Pferdewege

leeqwar schrieb:
hab gerade mal den thread rausgesucht, in dem es um den wirkungsbereich der stvo geht:

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=171144&highlight=stvo

keine ahnung, ob die aussagen dort fundiert sind.

die blauen schilder, die ich kenne haben alle einen kleineren durchmesser als normale verkehrsschilder. vermutlich sind sie nicht rechtsverbindlich, sondern dienen reitern lediglich als orientierungshilfe, um verbotene wege zu meiden.

Hmmh, ehrlich gesagt ist mir das neu, meines Wissens gilt die Stvo analog auch auf Land u. forstwirtschaftlichen Wegen. Muß den Paragraph mal raussuchen.

Ich weiß nicht wie groß die Schilder sein müssen, nur als Orientierung glaube ich nicht, da Reiten erstmal im saarländischen Forst nicht eingeschränkt ist.

Ich suche es mal raus.

Gruß Jobal
 

Anzeige

Re: Pferdewege
Die Straßenverkehrsordnung enthält die meisten maßgeblichen Vorschriften zur Regelung des öffentlichen Straßenverkehrs. Sie ist grundsätzlich von jedem Verkehrsteilnehmer zu beachten. Zur Frage der Abgrenzung zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Verkehr wird in der Verwaltungsvorschrift zur StVO ausgeführt:

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

Dem öffentlichen Verkehr dienen also alle Flächen, die der Allgemeinheit mit Zustimmung des Berechtigten zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Für die Zustimmung kommt es auch nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die erkennbaren äußeren Umstände an. Auch ein Privatweg kann dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn er ohne Widerspruch des Verfügungsberechtigten zu Verkehrszwecken genutzt wird. Selbst frei zugängliche Parkplätze, bei denen Unbefugten die Benutzung durch Schilder untersagt ist, sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der StVO, wenn sie nicht erkennbar vom öffentlichen Verkehrsbereich abgetrennt sind.

Nicht dem öffentlichen Verkehr dienen beispielsweise:

*

ein Tankstellengelände außerhalb der Öffnungszeiten, wenn der Tankstellenbetreiber seinen Willen erkennbar gemacht hat, für diese Zeiten keinen öffentlichen Verkehr zu dulden, z.B. durch Abstellen der Zapfsäulen und der Beleuchtung (OLG Hamburg)
*

ein Straßengraben (OLG Hamm)
*

ein Privatparkplatz, den allein bestimmte Garagenmieter zum Ein- und Ausfahren benutzen dürfen (OLG Braunschweig)
*

ein Großmarktgelände, das nur mit Ausweis der Markthallenverwaltung befahren werden darf (Bundesgerichtshof)

Im Geltungsbereich der StVO können Verkehrsverstöße in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Von meist größerer praktischer Bedeutung ist die Beachtung der StVO jedoch bei der Frage der Beurteilung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen. Wer gegen Regeln der StVO verstößt, der gilt im Regelfall als (Mit-)verursacher des Unfalls.

danach wären forstwege innerhalb des geltungsbereichs !?
allerdings sind die meisten reitwege, die ich kenne etwa 1 meter breite trampelpfade (also bestens zum singletrailen geeignet :D ). stellt sich die frage, ob biken zum öffentlichen verkehr gehört... :confused: :rolleyes:

also achtung: rechts vor links im wald ! :lol:
 
Strunzow schrieb:
Dieses Statement kannst Du Dir mit Sicherheit ganz elegant von der Backe putzen, wenn ein Kind verletzt wird, weil Du auf Deinem Recht auf eine gewisse Mindestgeschwindigkeit oder Mindestspaß auf dem Reitweg bestanden hast oder Du selbst vom Pferd fällst.

Selbst die "Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" Schilder sind komplett gegenstandslos.

Bei uns gibt es einen Sandberg, der oben hinter einer uneinsichtigen Kurve endet. Dieser Weg ist unten und oben als Reitweg gekennzeichnet. Unten am Berg kreuzt ein Fußgängerweg. Dort warte ich, bis alle Fußgänger und Radfahrer vorbei sind. Derweil steht mein Pferd schon mal ungeduldig auf 2 Beinen. Lass ich die Zügel los, jagt es hoch.

