Radfahren nach Führerscheinentzug?

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Hallo,

wird durch einen Führerscheinentzug auch perse das Radfahren untersagt?

Grüße & noch einen schönen Sonntag, Birke
 
Nun ja. Eigentlich dachte ich, die Sache sei klar.

Nur habe ich inzwischen einige Fälle gelesen, in denen auch das Radfahren untersagt wurde.
Kommt mir ja auch seltsam vor. ;)
 
Es ist aber Tatsache, dass das Gericht bzw. die Führerscheinstelle einem das Radfahren verbieten können. Auch wenn dafür kein Führerschein benötigt wird.

In sehr gravierenden Verstößen (z.B. bei fortgesetzten Alkohol-Fahrten mit dem Fahrrad) kann die Straßenverkehrsbehörde oder ein Gericht auch gemäß § 3 FeV das Führen von Fahrrädern ("Radfahren") im Straßenverkehr verbieten oder Auflagen erteilen (z.B. "nur noch auf dem Arbeitsweg").

So wie ich das verstehe, bezieht sich der Entzug des FS nicht automatisch auf das Rad, sondern wird nur verhängt, wenn ich mir danach etwas mit dem Rad zu Schulden kommen lasse.

Aber man weiß ja nie - Zudem lebe ich in Bayern. :D
 
Der Führerschein ist ja eine "Fahrerlaubnis" für die Klasse, die du gemacht hast. Also beim normalen Führerschein Fahrzeuge bis 3,5t, Roller und Mopeds. Das alles darfst du dann nicht mehr fahren, wenn du keine Fahrerlaubnis mehr hast. Radfahren gehört aber nicht zu dem Führerschein dazu.
 
So in etwa hatte ich es eigentlich auch verstanden.

Danke Dickerbert! :)

Wie verhält sich das dann mit Punkten die man beim Radln bekommen kann? Kann ich dann ansammeln so viel ich will?
Was passiert wenn ich immer wieder mal einen Punkt bekommen würde, und das Konto die 18 Punkte Marke irgendwann überschreitet?
Um meinen nicht vorhandenen Führerschein muss ich mir ja keine Gedanken machen.

Kopfkratz*
 
So in etwa hatte ich es eigentlich auch verstanden.

Danke Dickerbert! :)

Wie verhält sich das dann mit Punkten die man beim Radln bekommen kann? Kann ich dann ansammeln so viel ich will?
Was passiert wenn ich immer wieder mal einen Punkt bekommen würde, und das Konto die 18 Punkte Marke irgendwann überschreitet?
Um meinen nicht vorhandenen Führerschein muss ich mir ja keine Gedanken machen.

Kopfkratz*

das wird dir dann wohl irgendwann als böser wille ausgelegt und irgendwann zu geld oder freiheitsstrafen führe.
 
Uiui ...

Ich habe mich wohl etwas unverständlich ausgedrückt:

Ich meinte eigentlich, ob man als reiner Radfahrer ohne Führerschein auch ein Punktekonto hat, oder ob dies nur Autofahrer haben.

Ich frage übrigens nicht weil ich mich derart benehmen möchte.
Mich interessiert nur der Zusammenhang, da er bei Autofahrern klar geregelt scheint - Bei Radlern ohne FS anscheinend nicht.
Konnte mit Googel nichts dazu finden.

:)
 
Du kannst auch ohne Führerschein Punkte bekommen! Wenn du als Radfahrer über rot fährst bekommst du genauso 3 Punkte wie mit Führerschein.

Das kann zum Beispiel für einen Jugendlichen bedeuten, dass er den Führerschein erst später machen darf als mit 18 Jahren.
 
Du kannst auch ein Punktekonto haben ohne Führerschein, die Wahrscheinlichkeit Punkte zu bekommen ist natürlich nicht so hoch.
 
Ah! Danke.

Dann wird wohl ein Punktekonto spätestens dann eröffnet, wenn ich einen verpasst bekomme.
Sei es mit dem Auto oder mit dem Radl.

Gibt es dann auch Punkte-Abbaukurse für Radlrambos?
 
ja, was aber nur sinn macht, wenn du einen führerschein machen möchtest, was aber bei dir hoffentlich nicht der fall ist :rolleyes:
das einem die teilnahme am straßenverkehr mit einem führerscheinfreien fahrzeug untersagt wird, habe ich bisher noch nicht mitbekommen, was aber möglich ist "untersagung/verhinderung der fortführung mit strafe bedrohter handlungen".
eher wird das eintreten was magic pansen gesagt hat: erhöhung der bußgelder bis hin zu freiheitsentziehenden maßnahmen.

mfg
frank
 
Wenn - je nachdem aus welchem Grund Dir der Führerschein entzogen wurde - festgestellt wird, daß Du charakterlich nicht geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen, kann das auch bedeuten, daß Du mit dem Fahrrad nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren darfst.
Kommt aber nur in ganz gravierenden Fällen vor.

Gruß
 
@Ambientkatz:

Darf ich fragen wie Du darauf kommst, falls sich Deine Aussage auf mich bezieht?

Schon kurios, wie man wegen einer Verständnisfrage gleich mit Vorurteilen belegt wird, ohne dass es dafür einen Grund gibt.
 
Lies dir doch deine Postings mal durch. Punktekonto voll, kann ich mit dem Rad so weiter machen? So jemand gehört doch wirklich nicht auf öffentliche Straßen. Der ist eine Gefahr für sich und andere.
 
@Ambientkatz:

Ich habe keine Punkte und habe dies auch nie behauptet. :mad:

Ich habe mich lediglich gefragt ...

Ob Radfahrer ohne FS auch ein Punktekonto bekommen?
Falls ja, wann?
Kann dieses auch eine Grenze erreichen?
Können Radfahrer wie Autofahrer dann auch Punkte abbauen?

Einfach Beiträge richtig lesen. ;)
 
Ok, dann bitte ich dich um Entschuldigung ;) Deine Postings ließen das zwischen den Zeilen vermuten.

Verallgemeinern wir also - "solche Typen" sollte man von öffentlichen Straßen herunter prügeln... OK? :)
 
Nochmals zum Grundsatz: Wer sich im Straßenverkehr bewegt (egal mit was) muß nicht nur in der Lage sein, sein Gefährt zu beherrschen, sondern er muß auch charakterlich dazu geeignet sein.
Wem beispielsweise mehrfach wegen Alkoholkonsum der Führerschein entzogen wurde, dem kann es durchaus passieren, daß ihm die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit jeglichen Fahrzeugen untersagt wird.

Gruß
 
So habe ich das auch verstanden und finde das auch richtig so :)

Nur wie sich das mit den Punkten verhält, die man als Radler ohne FS bekommen kann, ist mir nicht so recht klar.
 
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