Probleme mit Ordnungsamt

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hallo, es hat vor 3 wochen folgende situation stattgefunden:
ich fahre in meiner neuen heimatstadt (Herne) durch die fussgaengerzone, da ich am schild am anfang der fussgaengerzone ein "fahrrad frei" schild gesehen habe. auf einmal hielten mich eine gruppe ordnungsamtsbeamte an und forderten mich auf von meinem fahrrad zu steigen. ich leistete natuerlich folge. Sie wiesen mich dann darauf hin das in der fussgaengerzone ein fahrverbot fuer "zweiraeder jeder art" gelte. ich habe, das schild noch im kopf, darauf geantwortet das das nicht seien koennte da ich am anfang der fussgaengerzone ein Schild mit der freigabe fuer fahrraeder gesehen habe. diese zueckten daraufhin sofort den schreibblock und liessen sich meine personalien geben um mir ein bussgeld auszustellen. spaeter haben sie mich darauf hingewiesen das an der ersten querstrasse auf der Fussgaengerzone ein kleines Schild in form eines einbahnstrassenschildes montiert ist wo in ca. 2cm. grosser schrifft drunter steht das das fahrradfahren verboten ist.

jetzt meine frage an euch:
ist das ausstellen eines bussgeldes in diesem fall rechtens?
wie sehtihr die situation?
 
hallo, es hat vor 3 wochen folgende situation stattgefunden:
ich fahre in meiner neuen heimatstadt (Herne) durch die fussgaengerzone, da ich am schild am anfang der fussgaengerzone ein "fahrrad frei" schild gesehen habe. auf einmal hielten mich eine gruppe ordnungsamtsbeamte an und forderten mich auf von meinem fahrrad zu steigen. ich leistete natuerlich folge. Sie wiesen mich dann darauf hin das in der fussgaengerzone ein fahrverbot fuer "zweiraeder jeder art" gelte. ich habe, das schild noch im kopf, darauf geantwortet das das nicht seien koennte da ich am anfang der fussgaengerzone ein Schild mit der freigabe fuer fahrraeder gesehen habe. diese zueckten daraufhin sofort den schreibblock und liessen sich meine personalien geben um mir ein bussgeld auszustellen. spaeter haben sie mich darauf hingewiesen das an der ersten querstrasse auf der Fussgaengerzone ein kleines Schild in form eines einbahnstrassenschildes montiert ist wo in ca. 2cm. grosser schrifft drunter steht das das fahrradfahren verboten ist.

jetzt meine frage an euch:
ist das ausstellen eines bussgeldes in diesem fall rechtens?
wie sehtihr die situation?

Tja, rechtens ja, leider aber auch aus Deiner Sicht ungerecht.
So, bevor wir jetzt hier einen Aufriss machen, was hat das Ticket gekostet?
Wenn sich der Aufwand Deiner Meinung nach lohnt,
fotografiere beide Schilder aus gleichem Abstand, idealerweise so, dass das zweite Verbotsschild schlechter zu erkennen ist.
Dann argumentiere im Widerspruch des Bußgeldbescheides, dass Du Dein Vergehen einsiehst, aber auch darauf hinweist, dass es Dir angesichts der Schildergröße aber auch schwer gefallen sei, das Verbotsschild zu erkennen und zu beachten.
Zahle 5 € und beantrage die Einstellung der Angelegenheit aus verfahrensökonomischen Gründen. (Prinzip: Teile und herrsche!:D )

VG Martin
 
grundsätzlich hast du dich natürlich eines kapitalverbrechens schuldig gemacht.

fahrradfahren in der fussgängerzone?? wie kannst du nur. die fussgängerzone ist doch nur lieferverkehr, bussen, taxen und orientierungslosen rentnern vorbehalten.

die Grösse von so Verkehrsschildern ist bestimmt irgendwo in einer DIN norm geregelt. hast du ein foto vom besagten schild?

auf alle fälle würde ich an deiner stelle mal nichts zahlen.
 
