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Laufradbau!

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Hallo,

ich hab mal eine Frage!

Wie sieht es aus, wenn Fahrradhändler die keinen Meister haben als Zweirad Mechaniker, bieten aber Kunden trotzdem die möglichkeit ein Laufrad für Sie zu fertigen (Professionell). Der Kunde wird auf das fehlen der Berufsausbildung hingewiesen, jedoch wird auf die Kenntniss des Laufradbaus hingewiesen, ist es dann Rechtlich erlaubt für eine Person ein Laufrad zu fertigen: mit Einspeichen, Zentrieren, Nachzentrieren etc., mit den Teilen die er in seinem Laden verkauft? Er bekommt auch Garantie, aber nur auf die Teile, nicht auf das Laufrad. Ist aber im Grunde nicht anders!

Danke für eure Antworten.
 
Hmm, als Zweiradmechaniker bräuchtest Du zum Führen des Geschäftes einen Meister. Mittlerweile wurde aber einiges in der Handwerksordnung novelliert, so dass nicht immer ein Meistertitel zwingend nötig ist. Für viele Berufe reichen auch artverwandte Qualifikationen aus. Es gibt auch die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Ne korrekte Aussage kann Dir die Handwerkskammer geben.

Was ich aber merkwürdig finde, dass auf die Arbeit keine Gewährleistung gegeben wird :confused:. Ob das rechtlich sauber ist, wage ich mal etwas zu bezweifeln. Was ist, wenn jemand zu Schaden kommt? Ich denke schon, dass dann evtl. auch derjenige welcher haften muss (zumindest wenn der Unfall aufgrund einer unsachgemäßen Arbeit zustande kam).
 
Wenn er dir das Laufrad verkauft muss er dir darauf Gewährleistung geben. Wenn er dir nur die Teile (Naben, Speichen, Felgen) verkauft kann er dir auch nur darauf Gewährleistung geben.

grüße,
Jan
 
ist es dann Rechtlich erlaubt für eine Person ein Laufrad zu fertigen

1. Lerne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

2. unabhängig ob einer etwas "darf" haftet er für was er tut (macht)

3. einige der besten Laufradbauer haben keinen Meistertitel (ich habe zwar einen, aber nicht als Zweiradmechaniker :D )

4. Dass der Betrieb, in dem ein Laufrad gebaut wird, von einem Meister geführt wird, ist wiederum keinerlei Garantie (diesmal im umgangssprachlichen Sinn) dafür, dass das Rad was taugt :rolleyes:
 
Was ich aber merkwürdig finde, dass auf die Arbeit keine Gewährleistung gegeben wird :confused:. Ob das rechtlich sauber ist, wage ich mal etwas zu bezweifeln. Was ist, wenn jemand zu Schaden kommt? Ich denke schon, dass dann evtl. auch derjenige welcher haften muss (zumindest wenn der Unfall aufgrund einer unsachgemäßen Arbeit zustande kam).

Ich meine das so!

Wenn das Laufrad sowieso Garantie auf Speichen, Naben, Nippel, Felge etc. bekommt, weil Gewerbebetreibende sowieso eine Garantie von 24 Monaten für Neuteile geben müssen, dann ist das doch schon ausreichend was die Garantie für die Teile betrifft. Die Garantie für Speichenbruch die ist vom Hersteller gegeben! Du hast aufjedenfall recht was ein Unfall wegen unsachgemäßer arbeit betrifft, aber da viele auch Ihre Laufräder selber bauen und haben auch keine Garantie dafür, falls etwas passiert und der Käufer von anfang an darauf hingwiesen wird, kann er doch keine Schuld tragen. Auf dem Schrottplatz hat man ja auch keine Garantie für die Teile das die 100%ig in ordnung sind.

Ich weiss natürlich das ein Laufrad vom Meister besser ist, da er dafür haftet, aber wie gesagt wenn der Käufer von anfang an darauf hingewiesen wird, das er kein Meisterbrief dafür hat, aber die nötige erfahrung und die Person so ein gutes Laufrad bekommt, dann ist das doch okay. Ich würde das als Service, oder als Geschenk ansehen das Bauen des Laufrades. Das ist ja auch im Endefekt ein Geschenk, wenn ein Laden z. B. nicht so gut laufen sollte und er so sein Laden vor dem Bankrott schützt!?

Von Hand Zentrieren ist wie Profis Wissen besser als Maschinell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine das so!
(...) weil Gewerbebetreibende sowieso eine Garantie von 24 Monaten für Neuteile geben müssen (...)

Nein.
Studiere meinen Punkt 1.

Weiter: wenn einer ein Laufrad baut ist das rechtlich ein Werkliefervertrag, d.h. ein Werk mit einem bestimmten Erfolg wird geschuldet, und das benötigte Material vom Auftragnehmer dazugeliefert.
Natürlich hat der Auftragnehmer eine Gewährleistungspflicht, im Zweifel daran zu messen dass sein Werk mangelfrei ist, für den bestellten Einsatzzweck geeignet ist, dem "anerkannten Stand der Technik" entspricht usw.

