Mountainbiken = grobe Fahrlässigkeit? Wer weiß Rat?

Markus Klausmann fährt eine Tour mit seinem 8 Jährigen Sohn durch den Wald. Dabei fährt er einen schmalen Singletrail der Einstufung S0 und stürtzt.
Ist das dann Grobe Fahrlässigkeit?

Womit wir wieder bei der bereits oben aufgeworfenen, aber bisher nicht schlüssig beantworteten Frage wären: Gilt das Verbot, um Stürze zu vermeiden? Oder vielleicht aus ganz anderen Gründen (Trennung der Nutzer, Tierschutz, Pflanzenschutz usw.)?
 
Womit wir wieder bei der bereits oben aufgeworfenen, aber bisher nicht schlüssig beantworteten Frage wären: Gilt das Verbot, um Stürze zu vermeiden? Oder vielleicht aus ganz anderen Gründen (Trennung der Nutzer, Tierschutz, Pflanzenschutz usw.)?

Und ich denke das müsste vorher geklärt werden, wobei dies auch wieder recht schwierig würde. Den wenn es recht schmal und schwer verblockt ist müsste ein allgemeines Verbot herrschen da z.b. ältere Wanderer dort ebenfalls stürzen könnten und dann dürfte es schwer mit grob fahrlässig werden für die Gemeinde. Ehrlich gesagt, wir fahren ja teils an stellen lang wo so mancher älterer Wanderer schon einen weiten Bogen macht weil er angst hat zu fallen. Ich denke ein guter Anwalt legt das so aus wie es Ihm passt da solche Formulierungen immer sehr schwammig sind.
 
Die 2 Meter Regel, die also besagt, dass Wege unter zwei Meter in der Regel nicht befahren werden dürfen, hat weder was mit einer Risikobewertung, noch mit Umweltschutz zu tun. Der Schwarzwaldverein wollte halt seine Wege für sich haben und war seinerzeit der Mitgliederstärkere Verband als der ADFC BaWü. Das wars.

Nun gibts diese Regel seit schlapp 20 Jahren, sie taugte vom ersten Tag an nichts, weil die Wegbreite nicht definiert ist, es hat sich eigentlich nie jemand dran gehalten (Schlaue Fahrer meiden Sonntags die wenigen hotspots und gut ists) und mittlerweile sind die Biker gegnüber den Wanderern in der Überzahl.
Der Schwarzwaldverein hingegen überaltert und kann seine Wege nicht mehr pflegen. Trail für Trail wird aufgegeben und die Markierung auf Forststrassen verlegt. Um ihr Wegenetz zu erhalten, müßte der SWV sich also für neue Interessengruppen öffnen. Man darf gespannt sein.
 
In Bayern zahlt die Krankenkasse die Bergung durch die Bergwacht, wichtig ist nur dass eine Verletzung vorlag.

Und das egal ob Holzfäller, Wanderer, Skiläufer oder MTB'ler.

Wer sich ohne Verletzung holen lässt (weil z.B. Sportgerät defekt), zahlt seine Pauschale (>600 Euro) selbst.

lg
Wolfgang
 
So, ich habe mich jetzt tatsächlich durch den ganzen Thread geackert:D

Ein paar Dinge bleiben noch zu sagen:

1. Zur Rettung die Feuerwehr einzusetzen ist in weiten Gegenden üblich, da die Mitglieder die beste Ortskenntnis besitzen und einfach am schnellsten mit Man-Power vor Ort sind. Soweit war das alles ok.
Manchmal kann die Hilfe aber auch anders organisiert sein, z.B. Bergwacht, DRK-Suchtrupps/Hundestaffeln, oder DLRG.

2. Menschen oder Tierrettung ist eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr wie schon richtig erwähnt wurde.

