Nightride in Stuttgart - Förster droht mit Waffe

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Hm, also ich hatte noch nie Porbleme mit Spaziergängern oder sonstigen Gruppen im Wald/Strasse, wo auch immer^^, deswegen kann ich die Problematik und vor allem den Zeitpunkt, wann man am besten fährt nicht beurteilen.

Also ich zweifel nicht an, dass Rehe anpassungsfähgig sind, aber stellt sich mir hier eher die Frage ob das erstrebenswert ist, dass wir den Rehen/Tieren im Allgemeinen, aus reinem Vergnügen, zu einem Rhythmus/Tageszyklus etc. zwingen, für den sie sich erst über Jahre hinweg anpassen müssen. Und selbst dann kann ich mir nicht vorstellen, dass die Tiere keinem unnötigen Stress bei der menschlichen Geräuschkulisse ausgesetzt sind.
 
Ja sie sind anpassungsfähig,aber auch nur dann wenn der tagesablauf 7 tage die woche der gleiche ist.da wir aber nicht 7tage die woche zur selben zeit den selben trail fahren ist das mit dem anpassen hinfählig.
 
Weil die Biker im Wald fahren, wo die Jäger sitzen und nicht bei den Schweinen im Maisfeld. Sonst wäre es umgekehrt: Die Schweine wären dann im Wald und die Jäger und Biker im Feld
:D

:mad:Warum sind die schweine im feld?????????
weil sie da am ungestörtesten sind und nicht von spaziergängern, hundebesitzern, Bikern, Holzmachern und vereinzelten Jägern:cool:
verunsichert und gestört werden.
 
Wie jeder andere auch.;)
Und trotzdem sind Wildschweine Waldtiere,dort sollten sie sich auch Ungestört aufhalten können und nicht die Felder umzackern.
Den denn Schaden zahlt der Jäger aus eigener Tasche.:eek:
 
Waldtiere? Die Schweine gehen nicht in die Felder weil im Wald zuviel Betrieb ist, sondern weil sie schlichtweg dem besten Nahrungsangebot folgen. Sie sind von Haus aus nicht unbedingt nachtaktiv, siehe z.B. die Schweineplagen in den Großstädten. Auch die Rehe sind nicht unbedingt auf Wald angewiesen-> Feldrehe (http://www.djz.de/r30/vc_content/bilder/firma447/Archiv_2005/026_029_feldrehe_djz_12_1205.pdf)
Was den Wildschadenersatz durch den Jäger betrifft, denk ich sollte in Zeiten der Agrarindustrialisierung der § 29 BJagdG abgeschafft werden :)

Aber zurück zum Thema:
Egal wie sauer oder genervt der Jäger war, mit der Waffe drohen geht einfach nicht. Dafür sollte man ihn (zumindest mal zeitweise) den Jagschein entziehen!
 
Was den Wildschadenersatz durch den Jäger betrifft, denk ich sollte in Zeiten der Agrarindustrialisierung der § 29 BJagdG abgeschafft werden :)



Aber zurück zum Thema:
Egal wie sauer oder genervt der Jäger war, mit der Waffe drohen geht einfach nicht. Dafür sollte man ihn (zumindest mal zeitweise) den Jagschein entziehen!

Ich gehöre beiden Lagern an
cool.gif
;)

Meine Rede, er gehört abgaschaft
biggrin.gif


Ja, er sollte zur Rechenschaft gezogen werden wenn es so war.
Es steht halt Ausage gegen Ausage.

Feldrehe: in der Waldfreien Agrarlandschaft:);):rolleyes:
 
tja - leider wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Herrn J. eingestellt - Stichwort Aussage gegen Aussage.
Komischerweise hat dieser feine Mensch keinen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt, obwohl er doch ganz offensichtlich nicht alleine auf dem Hochstand war, schließlich war ja noch seine Kollege da, als die Polizei eintraf.

Jetzt muß ich halt überlegen, ob ich Widerspruch einlege. Aber da kein öffentliches Interesse besteht eine Anzeige weiter zu verfolgen, bei der es um Androhung des Gebrauchs einer Schußwaffe geht - macht dies wohl keinen Sinn.

Obwohl mein GPS sagt, daß ich an diesem Tag immer in Bewegung war, aber dem Jägerstand nie näher als 50m kam.....


Sehr schade

Das Beste zum Schluß - in dem Schreiben erwähnt der Staatsanwalt noch, das von mir begangenen Ordnungswidrigkeiten (wahrscheinlich war der Weg 2,98m breit) von Amts wegen weiterverfolgt werden.