Ich verstehe jetzt nicht welche Bedeutung es für dich hat, ob bei einem Laufradbau ein Meisterbrief im Spiel ist oder nicht.
Ein Laufrad von mir ist besser als 9 von 10* von Zweiradmechanikermeistern, wenn du es als Otto Normalverbraucher in Auftrag gibst, so what?

Zu guter letzt: das Meisterrecht, der "Große Befähigungsnachweis", ist eine Hinterlassenschaft von uns Adolf; ein Zopf den die braunen Gründerväter unserer Republik nicht abgeschnitten haben.
Nur so am Rande.



*grobe Schätzung
 
...Auf dem Schrottplatz hat man ja auch keine Garantie für die Teile das die 100%ig in ordnung sind.

Ne, natürlich nicht. Dinge auf dem Schrottplatz implizieren für mich, dass sie in erster Linie wahrscheinlich defekt und unbrauchbar sind. Dass das nicht immer zutrifft, ist unstrittig. Oftmals werden auch voll funktionstüchtige Dinge (u.a. auch komplett funktionierende Fahrräder) weggeworfen, weil sie eben keiner mehr haben will oder der Aufwand zu groß erscheint, die Teile weiterzuvermitteln. Wir leben halt in einer Überfluss- und Wegwerfgesellschaft :rolleyes:.

Ich weiss natürlich das ein Laufrad vom Meister besser ist, da er dafür haftet, aber wie gesagt wenn der Käufer von anfang an darauf hingewiesen wird, das er kein Meisterbrief dafür hat, aber die nötige erfahrung und die Person so ein gutes Laufrad bekommt, dann ist das doch okay. Ich würde das als Service, oder als Geschenk ansehen das Bauen des Laufrades. Das ist ja auch im Endefekt ein Geschenk, wenn ein Laden z. B. nicht so gut laufen sollte und er so sein Laden vor dem Bankrott schützt!?

Von Hand Zentrieren ist wie Profis Wissen besser als Maschinell.

Das mag wohl richtig sein. Als Kunde kann ich mich ja nur auf die Aussage und evtl. Mundpropaganda stützen. Klar kann auch ein Rad-bewanderter Mensch gute Laufräder bauen, auch ohne einen Meisterbrief zu haben. Die Frage ist, ob Du Dich rechtlich in einer grauen Zone bewegst, wenn Du gewerblich wie ein normaler Radhändler Dienste anbietest, die ein anderer nur mit Meister anbietet. Das könnte Ärger von der Konkurrenz und der Handwerkskammer geben.
 
Ich gebe ja keine Garantie auf das Laufrad. Ich mache es als Service/Geschenk für eine Person weil Sie bei mir z. B. Teile kauft, so das mein Laden z. B. nicht Pleite geht und ich zu machen müsste, wenn ich ein Geschäft hätte. Und wenn ich der Person erkläre das ich keine Garantie für das Laufrad was z. B. ich für sie bauen würde geben kann, weil ich keinen Meisterbrief habe. Auch wenn im Falle eines Falles etwas passieren sollte, das ich nicht dafür hafte, da irrtümer niemals ausgeschlossen werden können.

Stell Dir vor du hast auf der Fahrt mit dem Fahrrad einen Platten und du kannst den Schlauch nicht alleine wechseln. Dann kommt jemand und Hilft Dir dabei und du nimmst die Hilfe dankend an. Nachdem alles fertig ist fährst du weiter und plötzlich fliegt dein hinterrad das du und die Person zuvor festgemacht heraus und knallt gegen ein PKW der am fahren ist. Würdest du ihm dann dem der die geholfen hat den Schlauch zu wechseln die Schuld geben, obwohl er dir vorher gesagt hat ich helfe, aber wenn wir ein fehler machen trage ich nicht die Schuld?

Hat jemand schonmal mit einem Laufrad vom Profi probleme gehabt?

Was machst du mit deinem Talent als Laufradbau Profi?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Händler gibt eine Garantie auf Waren, das macht nur der Hersteller. Händler geben nur eine Gewährleistung und die ist AFAIK verpflichtend, da gesetzlich vorgeschrieben.
 
Was macht aber jemand wie frogmatic der ja wie er selber sagt bessere Laufräder bauen kann als viele andere mit Meisterbrief?
 
Und ich frage mich wo ist der Meister bei den , zu hunderttausenden , in Einspeichautomaten produzierten Fernostlaufrädern die wahrscheindlich ohne menschliche Kontrolle ihren Weg zum Bike finden .

Mfg 35
 
Ich gebe ja keine Garantie auf das Laufrad. Ich mache es als Service/Geschenk für eine Person weil Sie bei mir z. B. Teile kauft, so das mein Laden z. B. nicht Pleite geht und ich zu machen müsste, wenn ich ein Geschäft hätte.[...]

Das wird so - im Fall der Fälle, der wahrscheinlich nicht eintritt - aber nicht ziehen. Niemand (maximal einer von 50) der bei dir ein Laufrad kauft würde die Teile einzeln kaufen wenn er sie selbst zusammenbauen müsste. Die Gewährleistung für deine Arbeit kannst du als Gewerbetreibender auch nicht ausschließen (siehe Firmenwagenverkauf von z.B. IT Firmen (nichts mir Autos am Hut, aber Gewerbe) an Privatperson, die müssen auch Gewährleistung auf das Fahrzeug geben).

