Meinung zu Unfall mit Hund gefragt

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Ich bin am Samstag in München den Isar-Radweg mit ca. 25 km/h Richtung Tierpark gefahren. An einer Stelle, wo links und rechts vom Weg Büsche und Bäume sind, rennt unmittelbar vor mir etwas Schwarzes von rechts auf den Weg heraus (ein größerer Hund wie ich nachher feststellte) und im nächsten Moment wo ich wieder was mitbekommen hab, lag ich mit anfänglich heftigen Rückenschmerzen auf dem Asphalt. Der Hundebesitzer war mit Leine in der Hand auf dem Fahrrad unterwegs und ca. 50 Meter in der Richtung, aus der ich hergekommen bin. Als ich gerufen hab, ob das sein Hund ist, machte er den Eindruck, als ob er gar nicht mitbekommen hat, was jetzt passiert ist. Ich bin offensichtlich an den Hund gefahren und mit Salto vorwärts dann auf dem Rücken gelandet. Am Camelbak im Rucksack hat es dabei den Deckel rausgerissen. Am Fahrrad hat es den Lenker um 90° gedreht und die Kette war eingeklemmt, mehr war nicht. Der Rücken und Hals tun heute noch weh, aber ich denke, dass ich da ziemlich Glück hatte. Ansonsten nur leichte Abschürfungen an Ellenbogen und Knie.
Der Hundebesitzer meinte, seinem Hund fehlt nichts. Da ich ungebremst in ihn rein bin, kann ich mir das eigentlich gar nicht vorstellen.

Am meisten nerven mich die Rückenschmerzen und die Zwangspause für schätzungsweise 7 Tage. Lindern könnte das ein wenig, wenn er mir zumindest den Camelbak und das fast neue Alp-X Trikot (Loch) ersetzt. Eigentlich müsste der doch eine Haftpflicht für seinen Hund haben, oder? Unsere Daten hatten wir ausgetauscht.
 
Er kann eine Tierhalter-Haftpflicht haben, muss aber nicht. Die ist nicht gesetzlich vorgeschrieben wie z.B. die KFZ-Haftpflicht. Seine Privat-Haftpflicht bringt Dich nicht weiter, die deckt solche Fälle nicht ab.

Frag ihn doch einfach. Und dann ggf. Online-Schadensmeldung bei der Versicherung abgeben, schon läuft die Sache.
 
Die Haftung liegt beim Hundebesitzer. Und die ist sehr weit gesteckt: in der Nähe von meinem Hund (der stand! etwa zwei Meter entfernt) ist ein älterer Herr gestürzt. Meine Haftpflicht hat anstandslos gezahlt.
Ich würde da nicht lang rum machen: geh' zum Anwalt. Der weiß, was zu tun ist. Muss ja nicht gleich klagen. Ein freundlicher Brief mit der Bitte um Schadensersatz kann helfen.

Gute Besserung!
 
Ähm, anders als bei der KFZ-Haftpflicht ist die Tierhalterhaftpflicht nicht Anspruchsgegner sondern stellt den Versicherungsnehmer nur von Ansprüchen frei. Ansprechpartner ist also der Halter. Dann wäre zu prüfen ob eine Haftung gegeben ist. Die Tatsache das er nicht angeleint war reicht nicht.......
 
Dann wäre zu prüfen ob eine Haftung gegeben ist. Die Tatsache das er nicht angeleint war reicht nicht.......
Nein, es reicht, dass es sein Hund war und der Hund den Schaden verursacht hat.
Bei § 833 S.1 BGB handelt es sich um eine reine Gefährdungshaftung. Das heißt im konkreten Fall, dass der Hundehalter unabhängig von seinem Verschulden für alle von seinem Hund beziehungsweise auch von ihm mit verursachten Schäden haftet...
Der Schaden muss stets durch den Hund durch willkürliches Verhalten oder zumindest durch den Hund und mittelbar dessen Hundhalter verursacht worden sein.
http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/17-die-haftung-des-tierhalters
 
Nein, es reicht, dass es sein Hund war.
Vorraussetzung für die Tierhalterhaftung ist immer das es sich um ein Tier handelt. Und jetzt subsumieren wir bitte den Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale der Norm und leiten daraus eine Rechtsfolge ab. Wir unterlassen bitte das sinnfrei zitieren von Normen und nutzen brain 1.0.
 