Leider ist es schon vorgekommen, dass Eltern/Großeltern direkt unter dem Schild "Reitweg" standen und den Kindern beim Spielen im Sand zusahen. Mein Pferd ist irgendwie über das Kind drüber und halb vorbei gesprungen. Ist dem Himmel sei Dank nix passiert, aber alle Beteiligten waren leichenblass im Gesicht. Es geht mir nicht darum, mein Recht durchzuboxen, sondern darum, dass ich absolut keine Lust habe, Kinder über den Haufen zu reiten, weil die mit hirnlosen Erwachsenen unterwegs sind! Bisher waren die Kinder, die ich auf unseren Reitwegen angetroffen habe, nämlich immer in Begleitung ihrer Eltern/Großeltern!

Auch habe ich nicht das geringste Interesse, mit einem Biker zusammenzuknallen - das kann nicht nur für den Biker, sondern auch für mein Pferd ernsthafte Folgen haben! Ich hänge an meinem Pferd.

Meine Reitweise hatte ich ja schon beschrieben.

Aber wenn jemand sich auf einem reinen Reitweg aufhält und es passiert ihm was, trage ich die Haftung dafür garantiert nicht alleine.

Viele Grüße

Satchfan
 
@Satchfan: Du verwexelst da Wald und Flur mit einer abgesperrten Koppel :(

Wald und Flur sind kein StVO-freier Raum - §1 StVO, §3 StVO usw. gelten, von der besonderen Gefährdungshaftung als Reiter einmal ganz abgesehen. Euer Landschaftsgesetz solltest Du kennen, §50 hierzu: "(3) Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."

Zeichen 238 StVO bedeutet "auf Reitwegen dürfen Pferde geführt werden". LG NW §50 schreibt hierzu: "(2) Das Reiten im Walde ist auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen (Reitwege) gestattet [...]."

Woher Du Dein vermeintliches Recht auf "Freie Fahrt auf meinen Reitwegen" nimmst ist mir vollkommen schleierhaft. Um Dich zukünftig etwas einzubremsen hilft vielleicht der Blick auf § 49 Abs. 2 Satz 3 LG NW und die Aussicht auf strafrechtliche Behandlung, falls Du mal nicht mehr "irgendwie über das Kind drüber" kommen solltest, vollkommen unabhängig von der Klärung versicherungstechnischer Haftungsfragen: "Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen."

Armin
 
Hallo Armin!

Die Vorschriften sind mir durchaus bekannt, und ich halte mich auch daran!

Ich betrachte die Reitwege auch nicht als "meine" Reitwege.

Jedoch ist es mir durchaus gestattet, auf Wegen, die gem. StVO §41 mit dem Zeichen 238 "Reiter" als Sonderweg gekennzeichnet sind, einen Galopp hinzulegen - soll ich nur noch spazieren reiten, weil sich irgendwelche Ignoranten nicht an diese Regeln halten? Dann dürfte ich auch kein Auto fahren - kann ja immer mal wer über die Straße rennen.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Wege nicht benutzen!

Auf allen anderen Wegen nehme ich grundsätzlich Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger ... dies hatte ich in einem anderen Bericht in diesem Thread ja schon beschrieben.

Nicht ich handle verantwortungslos, wenn ich einen Reitweg benutze, sondern diejenigen, die ihre Kinder dort spielen lassen!

Viele Grüße

Satchfan
 
@Armin:

Satchfan schrieb:
Radwege und Fußgängerwege darf ich nicht benutzen, sondern ausschließlich den rechten Straßenrand. Soll heißen, die Autos brausen im schlimmsten Falle haarscharf von hinten an mir vorbei. Bin geneigt, mich daran zu halten, es sei denn, das Risiko ist zu hoch. Wäge ich jeweils individuell ab.

Beispiel: Schmale Straße, Naherholungsgebiet mit vielen Radfahrern. Rechts Büsche, in denen irgendwelche Spaziergänger Nüsse sammeln und mein Pferd sich gerne erschrickt und auf die Straßenmitte hüpft, links ein Feld. Da reite ich auf der linken Seite, ist sicherer, auch wenn schon mal gemeckert wird.

Außerhalb des öfftentlichen Straßenverkehrs habe ich ausgeschilderte Reitwege zu nutzen (blaues rundes Schild mit weißem Reiter). Dafür bezahle ich an die Stadt eine jährliche Abgabe für die Reitwegebenutzung in Höhe von momentan 38 Euro und hänge meinem Pferd ein gelbes Nummerschild um den Hals, dessen Nummer sich jeder notieren darf, wenn er meint, ich würde Bockmist bauen.

