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Das ist ein rechtliches Konstrukt das in der Praxis selten bis nie zur Anwendung kommt und dessen sich Waldbesitzer und andere MTB-Gegner bedienen wenn es um legale und illegale Trails geht.
Ich bin auch Waldbesitzer und als ich hier nachgefragt habe was ich beachten müsste wenn ich auf eigenem Grund und Boden ein paar Kicker und Doubles bauen will war der Tenor: "ja wenn sich da dann irgendjemand auf die Fresse legt bist du dran"
Das hieße ja jeder der in dem Waldstück über einen nicht weggeräumten Ast stolpert soll mich belangen können? Das ist doch lächerlich.
Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Es ist kaum anzunehmen, daß Polizisten in ihrer Freizeit Polizeipferde reiten, also waren sie im Dienst (wurde ja auch vom Vorgesetzten bestätigt).
Eigentlich könnten dann ja alle Grünleuchter nach Dienstschluss problemlos in der U-Bahn/S-Bahn/DB schwarz fahren. Sollte ein Schaffner kommen, sind sie dann plötzlich wieder im Dienst und tun so, als würden sie Schwarzfahrer fahnden. Danach gehen sie wieder Kaffe trinken, wenn der Schaffner weg ist. Nee... oder? Doch!
Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Es ist kaum anzunehmen, daß Polizisten in ihrer Freizeit Polizeipferde reiten, also waren sie im Dienst (wurde ja auch vom Vorgesetzten bestätigt). "Nur so zum Spaß" dürfen sie auch dann nicht Verbote brechen. Zu Kontrollzwecken sehr wohl. So wie die Polizei auch mit dem Auto durch die Füßgängerzone fahren darf, um nach dem rechten zu sehen, nämlich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.
Kleiner Tip noch an alle Baden-Württemberger und Bayern: Ihr könnt und solltet Eurem Landtags-Abgeordneten eine Mail schreiben, daß die 2-Meter-Regelung Euch gar nicht paßt, und daß Eure Entscheidung bei der nächsten Landtagswahl hiervon abhängig ist. Daß sie Leute vom Radfahren abhält, obwohl man froh sein kann um jeden, der nicht am Computer daddelt und verfettet. Was gerade bei den Grünen auf offene Ohren stoßen dürfte. Daß sie keine wissenschaftliche Grundlage hat, somit gegen Artikel 2 Grundgesetz verstößt, nachdem jede Einschränkung der Freiheit einen sachlichen Grund benötigt (Meinungen der Forstwirtschaft sind KEIN sachlicher Grund). Ein paar Dutzend Mails werden nichts ändern, ein paar tausend schon. Siehe Stuttgart 21: Tut was, und mobilisiert alle Eure Freunde, ebenfalls eine Mail zu schreiben!
Die Polizisten richten aber Schaden auf dem Weg an. Das Reitverbot gibts nicht umsonst.
In der Fußgängerzone entsteht kein Schaden.
Die Polizisten richten aber Schaden auf dem Weg an. Das Reitverbot gibts nicht umsonst.
In der Fußgängerzone entsteht kein Schaden.
Edit: Und natürlich steht es dem Bürger zu gegen die "vermeintlich" falschen Abläufe zu klagen!
Man sollte sie in Grund und Boden klagen.
Ich finde, die Polizisten hatten keinen Grund, dem Eigentümer des Waldes Schaden zuzufügen um den Weg zu "kontrollieren".
Die Fußgängerzone ist denk ich schon ein anderes Thema, da weitläufig und zu Fuß einfach ineffizient zu Kontrollieren.
Aber was solls, ich bleib da sowieso nicht stehen. Hab schließlich keine Nummerntafel am Bike.
lg
Ein Weg nimmt nur einen geringen Schaden, wenn gelegentlich zwei Pferde darüber reiten. Demgegenüber sind schäden am Eigentum des Waldbesitzers, beispielsweise durch illegale KFZ-Fahrer, andere Reiter, durch Mountainbiker, durch illegales Zelten und Feuermachen usw. abzuwägen. .
So löst man das Problem am besten bzw. hat erst gar keine Probleme....was solls, ich bleib da sowieso nicht stehen. Hab schließlich keine Nummerntafel am Bike.
(könnten ja die carbonfelgchen kaputt gehn)
Kleiner Tip noch an alle Baden-Württemberger und Bayern: Ihr könnt und solltet Eurem Landtags-Abgeordneten eine Mail schreiben, daß die 2-Meter-Regelung Euch gar nicht paßt, und daß Eure Entscheidung bei der nächsten Landtagswahl hiervon abhängig ist.
Wäre mir neu, dass wir in Bayern eine 2-Meter-Regel haben...
Auf der DIMB Internetseite gibt es eine Zusammenfassung der Regelungen in den einzelnen Bundesländern.Sorry, war dann ein Irrtum meinerseits. Wer weiß genau, wo sie gilt?