Private DH/FR-Strecke | Versicherung ?

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Bietigheim
Hallo :)

ich und ein Freund wollen auf einem Stückle welches meinen Großeltern gehört (die ca. 1Stunde mit dem Auto entfernt sind).Nun da wie es das Schicksaal auf will sind meine Großeltern MEGA die Spießer und wollen alles gleich im vorraus richtig machen.

Nun frag ich wenn auf der Strecke sich mein Freund angenommen das Bein bricht oder sich schwer Verletzt , dann sind ja meine Großeltern haftbar , aber wie kann man das Verhindern ? Also wie und wo und was für eine VErsicherung oder ähnliches muss man dann abschließen?

Bitte nichts aufwändiges...


MfG Stgt-DH-FR
 
Könnte ich theoretisch jedem ein Formular austeilen wo darin steht dass jeder auf eigene Gefahr damit fährt und auch selber haftet dann ? Geht sowas nicht ? DAs grundstück ist KOMPLETT abgeriegelt also man kommt nicht so einfach hinein.

Also geht das ?
 
Als Grundstückseigentümer haben Deine Großeltern eine Haftpflichtversicherung.
Falls keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt haftet die schon mal.
Dazu am besten mal den Vertrag zur Hand nehmen, oder gleich mal die Versicherung kontaktieren was dabei alles abgedeckt wird.

Jeden Fahrer einen Haftungsausschluß unterschreiben lassen.
Gilt aber auch nur, falls keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Grobe Fahrlässigkeit vorbeugen:
Niemals jemand ohne anständige Ausrüstung fahren lassen
Keine wackligen 2 m hohen Northshores
Gefahrenquellen markieren
Kein Werkzeug rumliegen lassen
Hirn einschalten und Augenn offen halten
Betreten verboten Schilder sollten auch nicht fehlen.

Mit all diesen Maßnahmen stehst Du vor Gericht schon mal als verantwortungsvoll dar.
Aber wie bereits erwähnt, bei grober Fahrlässigkeit haftet keine Versicherung und jedes Verbotsschild zählt nicht.

Also darauf achten, dass sich keine Kinder ohne Helm am ersten Sprung zerbröseln.
Größere Sprünge am besten unfahrbar machen, wenn man nicht vor Ort ist.
Diese Absperrung sollte aber gut erkennbar sein.
 
Also wenn das Grundstück tatsächlich nach außen abgesichert ist (sei es per Zaun o.ä.), dann sollte es meines Wissens nach reichen, die Haftung per Schild "Betreten auf eigene Gefahr" ausgeschlossen sein. Ansonsten, da das Grundstück ja deine Großeltern gehört, würde ich entsprechendes aufbauen, da das wahrscheinlich der einfachste Weg ist.


@oBATMANo: Weit verbreiteter Irrtum, aber grobe Fahrlässigkeit ist - im Gegensatz zum Vorsatz - grundsätzlich versichert ("grobe Fahrlässigkeit ist aber, anders als bei anderen Schadenversicherungen, grundsätzlich versichert; vergleiche VVG § 81 und § 103", Quelle). Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn du mit viel zu hoher Geschwindigkeit um eine Kurve bretterst und vor dem nächsten Wanderer nicht mehr rechtzeitig bremsen kannst und ihn deshalb unter die Räder nimmst. Vorsätzlich wäre es, wenn du auf geradem Weg absichtlich drauf hälst (wobei die Unterscheidung sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird, am besten - falls nicht vorhanden - noch eine Rechtschutzversicherung abschließen, falls die Versicherung nicht zahlen will ;) ) bzw. ein besseres Beispiel ist folgendes: Du spielst im Wohnzimmer der Eltern/Nachbarn/Freunde Fußball und dabei geht der Fernseher zu Bruch -> gF. Du schießt absichtlich dagegen -> Vorsatz
 
Dir ist aber klar, dass so ein Schild "Betreten auf eingene Gefahr" nicht wirklich hilft.

Als Grundstückseigentümer hat man eine Verkehrsicherungspflicht.
Steht da nun ein 3m hoher Holzdrop und nen Kind purzelt runter, weil das Ding unter ihm zusammenbricht, wird Dir die Haftpflicht was pupen.
Es ist auch fraglich, ob sich die Grundstückseigentümerhaftpflicht da überhaupt angesprochen fühlt.

Bekannte von mir mußten auch schon Bauten trotz Versicherung einreißen.
Bürger hat sich beschwert. Polizei kam und setzte Ultimatum da zu gefährlich.

Es ist aber auch ein Unterschied ob man paar Meter hohe Drops aufstellt oder eine Strecke mit paar Sprüngen baut.
Da sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Aber man kann halt nie sicher sein, ob eine Krankenkasse eines Verletzten einen nicht doch einmal in Regress nehmen will.
Verletzte also immer von der Strecke schleppen und auf den nächsten Waldweg legen :p
Der Verletzte sollte auch nicht angeben, dass er beim Fahren auf der Strecke gestürzt ist.

Rechtsschutzversicherung ist auch nicht so einfach. Da muss genau festgelegt werden für welche Fälle die Versicherung haften soll. Eine stinknormale Privatrechtsschutz zahlt da keinen Pfennig.
Eine spezielle Rechtsschutz ist hingegen extrem teuer.
 
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