Kontrollen im Siebengebirge

dummerweise gibt es in NRW eine de facto 2,5m (oder noch breiter) Regel, die zum Glück keiner kennt und kontrolliert.

Wie genau lautet die? Bisher dachte ich es würde in NRW heißen, dass man nur auf "befestigten Wegen" fahren darf. Also von der Definition eher etwas schwammig und ohne Angabe der Breite..?

Ride on,
Marc

P.S.: Meine Hoffnung liegt in der touristischen Bedeutung bon Bikern für die Gastronomie etc.
 
Eine Verschärfung der Kontrollen hieße aber auch einen erhöhte Personaleinsatz, insbesondere an den Tagen und zu den Zeiten, an denen das Siebengebirge erhöht frquentiert wird, z.B. Abends, Wochenende, Feiertage.

Hierfür hat die Kommune aber keine Leute und vor allem kein Geld. Tatsächlich dürfte es so sein, dass es sich auf zwei drei Schwerpunktaktionen an "Hotspots" beschränkt und dann im Sande verläuft.
 
dummerweise gibt es in NRW eine de facto 2,5m (oder noch breiter) Regel, die zum Glück keiner kennt und kontrolliert. Im Grunde dürfen wir in ganz NRW nur Wege befahren. Und Wege im Sinne des Gesetzes/Verordnung was auch immer sind nur wassergebundene Wege, die mit einem Forstfahrzeug befahren werden können. Forstfahrzeug ist dfinitif weder MTB noch Trial-Motorrad, sondern ein Unimog, ein PKW, ein 7,5-Tonner. Insofern sind alle Aktivitäten abseits der von uns ja hochgeschätzten (in momoriam Hammelhetzer) Forstautobahnen eigentlich illegal. Bisher: wo kein Kläger... in Zukunft: ich mag gar nicht dran denken! :heul:

Wie genau lautet die? Bisher dachte ich es würde in NRW heißen, dass man nur auf "befestigten Wegen" fahren darf. Also von der Definition eher etwas schwammig und ohne Angabe der Breite..?

Ride on,
Marc

P.S.: Meine Hoffnung liegt in der touristischen Bedeutung bon Bikern für die Gastronomie etc.

Als Oberlehrer hätte er mal besser recherchieren sollen das gilt nämlich nur fürs Siebengebirge nicht in ganz NRW!;)
 
...wobei die bisherige ErFAHRung in unseren Gefilden auch einen sehr entspannten Umgang zeigt. Umso erschreckender, wenn auf einmal irgendwo Hüter von (bestehenden) Gesetzen auftauchen und die Einhaltung selbiger unter Straf- bzw. Bußgeldandrohung einfordern.
Ich denke, wir sollten das mal weiter beobachten und Erfahrungen sollten unbedongt auch bekannt gemacht werden, damit wir evtl. entsprechend reagieren können (DIMB IG etc.)
 
@suspani: Kannst du die Stelle mit der 2,5 m-Regel für NRW aus dem Dokument zur Rechtslage in Deutschland (2007) genau nennen? Vielleicht habe ich sie übersehen:)

Ride on,
Marc
 
es ist komplizierter:
es gibt keine festgeschriebene Wegbreite. Lediglich den Begriff "auf Straßen und festen Wegen"

aus dem LFoG NRW:
=============================================
§ 3 Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das
Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,
Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,
Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,
Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und
Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald, soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

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den "festen Weg" definiert die Rechtsprechung, dies wird als Weg verstanden, der ganzjährig mit einem PKW befahrbar ist. Dafür wird in der Forstliteratur eine Mindestbreite von 3m angesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist komplizierter:
es gibt keine festgeschriebene Wegbreite. Lediglich den Begriff "auf Straßen und festen Wegen"

aus dem LFoG NRW:
=============================================
§ 3 Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das
Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,
Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,
Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,
Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und
Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald, soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

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den "festen Weg" definiert die Rechtsprechung, dies wird als Weg verstanden, der ganzjährig mit einem PKW befahrbar ist. Dafür wird in der Forstliteratur eine Mindestbreite von 3m angesetzt.

Das ist ja super dann darf ich ja nur noch auf Straßen fahren da die meisten Radwege durch die Natur garnicht breit genug sind!:D
Wie gut stand auf der anderen Seite ja nur Annahme denn das ist mit der Definition dann doch nicht klar geregelt denn Rechtssprechungen varieren!
 
