Polizei verweist Radler vom Radweg

das ist doch kein radweg... DAS ist ein radweg!


kapitolsplatz.jpg


leicht zu erkennen an der baulichen/optischen abgrenzung. nur richtungspfelie wären gut.
 
kein schild fürnen radweg weit und breit.

Es gibt keine Schilder die einen Weg als Radweg ausweisen.
Es gibt nur Schilder die eine Benutzungspflicht für Radwege anordnen.

§ 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge(4)

Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
 
...zumindest wenn das Schildchen steht, dann musst Du den Radweg nehmen, ohne kannst Du - eigentlich eine sinnvolle Lösung!

Hi zusammen,

ja im Grunde genommen schon.

Noch sinnvoller wär´s aber mal das ganze Drumherum ( Bauartregelung/ Kennzeichnung und Nutzungpflicht bzw. Unterlassung/ mit einem Sportrad/ MTB/ Rennrad in Rennrad Tempo auf Radwegen unterwegs ??? ) um Radwege in der BRD einheitlich zu regeln und auch umzusetzen !

Chic wär natürlich auch das dann noch den entsprechen Ordnungkräften, Fußgängern und Kraftfahrzeugnutzer "unter die Nase zu reiben", damit sie auch Kenntnis davon haben.
 
Hi zusammen,

ja im Grunde genommen schon.

Noch sinnvoller wär´s aber mal das ganze Drumherum ( Bauartregelung/ Kennzeichnung und Nutzungpflicht bzw. Unterlassung/ mit einem Sportrad/ MTB/ Rennrad in Rennrad Tempo auf Radwegen unterwegs ??? ) um Radwege in der BRD einheitlich zu regeln und auch umzusetzen !

Chic wär natürlich auch das dann noch den entsprechen Ordnungkräften, Fußgängern und Kraftfahrzeugnutzer "unter die Nase zu reiben", damit sie auch Kenntnis davon haben.

Gut wäre benutzungspflichtige Radwege abzuschaffen. Ganz nach dem Vorbild deutscher Autobahnen sollten Radfahrer selber entscheiden ob sie den Radweg benutzen oder nicht.
 
... Flickschusterei einer Stadt, die sich kein einheitliches Pflaster leisten kann...?

Meistens machen es Städte die sich keinen Fussweg leisten können. Da wird dann einfach ein Radweg dran geklatscht um dann Fördermittel beantragen zu können. Für Radwege gibt es die ja für Fusswege nicht.
Das ist meistens der Grund für viele viele unzumutbare Radwege, ganz einfach um an Subventionen zu kommen.
Der Bund zahlt in den meisten Fällen, egal ob diese Radwege den Verordnungen entsprechen, meistens tun sie es nicht.
Eigentlich ist so etwas Subventionsbetrug, da ja für Sachen gezahlt wird die nicht den Verordnungen entsprechen.

Das Schlimmste daran ist eigentlich, dass die Kommunen dann oft noch die Frechheit diese illegalen Radwege als benutzungspflichtig auszuschildern.
 
gepflasterter Radweg kann nur von einem Totalhirni kommen - der mitm Auto unterwegs ist.

Wir haben hier auch ein paar wunderschöne Kombinationen von asfaltiertem Gehweg & (rot) gepflastertem "Rad"weg (mit Schild + Piktogrammen ausgewiesen).
Wird wegen Frequenz des nahen Seebades natürlich breitseitig von Fußgehern benutzt
(= Ausweichen auf Gras links oder rechts, wozu hab ich schließlich ein MTB?)
 
ebend, erfreulich daß man solche Wege seit 1997 nicht mehr benutzen muß
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/index.html
und man sollte sie auch nicht benutzen, wenn einem seine Gesundheit / sein Leben lieb ist.
Sondern statt dessen auf der Straße fahren - wie es sich für ein FAHR-zeug nach STVO im Regelfall gehört. Es ist eindeutig empirisch nachgewiesen, daß die Benutzung solcher "nicht benutzungspflichtiger" "Radwege" gefährlicher / unfallträchtiger ist als das Fahren auf der Straße.
(Das dies i.d.R. auch für "benutzungspflichtige" "Radwege" gilt ist ein anderes Thema - off Topic für diesen Thread)

Erfreulich, wenn sich ersteres auch zu der Verkehrspolizei herumgesprochen hat, und ein Verkehrsteilnehmer zu dessen Sicherheit auf die sicherere Fahrbahn hingewiesen wird. Ob es sich in diesem konkreten Fall um einen "nichtbenutzungspflichtigen Radweg" handelt und ein verweisen (ggf. gar mit Bußgelddrohung) auf die Straße unzulässig ist? Ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben hier auch ein paar wunderschöne Kombinationen von asfaltiertem Gehweg & (rot) gepflastertem "Rad"weg (mit Schild + Piktogrammen ausgewiesen).
Wird wegen Frequenz des nahen Seebades natürlich breitseitig von Fußgehern benutzt
(= Ausweichen auf Gras links oder rechts, wozu hab ich schließlich ein MTB?)
In dieser Situation darfst du freilich auf der Straße fahren (auf der Grünanlage hingegen nicht). Der Radweg ist dann faktisch nicht mehr benutzbar - und die Benutzungspflicht hinfällig.
 
