Hallo,
ich hab mal eine Frage!
Wie sieht es aus, wenn Fahrradhändler die keinen Meister haben als Zweirad Mechaniker, bieten aber Kunden trotzdem die möglichkeit ein Laufrad für Sie zu fertigen (Professionell). Der Kunde wird auf das fehlen der Berufsausbildung hingewiesen, jedoch wird auf die Kenntniss des Laufradbaus hingewiesen, ist es dann Rechtlich erlaubt für eine Person ein Laufrad zu fertigen: mit Einspeichen, Zentrieren, Nachzentrieren etc., mit den Teilen die er in seinem Laden verkauft? Er bekommt auch Garantie, aber nur auf die Teile, nicht auf das Laufrad. Ist aber im Grunde nicht anders!
Danke für eure Antworten.
ich hab mal eine Frage!
Wie sieht es aus, wenn Fahrradhändler die keinen Meister haben als Zweirad Mechaniker, bieten aber Kunden trotzdem die möglichkeit ein Laufrad für Sie zu fertigen (Professionell). Der Kunde wird auf das fehlen der Berufsausbildung hingewiesen, jedoch wird auf die Kenntniss des Laufradbaus hingewiesen, ist es dann Rechtlich erlaubt für eine Person ein Laufrad zu fertigen: mit Einspeichen, Zentrieren, Nachzentrieren etc., mit den Teilen die er in seinem Laden verkauft? Er bekommt auch Garantie, aber nur auf die Teile, nicht auf das Laufrad. Ist aber im Grunde nicht anders!
Danke für eure Antworten.
. Ob das rechtlich sauber ist, wage ich mal etwas zu bezweifeln. Was ist, wenn jemand zu Schaden kommt? Ich denke schon, dass dann evtl. auch derjenige welcher haften muss (zumindest wenn der Unfall aufgrund einer unsachgemäßen Arbeit zustande kam).
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