... oder noch besser: in die Schweiz, nach Frankreich, nach Italien, nach Slowenien, nach ...

Dort gibt's zwar auch überall Regeln, aber man ist gleichzeitig weit entspannter.

ja? versuch aber besser nicht in den französischen Alpen im Naturpark der Vanoise Dein Bike mitzunehmen. Fahren ist verboten, selbt das Rad neben sich schieben ist nicht mal erlaubt.:( und die wächter sind da gnadenlos
 
Wir könnten jetzt tausend Ausnahmen aufzählen. Im Schweizer Nationalpark herrscht auch absolutes No Go für Biker. Insgesamt habe ich die Schweiz und auch Frankreich als sehr entspannt erlebt. Nun wollen wir aber nicht in einen Wo-ist-es-auch-verboten-Thread abdriften, okay?

Claus.
 
Hallo Claus,

wenn derjenige, der sich als "Vertreter der unteren Landschaftsbehörde" ausgegeben hat, diesen Käse hier...


..
..Dem Land NRW genügen die in NSGs und Naturparks durchgeführten Kontrollen der Ge- und Verbote nicht und deshalb setzt es die zuständigen Kreisbehörden unter Druck. Der Rhein-Sieg-Kreis, vertreten durch die Stadt Siegburg, gilt im Land als eher lasch was Kontrollen angeht und sieht sich deshalb besonders gefordert. ... und bei erneuter Auffälligkeit ein "bewusster Verstoß" angenommen und dieser vor Gericht gebracht. So seine Aussage....

..von sich gegeben hat, mag er zwar evtl. als offizieller, diensteifriger Kontrolleur durch die Lande zu marschieren, scheint aber von der Materie an sich nicht viel Ahnung zu haben:

- eine Gemeinde kann zwar im gesetzlichen Rahmen seitens des zuständigen Kreises delegierte Aufgaben wahrnehmen, dann aber in eigenem Namen als zuständige Behörde. Da wäre der RSK eben "außen vor".

- "vor Gericht gebracht" wird in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (der Zwergenwerfer hat es auch schon erwähnt) seitens der Behörde erst einmal nichts - warum auch? Erst wenn Du Dich nach erfolgter Anhörung und Erlass eines Bußgeldbescheides per Widerspruch gegen das Bußgeld (im OWIG-Bereich wurde das Widerspruchsverfahren in NRW nicht novelliert) wehren würdest und es zu keiner Einigung kommen würde, könnte es zu einem von Dir ausgelösten Gerichtsverfahren kommen.

- das Land NRW kümmert sich im Allgemeinen um seine Aufgaben, nicht um die der Kommunen. Die Kommunen (dazu zählt auch eine Kreisverwaltung) pflegen auch den Art. 28 GG gaaaanz hoch zu halten. Dies aber nur am Rande. Unterstellen wir zugunsten den Kontrolleurs eine entsprechende Bitte des Landes. Oder die Bezirksregierung Köln hatte ein kurzes Telefonat mit dem RSK.

Da die untere Landschaftsbehörde aber selbst als mit zuständige Planungsbehörde am Naturparkprojekt 7G beteiligt ist, denke ich, wird eher der Wind aus dieser Richtung, evtl. in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung, wehen. Was wiederum der Kontrolleur durch diverse Filter sogenannter "informeller Gespräche" vielleicht anders verstanden hat. Man schiebt ja gerne die "Schuld" auf andere (Stadt Siegburg, Land). Aber egal. Fakt sind die vorgenommenen Kontrollen.

Es wäre sehr hilfreich, wenn ggf. weitere Vorfälle dieser Art hier möglichst genau dokumentiert werden. Wäre auch gut, wenn der Name des Kontrolleurs den Angesprochenen bekannt wäre (bitte nicht hier veröffentlichen), um ihn ggf. zweifelsfrei einer Behörde zuordnen zu können. Arten die Kontrollen aus, könnten wir über die offizielle Schiene der DIMB aktiv werden.
 
Puh, da habsch ja Glück gehabt, war an besagtem Tage auch auf dem Trail (und diversen anderen) unterwegs...:cool:

Wenn das wirklich solche Züge annimmt, daß man demnächst quasi für die "Trailnutzung" 35Teuro latzen darf, dann gute Nacht!:spinner:

Erinnert mich stark an die verbotene, aber immer wieder gern praktizierte Befahrung des Pasubio, an dessen Ende auch schon die Carabineri auf die Biker gewartet haben (sollen).
 
