Neuregelung ab 1.August bzgl. Fahrradbeleuchtung

drootesel

Getriebeschalter
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Weilerbach, Pfalz
Hallo,

seit gestern sind offiziell Akkubetriebene Lampen nach STVZO als alleinige Beleuchtung am Rad erlaubt (wenn sie ein Prüfzeichen besitzen)

Grüße,
Gerhard

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4039798/2013-07-05-dynamopflicht-abgeschafft.html

http://www.trax.de/sind-alle-fahrradlampen-mit-batterie-oder-akku-erlaubt-/id_64743318/index

http://www.freiepresse.de/RATGEBER/...kkulampen-verkehrstauglich-artikel8479246.php

... und das ausgerechnet jetzt, wo ich mein schönes MTB vor 4 Wochen mit einem Nabendynamo "verschandelt" habe :lol: ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nabendynamo bleibt für City bikes die bessere Alternative
da immer einsatzbereit

aber schön das sich nach zig Jahzehnten was tut...
 
Nun, den alten Vorderreifen habe ich ja nicht weggeworfen :D

Die ganze Zeit bin ich ja auch mit meinen Akkulampen gefahren und werde dies auch noch in Zukunft tun.
Den Nabendynamo habe ich mir weniger wegen der Gesetzeslage zugelegt, sondern vielmehr um dem Rest der Familie als <WORTWITZ> leuchtendes Beispiel </WORTWITZ> voranzugehen.

Und wir haben festgestellt, daß es im Normalbetrieb beim Treten nicht negativ auffällt, wenn das Licht eingeschaltet ist. Dafür jedoch auch bei Tag das "Gesehenwerden" viel besser ist. Und die Kinder finden es nun "Cool", wenn sie darauf angesprochen werden.

Nichtsdestotrotz finde ich es sehr gut, daß Akkulampen (mit Prüfzeichen) nun legal sind.

Grüße,
Gerhard
 
Ich baue gerade ein neues Rad ohne Dynamo auf. Gibt es irgendwo eine Übersicht, welche Leuchten zugelassen sind, also bereits das passende Prüfzeichen tragen?
 
Nur welche haben denn diese Kennzeichnung? Selbst auf bumm.de und den Artikelbildern ist weder etwas abgebildet noch im Text geschrieben.

Ich fürchte es ist noch zu früh für unsere Zubehörindustrie...
 
Nur welche haben denn diese Kennzeichnung? Selbst auf bumm.de und den Artikelbildern ist weder etwas abgebildet noch im Text geschrieben.

Ich fürchte es ist noch zu früh für unsere Zubehörindustrie...

Wenn "straßenzugelassen" oder ähnliches dran steht darfst Du als Käufer wohl davon ausgehen daß die Nummer vorhanden ist sonst wäre das ein Mangel und Du könntest das Ding zurückgeben.

Bei meiner zwei Jahren alten Ixon IQ sieht das übrigens so aus:

 
Du kannst dich mal hier umschauen. Bei dieser kleinen Auswahl steht auch, ob Zugelassen oder nicht. Habe zwar noch keine Radkontrolle erlebt, aber ich denke, die Polizisten wollen, dass Hauptsache eine vernünftig leuchtende Lampe da ist. Prüfzeichen ist eigentlich nur ein Zeichen der Tauglichkeit der Lampe für den Straßenverkehr.
 
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