3. Die Gemeinde kann die Kosten bei Fahrlässigkeit an den Verursacher weitergeben muß es aber nicht.

4. Kosten bei Rettung durch einen RTW, RTH wird bei Verletzung/Erkrankung/Vergiftung von der Krankenkasse übernommen.



Wer bis hierher durchgehalten hat (dafür Danke), wird mir wahrscheinlich zustimmen, dass ein ordnungswidriges Verhalten zwar die Ursache eines Unfalls sein kann, nicht jedoch muss

Das wäre dann das Abwälzen der Kosten auf das Unfallopfer, aber;)


Wenn aber hier von Behördenseite die Behauptung aufgestellt wird (dies mit dem Ziel, die Kostenerstattung verlangen zu können), dass alleine das Befahren des verbotenen Weges zu dem Unfall geführt hat, dann muss dieser Kausalzusammenhang von ihr auch bewiesen werden; die Behauptung alleine genügt nicht.


Somit wäre für mich klar: Ein Faß Bier für die Feuerwehr (ganz uneigennützig:lol:) den Bescheid der Gemeinde aber ablehnen. Sollen die Sesselfurzer doch versuchen das Geld einzuklagen. Dann kommt immer noch die Frage welche Versicherung die Zeche bezahlen muß, vermutlich wird die Krankenversicherung nicht drumrumkommen.
 
Ne ziemlich blöde Regelung hier in BaWü, wenn ich nur noch auf Wegen mit 2m breite fahren würde, könnte ich gleich mit den Radfahren aufhören.

beschwert euch bloß nicht über die 2m-regelung! hier in österreich (eigentlich "österarm") ist mtb-en ÜBERALL VERBOTEN, wo es nicht ausdrücklich erlaubt (=ausgeschilderte strecke) ist. Da sind dann halt auch ein paar schmale wegerln/singletrails - größtenteils eh nur langweilige forststrassen - erlaubt, dafür aber ein riesiges forststrassen- & wegenetz VERBOTEN!
 
beschwert euch bloß nicht über die 2m-regelung! hier in österreich (eigentlich "österarm") ist mtb-en ÜBERALL VERBOTEN, wo es nicht ausdrücklich erlaubt (=ausgeschilderte strecke) ist. Da sind dann halt auch ein paar schmale wegerln/singletrails - größtenteils eh nur langweilige forststrassen - erlaubt, dafür aber ein riesiges forststrassen- & wegenetz VERBOTEN!

Na, wir leben aber nicht in Österreich und beschweren sollte man sich grundsätzlich immer. Stell Dir mal vor kleine Kinder würden immer artig alles machen was Papa und Mama sagen. Was meinst Du wie die sich später unterbuttern lassen würden.
 
beschwert euch bloß nicht über die 2m-regelung! hier in österreich (eigentlich "österarm") ist mtb-en ÜBERALL VERBOTEN, wo es nicht ausdrücklich erlaubt (=ausgeschilderte strecke) ist. Da sind dann halt auch ein paar schmale wegerln/singletrails - größtenteils eh nur langweilige forststrassen - erlaubt, dafür aber ein riesiges forststrassen- & wegenetz VERBOTEN!



Ist das wirklich so? Ich meinte es war genau umgekehrt, alles ist erlaubt aber der Grundbesitzer kann sperren wegen der Haftung:confused:

Weiß das jemand sicher?
 
in Österreich ist prinzipiell gesperrt. Wege müssen explizit freigegeben sein.


Dann frage ich mich warum sie bei uns am Pfänder (Bodensee) immer so große Verbotsschilder aufstellen :confused:(großteils berechtigt wegen der vielen Wanderer) wäre doch auch so klar daß man da nicht fahren darf.

Wie schaut es dann mit den klassischen TA-Routen aus, etwa am Arlberg, Zillertal, Karwendel:confused:
 
Gutes Ende - für mich.

Nach zweimaligem Austausch der Argumente zwischen der Gemeinde und mir, d.h. weder die Gemeinde hat Ihren Kostenbescheid zurückgezogen, noch ich meinen Widerspruch, landete der Vorfall bei der übergeordneten Behörde, dem Landratsamt, die entschied, dass es sich bei dem Feuerwehreinsatz um keinen kostenpflichtigen Einsatz handelt und die Gemeinde den Kostenersatzbescheid zurücknehmen wird.

