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In welcher Gegend bist Du daheim?Es wird halt weiter im kreis gedreht.... Die gesamtstrategie für aut ist halt keine strategie sondern ein weiterschieben der verantwortung auf....
Ich seh das bei mir in der gegend, wenn man etwas den gemeinden/tourismusverbänden überlässt, passiert zuerst mal gar nix und dann noch
.
Bin ganz bei dir, das würd immens helfen. Ich bleibe auch stets freundlich, aber manchmal wär so ein Leitfaden, nur der (Selbst-)Sicherheit wegen, schon sehr hilfreich und beruhigend.für mich stellt sich atm die frage: gibts irgendwo ne seite, wo genau erklärt ist, wer was darf und was nicht.
mir ist schon klar dass das befahren des waldes nicht erlaubt ist, und dass die meisten "offiziellen trails" angegebene benutzungszeiten haben und ausserhalb dieser das befahren auch untersagt ist.
aber hierbei handelt es sich ja nicht um eine straftat sondern um eine verwaltungsübertretung, und da kann mich ja nicht jeder hanswurst der meint der scherrif des ortes zu sein zurechtzuweisen...
mir ist schon klar dass der ton die musik macht und ich bin eigentlich umgänglich, nur manchmal will ich nicht diskutieren sondern einfach wissen bzw. vorher wissen dann brauch ich nciht diskutieren...
ich hab schonmal kurz mit einem naturfreundefunktionär darüber gesprochen der meinte:
imgrunde hat im wald ja nur der grundstücksbesitzer/wegegenossenschaft usw oder dessen erfüllungsgehilfen(förster) das recht dich anzuhalten (lt. forstgesetz)
in weiterer folge kann dann natürlich schon die polizei auch dir eine verwaltungsübertretung direkt abstrafen, aber die gefahr dass die mir hier am land im wald begegnet geht gegen null ....
beim grundstücksbesitzer/förster könnte es, wenn es hart auf hart kommt dann eben zur besitzstörungsklage kommen, aber gut....
was ich nicht gefunden hab, ist irgend ein recht des jägers, ausser dass er mir halt sagt dass das fahren da verboten sei, aber weder kann er von mir verlangen dass ich mich ausweise noch kann er mich festhalten... insofern kann ich seine anweisung oder dergleichen auch ignorieren ....
wie gesagt es betrifft mich grundsätzlich nicht und ich bin normalerweise umgänglich aber immer hab ich nicht lust über diverse banalitäten mit den dafür nichtmal zuständigen herren zu diskutieren ...
am leichtesten ist wenn mich ein auswärtiger drauf anspricht "hams a erlaubnis hier zu fahren" - "wenn i de net hätt tat i net fahrn",und tschüss ....
also hat da wer was wo das alles gut zusammengefasst ist und nicht bloss so halb aus hörensagen und selber tun sondern fundiert ?
Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach jagdrechtlichen Vorschriften auf frischer Tat betreten, festzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorzuführen, wenn
- der Betretene dem Jagdschutzorgan unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist,
- begründeter Verdacht besteht, dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde, oder
- der Betretene trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt oder versucht, sie zu wiederholen;
Gesammelte Werke zum biken in AT-Wäldern habe ich auch nicht, nur ein weiteres Regel-Fundstück:.
was ich nicht gefunden hab, ist irgend ein recht des jägers, ausser dass er mir halt sagt dass das fahren da verboten sei, aber weder kann er von mir verlangen dass ich mich ausweise noch kann er mich festhalten... insofern kann ich seine anweisung oder dergleichen auch ignorieren ....
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also hat da wer was wo das alles gut zusammengefasst ist und nicht bloss so halb aus hörensagen und selber tun sondern fundiert ?
Fällt das Radeln im Wald in Österreich (bzw. Kärnten, Tirol, ...) unters Jagdrecht? Das der Jäger schon mal Jagd auf Radler macht, ist hier mal nicht gemeint.Eigentlich ist es ja viel schlimmer, es gibt 9 "Leitfäden", in die einzelnen Landesjagdgesetze gegossen:
Z.b. §35 in Tirol: Personen, die sie bei der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach jagdrechtlichen Vorschriften auf frischer Tat betreten
Eigentlich ist es ja viel schlimmer, es gibt 9 "Leitfäden", in die einzelnen Landesjagdgesetze gegossen:
Z.b. §35 in Tirol:
In Kärnten z.B. ist eine Festnahme oder Durchsuchung durch den Jäger mMn. nicht möglich.