Moin,
als Erstes kann ich Dir nur empfehlen, möglichst schnell ein paar Fotos von dieser Beschilderungssituation zu machen, da ich selber in einem anderen Fall erlebt habe, dass die "unpassenden" Schilder abmontiert wurden, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kam.
Wenn das "Fahrräder frei"-Schild am Anfang der Fußgängerzone im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schild "Fußgängerzone" hängt, dann müsste dies eigentlich für die gesamte Fußgängerzone gelten, es sei denn, dass dieses "Fahrräder frei"-Schild an anderer Stelle, durch eine andere Beschilderung aufgehoben wird.
Wenn sich das Einbahnstraßenschild an der folgenden Querstraße auf den Verlauf der Fußgängerzone bezieht und Du entgegengesetzt gefahren bist, dann wäre diese Beschilderung auf Grund der "Fahrräder frei"-Beschilderung zu Beginn der Fußgängerzone ausgemachter Blödsinn und ein Einspruch bzw. eine spätere Gerichtsverhändlung hätte Aussicht auf Erfolg.
Wenn sich das Einbahnstraßenschild auf die Querstraße bezieht und das geschriebene Schild "Fahrräder verboten" im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einbahnstraßenschild aufgehängt wurde, dann sind die Erfolgsaussichten noch etwas besser.
Wenn sich das "Fahrräder verboten"-Schild aber eindeutig der Fußgängerzone zurechnen lässt, dann kommt es darauf an, ob es ein normales Verkehrszeichen ist (rundes Schild mit schwarzem Radfahrer auf weißem Grund und rot umrandet) handelt (= schlechte Karten), oder ob es sich tatsächlich um ein normales Schild mit 2 cm hoher Schrift handelt (= gute Chancen, da kein amtlicher Charakter).
Du musst Dir also nochmal ganz genau anschauen, wie die Beschilderung tatsächlich ausschaut und wie es ein normal und geradeaus denkender Mitteleuropäer verstehen kann.

Wenn die ganze Sache nicht wirklich sicher ist, dann würde ich lieber das Verwarngeld zahlen, als das Risiko einzugehen, die zusätzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen. Es müsste jetzt erstmal das Verwarngeld kommen zu sammen mit einer Anhörung. Hier kannst Du zahlen oder Dein Einwände geltend machen. Im Falle einer Antwort wird dann entweder das Verfahren eingestellt oder es kommt zu einem Bußgeldbescheid. Dieser beinhaltet neben dem eigentlichen Verwarngeld auch noch die Gebühren und Auslagen (müssten wahrscheinlich so um die 10 - 15 Euro zusätzlich sein). Wenn Du hier nicht zahlst, dann musst Du frsitgemäß einen Einspruch einlegen, damit die Sache zum Gericht kommt. Machst Du an dieser Stelle gar nichts, dann wird der Bescheid rechtskräftig und wird später im Wege der Vollstreckung noch teurer.
Im Falle eines Einspruchs wird das Verfahren entweder eingestellt oder aber ans nächste Amtsgericht weitergeleitet, das hierüber (wahrscheinlich nur nach Aktenlage) entscheidet. Es macht also Sinn, sowohl im Rahmen der Anhörung als auch im Rahmen des Einspruchs die entsprechenden Fotos beizulegen. Ansonsten gilt immer noch der Spruch, dass wir "vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand sind". ;-)

Viel Erfolg
Dirk
 
danke erstmal fuer die tips.
zu den schildern: werd morgen wenns wieder hell ist mal ein paar fotos machen und hier reinstellen, damit ihr euch ein besseres bild ueber die schilder machen koennt.
 
Hi Base,

auf dem zweiten Foto "Kreuzung_Vinkestr" ist eindeutig das Vorschriftszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" zu sehen. Dies hebt jegliche Fahrberechtigung auf. Auch die für Radfahrer. Zudem ist auf dem Foto eine enge, stark frequentierte Fussgängerzone zu erkennen. Schon dies sollte bei allen Fahrzeugführern die Alarmglocken erklingen lassen.

Da Dich die Ordnungshüter zuerst nur auf dein Fehlverhalten hinwiesen, war Ihr Vorgehen sehr entgegenkommend. Die spätere Feststellung deiner Personalien lässt auf ein nicht angemesses Verhalten deinerseits schliessen.

Zahl die Ordnungsstrafe und sei das nächste Mal ein wenig freundlicher zur exekutiven Gewalt.

Bitte kläre mich auf, sollte ich hier falsch liegen.
 
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