Neue Schilder im Rurtal/Eifel

Heimwerker King

übergewichtig
Registriert
31. August 2001
Reaktionspunkte
3
Ort
Bornheim-Walberberg
Habe gerade im Posting von Handlampe folgendes gelesen:

Handlampe schrieb:
War neulich auch mal wieder im Rurtal unterwegs... und musste mit erschrecken feststellen, das sie ja fast im kompetten Rurtal diese neuen Naturschutzschilder mit den neuen Bedingungen aufgestellt haben.

Find die Formulierung ein wenig amüsant, von wegen, "der Gebrauch von Geländefahrzeugen inclusive Mountainbike ist untersagt" ...oder so ähnlich. Und die Schilder stehen ja überall, auch an breiten Forstautobahnen.
Heißt also für mich MTB ist verboten....werd ich also demnächst dort mit dem Treckingrad fahren, das scheint ja erlaubt zu sein. ;)

Gruss Uwe

@All
handelt es sich bei dem Gebiet um den Nationalpark Nordeifel? Soweit ich mich erinnere ist doch die Formulierung mit dem Geländefahrzeug incl. MTB aus der Naturparkverordnung raus. Wieso ist das den jetzt auf den Schildern. Kann bitte jamand eines der Schilder fotografieren. Danke. Bitte weitere Infos falls jemand genauer im Thema ist.

Gruß
Horst
 
Also ich fasse das jetzt mal kurz zusammen, bevor das irgendwelche Wellen schlägt:

Das Gebiet zählt NICHT zum Nationalpark!

Die Schilder (im Anhang) stehen schon einige Jahre dort und werden auch von allen angesprochenen Grupierungen akzeptiert und größtenteils auch befolgt.

Wie die Rechtssicherheit bei der Formulierung "Geländefahrzeuge und Mountainbikes" ist, kann Tilman ja mal gerne kurz anschneiden. ...KURZ hab' ich gesagt :lol: ;)

Es befinden sich dort die zweifelsfrei schützenswerten "Bundsandsteinfelsen" mit zugehöriger Flora und Fauna.
Die Pfade dort sind zum Teil wild in die Natur getrampelt. Teilweise von Kletterer, teilweise von Naturfreunden, die irgendwelchen Vögeln beim Brüten beobachten. Aber eben auch von Mountainbikern, denen das am Ar$ch vorbei geht :mad:

Schaut euch die Bilder von Michael im Anhang an. Das sind die offiziellen Wege! Die weniger oder gar nicht offiziellen Wege haben wir bei unserer Mausauelrunde zum Teil befahren (Dort stehen KEINE Schilder!).

Ich kopiere mal den Text von mir aus einem anderen Beitrag zu diesem Thema:
Ich finde es aber absolut OK, das dort das Biken untersagt ist. Die Wege sind teilweise kaum lenkerbreit. Am WE oder Feiertagen ist es hirnrissig und absulut schädlich für unser Ansehen dort zu biken. Mann kann sich nur Ärger einhandeln. Auch ohne Schilder!

Macht da jetzt bitte nicht so'ne Welle draus! Bisher gab es dort meines Wissens keine nennenswerten Konflikte, solange wir Biker uns an die einfachen Regeln halten:

Nicht am WE dort fahren!
Nur in kleinen Gruppen (max.3Leute) !
Kommen Wanderer entgegen: ABSTEIGEN und zur Seite gehen!

Wir sind, wie bereits erwähnt, bei unserer Mausauel-Tour ein paar derartige Wege gefahren. Wir haben uns dabei nicht besonders wohl gefühlt. Schaut euch das folgende Bild an! Ihr seht die Spur vor dem Biker! Muß nicht sein, aber wir hatten uns ein wenig verfahren und daher gings nicht anders.
175404-01-18_mausauel-tour_16.JPG


Hier der Link zu den Bildern für eine freie Meinungsbildung :) :
http://www.mtb-news.de/fotos/showgallery.php?cat=3665&ppuser=1754

Es hat (leider) tierisch Spaß gemacht. Da uns aber kein Spaziergänger entgegen kam, gab es auch keine Konflikte. ...aber die Spuren bleiben noch ne Weile :rolleyes:
 

Anhänge

  • Abenden.jpg
    Abenden.jpg
    38,5 KB · Aufrufe: 61
  • Schildklein.jpg
    Schildklein.jpg
    44,1 KB · Aufrufe: 74
  • Sandsteinklein.jpg
    Sandsteinklein.jpg
    42,1 KB · Aufrufe: 74
Lieber XCRacer.
Mir ging das Herz auf, als ich Deinen Beitrag gelesen habe. Es freut mich sehr, daß es doch noch mündige und vor allem vernunftsbegabte MTBler gibt. Ein dickes Lob, denn obwohl die Problematik einen lokalen Fokus hat, ist sie durchaus generell anwendbar.

