Hallo,
bevor mir jemand den Tip mit der Suchfunktion gibt, mit dieser habe ich mich schon ausreichend auseinander gesetzt und finde das dort die Infos nur brockenweise zu finden sind!
Seit anfang des Monats haben sich mein Bruder und ich ein 2000m² Grundstück gepachtet. Das Grundstück liegt etwas außerhalb der Stadt in Randlage eines kleinen Ortes, ist komplett eingezäunt und teilweise schön mit Hecke umwachsen. Informiert habe ich mich in der Stadt bezüglich Baugenehmigungs Pflicht und mir wurde gesagt das Gebilde (Startrampe) bis zu einem Volumen von 75m³ nicht genehmigungspflichtig sind. Genau so wie eine Erdaufschüttung von 2m höhe und 500m² Fläche keiner Genehmigung bedarf!
Im Pachtvertrag steht das Erdbauarbeiten erlaubt sind solange irgendwann wieder der Urzustand hergestellt werden kann.
Bei dem Grundstück ist es zu 100% ersichtlich das es sich um ein Privat Gelände handelt.
Fahren werden auf dem Grundstück nur ich und mein Bruder und ein paar engere Freunde von denen ich mir einen Haftungsausschluss unterzeichnen lasse! Außerdem gedenken wir die Startrampe so zu bauen das ein Teil der Abfahrt herrausnehmbar ist und die Durchfahrt so mit einer schweren Kette gesichert werden kann das es unbefugten unmöglich sein wird sich über die Hügel zu schießen!
Meine Frage ist, was wäre wenn irgendjemand den Zaun beschädigt, einbricht und sich was bricht der ähnliches obwohl betreten verboten ist! Ich mein wenn jemand bei uns zuhause einbricht und mit dem Fahrrad vom Dach springt wird er sich ja auch verletzten und ich bin dafür nicht haftbar!
Ist das rechtlich dann soweit tragbar oder gibt es noch andere Dinge die ich vergesen hab???
Vorab schon mal Danke für die Antworten
MfG Sebastian
bevor mir jemand den Tip mit der Suchfunktion gibt, mit dieser habe ich mich schon ausreichend auseinander gesetzt und finde das dort die Infos nur brockenweise zu finden sind!
Seit anfang des Monats haben sich mein Bruder und ich ein 2000m² Grundstück gepachtet. Das Grundstück liegt etwas außerhalb der Stadt in Randlage eines kleinen Ortes, ist komplett eingezäunt und teilweise schön mit Hecke umwachsen. Informiert habe ich mich in der Stadt bezüglich Baugenehmigungs Pflicht und mir wurde gesagt das Gebilde (Startrampe) bis zu einem Volumen von 75m³ nicht genehmigungspflichtig sind. Genau so wie eine Erdaufschüttung von 2m höhe und 500m² Fläche keiner Genehmigung bedarf!
Im Pachtvertrag steht das Erdbauarbeiten erlaubt sind solange irgendwann wieder der Urzustand hergestellt werden kann.
Bei dem Grundstück ist es zu 100% ersichtlich das es sich um ein Privat Gelände handelt.
Fahren werden auf dem Grundstück nur ich und mein Bruder und ein paar engere Freunde von denen ich mir einen Haftungsausschluss unterzeichnen lasse! Außerdem gedenken wir die Startrampe so zu bauen das ein Teil der Abfahrt herrausnehmbar ist und die Durchfahrt so mit einer schweren Kette gesichert werden kann das es unbefugten unmöglich sein wird sich über die Hügel zu schießen!
Meine Frage ist, was wäre wenn irgendjemand den Zaun beschädigt, einbricht und sich was bricht der ähnliches obwohl betreten verboten ist! Ich mein wenn jemand bei uns zuhause einbricht und mit dem Fahrrad vom Dach springt wird er sich ja auch verletzten und ich bin dafür nicht haftbar!
Ist das rechtlich dann soweit tragbar oder gibt es noch andere Dinge die ich vergesen hab???
Vorab schon mal Danke für die Antworten
MfG Sebastian