bzw. der vordere sollte zumindest auf die rechte Spur wechseln so möglich. In der gegebenen Situation war das möglich.

Entweder stimmt etwas an deiner Geschichte nicht, oder der Fahrer des Einsatzwagens war ein Anfänger.
 
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