Das muß man sich mal vorstellen. Du radelst (oder besser gesagt bei dem Schnee - schiebst) durch den Wald, wirst bedroht, rufst die 110, erstattest Anzeige und am Schluß darf man dann 10 € bezahlen, weil das Ordnungsamt der Meinung ist, der Weg wäre schmäler als 3m.

Aber, klar der Jäger mit der Bedrohung kommt problemlos davon. Soweit zum Thema Sensibilisierung nach Winnenden.....

Ok, jetzt warte ich noch den Brief der Verwaltungsbehörde ab, dann gehts ab an die Presse.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja, nehm es so hin. Seh den Nutzen ... Der Jägermeister ist zumindest mal irgendwo aktenkundig. Sollte der nochmals verhaltensauffällig werden und irgendwer kriegt von diesem Fall Kenntnis, ist für den werten Jägermeister der Arsch ab.

So wie Du Dich jetzt halt ärgerst, ist ihm sehrwahrscheinlich der Stift gegangen. Mit der nicht gestellten Anzeige seinerseits: Ich denke irgendwer wird ihm die Unsinnigkeit dargelegt haben. Wer wird den mit Fäusten jemanden mit Gewehr angreifen ? Da hätte sich die Schlinge um seinen Hals legen können. Wäre das in Verbindung mit Deiner Anzeige passiert, wäre er den Jagdschein losgeworden. Somit wird der die Schnauze gehalten und gebibbert haben, dass nicht doch jemand das ganz große Fass aufmacht. Glaub mir, auch wenn so einer immer auf Cool macht, der hat bestimmt auch mehrere Tage seines Leben Knochen gekotzt und gehofft, dass er die Lizens zum Töten behalten darf.

Also ... abstempeln, biken gehen und Spaß haben :daumen:

File Closed
 
Hallo,
hier möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben. Ich bin der Meinung das Abstempeln und Biken gehen hier nicht angebracht ist. Ich bin Sportschütze und darf selbst mit einem Luftgewehr nur auf direktem weg zum Schießplatz fahren, mal kurz im Supermarkt anhalten und eine Semmel kaufen ist also schon untersagt!

Für mich hat ein Jäger, der berechtigt ist eine scharfe Waffe in der Öffentlichkeit zu führen, eine besondere Verantwortung. Einem anderem Menschen mit dem Einsatz dieser Waffe zu drohen geht einfach nicht in Ordnung.
Wir haben hier auch so einen Rambo, fährt mit seinem G Model über die Felder und Wiesen dabei natürlich sein Gewehr immer auf dem Schoss. Der hat schon mal im Suff Munition auf dem Hochstand vergessen!
Der hat vor Jahren mal einem Bekannten mit „Züchtigungsmaßnahmen“ gedroht, wenn mir das passieren würde hätte ich sofort die Nr. von meinem Anwalt gewählt. Wenn der von einer Anzeige abraten würde, dann würde ich es wenigstens öffentlich machen.

Ich habe jetzt hier nur mal überflogen es ist aber Winenden gefallen. Nur mal als Denkanstoß, in Winenden wurde geltendes Waffenrecht nicht beachtet. Bei dem Amoklauf davor wurde wohl geltendes Waffenrecht nicht vollstreckt, der Täter wurde damals mehrfach auffällig, seine Waffen wurden ihm aber nicht entzogen, das Ergebnis ist bekannt.

Ich möchte mich hier ganz klar von übler nachrede distanzieren, aber wenn der hier auffällige Jäger mal an einen Radler gerät der sich nicht einfach umdreht und weiter radelt könnte so eine Drohung auch ausufern.
 
Das Beste zum Schluß - in dem Schreiben erwähnt der Staatsanwalt noch, das von mir begangenen Ordnungswidrigkeiten (wahrscheinlich war der Weg 2,98m breit) von Amts wegen weiterverfolgt werden. Das muß man sich mal vorstellen. Du radelst (oder besser gesagt bei dem Schnee - schiebst) durch den Wald, wirst bedroht, rufst die 110, erstattest Anzeige und am Schluß darf man dann 10 € bezahlen, weil das Ordnungsamt der Meinung ist, der Weg wäre schmäler als 3m.

Genau, auf dem besagten Weg kann Dir definitiv keiner an den Karren fahren (http://www.mtb-biking.de/wegegesetz.htm).
 
es geht lustig weiter...

die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Es steht Aussage gegen Aussage. Weder die Bedrohung mit der Waffe seitens des Försters noch die Behauptung des Försters, daß ich ihn verletzt hätte wäre im öffentlichen Interesse und überhaupt steht Aussage gegen Aussage.

