Mountainbiken = grobe Fahrlässigkeit? Wer weiß Rat?

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Ende letzten Jahres bin ich auf einem Single-Trail auf einen Baum geprallt. Glücklicherweise hatte ich Handyempfang und wurde dank abgesandtem Notruf nach etwas über einer halben Stunde von Notarzt, DRK und Feuerwehr an der Unfallstelle lokalisiert und behandelt, also gerettet.

Intensiv, Krankenhaus, wochenlange Schmerzen und ne 8 im VR, die fast schon ne 9 ist, aber so weit so gut.

Nun kam heute ein Kostenbescheid von der Gemeinde aus der die Feuerwehr stammt über 262 €.

Begründung, die Feuerwehr rettet nur dann unentgeltlich wenn die Einsätze nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen werden...und da laut § 37 des BaWü Landeswaldgesetzes das Befahren von Wegen unter 2m mit dem Rad untersagt ist, ist der Feuerwehreinsatz zumindest grob Fahrlässig herbeigeführt worden.

Kann jemand über ähnliche Erfahrungen berichten, die mir zu einer Einschätzung der Sachlage verhelfen können?
Also meine persönliche Einschätzung ist natürlich ein andere, als die der wohl etwas klammen Gemeinde.

Wobei ich keineswegs die Leistung und den Einsatz der an meiner Rettung beteiligten Personen schmälern möchte.

H.
 
Na wenn der Weg < 2m wahr ist die Lage doch klar. Für was brauchtest du den überhaupt die Feuerwehr? mussten die dich aus deinem Rad schneiden:confused:;)
Erfahrungen hatte ich mit sowas aber noch nicht, allerdings denke ich wenn die Gegebenheiten wirklich wie von der Gemeinde dargestellt wahren es keinen sin macht dagegen anzugehen, da wird es hinterher nur noch teurer.
 
Frag halt deine Versicherung (Unfallversicherung) ob sie dir die Kosten für die Bergung übernehmen. Ich denke aber da bekommst du die selbe Antwort.
 
...Für was brauchtest du den überhaupt die Feuerwehr? mussten die dich aus deinem Rad schneiden:confused:;)
...

Kommen bei uns hier auch wenn du im Wald liegst in unwegsammen Gelände.
Hatte hier vor Jahren den Fall das ein Biker mit dem Brustkorb auf einen Bau gestürzt ist und ein Lungenflügel zusammen gefallen ist. An den wurde an Ort und Stelle noch rumgeschnippelt, als er stabil zum Transport war wurde er von der FFW aus dem Wald tranportiert bis zum Hubschrauber der in dann in die Klinik flug.
 
Danke für deine Antwort.

Also ich seh das so, zu behaupten, dass so etwas grobe Fahrlässigkeit sei, das ist eine Sache. Mir dieses nachzuweisen ist aber was ganz anderes. Also ich halte das Begehen einer Ordnungswidrigkeit nicht zwingend für eine grob fahrlässige Handlung...

Rausschneiden musste mich zum Glück niemand und den Baum musste man auch nicht fällen. Dafür war u.a. ein sog. Tragkraftspritzenfahrzeug im Einsatz. Aber frag mich jetzt bitte nicht warum... ;-)
 
Du bist den Weg nicht Begangen du bist ihn Befahren und das Befahren ist nun mal in BW nicht erlaubt. Wär es dir in Bayern zum Beispiel passiert kostet es dir nichts.
 
262€ ist aber ein Sonderangebot, oder? Ich wäre froh, dass die Rechnung nicht vierstellig ausgefallen und kein Hubsschrauber angefordert worden ist...
 
Aus Fahrlässigkeit bist du ja bestimmt nicht gegen den Baum gefahren, aber leider als vorsätzlich oder grob fahrlässig einzuordnen, da das Befahren von Wegen unter 2m mit dem Rad untersagt ist.

Ne ziemlich blöde Regelung hier in BaWü, wenn ich nur noch auf Wegen mit 2m breite fahren würde, könnte ich gleich mit den Radfahren aufhören.
 
...das regt mich ja so auf, dass das gleiche Verhalten in BaWü grob fahrlässig sein soll, während es in Bayern ok wäre...

Vielleicht war ich ja einfach nur zu langsam, denn Fliegen ist glaub ich selbst in BaWü im Wald noch nicht verboten...:p
 
Naja. Deine Gemeinde muss nicht notwendig klamm sein. Das Verfahren ist bundesweit üblich und steht in m.W. allen Feuerwehrgesetzen. Wenn du eine Versicherung hast, dann kannst du die Rettungskosten dort einreichen und die prüfen, ob in diesem Fall von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann. Wenn Fahrverbot galt dann im dürfte das aber nur schwer ablehnbar sein und man sollte das Thema nicht an die große Glock hängen, dann kommen andere vlt. gar nicht auf den Trichter. Zumindest weiß ich von Fällen wo bspw. Motocross Fahrer nach Unfällen im Wald die Kosten übernehmen mussten. Im Münsterland gabs da letztes Jahr ein Fall, sehr schwerer Unfall und dann noch sehr hohe Kosten, weil aufgrund des Lagebildes auch Such- und Rettungshubschrauber eingesetzt werden mussten.