Parallel zu den Reitwegen befinden sich oft Fußgänger- und Radwege. Kommt mir jemant zu Fuß oder auf dem Rad entgegen, muss ich Schritt gehen (= langsam reiten) - das ist ungeschriebenes Reitergesetz. Der Sicherheit halber und um meinem Entgegenkommenden nicht mit Schlamm zu besudeln, wenn ich an ihm vorbeipresche.
 
Satchfan schrieb:
...Dann dürfte ich auch kein Auto fahren - kann ja immer mal wer über die Straße rennen...

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Wege nicht benutzen!


Satchfan

Das ist sicher grundsätzlich richtig, aber eben nur grundsätzlich.. in der Praxis so garantiert nicht anzuwenden!
Wenn Dir einer abseits von Gehwegen und Fussgängerstreifen einer vor den Wagen rennt, trägst Du eine Teilschuld, weil Du als Autofahrer ganz einfacher stärker bist.
Das gilt so nach meinem Wissen bei uns in der Schweiz, aufm Wasser ganz sicher und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies in Deutschland anders gehandhabt wird.
Natürlich rennt keiner auf der Autobahn rum, aber auch dort gilt diese Regelung. Schliesslich gibt es Pannen, da steigen Leute ausm Wagen aus und laufen in der Folge "auf der Autobahn" rum.
Stell Dir vor, Du läufst Galopp (aso klar ne.. Dein Pferd), um eine Biegung und dahinter liegt ein Reiterkollege auf dem Boden, der abgeworfen wurde und sich was verdreht hat...

Die Situation mit den spielenden Kindern ist natürlich idiotisch, da sollte man die Aufsichtspflichtigen schon mal zurechtweisen. Aber die oben genannten theoretischen Beispiele können eben auch Realität werden. ich sauge mir das nicht zu den Fingern raus, habe ich doch letzten vorletzten Sonntag Morgen lange mit "meiner" Reiterin über die Diskussion hier und im Reiterforum gequatscht. Schnaub und Wieher :lol:
 
VISION311 schrieb:
...trägst Du eine Teilschuld, weil Du als Autofahrer ganz einfacher stärker bist.
Das gilt so nach meinem Wissen bei uns in der Schweiz, aufm Wasser ganz sicher und ich kann mir nicht vorstellen...
Auto auf dem Wasser? Wo genau im Berner Oberland findet das statt?
 
Hallo Vision!

Reiten an sich ist ja nicht ungefährlich - im Gegenteil. Und irgendwo muss ich mein Pferd halt mal laufen lassen, damit es nicht ganz kirre wird.

Mit dieser gewissen Gefahr leben wir Reiter halt nun mal.

Und gerade besagten Sandberg rast jeder Reiter hoch (kenne Leute, die kriegen ihr Pferd schon 500 m vorher fast nicht mehr gebremst).

Kann ja auch sein, dass ich der Pechvogel bin, der da eines Tages liegt...

Viele Grüße

Satchfan
 
Satchfan schrieb:
Aber wenn jemand sich auf einem reinen Reitweg aufhält und es passiert ihm was, trage ich die Haftung dafür garantiert nicht alleine.

Viele Grüße

Satchfan

Mag sein, auch wenn ich glaube, daß Du im Ernstfall im Gerichtssaal ein äusserst betretenen Gesichtsausdruck annehmen wirst, wenn Dir der Richter erklärt, wie ER das sieht...

Aber davon abgesehen, was genau nützt Dir das, wenn Du irgendwen, Kind oder nicht, zum Krüppel geritten hast und hinterher für den Rest Deines Lebens eine Invalidenrente oder eben auch nur einen Teil davon bezahlen musst ???

:rolleyes:
 
Hi Satchfan,

Vorschriften sind mir auch so manche bekannt, sich sklavisch an jede Vorschrift zu halten oder nicht ist ein anderes Thema ;)

Es sei Dir gegönnt, wenn Du Deinem Gaul auf entsprechend übersichtlichen Wegen oder auf dem freien Feld ordentlich die Sporen gibst - wir sind hier alle keine Kostverächter :daumen:

Mit Fussgängern musst Du im Wald immer rechnen, auf exclusive Reitwegbenutzung wirst Du Dich bei keinem Unfall vor Gericht herausreden können. Vor allem nicht, sobald Du irgendeine Chance hattest, Fußgänger oder andere Waldbesucher rechtzeitig zu erkennen. Dann hast DU DEIN Verhalten entsprechend darauf einzurichten (wie wir Biker auch in entsprechenden Situationen). Ob diese Waldbesucher sich nun "rechtmäßig" auf dem Weg aufhalten oder eine OWI begehen spielt dabei nicht die geringste Rolle.


