MTB Guide: Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Renn Maus

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Hallo DIMB-Team,

ich plane mich nebenberuflich als MTB Guide selbstständig zu machen.
Nun frage ich mich, ob die Ausübung einer Tätigkeit als Guide in Deutschland ein Gewerbe ist, oder ob man als Freiberufler arbeitet.

Ich weiß, dass Lehrer/Skilehrer/Dozenten (und ähnliche Berufe) als Freiberufler geführt werden.

Falls ein Guide nicht Freiberufler ist, wird dann zwischen Guides und Fahrtechniklehrern unterschieden?
Sind letztere unter Umständen Freiberufler?

Viele Dank für euren Ratschlag,
Alex
 
Hallo Alex,

das wird Dir nur dein zuständiges Finanzamt sagen können, weil die schlussendlich die Sache kategorisieren. Die können Dir auf Wunsch auch eine verbindliche Auskunft geben.

Aber wenn Du was verbindliches weißt, dann poste es hier doch. Würde mich auch interessieren, bzw. vielleicht posten bereits nebenberufliche Guides hier, wie sie jeweils eingestuft wurden. Dann könnte man dies ggf. als Argumentationshilfe nutzen, falls das eigene FA nicht so will wie man selbst gern möchte :)
 
Naja den Bock zu fragen, ob die Ringelblume schmeckt ist wohl nicht der richtige weg.
Entscheidend ist die Frage, nach der qualifizierten Hochschulausbildung. Merke nicht jeder Klipschulabschluss bedeutet einen freien Beruf, zumal es sich hier nicht um einen echten Ausbildungsberuf handelt! Machen wird es nix, da du vermutlich nicht über 24.000 € Gewinn kommen wirst, was der Freibetrag für die Gewerbesteuerpflicht ist. Aber versuch es mal bei einem StB, der verdient sein Geld mit Auskünften solcher Art....
 
Ein Steuerberater ist definitiv der richtige Ansprechpartner für diese Frage. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann auf jeden Falle ein
Kleingewerbe!!
 
Ein Kleingewerbe gibt es nicht!
Vermutlich ist der sog. Kleinunternehmer gemeint, was die Frage der Umsatzsteuer betrift!
 
Ich bin mittlerweile etwas schlauer.
Meine Steuerberaterin hat nach Recherche und detaillierter Beschreibung meiner Pläne keine Chancen für eine Einstufung als Freiberufler gesehen.
Daher habe ich jetzt ein Gewerbe angemeldet.

Danke für eure Hilfe.

:)
 
Meine Steuerberaterin hat nach Recherche und detaillierter Beschreibung meiner Pläne keine Chancen für eine Einstufung als Freiberufler gesehen.
Daher habe ich jetzt ein Gewerbe angemeldet.

hätte eher einen anderen Steuerberater noch interviewed. Nebenberuflich
würde ich kein Gewerbe aufstarten, da nur frei-beruflich.
Bei uns kenn ich keinen Skilehrer, der nebenberuflich ein Gewerbe an-
meldet wohl aber als Freiberufler mit Nebeneinkünften den Zugewinn versteuert? :confused:
Vermutlich will die Beraterin nur kassieren. Würde ich selber machen, den
Steuerkram, bei den paar Mäusen?

Die Müllabfuhr kommt dann auch mit einem Gewerbetarif daher. Genossenschaften wollen kassieren ( obwohl kein Angestellten ), IHKs.

Umsatzsteuervoranmeldungen niederiger ansetzen, nicht zu hoch.
Betriebshaftpflicht eindecken, sonst privat-Haftung.
viel Glück:daumen:
 
hätte eher einen anderen Steuerberater noch interviewed. Nebenberuflich
würde ich kein Gewerbe aufstarten, da nur frei-beruflich.
Bei uns kenn ich keinen Skilehrer, der nebenberuflich ein Gewerbe an-
meldet wohl aber als Freiberufler mit Nebeneinkünften den Zugewinn versteuert? :confused:
Vermutlich will die Beraterin nur kassieren. Würde ich selber machen, den
Steuerkram, bei den paar Mäusen?

Die Müllabfuhr kommt dann auch mit einem Gewerbetarif daher. Genossenschaften wollen kassieren ( obwohl kein Angestellten ), IHKs.