Nur so zum weiteren Kopfzerbrechen ausm Kommentar zum Straßenverkehrsrecht (Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. A.)

  1. Rdnr. 21 zu § 2 IV 3 StVO (Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen): "Andere Radwege sind baugleich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt. .... Solche Radwege kann der Radverkehr in Fahrtrichtung rechts benutzen. Es kann aber nicht beanstandet werden, wenn sie der Radverkehr nicht benutzt. ....." (Zitiert sind in der Fundstelle die Verwaltungsvorschriften zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge.)
  2. Rdnr.67a zu § 2 IV 3 StVO: "Rechts verlaufende Radwege müssen beutzt werden, wenn sie durch Z 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind (IV S2), sie dürfen benutzt werden, auch wenn sie nicht durch diese VZ bezeichnet sind, sich aber baulich zweifelsfrei als Radwege darstellen". Letzte Hervorhebung von mir.
Und jetzt darf sich jeder aussuchen, ob die Abgrenzng baulich zweifelsfrei ist oder nicht.

mfG
hermilein
 
Zuletzt bearbeitet:
...Andere rechte Radwege dürfen sie Benutzen

nix Kopfzerbrechen:
andere: d.h. nicht mit blauem Schild als benutzungspflichtig gekennzeichnet
dürfen: d.h. nicht müssen

Edit 21:02 nett, das Hermilein seinen Post#40 nachträglich geändert hat, so das mein Zitat ins Lehre läuft
 
Zuletzt bearbeitet:
@ darkgreen,
das kann schon deshalb nicht richtig sein, weil es doch darum ging, ob der TE den Weg benutzen darf: ist es ein baulich abgegrenzter Teil, darf ersiees, ist es das nicht, dürfen jedenfalls Erwachsene bzw. über 10jährige das gerade nicht, dann benützten sie einen Gehweg.

mfG
hermilein, der jetzt nach Hause fährt
 
Na ja: Da ist es ja so, dass das (dafür zuständige) "Bau"-referat meint: es ist ein "bau"-lich abgegrenzter Teil, damit ist die Sache doch klar.

"Bau"-liche Abgrenzung z.B in Form von Mini-Bordsteinen oder anderen Höhen-unterschieden / Hindernissen - wie sie es auch häufig gibt - zwischen den 2 Wegteilen ist nicht erforderlich.
Sondern sogar eine echte zusätzliche Gefahrenquelle (ich habe mehrere Stürze an derartigen Kanten hinter mir, insbesondere im Winter, wo man die Kanten dann ggf. nicht mehr sieht).

Die unterschiedliche Oberfläche zählt hier auch als "bau"-liche Abgrenzung.
 
wo ist das bei dir dass da radwege nicht beschildert werden müssen? istambul? togo? timbuktu? oder was? lol für deutschland gilt imma noch die straßenverkehrsordnung alda

füa alle nixchecker hier mal ein foto vonem radweg:
http://www.vcd-m.org/pics/radweg.jpg

Wo bist Du denn ausgebrochen?! :confused:

Radwege sehen nunmal so aus, selbst wenn der linke Streifen geteert ist, erkennt man "normalerweise" das es sich dabei um einen Radweg handelt.
 
Na ja, gibt schon ein paar Punkte, die Verwirrung stiften können, und nicht einmal die Polizei ist vor Irrtümern gefeit - und ebenso wenig Beschäftigte in den bauverantwortlichen Behörden. Geschweige denn der Radler / Fußgänger / Autofahrer dem derartige Wege begegnen.
"normalerweise", "baulich zweifelsfrei", "erkennbar"

Im konkreten Fall lag halt die Polizei falsch - und die Aussage des Bauamts stellt das klar.
Und die betroffene Frau / die Lokalzeitung regen sich in meiner Meinung übermäßig darüber auf: und zwar vor allem aufgrund ihrer irrtümlichen Annahme: es wäre sicherer diesen Weg zu nutzen als die Straße.

Aber es gibt sicherlich genug andere zweifelhafte "Grenzfälle".
Mit "ich fahre dann auf der Straße" liegt man (sofern älter als 8 bzw. 10) immer richtig, fährt nie irrtümlich auf dem Gehweg und vor allem laut Unfalluntersuchungen sicherer.
 
Gut wäre benutzungspflichtige Radwege abzuschaffen. Ganz nach dem Vorbild deutscher Autobahnen sollten Radfahrer selber entscheiden ob sie den Radweg benutzen oder nicht.


@sigggi: ein guter Vergleich der mir gefällt. Die nette Omi und das Kleinkind ( unter 8 bzw. 10 Jahre ) dürfen/ müssen den Radweg nutzen, auf Grund der Tatsache, daß ihre anzunehmende Höchstgeschwindigkeit kaum die 10km/h Grenze im Schnitt überschreiten wird.
Alle anderen haben schon auf Grund der deutlich über 10km/h/ Schnittgeschwindigkeit die Straße ( = Autobahn ) zu nutzen um eine maßgebliche und somit vorsätzliche Gefährdung, welche dann aber im Einzelfall noch zu überprüfen sei, von Fußgängern zu vermeiden/ unterlassen.

Vergleich BAB / Radweg: mit einem Porsche fährt fährt man auch nicht in einer Verkehrsberuhigten und slalommäßig angelegten Dreißiger Zone 250 km/h !
 
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