Danke an dieser Stelle nochmal für die vielen Meinungen und Hilfestellungen.
 
Hallo zusammen,
interessantes Thema... da hätte ich auch noch eine kleine Frage: ich habe mir mal beim MTB den Arm gebrochen und wurde daraufhin mit dem Rettungswagen abgeholt. "Offiziell" ist es natürlich auf einem breiten erlaubten Schotterweg passiert. Später habe ich dann auch eine Rechnung über ca. 150 EUR für den Transport bekommen, als anscheinend normaler anteilsmässiger Beitrag. Ist das normal bzw. korrekt ? Muss das also immer bei einer Rettung gezahlt werden ? (ein Taxi hätte für die Strecke 20 EUR gekostet) Danke + Grüße
 
nein..normal solltest du die kosten nicht tragen muessen! hast du deinen kostentraeger bei der rettungswagen besatzung angegeben? es kommt vor das , wenn dieser unebkannt, eine privatrechnung gestellt wird! falls der bescheit von der krankenkasse kommt wuerd ich mich mal erkundigen!! weil ein mtb unfall im hobby bereich wird normal uebernommen...
 
:confused:hmm... die Rechnung kam von meiner Krankenkasse...(?)

P.S.: bin gesetztlich (nicht privat) versichert und - wie gesagt - offiziell war es ein ganz normaler Sturz durch einen Stein.
 
Zuletzt bearbeitet:
:confused:hmm... die Rechnung kam von meiner Krankenkasse...(?)

P.S.: bin gesetztlich (nicht privat) versichert und - wie gesagt - offiziell war es ein ganz normaler Sturz durch einen Stein.

Wer hat denn den Rettungswagen angefordert?

Hatte das Vergnügen auch schon mal und da hat der zuständige Sanitäter gemeint, es sei egal wie weit der Sanka anfahren muß es kostet pauschal 500 €. Wenn ein Berechtigter (Arzt, Bergwacht, Polizei etc.) den Sanka anfordert, weil ein Transport so nicht möglich ist, darf das bis auf einen geringen Zusatzbeitrag (den die Krankenkasse einfordert) eigentlich nichts kosten.

Wenn der Sanka aber von einer Privatperson angefordert wird und sich im Nachhinein herausstellt, dass dieser nicht unbedingt nötig war, kann die Krankenkasse schon einen Anteilsbeitrag einfordern. Es sei denn der behandelnde Arzt hat im Nachhinein eine Bestätigung ausgegeben, dass ein Sanka notwendig war.
 
nun ja, angefordert hatte den Sanka einer meiner Mitbiker, ich wollte eigentlich heim laufen :) allerdings war der Arm komplett durch - OP mit Titanplatte etc. Ob dafür die Anforderung eines Krankenwagens (ohne Arzt) notwendig war ? Keine Ahnung, ich hätte aber mal vermutet, es gibt harmlosere Verletzungen.
Mich hat es nur mal generell interessiert, ob die 150 EUR einfach Standard waren oder ob es irgendetwas mit den Umständen zu tun hatte.
 
Ich hab mich letztes Jahr bei nem Rennen hingelegt und konnte auch noch problemlos ins Ziel eiern, da war dann ein RTW der für nen anderen Biker gerufen worden war und da hab ich mich dann auch mal dazugestellt ;) Vor Ort haben sie es nur verbunden und wir wurden dann zu zweit zum Krankenhaus und nähen gebracht...
Paar Wochen später kam dann nen Brief von der Krankenkasse, dass ich 10% (ich glaube es waren 10%, aber irgendwas in dem dreh) dieser Transportkosten zu tragen habe, aber maximal 10€ absolut, waren dann schlussendlich 10€ die ich bezahlt habe... Ich frag mich wann 10% der Transportkosten nicht min. 10€ absolut sind, schließlich war das auch gerade mal ne 8min Fahrt ohne Blaulicht und Verbrauch von einer Mullbinde...
 
nun ja, angefordert hatte den Sanka einer meiner Mitbiker, ich wollte eigentlich heim laufen :) allerdings war der Arm komplett durch - OP mit Titanplatte etc. Ob dafür die Anforderung eines Krankenwagens (ohne Arzt) notwendig war ? Keine Ahnung, ich hätte aber mal vermutet, es gibt harmlosere Verletzungen.
Mich hat es nur mal generell interessiert, ob die 150 EUR einfach Standard waren oder ob es irgendetwas mit den Umständen zu tun hatte.