Tragkraftspritzenfahrzeug ist etwas unmodern aber korrekt, da die kleinste FW-Einheit, die auch mit leichtem technischen Gerät zur Rettung ausgestattet ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, wäre in keinem anderen Bundesland außer BaWü ein Problem, notfalls die Leistung einfach einklagen. Aber nicht umsonst wird es Musterländle genannt.

Ich kenne es von einem ähnlich gelagerten Fall in Österreich, da waren alle Rechnungen zusammen satt vierstellig (Krankentransportrechnung von der Gemeinde, Arztrechnung, Kosten für aufwändige Bandage und Gehhilfe).
Erst nach ziemlich viel Rennerei und Papierkram hat die Versicherung wenigstens knapp 2/3 davon bezahlt, anfangs hieß es, dass gar nichts geht.

Sei froh, dass Dir der Unfall nicht in der Schweiz passiert ist, die hätten Dir obendrein noch eine Anzeigen wegen Nichtbeherrschung des Verkehrsmittels aufgebrummt (100 SFR).
 
Blöde Sache, sei froh das es nur 270 Euros sind.

Wird Zeit für Individualversicherungen statt diesem Pauschalen was eh nichts abdeckt wenn bei einem normal aktiven Menschen mal was ist und sogar noch selbst erlangte Fettleibigkeit fördert.

Zahlt ich halt 10-20 euro im Monat mehr für mein hobby und gut ist.

Wenn die staatskassen leer sind,wird alles berechnet...mir triebs die Zornesröte ins Gesicht als ich im Stadthaushalt sah das unsere Bergwacht mickrige 500 euro bekommt und die Burschenschaft für Saufgelage 1500.
Da fragt man sich obs noch geht.
Schliesslich holt unsere Bergwacht im Winter die ganzen Abfahrtsfahrer von der Piste, die Langläufer im weit verzweigten Langlaufnetz und im Sommer Wanderer,MTB`ler und selbst bei Verkehrsunfällen sind die die ersten und dann 500 euro,pah.
 
Na da weist du doch was du zu tun hast, erst in die Burschenschaft und dann ab zur Bergwacht un schon läuft das auch mit dem Geld.;)
 
Blöde Sache, sei froh das es nur 270 Euros sind.

Wird Zeit für Individualversicherungen statt diesem Pauschalen was eh nichts abdeckt wenn bei einem normal aktiven Menschen mal was ist und sogar noch selbst erlangte Fettleibigkeit fördert.
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Er hat ja laut § 37 des BaWü Landeswaldgesetzes, die das Befahren von Wegen unter 2m mit dem Rad untersagt verletzt.
Angenommen er hat eine Versicherung die in diesem Fall alle Kosten übernehmen würde, dann aber doch nur wenn er § 37 nicht verletzt hätte oder nicht ?
 
Naja, ob nun in Bayern die 2m Regelung wirklich in der oben beschriebenen Art behandelt werden würde, lasse ich mal dahingestellt... unabhängig davon sind 262 EUR absolut preiswert und OK. Als vor ein paar Jahren mein Sohn die Treppe runtergefallen ist und wegen der daraus resultierenden Gehirnerschütterung mit dem Sanka 30km in die Klinik gefahren wurde, haben wir auch ne Rechnung bekommen...
Aber Hauptsache die Horden von Hobby-Ballartisten, die sich Wochenende für Wochenende auf den Fußballplätzen (oder was noch viel schlimmer ist... beim Handball) die Gräten brechen, bekommen von der Krankenkasse jede erdenkliche Leistung bezahlt, incl. Abtransport mit was weiss ich für Einsatzfahrzeugen.
Es ist natürlich keineswegs als fahrlässig einzustufen, wenn man sich wie ein Bekloppter ohne Rücksicht auf Leib und Leben einem 2 Meter Mann mit 120kg Lebendgewicht in die Flugbahn stellt, um den Torwurf zu verhindern...
Genauso wie auch niemand etwas Verwerfliches daran findet, wenn 100% unbewegliche und halbblinde Antisportler am Samstag Nachmittag mit den neuesten Carving-Ski an den Füßen und 3 Jagertee im Schädel mit 80km/h fast senkrechte Wände runterbrettern und sich (und andere!) dabei brachialst verletzen...
Schlussendlich sind immer die Mountainbiker die bösen Buben
mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
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als ich im Stadthaushalt sah das unsere Bergwacht mickrige 500 euro bekommt und die Burschenschaft für Saufgelage 1500.
Da fragt man sich obs noch geht.
Schliesslich holt unsere Bergwacht im Winter die ganzen Abfahrtsfahrer von der Piste, die Langläufer im weit verzweigten Langlaufnetz und im Sommer Wanderer,MTB`ler und selbst bei Verkehrsunfällen sind die die ersten und dann 500 euro,pah.
Ist es nicht so, dass die Gemeinde für Rettungsaktionen der Bergwacht auch noch mal extra Rechnungen, die nicht zu knapp sind, ausstellt?
Im erlebten Fall in Österreich waren es 370,-€ für den Transport ins Tal.
Das sind doch nicht unerhebliche Einnahmen, wenn man davon ausgeht, dass es keine Einzelfälle sind.
Anderseits sind Burschenschaftler ja üblicherweise Leistungsträger, da kommt deren Mehrwert später millionenfach zurück.
Er hat ja laut § 37 des BaWü Landeswaldgesetzes, die das Befahren von Wegen unter 2m mit dem Rad untersagt verletzt.
Angenommen er hat eine Versicherung die in diesem Fall alle Kosten übernehmen würde, dann aber doch nur wenn er § 37 nicht verletzt hätte oder nicht ?
Seit wann sind Versicherungsleistungen an Ordnungswidrigkeiten gekoppelt? Hat man schon jemals gehört, dass Leistungen verweigert wurden, weil der Versicherte Schuld an einem Verkehrsunfall hatte?
 