Was macht aber jemand wie frogmatic der ja wie er selber sagt bessere Laufräder bauen kann als viele andere mit Meisterbrief?
In einem Anfall von Kenntniss der angesprochenen Person: Keine Laufräder verkaufen sondern sein Geld mit ganz anderen Dingen verdienen ;).

Und ich frage mich wo ist der Meister bei den , zu hunderttausenden , in Einspeichautomaten produzierten Fernostlaufrädern die wahrscheindlich ohne menschliche Kontrolle ihren Weg zum Bike finden .
Auch hier ist der Händler der Ansprechpartner. Wer eingespeicht hat ist ********gal, der Händler muss für das was er verkauft (und das ist in der Regel das Laufrad und nicht die Einzelteile) geradestehen.


grüße,
Jan
 
weißt du ich glaube daran, das es eine art Segen gibt, wenn ein Mensch ein Laufrad mit einer bestimmten Absicht per Hand fertigt und Gott weiss es am besten. Das Laufrad umgibt etwas gutes. Etwas Positives.
 
@imu81

Wenn du dem Kunden das Laufrad in die Hand drückst (juristisch: Dem Käufer die Kaufsache übergeben und ihm Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen) und er es mitnimmt und zahlt (juristisch: Abnahme und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises) ist ein Kaufvertrag abgewickelt.
Ob jetzt auf der Rechnung die Einzelteile oder das ganze Rad stehen und ob darauf eine Arbeitszeit für den Aufbau ausgewiesen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Spich: fertiges Rad übergeben, also gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) auf das fertige Rad.

Lies doch einfach mal im BGB Par. 434 (Sachmangelhaftung)

Die Meisterpflicht ist in keinem Gesetz, sonder in der Handwerksordnung geregelt und betrifft nicht die Pflicht zur Sachmangelhaftung.

Spenglerextrem

P.s. Wenn du Vertrauen zum Verkäufer hast dann kauf das Rad da. Einzig interessant ist, ob er eine Haftpflichtversicherung hat, die entsprechend hohe Deckungssumme für daraus mögliche Personenschäden abdeckt.
 
weißt du ich glaube daran, das es eine art Segen gibt, wenn ein Mensch ein Laufrad mit einer bestimmten Absicht per Hand fertigt und Gott weiss es am besten. Das Laufrad umgibt etwas gutes. Etwas Positives.

Was willst Du damit sagen? Ich verstehe es wirklich nicht.

grüße,
Jan
 
lustiger thread. ich versteh den ganzen wirbel nicht.

- wenn jemand einen bikeladen hat braucht er einen meisterbrief um diesen zu führen
- jemand, der keinen meisterbrief hat, darf eigentlich keinen laden führen
- wenn ich im bikeshop kaufe, gehe ich von aus, dass da ein meisterbrief da ist
- das tu ich auch, wenn ich vom gesellen ein angebot bekomme, es geht ja um die firma, nicht um einzelpersonen
- die gewährleistung auf die einzelteile und die durchgeführte arbeit "einspeichen" kann nicht ausgeschlossen werden
- die grauzone hier ist, was fällt bei laufrädern drunter, was nicht
- speichenbruch innh. 24 monate oder auch 8er und andere dinge

dass man sich so am meister festkrallt, versteh ich nicht. der wisch hat nix mit der befähigung zum laufradbau zu tun. ich kann den verdacht von frogmatic nur teilen und vermute ebenfalls, dass der TE gewerblich laufräder verkaufen will, aber sich um die haftung für sein tun drücken will.

zudem wäre es auch hilfreich, wenn man den unterschied zw gewährleistung und garantie vor dem schritt in die selbständigkeit lernt
 
lustiger thread. ich versteh den ganzen wirbel nicht.

zudem wäre es auch hilfreich, wenn man den unterschied zw gewährleistung und garantie vor dem schritt in die selbständigkeit lernt

:D

Wenn den Unterschied jeder lernt, und dazu die anderen 2-3 grundlegenden Dinge, wen würden wir dann noch im Unterschicht-TV bei "Hilfe, bin pleite - wie konnte das passieren?" bewundern...?
 
Hy

- wenn jemand einen bikeladen hat braucht er einen meisterbrief um diesen zu führen
- jemand, der keinen meisterbrief hat, darf eigentlich keinen laden führen

Beides falsch.
Jeder darf offiziell einen Verkaufsladen(gewerblicher Handel) aufmachen und darin verkaufen was er möchte - ohne jeglichen Bildungsnachweis.

ride on
 
Hy



Beides falsch.
Jeder darf offiziell einen Verkaufsladen(gewerblicher Handel) aufmachen und darin verkaufen was er möchte - ohne jeglichen Bildungsnachweis.

ride on

richtig, er darf nur nicht Dienstleistungen anbieten wie z. B. Laufräder bauen und verkaufen. Die müssen schon fertig vom Grosshändler geliefert werden.
 
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