Soweit so gut.

Das Forstamt hingegen, ist sehr wohl der Meinungm daß besagter Förster mich gegen 19:00 (Sonnenuntergang 17:00) auf diesem Weg fahrend gesehen hat. Es war zwar stockdunkel, es lag Schnee, mein GPS hat eine Geschwindigkeit zw. 2 und 4km/h aufgezeichnet, ich soll den Förster um diese Zeit geschlagen haben, ich war meinem GPS zufolge über 50m vom Hochstand entfernt, ich habe die Polizei gerufen, aber er hat mich fahrend angetroffen.

D.h. das Forstamt ignoriert die Aussage des Staatsanwaltes.

Auch gut.

Anscheinen ist im Bereich des Bernhardsbachweges eine 3m Regel gültig. Diese war mir unbekannt, läßt sich auch nicht von der Seite des Forstamtes herunterladen (Datei nicht vorhanden).

Auch gut.

Der Weg, den ich gefahren bin, wurde von mir mit 3m nachgemessen. Entsprechenden Bildnachweis ignoriert das Forstamt nachhaltig.

Jetzt kommts.

Der Bernhardsbachweg ist 2,70m breit. Gut was solls, mögt ihr euch denken. Darf man halt nicht radfahren auf diesem Weg.
wer kennt den Radl Thon? Offizieller, von Stutgart, VVS usw. beworbene Radtour - vielen sicherlich bekannt.
Tja, wo führt der entlang? Unter anderem am Bernbhardsbachweg, der schmale 2,7m Breite aufweist. Auch andere Stellen des Radlthon sind keine 3m breit.

Achja, vom Berhardsbachweg zweigt der verbotenen Weg ab, der breiter ist, den man aber nicht befahren darf.........

Ok, Zahlungsaufforderung ignoriert, mal sehen was jetzt kommt.
 
Über was stellt das Forstamt eine Zahlungsaufforderung aus? Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, dann gibts für die nix zu holen, wenn es um die Wegbreite geht, dann nimm Dir einfach nen Anwalt. Mit Kanzleibriefkopf werden solcherlei Konsorten meistens sehr viel leiser als vorher.

Alternativ wäre noch ein Spezl bei der Presse, wobei die Stuttgarter Blätter .......
 
Genau - es geht um die Wegbreite. Der erste Bescheid ging über 25 Euro, den habe ich natürlich nicht bezahlt. Nach meinem Einspruch wurde auf 50 erhöht. Auch hier werde ich nicht bezahlen. Nächster Stephan ist dann das Amtsgericht.
 
Ok, Zahlungsaufforderung ignoriert, mal sehen was jetzt kommt.

Ich würde Dir empfehlen, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen. Per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher. Das könnte eine aufschiebende Wirkung haben - und es zwingt die Gegenpartei zu handeln.

Im Anschluss daran empfehle ich dass Du Dir eine Rechtsberatung (Anwalt oder so) suchst, der u.a. prüft ob eine negative Feststellungsklage erfolgreich wäre. Wenn ja, kannst Du als nächste Reaktion mit der negativen F~ drohen. Wer auch immer dann Geld will, weiß dann dass die Sache über ein Gericht gehen wird. Wenn nein, wird Dir der Beratende bestimmt auch sagen können, wieso es schlicht besser ist zu bezahlen bzw. welche anderen Folgen Du damit vermeidest.
 
Ich würde Dir empfehlen, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen. Per Einschreiben oder Gerichtsvollzieher. Das könnte eine aufschiebende Wirkung haben - und es zwingt die Gegenpartei zu handeln.

Im Anschluss daran empfehle ich dass Du Dir eine Rechtsberatung (Anwalt oder so) suchst, der u.a. prüft ob eine negative Feststellungsklage erfolgreich wäre. Wenn ja, kannst Du als nächste Reaktion mit der negativen F~ drohen. Wer auch immer dann Geld will, weiß dann dass die Sache über ein Gericht gehen wird. Wenn nein, wird Dir der Beratende bestimmt auch sagen können, wieso es schlicht besser ist zu bezahlen bzw. welche anderen Folgen Du damit vermeidest.

Der Zahlungsaufforderung habe ich schon widersprochen.