Befremdlich kommen halt solche Äußerungen von Dir rüber:
Satchfan schrieb:
Richtig Gas geben darf ich also nur auf reinen Reitwegen, wo ich keinem Fußgänger oder Radfahrer begnen dürfte oder aber auf abgeenrteten Feldern, wenn der Bauer damit einverstanden ist.

Da ich diese Gelegenheiten natürlich auch nutze, möchte ich keinem Biker empfehlen, auf einem ausgeschilderten Reitweg rumzuradeln.

Das kann nicht nur für den Biker, sondern auch für Pferd und Reiter böse Folgen haben. Die Haftung trägt der Biker, der sich unberechtiger Weise auf dem Reitweg aufgehalten hat.
Satchfan schrieb:
Aber wenn jemand sich auf einem reinen Reitweg aufhält und es passiert ihm was, trage ich die Haftung dafür garantiert nicht alleine.
Oder auch ziemlich befremdlich dann so was hier:
Satchfan schrieb:
Leider ist es schon vorgekommen, dass Eltern/Großeltern direkt unter dem Schild "Reitweg" standen und den Kindern beim Spielen im Sand zusahen. Mein Pferd ist irgendwie über das Kind drüber und halb vorbei gesprungen.
- und das obwohl Du die Situation zuvor offensichtlich voll im Überblick hattest ("Unten am Berg kreuzt ein Fußgängerweg.")


Armin
 
hubabuba schrieb:
Auto auf dem Wasser? Wo genau im Berner Oberland findet das statt?


Okay, hast mich erwischt: Nach heftigen Überschwemmungen waren einige Autobahnteile anzusehen wie begradigte Flusslä...

BINNENGEWÄSSER auf jeden Fall, und dort wo ich im Mittelmeer Katamaran segeln lernte auch.. Schwimmer -> Segelboote ohne Motor -> Muskelkraftbetriebene Boote -> Motorunterstützte Segelboote -> Motorboote
Diese Aufzählung ist jedoch nur eine Faustregel, geht aber nach dem Prinzip des Recht des Schwächeren.

Natürlich kommt jetzt wieder einer und sagt, dass in einem Schwimmverbot ein Schwimmer nichts zu suchen hat und ein Grosses Schiff unmöglich ausweichen kann. Richtig. Und trotzdem trägt der Bootsführer eine Mitschuld, falls etwas passiert. Ist einfach so!
 
Armin Mann schrieb:
Oder auch ziemlich befremdlich dann so was hier: - und das obwohl Du die Situation zuvor offensichtlich voll im Überblick hattest.
Armin

Unten vor dem Berg, der als Reitweg deklariert ist, kreuzt ein Fußgängerweg. Das ist richtig, da warte ich, bis alle weg sind.

Der Reitweg endet oben hinter einer Kurve auf dem letzten Stück. Da stehen auch solche Schilder, obwohl der nächste Fußgängerweg ca. 100 m entfernt ist.

Es handelt sich um ein Naturschutzgebiet; überall stehen Schilder, dass Fußgänger die Wanderwege nicht verlassen dürfen. Wer sich also dort oben auf dem Reitweg aufhält, hat der sich ja auch erst mal unerlaubter Weise ein Stück durch dir Büsche geschlagen.

Bevor ich den Berg hochgehe, rufe ich von unten gaaaanz laut "Berg frei!" Entgegen kommende Reiter geben Antwort, kommt keine, kann ich hoch (so handhaben wir das alle).

Wo bitte darf ich denn Eurer Meinung nach mein Pferd laufen lassen, wenn nicht auf extra dafür vorgesehenen, für Fußgänger und Radfahrer gesperrten Wegen? Ich freue mich auf Eure Vorschläge. Gerade diese Reitwege, von denen es nur sehr wenige bei uns gibt, sind doch ideal! Die Felder sind erst im Herbst frei, und auch da brauchen wir die Erlaubnis vom Bauern, die wir nicht immer bekommen (und auch da geht das nur in den Spurrillen von Maisfeldern - renn mal mit nackten Füßen über ein Stoppelfeld, dann weißt Du, warum).