Das Siebengebirge hat halt den Nachteil relativ klein und schön kompakt zu sein, da ist eine Überwachung nicht so schwierig. Ist natürlich sehr schade. :( Kommt also nur noch Fahren in der Woche oder bei schlechten Wetter in Frage, da sollte der Offiziellenkontakt am Unwahrscheinlichsten sein. Gut ist, das es nicht nur das Siebengebirge gibt, dort eine großflächige Überwachung unmöglich ist und ich in den letzten Jahrzehnten nur einen Kontakt mit einem Menschen hatte, der im Wald wirklich was zu sagen hatte. ;)
 
Das ist ja super dann darf ich ja nur noch auf Straßen fahren da die meisten Radwege durch die Natur garnicht breit genug sind!:D
Wie gut stand auf der anderen Seite ja nur Annahme denn das ist mit der Definition dann doch nicht klar geregelt denn Rechtssprechungen varieren!

1. die obigen Regeln gelten für den Wald, nicht für "Feld und Flur"
2. auf als Radweg ausgewiesenen Strecken darf natürlich Rad gefahren werden.

Das ist aber ein Teil des Problems: meine Befürchtung ist, dass wir auf Dauer zu einer Positivliste der zu Radfahren freigegebenen Wege kommen. Das ist auch mein Vorbehalt gegen die MTB-Wegenetze etc.. Die Argumentation kann dann nämlich ganz schnell so laufen, dass wir unseren Sport nur noch im Reservat ausüben dürfen (vgl. z.B. die Erfahrungen der Leute in der Gegend um Daun)
 
Das Siebengebirge hat halt den Nachteil relativ klein und schön kompakt zu sein, da ist eine Überwachung nicht so schwierig. Ist natürlich sehr schade. :( Kommt also nur noch Fahren in der Woche oder bei schlechten Wetter in Frage, da sollte der Offiziellenkontakt am Unwahrscheinlichsten sein.

Hm, also ich war ja in der Woche (Di, 30.12.) unterwegs. Zwar "zwischen den Jahren", aber eigentlich war der Dienstag ein normaler Werktag - und im Siebengebirge recht wenig los. Wochenends vermeide ich das SG schon lange und fahre, wenn überhaupt, nur in der Woche im SG.
Wie Eifelwolf schon schrieb: wir sollten etwaige Begegnungen dokumentieren. Ich drück allen mal die Daumen, dass es a) keine weiteren mehr gibt und b) falls doch, Ihr ungeschoren davon kommt.

Grüße
Claus.
 
Hm, also ich war ja in der Woche (Di, 30.12.) unterwegs. Zwar "zwischen den Jahren", aber eigentlich war der Dienstag ein normaler Werktag - und im Siebengebirge recht wenig los....


Kann ich nicht bestätigen! Ich bin von Rhöndorf unten lang nach Köwi, dann auf Teer zum Milchhäuschen, Bunkertrail, auf breitem Weg Richtung Wasserfall, rüber zum Ölberg, dann Nasseplatz, Löwenburger Hof und weiter südwärts. Sogar auf dem Bunkertrail kamen mir mehrere Gruppen Leute entgegen, ebenso aufwärts zum Wasserfall und natürlich Ölberg. Dort wurde fleissig Parkgebühr kassiert, es war rappelvoll.

Später im südlichen Teil und außerhalb von NRW ;) warens dann in der Dämmerung nur noch Einzelpersonen (Reiter/Jogger), aber selbst die Abfahrt über die Breiberge nach Sonnenuntergang bei Licht hatte ich nicht für mich alleine...:rolleyes:
 
Finde ich echt heftig das man sich noch kaum bis garnicht mehr frei in der Natur bewegen darf.
Immer mehr Kontrollen, immer mehr Überwachungskameras, RFID-Chips usw...
Wo soll das hinführen?
 
Das führt dahin, das mein Abendessen grad an die frische Luft zurück wollte, wo ich das hier alles gelesen habe. So´n dreck da hab ich mir wohl das falsche Bundesland ausgesucht.
Ich dachte immer die 2m Regelung wäre ein Scherz.
Aber ok, dann baue ich mir meine Trails eben 3m breit...mir auch egal:lol:

Schnieken Gruß
vom Fro
 
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