Eigentlich müsste der doch eine Haftpflicht für seinen Hund haben, oder?

Das war doch die Frage. Und die Antwort lautet. Nein, er MUSS keine Haftpflicht (-Versicherung) haben. Dass er qua Gesetz dann persönlich haften muss, steht auf einem anderen Blatt.

Was spricht dagegen, kurz anzurufen, statt gleich zum Anwalt zu rennen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zeugen wären sicherlich nicht schlecht.

Ggf beim Arzt noch prüfen lassen ob alles in Ordnung ist und Foto und Rechnung der defekten Teile machen/raussuchen.

Grüße
 
Das war doch die Frage. Und die Antwort lautet. Nein, er MUSS keine Haftpflicht (-Versicherung) haben. Dass er qua Gesetz dann persönlich haften muss, steht auf einem anderen Blatt.

Was spricht dagegen, kurz anzurufen, statt gleich zum Anwalt zu rennen?
Ich denke die Frage ist so nicht richtig beantwortet. In NRW z.B. MUSS man für Hunde mit mehr als 40cm Schulterhöhe und/oder 20 Kg eine Hundehalterhaftpflicht haben.
In Bayern müssen Kampf- und Listenhunde als auch auffällige Hunde über die Hundeversicherung abgesichert sein, Maulkorbtragungen sind je nach Gemeinde geregelt.

Bleibt also die Frage, ob es ein Kampf- oder Listenhund war, oder ob dieser Hund schon mal auffällig war.
 
Vorraussetzung für die Tierhalterhaftung ist immer das es sich um ein Tier handelt. Und jetzt subsumieren wir bitte den Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale der Norm und leiten daraus eine Rechtsfolge ab. Wir unterlassen bitte das sinnfrei zitieren von Normen und nutzen brain 1.0.

Das BGB ist keine Norm. Das ist Gesetz. Dieses Sätzedrechseln um eine vorgebliche Überlegenheit zu demonstrieren ist albern. Was soll subsumiert werden? Was für Tatbestandsmerkmale? Was für eine Rechtsfolge? lol, das ist fast schon fremdbeschämend.

Und JA, es gilt die Gefährdungshaftung _uneingeschränkt_. Selbst wenn es zu keinem Kontakt gekommen wäre, der Radler vom Hund erschreckt worden wäre und es daraufhin zu einem Sturz gekommen wäre, haftet der Halter uneingeschränkt. Ohne Wenn und Aber. Was der TE daraus macht bleibt ihm überlassen. Prinzipiell ist das sogar sehr viel mehr drin als nur Schadensersatz. Immerhin muss er sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Sollte. Denn offenbar kann er den Hergang nicht einmal korrekt wiedergeben, was darauf schliessen lässt, dass es ein heftiger Sturz mit vom Laien nicht abschätzbaren Folgen zu sein scheint.
 
ob Hundehaftpflicht "Pflicht" ist, ist (leider) von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

rechtlich zählt der Hund als Sache. und Herrchen hat dafür zu sorgen, dass seine Sache keinen anderen schädigt. was einer schrieb bzgl Gefährdungshaftung, greift hier. d.h., wenn ne Haftpflicht besteht, winkt die Versicherung den Schaden idR anstandslos durch. auch ohne Anwalt. ansonsten muss der Halter eben selbst zahlen.
 
frag ihn doch einfach ob er sich auf ein bier/wasser/o.ä. treffen will und besprecht die sache. er wird froh sein, dass weder dir noch dem hund was passiert ist und macht sicherlich ein paar € locker um dir deine schäden zu begleichen.

versicherung, anzeige, dies das... brauch doch kein mensch. man sollte, wenn möglich, immer versuchen solche dinge direkt zu regeln. wenn man sich erst mal drauf einlässt, wird man sich wundern wie viel stress und ärger man damit vermeiden kann.
 
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