Wenn wirklich mal was passiert, habe ich garantiert andere Probleme als die mit der Haftung.

Viele Grüße

Satchfan
 
Satchfan schrieb:
Wo bitte darf ich denn Eurer Meinung nach mein Pferd laufen lassen, wenn nicht auf extra dafür vorgesehenen, für Fußgänger und Radfahrer gesperrten Wegen? Ich freue mich auf Eure Vorschläge.

Auf genau diesen,

ABER, und das ist es eigentlich worauf alle hinauswollen, die Dir hier beharrlich Kontra geben:

Solange Du eine Chance hast, einen Unfall zu vermeiden, ist es VÖLLIG UNERHEBLICH, ob der Weg für irgendwen exklusiv vorgesehen ist. Ein Richter wird Dich IMMER fragen, welche Massnahmen Du ergriffen hast, den Schaden zu verhindern.
Genausowenig, wie Du auf der Strasse ein Recht auf eine Mindestgeschwindigkeit hast, hast Du im Wald ein Exklusivnutzungsrecht.

Die Latte hängt verdammt niedrig, wenn es darum geht, Personenschäden vor Gericht zu klären - als 'stärkerer' "Waldverkehrsteilnehmer" wird von Dir vor Gericht mit Sicherheit immer mehr Rücksicht verlangt werden, als von einem Wanderer oder erst recht einem Kind.

Wenn Kinder im Strassenverkehr, bevor sie 10 Jahre alt sind, nicht verlangt werden kann sich immer an die Regeln zu halten (wozu sie schlicht und ergreifend nicht in der Lage sind, das sehe ich bei meinen Kindern, die 5 und 8 Jahre alt sind und im Normalfall richtig klasse auf den Verkehr achten - steht aber der Kumpel auf der anderen Strassenseite und winkt mit dem Gameboy oder Fussball oder was weiss ich ists vorbei mit der Aufmerksamkeit für den Verkehr) - kannst Du im Wald mit Sicherheit keinen anderen Massstab geltend machen.
 
Hallo Strunzow!

Ein Kind ohne Begleitung Erwachsener ist mir dort oben überhaupt noch nicht begegnet. Es müsste erst mal ein paar Kilometer in den Wald reinlaufen und den Berg hochmarschieren. ES SIND DIE ERWACHSENEN, von denen ich geredet habe! Würdest Du Deine Kinder auf einem gekennzeichneten, unübersichtlichen Reitweg im Sand spielen lassen? Wohl eher nicht.

Mein Pferd ist hochaufmerksam und merkt schneller als ich, dass da oben was ist. Wahrscheinlich würde sogar eher mir oder meinem Pferd als dem Reitwegefußgänger was passieren, wenn mein Pferd versucht, einen Haken zu schlagen, zu springen oder gar zu stoppen oder irgend so was.

Wir Reiter sind die einzigen, die dort für jeden identifizierbar sind - anhand unserer registrierten Reitplaketten. Alle anderen können sich im Wald "anonym" daneben benehmen.

Viele Grüße

Satchfan
 
Satchfan schrieb:
Hallo Strunzow!

Ein Kind ohne Begleitung Erwachsener ist mir dort oben überhaupt noch nicht begegnet. Es müsste erst mal ein paar Kilometer in den Wald reinlaufen und den Berg hochmarschieren. ES SIND DIE ERWACHSENEN, von denen ich geredet habe! Würdest Du Deine Kinder auf einem gekennzeichneten, unübersichtlichen Reitweg im Sand spielen lassen? Wohl eher nicht.

Nein, sicher nicht - wenn ich allerdings mit meinen Kindern im Wald spazieren gehe, würde ich mich nicht freireden wollen davon, evtl. auch mal ein Schild nicht zu sehen. Bzw. wenn mein Kind da mal über den Reitweg springt, bin ich nicht bereit, es an die Kette zu legen, nur damit irgendein Reiter an einer unübersichtlichen Stelle durchdonnern kann.

Mein Pferd ist hochaufmerksam und merkt schneller als ich, dass da oben was ist. Wahrscheinlich würde sogar eher mir oder meinem Pferd als dem Reitwegefußgänger was passieren, wenn mein Pferd versucht, einen Haken zu schlagen, zu springen oder gar zu stoppen oder irgend so was.

Wir Reiter sind die einzigen, die dort für jeden identifizierbar sind - anhand unserer registrierten Reitplaketten. Alle anderen können sich im Wald "anonym" daneben benehmen.

