Problem mit eBay-Mitglied - Brauche Hilfe!

gangstarr

Gottgesandter PornoRadler
Registriert
26. November 2001
Reaktionspunkte
0
Ort
Dinslaken bei Deutschland
Hallo Leute!

Ich hab ein Problem! Habe bei eBay ein paar Sicherheitsgurte ersteigert. Nach Eingang der Kontodaten habe ich sofort bezahlt. Leider höre ich nichts mehr. Mittlerweile hat das Mitglied mehrere negative Bewertungen, da nicht geliefert wurde. Ich habe so einen Scheiß schonmal mitgemacht, deshalb weiß ich, dass Anzeige etc. nichts bringt.

Deshalb habe ich mir folgendes gedacht:
Da ihr in der Nähe wohnt (hoffentlich), wäre ich sehr dankbar, wenn jemand von euch bei dem Spacken mal vorbeischauen könntet. Ich würde dies gerne selbst machen, doch leider wohne ich 460 km entfernt.
Derjenige, der mir die Gurte besorgt, bekommt einen Lohn für seine Mühen. Knochenbrüche vergüte ich natürlich extra.

Adresse und Namen bekommt ihr bei mir.

MfG

Björn
 
Jungs, Das geht auch gewaltfrei!
Wenn Name und Adresse bekannt ist und der in Deutschland wohnt, kann man den Anbieter auf Lieferung oder Rückzahlung verklagen. Wenn Name und Adresse gefakt sind, kann der Empfänger der Überweisung über die Bankverbindung ermittelt werden. Das müsste dann vermutlich über die Staatsanwaltschaft und Polizei laufen, denn du kriegst die Bankdaten nicht so einfach.

Vorgehensweise: Erst einen im Geschäftsstil gehaltenen Brief ("Sehr geehrter Herr") mit unmissverständlicher Aufforderung zur Lieferung und Androhung der Klage schreiben. Wenn keine Reaktion erfolgt, gehst du aufs nächste Amtsgericht ("Rechtsantragsstelle") und gibst deine Klage zu Protokoll. Einen RA brauchst du bei der Sache nicht.
Hat der Anbieter keine "ladungsfähige Anschrift", d.h. Name und Adresse sind gefakt, gehst du zur Sta und gibst eine Strafanzeige wegen Betrugs zu Protokoll.

Viel Erfolg
Ufo
 
Original geschrieben von Dr_Ufo
Jungs, Das geht auch gewaltfrei!
Wenn Name und Adresse bekannt ist und der in Deutschland wohnt, kann man den Anbieter auf Lieferung oder Rückzahlung verklagen. Wenn Name und Adresse gefakt sind, kann der Empfänger der Überweisung über die Bankverbindung ermittelt werden. Das müsste dann vermutlich über die Staatsanwaltschaft und Polizei laufen, denn du kriegst die Bankdaten nicht so einfach.

Vorgehensweise: Erst einen im Geschäftsstil gehaltenen Brief ("Sehr geehrter Herr") mit unmissverständlicher Aufforderung zur Lieferung und Androhung der Klage schreiben. Wenn keine Reaktion erfolgt, gehst du aufs nächste Amtsgericht ("Rechtsantragsstelle") und gibst deine Klage zu Protokoll. Einen RA brauchst du bei der Sache nicht.
Hat der Anbieter keine "ladungsfähige Anschrift", d.h. Name und Adresse sind gefakt, gehst du zur Sta und gibst eine Strafanzeige wegen Betrugs zu Protokoll.

Viel Erfolg
Ufo

Junge glaubst du ich mach den Scheiß zum ersten Mal durch. Beim ersten Mal habe ich nen Rahmen ersteigert. Das Geld war weg. Die Bullen haben nie merh was von sich hören lassen.
Ende.
Wer mir die Klamotten bringt, bekommt was schönes.

Björn

PS: Ich bin nicht geizig.
 
ich wohn in gdf und kann dir sagen das der name stimmt , weil es den typen gibt. ich kannte den mal war damals schon ein krimineller. ich denke mal das dein gels weg ist , so wie ich den kenne .
 
Zurück