Umsatzsteuervoranmeldungen niederiger ansetzen, nicht zu hoch.
Betriebshaftpflicht eindecken, sonst privat-Haftung.
viel Glück:daumen:

Das Problem mit der Freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland ist, dass diese prinzipiell nur für eine sehr enge, genau definierte Art von Berufen gilt (die alle aus dem akademischen Bereich kommen), bzw. deren Artverwandte Berufe, was aber Ermessensspielraum des jeweiligen Finanzamtes ist.

Bei Guides könnte man also den Fahrtechniklehrer also im weitesten Sinne als Artverwandten Beruf zum Lehrer sehen.
Aber da fangen die Probleme an.

1.
Meine primäre Tätigkeit wird nicht das Betreiben von Fahrtechnikseminaren sein, sondern das führen von Touren.
Fahrtechnikseminare sind zu Beginn überhaupt nicht in meinem Programm.

2.
Ich plane (wenn es sich denn positiv entwickelt) weitere Entwicklungsstufen, die sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit nicht abdecken lassen.

Für die Beiträge zu IHK und co. kann man sich mit einem einfachen Schreiben freistellen lassen, da die Vereine eine recht hohe Freistellungsgrenze haben.
Ebenso entfällt (wie bei Freiberuflern) die Ausweisung der UST bei einem Jahresumsatz unter 17500,-€, bzw. unter 50.000,-€.
Die Grenze für Gewerbesteuer liegt sogar bei 50.000,-€ Jahresgewinn.
Eine Bilanzierung bis zu der o.g. Grenze reicht auch als EÜR aus.

Aus o.g. Gründen stelle ich mich in der Nebentätigkeit also nicht schlechter als ein Freiberufler und meine Steuerberaterin hat auch nicht mehr davon.

Bzgl. der Betriebshaftpflicht hast du natürlich Recht.
Die DIMB hat da über einen Partner ein faires Angebot, dass ich mir in den nächsten Tagen genauer anschaue.

Viele Grüße und danke,
Alex
 
Die Grenze für Gewerbesteuer liegt sogar bei 50.000,-€ Jahresgewinn.

Bei der Gewerbesteuer gibt es für Personenunternehmen einen Freibetrag von 24.500,-, nicht 50 TEUR (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG). Allerdings wird die Gewerbesteuer bei Personenunternehmen je nach Hebesatz der Gemeinde ganz oder überwiegend auf die Einkommensteuerschuld angerechnet, so dass sich der Mehraufwand in Grenzen hält.
 
Mein STB hat mich da etwas anders beraten. Er hat mich als nebenberuflicher Spinningtrainer sehr wohl als Freiberufler eingestuft.

Meine Rechnungen an die Fitness-Studios schreibe ich gemäß §19 ohne Ausweis der UST. Bis 17.500,- € Einkünfte im Jahr hast Du mit UST weiter kein Thema.
Für die Steuererklärung reicht eine Anlage S mit EÜR. Als Kosten kannst Du z. B. Kosten für Weiterbildungskurse, Bike-Bekleidung (zu 50% ansetzen), Fahrtkosten (30 Cent/Kilometer) geltend machen. Es gibt auch eine Pauschalkostensatz von 25% der Einkünfte bis maximal 614,- €.

Ich würde da bei Deinem STB nochmal genauer nachfragen, oder ne zweite Meinung einholen...
 
Es ist weise, die Kirche im Dorfe zu belassen.
Die Kölner halten es mit dieser Weisheit sogar während des Karnevals: "Mer lasse dr Dom in Kölle".

Ein Bergführer ist ein Freiberufler, obwohl er keine akademische, wenngleich eine außerordentlich hochwertige Ausbildung hat.
Was dem Bergführer recht ist, wird dem MTB-Guide wohl billig sein.

Dotschka.
 
Es ist weise, die Kirche im Dorfe zu belassen.
Die Kölner halten es mit dieser Weisheit sogar während des Karnevals: "Mer lasse dr Dom in Kölle".

Ein Bergführer ist ein Freiberufler, obwohl er keine akademische, wenngleich eine außerordentlich hochwertige Ausbildung hat.
Was dem Bergführer recht ist, wird dem MTB-Guide wohl billig sein.

Dotschka.
Die Meinung vertrete ich auch, Anruf beim Finanzamt und Gewerbeamt - Ähmm keine Ahnung, die Forschen jetzt und geben mir Bescheid. Ach Ja Kreis Landau Land!
 
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