Viele Grüße

Satchfan

Naja daneben benehmen würde ich das noch nicht nennen. Mit der Rücksicht ist das so eine Sache - einfordern tut sie jeder, gewähren nur die wenigsten. Wenn die Stelle so unübersichtlich ist, daß Du hochrufen musst, um zu erfahren, ob da jemand anders ist, solltest Du Dich eher fragen, ob es Sinn macht, dort so schnell langzureiten. Als Fahrzeugführer musst Du Dein Fahrzeug so bewegen, daß Du innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten kannst. Das gleiche erwarte ich von allen anderen auch, sei es nun ein Radfahrer, Motorrad oder eben Reiter.
 
auf der Koppel kann es zB laufen so viel es will. Wenn dein Pferd schon auf zwei Beinen steht weil es gewohnt ist, diese Strecke jedes Mal hochbrettern zu dürfen läuft meiner Meinung nach irgendwas schief. Keiner hat einen Anspruch auf einen (auch noch unübersichtlichen) freien Weg den er entlangbrettern kann. Es ist einfach zu gefährlich und es wird auch dadurch nicht vernünftiger dass es X andere Reiter auch so machen. Die Haftung hast schon erstmal du, auch wenn dir das nicht gefällt. Da sind wir dann wieder beim Dauerthema dass die verschiedenen Gruppen aneinander hoch gehen.

Ich selbst bin übrigens Reiter und mein Pferd darf keine Strecke immer galoppieren um eben genau das von dir geschilderte Verhalten zu vermeiden. Wenn er blöd tut darf er auch mal einen Ausritt lang gar nicht galoppieren oder wir machen Galopp-Schritt Übergänge. Selbst wenn, wie ein anderer geschrieben hat, Reitwege nur für Reiter und Forstarbeiter da wären kann es dir passieren, dass dir ein Förster im Auto entgegenkommt und deinen Ruf gar nicht hört, was dann?
 
Hallo snpwrrz!

Klar kann mein Pferd auf der Koppel laufen, so viel es will. Leider sind die Koppelgenossen ziemlich langweilig und machen nicht mit. Habe nun mal halt ein extrem lauffreudiges Tierchen.

Auch darf es nicht jedes mal hochbrettern. Immer schön abwechselnd - mal Schritt, mal Trab, mal Gallopp. Aber die Vorfreude ist schon da - hab ich auch kein Problem mit.

Mit dem Auto kommt man zu dieser Stelle überhaupt nicht hin.

Gruß

Satchfan
 
Satchfan schrieb:
Hallo snpwrrz!

Klar kann mein Pferd auf der Koppel laufen, so viel es will. Leider sind die Koppelgenossen ziemlich langweilig und machen nicht mit. Habe nun mal halt ein extrem lauffreudiges Tierchen.

Auch darf es nicht jedes mal hochbrettern. Immer schön abwechselnd - mal Schritt, mal Trab, mal Gallopp. Aber die Vorfreude ist schon da - hab ich auch kein Problem mit.

Mit dem Auto kommt man zu dieser Stelle überhaupt nicht hin.

Gruß

Satchfan

@Satchfan: Jetzt glaub´doch endlich dem geballten juristischen Expertenwissen: Du mußt dein Pferd so führen, daß Du bei Berücksichtigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausschließen kannst, Dritte dadurch zu verletzten. Dazu gehört es, so reiten, daß Du innerhalb der einsehbaren Wegstrecke anhalten kannst! Anderfalls haftetst Du! Da ich nicht annehme, daß Du dein Pferd zum Lebensunterhalt reitest, haftest Du sogar ohne vorwerfbares Verschulden. Lies Dir mal § 833 BGB (Tierhalterhaftung) durch...
 