Aber auch hier würdest du dich eventuell der Staatsgewalt entziehen (Widerstand gegen die Staatsgewalt) wenn du die Anhaltung des Jägers ignorierst. Sie dürfen dir dann auch außerhalb des Waldes folgen (d.h. mit dem Auto nach Hause nachfahren).
Patentrezept bei einer Anhaltung gibt es keines, oft hilft es den Wind aus den Segeln zu nehmen wenn man sich einsichtig zeigt und erklärt weiterzuschieben. Wenn jemand bei einer Anhaltung im Wald den Ausweis haben will immer die Polizei hinzuziehen, dann klärt sich idR automatisch ob das Gegenüber dazu im Sinne des Jagdgesetzes befugt ist. Oft kann man sich dann auch darauf einigen es dabei zu belassen und jeder geht (oder schiebt) - angesichts der drohenden Dauer des Unterfangens und der Unsicherheit ob die Polizei überhaupt jemals in den Wald kommt - seiner Wege.
Unverhältnismäßig ist sicher wenn der Jäger mit gezogener Waffe jemandem daran hindern will der Festnahme zu entziehen. Man macht sich aber trotzdem eventuell des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig wenn man weiterfährt.
Also: Immer wenn man als Radfahrer aufgefordert wird einem Jäger trotz Deeskalation den Ausweis zu zeigen, im Gegensatz den Ausweis fordern und die Polizei verständigen. Weil zumindest schlimmer als die eventuelle Verwaltungsstrafe kann es dann nicht mehr werden.
6)Jagdschutzorgane sind verpflichtet, Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Von der Erstattung einer Anzeige darf jedoch abgesehen werden, wenn das Verschulden des Beanstandeten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung gemessen an der Bedeutung des gesetzlich geschützten Rechtsgutes unbedeutend sind. In einem solchen Fall hat das Jagdschutzorgan den Beanstandeten in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam zu machen und hiervon den Bezirksjägermeister in Kenntnis zu setzen.
So wie ich den Gesetzesausschnitt lese, darf der Jäger erst dann Anhalten, wenn ein Verstoß gegens Jagdgesetz vor- bzw. nahe liegt. Wenn du "nur" gegen das Fortgesetz verstoßen hast, darf der Jäger nix, sondern wie oben schon geschrieben nur der Grundbesitzer oder der Förster aktiv werden. Und das ist wohl wie oben auch schon gesagt nur eine Verwaltungsübertretung (entspricht einer Ordnungswidrigkeit in Deutschland?) und keine Straftat. Aber ob man mit einem Jäger mit dem Gewehr "im Anschlag" da wirklich diskutieren möchte ... Ist halt ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.Nein, Forstgesetz, aber ich bin auch kein Jurist. Das Anhalten kann unters Jagdgesetz fallen.
Mit der Folge zu fast 4000,- Strafe oder 2 Wochen Häfn. - So ein Wissen hält mich schon ab da zu biken, wo "er" ist. Machst Du Dir da nix sraus?er darf mir aber natürlich folgen, und meine verwaltungsübertretung anzeigen
wo hast denn de summe her ?Mit der Folge zu fast 4000,- Strafe oder 2 Wochen Häfn. - So ein Wissen hält mich schon ab da zu biken, wo "er" ist. Machst Du Dir da nix sraus?
Ja da werden jetzt wieder die Bike ghettos aus dem Boden gestampft und der Einwohner darf dann für sein Hobby brav bezahlen
Naja, das schaut ja auch nach gesperrter Motorsport Rennstrecke ausWieder einmal bei einem meiner Lieblingsverbotsschilder vorbeigekommen
Naja, das schaut ja auch nach gesperrter Motorsport Rennstrecke aus
Mit 300 km/h zum Hochsitz
Wo ist das?Wieder einmal bei einem meiner Lieblingsverbotsschilder vorbeigekommen