Da müsstest du halt mal bei der KK nachfragen, wie die % oder € Sätze für die zwei Varianten (irgend jemand ruft den Sanka oder ein Berechtigter ruft den Sanka) sind. Wie der Vorposter schon gesagt hat, waren es auch bei mir so um die 10 €, die ich noch zahlen musste. Vielleicht ergibt sich durch Variante 1 der höhere Satz.
 
okay, danke für die Beiträge. Meinem "Gerechtigkeitsempfinden" nach dürfte es ja eigentlich keinen finanziellen Unterschied machen, wer den Sanka ruft. Sonst müsste man sich ja fürchten, Kosten übernehmen zu müssen, wenn man einen Sanka ruft und der Verunfallte sich weigert...
Wie auch immer, ich werde mal meine KK fragen, wie das gehandhabt wird. Damit ich zukünftig weiß, ob ich besser heimkrieche :)
 
Meine Frau hatte letztens einen Reitunfall. Sie ist mit dem Hinterkopf (ohne Helm:mad:) auf den Boden aufgeschlagen und war wohl auch kurz offline. Ihre Mitreiterinnen haben dann den Notarzt gerufen, der auch gleich den Hubschrauber mitgebracht hat.
Es war dann, wie sich im Krankenhaus herausstellte, doch nicht so schlimm, so dass sie abends mit mir nach Hause durfte.
Bezahlt haben wir letzendlich nur 10€ "Praxisgebühr" im Krankenhaus.
 
Nochmal ein Aspekt speziell beleuchtet.
Hier werden oft die Begriffe "fahrlässig" und "grob fahrlässig" vermischt und sehr individuell eingeschätzt. Die Begriffe sind auch nicht allgemein definiert. ABER in der allgemeinen Rechtsauffassung und Rechtssprechung wird der Begriff der "groben Fahrlässigkeit" sehr eng gefasst und entsprechend ausgelegt. Eine Ordnungswidrigkeit alleine wird nie zu einer solchen Bewertung führen, wie auch schon HelmtK ausgeführt hat.
Mit der Begründung hat die Gemeinde vor Gericht keine Chance.
ABER da der TE wenig Details zum Hergang macht, könnte das Gericht auf Grund der Sachlage und anderer Umstände trotzdem auf die Einschätzung kommen.
Wenn der Baum mitten auf dem Weg lag, KÖNNTE man z.B. auf Grund der Tatsache, dass dann offentsichtlich nicht auf Sicht gefahren wurde und man nicht rechtzeitig zum stehen kam, dies vielleicht als grob fahrlässig einstufen. Behaupted der TE aber seine Bremse hätte in dem Moment nicht richtig funktioniert, wird es schon wieder schwierig.
Ist der TE einfach nur vom Weg abgekommen, können zig Dinge Ursache sein, von Wespe, bis Vorderrad über ne Schotterkiesel wegrutscht, grob fahrlässig? Wohl eher nicht.
War die es ne steile verblockte S3 Stelle? Würde man doch schnell auf grobe Fahrlässigkeit tippen, oder? Und wenn der TE behauptet, dass er sowas normalerweise so was Fahren kann?
Rechtmässig ist die GROBE Fahrlässigkeit nicht eindeutig defniert. Bei einfacher Fahrlässigkeit spricht von der gebotenen Sorgfaltsfplicht, bei Grober muss diese in "besonders schwerem Maße" verletzt worden sein. Diese Abschätzung wird im Kontext vom Richter getroffen.
 
Zurück
Oben Unten