Meinst Du so was hier? Hab' ich im Reitforum gefunden:

Zitat:
Hi,
also bei uns ist es ziemlich zum . Ausser den Reitern selbst hält sich kaum jemand an die Regeln. Die Jogger auf dem Reitweg: "Hier ist der Boden viel weicher!"; die Radfahrer/Mountainbiker:"Aber die Strecke eignet sich so gut/die anderen Wege sind asphaltiert!" ; die Hundebesitzer: "Das macht doch nichts wenn der Hund zwischen den Pferdehufen rumschnüffelt oder kläffend um die Pferd herumspringt!"; die Spaziergänger: "Am Hauptweg sind schon alle Brombeeren weg!".... diese Liste könnte ich unendlich fortsetzten, und auf den freundlichen Hinweis, sich doch bitte an die Waldwege zu halten wird man garantiert auch noch angemotzt.
Ich habe mein Pferd mittlerweile ziemlich gut unter Kontrolle und so gallopiere ich meistens auf die "Fremdkörper" auf dem Reitweg zu und lege eine Vollbremsung mit Matschespritzern hin . So merken die Leute vielleicht mal, dass sie etwas im Weg sind. Sowas geht natürlich nur mit den ganz braven und ruhigen Pferden.
Bei uns in der Stadt ist es so, dass die Nutzung der Reitwege den Reitern/Pferdeführenden vorbehalten ist und die Forstbeamten schauen auch darauf. Nur ist der Wald leider ziemlich überlaufen (ist halt nah an der Großstadt) und die Forstis können ja nicht überall sein.
Die ganze Sache kann einem Ausritte bei schönem Wetter ziemlich vermiesen.

Nun ja - ich habe 2 Möglichkeiten:

1. Ich reite nur noch spazieren (der Haftung wegen, es kann ja immer mal jemand aus'm Gebüsch springen)
2. Ich trainiere rasante Stops

Mein Pferd hat Stops und Seitensprünge bei Hindernissen auf dem Reitweg zwar aus so ziemlich jedem Tempo drauf, aber nicht auf Kommando... ;)

Gruß

Satchfan
 
Satchfan schrieb:
Meinst Du so was hier? Hab' ich im Reitforum gefunden:

Zitat:
Hi,
also bei uns ist es ziemlich zum . Ausser den Reitern selbst hält sich kaum jemand an die Regeln. Die Jogger auf dem Reitweg: "Hier ist der Boden viel weicher!"; die Radfahrer/Mountainbiker:"Aber die Strecke eignet sich so gut/die anderen Wege sind asphaltiert!" ; die Hundebesitzer: "Das macht doch nichts wenn der Hund zwischen den Pferdehufen rumschnüffelt oder kläffend um die Pferd herumspringt!"; die Spaziergänger: "Am Hauptweg sind schon alle Brombeeren weg!".... diese Liste könnte ich unendlich fortsetzten, und auf den freundlichen Hinweis, sich doch bitte an die Waldwege zu halten wird man garantiert auch noch angemotzt.
Ich habe mein Pferd mittlerweile ziemlich gut unter Kontrolle und so gallopiere ich meistens auf die "Fremdkörper" auf dem Reitweg zu und lege eine Vollbremsung mit Matschespritzern hin . So merken die Leute vielleicht mal, dass sie etwas im Weg sind. Sowas geht natürlich nur mit den ganz braven und ruhigen Pferden.
Bei uns in der Stadt ist es so, dass die Nutzung der Reitwege den Reitern/Pferdeführenden vorbehalten ist und die Forstbeamten schauen auch darauf. Nur ist der Wald leider ziemlich überlaufen (ist halt nah an der Großstadt) und die Forstis können ja nicht überall sein.
Die ganze Sache kann einem Ausritte bei schönem Wetter ziemlich vermiesen.

Nun ja - ich habe 2 Möglichkeiten:

1. Ich reite nur noch spazieren (der Haftung wegen, es kann ja immer mal jemand aus'm Gebüsch springen)
2. Ich trainiere rasante Stops

Mein Pferd hat Stops und Seitensprünge bei Hindernissen auf dem Reitweg zwar aus so ziemlich jedem Tempo drauf, aber nicht auf Kommando... ;)

Gruß

Satchfan

Leider weiss ich jetzt nicht, wo das Zitat beendet wird, ich hoffe mal mit dem Gruss..

Es ist doch ganz einfach Satchfan: Keiner verhält sich perfekt, und es bringt im Grunde nichts im Bikerforum von Grosseltern, Kindern, Eltern, Hunden und Förstern zu quasseln. Klaro sind alle Teil einer oben genannten Gruppe (bis auf die Hunde denk ich mal gg). Es entsteht für mich persönlich einfach ein bisschen der Eindruck, dass NUR DU Dich in JEDER Lage perfekt verhältst und das kauft Dir einfach keiner ab ;)

Die Diskussion im Reiterforum fand oder findet (war schon lange nicht mehr gucken) eben genau nicht auf dieser Ebene statt, sondern mit dem versöhnlichen "aber wir tun/wollen dies doch auch"-Grundton.