Aber Hauptsache die Horden von Hobby-Ballartisten, die sich Wochenende für Wochenende auf den Fußballplätzen (oder was noch viel schlimmer ist... beim Handball) die Gräten brechen, bekommen von der Krankenkasse jede erdenkliche Leistung bezahlt, incl. Abtransport mit was weiss ich für Einsatzfahrzeugen.

mfg


Man sollte aber auch bedenken das diese Sportarten ja in der Regel im verein Stattfinden und die Spieler daher im falle eines Unfalles über den Verein versichert sind. Und in meinem Verein gibt es sogar eine Radsportabteilung :daumen:

Bei den Unbeweglichen Skifahrern muss ich Dir aber recht geben.
 
man muß aber schon unterscheiden, ob man einfach so gerettet wird, oder ob man durch erschwernis mehr hilfe (ffw) braucht! die muß man denn, wenn's gegen die regeln war (bawü) au selber zahlen! warst ja bestimmt au net unwissend über die 2m-regel in deim land! :D sei froh, das es nur a paar euro waren! wenn die wirklich alles wollten, bräuchtest ne gute bank!

ps: schaut euch mal an, was eure versicherung maximal zahlt, wenn ihr zb in den dolomiten stürzt und nen hubschrauber braucht! ;-) beim dav zb kriegst da für n paar euro im jahr nen guten anti-huschrauber-preis-schutz! :-)
 
Hallole,
also mal nicht naiv sein:
- klar verweigern Versicherungen Leistungen, wenn in den Bedingungen Fahrlässigkeiten ausgeschlossen werden. So kann man böse auf seinem Schaden sitzen bleiben, wenn man wegen einem Eichhörnchen das Auto in den Graben setzt. Zwar trauig.
- dass Rettungseinsätze in Rechnung gestellt werden können dürfte doch eigentlich jedem bekannt sein. So dürfen sich auch Skifahrer, die bspw. abseits der ausgewiesenen Pisten verunglücken, sich an den Kosten beteiligen (das extrem Lawine). Auch wer als Anfänger auf einer schwarzen Piste verunglückt erhält u.U. mehr als nur Nachfragen. Ebenso kann es passieren, dass der technische Zustand der Ski/Bindung nach einem Unfall geprüft wird. Da wird dann nach der Rechnung über die Bindungseinstellung gefragt.
- oft vergessen wird, wie schon erwähnt, dass Mitgliedsbeiträge zu einem ordentlichen Anteil an Versicherungen gehen, um solche Kosten abzudecken. Nicht nur daher ist bei den Bergsteigern eine Mitgliedschaft in Alpenvereinen recht populär. Nur die MTBler scheinen sich da oft keine Gedanken zu machen.

Mich wundert, dass dies noch nicht häufiger Thema war. Entweder haben verunglückte halt einfach gezahlt, froh dass es überstanden ist, oder die Gemeinden haben hier bislang Wohlwollen gezeigt. Interessant wäre es also durchaus, wenn der TO hier noch mehr fundierte Infos bekommt.
 
Man sollte aber auch bedenken das diese Sportarten ja in der Regel im verein Stattfinden und die Spieler daher im falle eines Unfalles über den Verein versichert sind. Und in meinem Verein gibt es sogar eine Radsportabteilung :daumen:

Bei den Unbeweglichen Skifahrern muss ich Dir aber recht geben.
Die angebliche Versicherung über den Verein exisitiert doch meist nur in den Köpfen der Mitglieder. Schau Dir mal das Kleingedruckte an: Nur bei extra ausgewiesenen Trainigsfahrten mit verantwortlichem Übungsleiter, noch nicht einmal bei Rennen oder anderen Wettbewerben erst recht nicht, wenn diese außerhalb stattfinden, gibt es Versicherungsschutz, der den Namen verdient.

Anderseits sind viele Versicherungen nicht so kleinlich, wie es hier oft beschrieben wurde. Es gibt zwar üblicherweise einen Fragebogen, aber egal wie der ausgefüllt wurde, gibt es meistens keine Probleme.
 
Das der Schutz über den Verein nur bei vom Verein angesetzten Fahrten greift ist doch kla und zumindest mir bewusst. Die Berufsgenossenschaft zahlt ja auch nicht wenn du zuhause die Treppe runter fällst.
 
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