Kleine Korrektur: Es heißt "Buntsandstein" und ist die älteste Stufe der "Trias" (danach kennt der Geologe "Muschelkalk" und danach kommt das "Keuper", wobei regionalgeologisch gesehen auch andere Bezeichnungen Verwendung finden). Ich kenne den Buntsandstein hauptsächlich in Verbindung mit Konglomeratbildungen, das heißt, daß nicht wie im "Rotliegend" eine dichte, kompakte und verwitterungsresistentere Getseinskonfiguration vorliegt, sondernd eher ein lockerer fazieller Typus mit zum Teil grobem Kies oder auch gebankten Feinkiesfraktionen. Kurzum, das Gestein geht unter auch leichter mechanischer Belastung einfach kaputt und die Zwickel bieten optimale Verwitterungsflächen.

Was ich immer wieder ignoranterweise festellen muß, ist genau das von Dir angesprochene Problem der Fahrrinnen, die von MTB Fahrern in die dünne Bodendecke gefahren werden. Meistens ist das Grundgebirge nur 10 - 20 cm unter dieser anstehend. Im Buntsandstein sind die Folgen der Erosion nicht so tragisch, zumindest theoretisch, weil die sog. Porosität des Buntsandsteines sehr hoch ist und Oberflächenwässer relativ schnell in einen tiefer liegenden Auqifer transportiert werden können. Aber am Beispiel des Rheinischen Schiefergebirges und anderer Lokalitäten, die geologisch ähnlich gebaut sind, ist die Problematik eine ganz andere und zum Teil verteufelt komplex! In einer dreijährigen EU-Studie zur Eindämmung von Hochwasserereignissen hat man beobachten können, daß in Hanglagen eingefahrene oder eingetretene "Fahr- oder Trittrinnen" schon im darauffolgenden Winter zu reißenden Bächen werden! Das ist in Gebieten, die man hydrogeologisch klassischerweise als AO-Gebiete mit einem dominanten Interflowregime bezeichnet, verteufelt, denn es entstehen schon nach extrem kurzer Zeit Abflußrinnen, die eine Erosion bis auf den nackten felsen binnen eines Winters zur Folge haben. Seither gibt es zumindest Ansatzweise Ideen, wie man z.B. im Hunsrück die ganzen idiotischen Drainagen wieder zurückbaut. Aber das würde jetzt zu weit führen, ich weiß nicht, ob das jedem hier einleuchtet oder einleuchten will, bekanntlich interessieren sich die konsumgeilen Vernunftsevakuierten ja einen Scheißdreck um ihnen nicht zugängliche, komplexe Sachzusammenhänge.

Gruß Eisenfaust
 
Servus,

interessiert mich einfach mal so:

ist "Mountainbike" im entsprechenden Landschaftsgesetz erwähnt?

Ist in der deutschen Rechtssprechung "Mountainbike" näher bestimmt worden?

Danke
 
XCRacer schrieb:
Also ich fasse das jetzt mal kurz zusammen, bevor das irgendwelche Wellen schlägt:

Das Gebiet zählt NICHT zum Nationalpark!

Die Schilder (im Anhang) stehen schon einige Jahre dort und werden auch von allen angesprochenen Grupierungen akzeptiert und größtenteils auch befolgt.

Wie die Rechtssicherheit bei der Formulierung "Geländefahrzeuge und Mountainbikes" ist, kann Tilman ja mal gerne kurz anschneiden. ...KURZ hab' ich gesagt :lol: ;)

Hi xcracer,
vielen Dank für die Info.

Ging mir nur um die Nationalparkregelung und ob ich da etwas nicht mitbekommen habe.

Gruß
 
Zu den obigen Fragen:

Das Mountainbike ist bislang nicht in Gesetzen oder Verordnungen erwähnt worden. Wohl aber das Rad (also Radfahren), und das MTB wird als solches betrachtet.

Im Landschaftsgesetz heißt es dazu (Zitat):
"Abschnitt VII
Erholung in der freien Landschaft
§ 49 Betretungsbefugnis
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen." (Zitat Ende)

Der Bezug zum Forstgesetz stellt klar, dass Radfahren nur auf festen Wegen stattfinden darf.

Annerkennung auch hier noch mal zu der Aussage, dass lokale Sperrungen durchaus akzeptiert werden. Nur so lässt sich langfristig ein Weg finden, der die pauschalen Regelungen auf Landesebene (z. B. 2-Meter-Regel in BaWü) unnötig werden lässt. Das wird aber nur funktionieren, wenn sich möglichst alle an die begründeten Beschränkungen halten.

Aber besser lokale Beschränkungen als ein bundesweites Betretungsverbot!!!
Also, Trail Rules beachten! Danke! :p


open trails

DIMB team
Norman

PS: @ Eisenfaust: Kann man diese EU-Studie zur Erosion irgendwo bekommen (als pdf oder Word-Dokument)?
 
Zurück