Ende letzten Jahres bin ich auf einem Single-Trail auf einen Baum geprallt. Glücklicherweise hatte ich Handyempfang und wurde dank abgesandtem Notruf nach etwas über einer halben Stunde von Notarzt, DRK und Feuerwehr an der Unfallstelle lokalisiert und behandelt, also gerettet.
Intensiv, Krankenhaus, wochenlange Schmerzen und ne 8 im VR, die fast schon ne 9 ist, aber so weit so gut.
Nun kam heute ein Kostenbescheid von der Gemeinde aus der die Feuerwehr stammt über 262 .
Begründung, die Feuerwehr rettet nur dann unentgeltlich wenn die Einsätze nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen werden...und da laut § 37 des BaWü Landeswaldgesetzes das Befahren von Wegen unter 2m mit dem Rad untersagt ist, ist der Feuerwehreinsatz zumindest grob Fahrlässig herbeigeführt worden.
Kann jemand über ähnliche Erfahrungen berichten, die mir zu einer Einschätzung der Sachlage verhelfen können?
Also meine persönliche Einschätzung ist natürlich ein andere, als die der wohl etwas klammen Gemeinde.
Wobei ich keineswegs die Leistung und den Einsatz der an meiner Rettung beteiligten Personen schmälern möchte.
H.
Intensiv, Krankenhaus, wochenlange Schmerzen und ne 8 im VR, die fast schon ne 9 ist, aber so weit so gut.
Nun kam heute ein Kostenbescheid von der Gemeinde aus der die Feuerwehr stammt über 262 .
Begründung, die Feuerwehr rettet nur dann unentgeltlich wenn die Einsätze nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen werden...und da laut § 37 des BaWü Landeswaldgesetzes das Befahren von Wegen unter 2m mit dem Rad untersagt ist, ist der Feuerwehreinsatz zumindest grob Fahrlässig herbeigeführt worden.
Kann jemand über ähnliche Erfahrungen berichten, die mir zu einer Einschätzung der Sachlage verhelfen können?
Also meine persönliche Einschätzung ist natürlich ein andere, als die der wohl etwas klammen Gemeinde.
Wobei ich keineswegs die Leistung und den Einsatz der an meiner Rettung beteiligten Personen schmälern möchte.
H.