Das Lustige - oder doch eher traurige an der Sache ist - das "Kumpel Förster" mit seiner Androhng der Waffengewalt nicht verfolgt wird, die Staatsanwaltschaft die Ausage des Klägers und des Beklagten in Frage ziehen und das Verfahren einstellen. Das Forstamt jedoch, anstatt in sich zu gehen wer alles so mit einer Waffe im Wald herumläuft, hat nichts besseres zu tun und möchte mir mit Vehemenz die Straftat Radfahren auf einem Weg schmäler 3m nachweisen. Ignoriert dabei, das die Staatsanwaltschaft keinem der Beteiligten glaubt, ignoriert dabei, daß besagter Weg 3m breit ist, ignoriert auch noch die Tatsache, daß ein als Radweg ausgeschilderter Hauptweg, von dem der "verbotene" Nebenweg abzweigt, nur 2,7m breit ist.

Traurig oder lächerlich - ich weiß auch nicht........
 
Achja, Sachen gibt's. Wenn die Staatsanwaltschaft schon nicht sanktionieren kann, dann wünsche ich dem Förster, dass er von einem Hirsch aufgegabelt wird! :mad:
 
Vielleicht kann mir nochmal jemand auf die Sprünge helfen: Lt. Gesetz darf jeder den Wald betreten und nutzen, auch mit dem Mountainbike. Einzige Einschränkung ist lt. § 37 Waldgesetz die 2 m Regelung.
Mit welcher Rechtsgrundlage wurde die Regelung bei dem hier angesprochenen Weg auf 3m erhöht?
Und welcher Weg ist das genau? Ein Abzweig von der "Zubringerautobahn" Parkplatz zum Bärenschlößle? Welcher genau?
Komme auch aus der Gegend und kenne mich gut aus, kenne aber die besagten Schilder mit der 3 m Regelung nicht.

Gruß
 
Da kann man zum Handeln der Behörden nur eins sagen: lächerlich.

ein als Radweg ausgeschilderter Hauptweg, von dem der "verbotene" Nebenweg abzweigt, nur 2,7m breit ist.
Wenn der Weg doch offiziell als Radweg ausgeschildert ist,wieso kann man dir dann einen Vorwurf machen das du dort fährst?:confused:
 
Da kann man zum Handeln der Behörden nur eins sagen: lächerlich.


Wenn der Weg doch offiziell als Radweg ausgeschildert ist,wieso kann man dir dann einen Vorwurf machen das du dort fährst?:confused:

der Wegfrevel geschah nicht auf dem offiziellen Radweg. Also wenn Du um die Bärenseen herumfährst (oder gehst) Richtung Schloß Solitude, dann vereinigen sich die linke und rechte Uferseite, dann kommt ein kleiner Tümpel und dann befindest Du dich auf dem Bernhardsbachweg (Radweg). Nach einigen hundert Metern zweigt ein FörsterSUV tauglicher Weg ab und diesen bin ich gefahren.

Der aktuelle Stand ist so, daß das Forstamt diese Peinlichkeit wohl einschlafen lassen will. Peinlich deshalb, weil hier an dieser Stelle anscheinend eine spezielle Stadtverordnung der Stadt Stuttgart gelten soll, die besagt, daß die Mindestbreite für einen Radweg 3 Meter betragen muß. Dummerweise gibt es aber keine Schilder, die darauf hinweisen. Der Forstamtsmitarbeiter meinte zwar, daß hier die Schilder gemint sind, die man an manchen kleinen Wegen findet (diese grünen Schilder mit Verweis auf Naturschutz). Warum aber dieses Schild für das gesamte Areal gelten soll, auf diese Antwort warte ich noch immer. Außerdem, nähert man sich diesem Weg auf der Radl-ton Strecke, dann findet man diese Schilder gar nicht.

Der Witz aber, durch dieses 3 Meter Areal geht der Radl-Ton, eine ausgeschilderte Radstrecke und jetzt kommt der Witz, im Bereich des Abzweiges zum "verbotenen" Weg ist dieser Radweg nur 2,70m breit.

Darauf hin habe ich Forstamt und Stadt Stuttgart angekündigt jeden Radfahrer auf diesem Weg anzuzeigen. Ebenfalls habe ich Strafanzeige gegen die Stadt Stuttgart bzw. das Stadtmarketing/VVS gestellt, da diese einen Radweg ausschildert, obwohl das Fahren an dieser Stelle laut Forstamt verboten sein müßte. Seitdem höre ich nichts mehr.
Werde aber die ganze Geschichte wieder anstoßen, das möchte ich geklärt wissen.

Für mich ist das ganze ein "Racheakt", weil ich den Förster (oder was auch immer) Herrn J. wegen. Bedrohung mit einer Schußwaffe angezeigt habe.
 
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