Es mag ja sein das unten beim Beginn von "Deinem" Weg Leute sind (weiter oben offensichtlich nicht?) und ganz oben eben auch auf den ersten hundert Meter.. Die Grösse des Problems verhält sich linear mit der Länge des Reitwegs, ist der nur 150m lang, wirds nervig, sinds 2500m kannst Du deinem Fury die Sporen ganz einfach etwas später in die Flanken hauen und gut ist.

Es bleibt kaum mehr übrig, als Dir schönes und unfallfreies Reiten zu wünschen..



PS: Irgendwo weiter oben hab ich gelesen, es gäbe kein Recht auf Mindestgeschwindigkeit.. In der Schweiz sollte man sich auf jeden Fall ohne Verkehrsbehinderung nicht mit weniger als 80 auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (das heisst allgemeine Vmax=120km/h) erwischen lassen, die Bullenzei schaut drauf!
 
Hallo Vision!

Das Zitat endet nach
"Die ganze Sache kann einem Ausritte bei schönem Wetter ziemlich vermiesen."

Der Rest ist mein Fazit.

Einen Anspruch auf Perfektion habe ich nicht erhoben.

"Mein" Weg ist ca. 150 m lang.

Auf dem gernzen Weg bis dorthin begegnen mir ständig Fußgänger, Biker, Hunde etc., also habe ich entsprechend zu reiten.

An "meinem" Weg endlich angekommen, führt dieser dann durch den Wald den Berg hoch.

Wenn dann da oben auf dem letzten Stück "meines" Weges - abseits von den Wanderwegen des Naturschutzgebietes, auf denen man sich ausschließlich aufhalten darf - auch noch Leute auf dem Reitweg rumrennen, nervt das tatsächlich ungemein.

Auch ich wünsche allen einen unfallfreien Aufenthalt im Wald.

Wenn was passiert, wird mir nichts anderes übrigbleiben, als eine gewisse Haftung zu übernehmen. Schließlich bezahle ich viel Geld für Versicherungen.

Ich kann allerdings auch nur hoffen, dass, wenn mir durch jemanden etwas passiert, der sich unberechtigt abseits der Wanderwege aufhält, dieser ebenfalls seinen Teil der Haftung trägt und nicht einfach abhaut.

Wie gesagt, wir Reiter sind durch die Reitplaketten für jeden Waldbenutzer einwandfrei identifizierbar und können jederzeit angezeigt werden - im Gegensatz zu allen anderen.

Viele Grüße

Satchfan
 
Satchfan schrieb:
Wenn was passiert, wird mir nichts anderes übrigbleiben, als eine gewisse Haftung zu übernehmen. Schließlich bezahle ich viel Geld für Versicherungen.
Nochmals - Vollkaskomentalität schützt (glücklicherweise) nicht vor dem Knast. Wie sich irgendwelche Versicherungen die Haftungsquoten aufteilen ist eine Sache, die strafrechtliche Behandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung eine vollkommen andere...



Satchfan schrieb:
Ich kann allerdings auch nur hoffen, dass, wenn mir durch jemanden etwas passiert, der sich unberechtigt abseits der Wanderwege aufhält, dieser ebenfalls seinen Teil der Haftung trägt und nicht einfach abhaut.

Wie gesagt, wir Reiter sind durch die Reitplaketten für jeden Waldbenutzer einwandfrei identifizierbar und können jederzeit angezeigt werden - im Gegensatz zu allen anderen.
Traurig für Dich das mit der Reitplakette
smiley-channel.de_schlafen019.gif
(wobei der Hauptgrund der Kennzeichnung in der Gebührenabgabe liegt)

Unfallflucht läßt sich leider nicht mit Plaketten und Nummernschildern verhindern, weder im Wald noch sonstwo.

Auch auf "die Tat" selbst haben Nummernschilder keinen Einfluß, Beispiel Straßenverkehr: Die Anzahl der Verkehrsverstöße ist auf die Zeit bezogen unter allen Verkehrsteilnehmern (KFZ/Radfahrer/Fußgänger) gleich; der Schwerpunkt unfallrelevanter Verkehrsverstöße, sowie die Hauptschuld zu 2/3 zwischen den Gruppen, liegt bei den Nummernschildträgern (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Armin "Nummernschild für Fußgänger jetzt!" :lol:
 
Zurück