Radfahrverbot oder nicht?

bikegeissel

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Duisburg Südhang
Ich bin heute auf ein "interssantes" unscheinbares Schild gestoßen, das ich bis dato noch nie so wahrgenommen hatte. Dort steht neben der Anleinpflicht für Hunde, der Bitte, dort nicht zu lärmen oder Abfall auf den Wegen oder im Gelände zu entsorgen auch "das Radfahren ist zu unterlassen" (wörtlich: unterlassen!).

Bei den Wegen handelt es sich um geschotterte sehr breite Wege in einem kleinen bewaldeten Park hier in Duisburg.

Lese ich hier ein klares Verbot, das Fahrrad dort als Fortbewegungsmittel zu benutzen? Irgendwie werde ich aus der Formulierung nicht richtig schlau. Je länger ich darüber sinniere, hört sich das nach einem frommen Wunsch der Stadtverwaltung (schaue ich nochmal nach, wer das Schild aufgestellt hat) und nicht nach einem echten Verbot an.

Irgendjemand hier, der mich aufklären könnte?
 
Vor langer langer Zeit in der Fahrschule hat mir mein F-Lehrer mal beigebracht das Schilder nicht nicht offiziell vom Bundesamt für Verkehr freigegeben wurden oder auch (ist ja auch letztens in der Diskusion gewesen) alter inzwischen erneuerte Schilder nicht zu beachten sind.

Denke wenn da einer schriftlich was hinschreiben läßt (die Schilder kannst ja überall machen lassen) kommt es darauf an ob der Weg öffentlich ist wenn ja SCHEIß DRAUF, wenn privat, wird wohl einer was gegen das radfahren auf seinem Grundstück haben dann mußt Dich dran halten
 
Ich bin heute auf ein "interssantes" unscheinbares Schild gestoßen, das ich bis dato noch nie so wahrgenommen hatte. Dort steht neben der Anleinpflicht für Hunde, der Bitte, dort nicht zu lärmen oder Abfall auf den Wegen oder im Gelände zu entsorgen auch "das Radfahren ist zu unterlassen" (wörtlich: unterlassen!).

Bei den Wegen handelt es sich um geschotterte sehr breite Wege in einem kleinen bewaldeten Park hier in Duisburg.

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Irgendjemand hier, der mich aufklären könnte?

Schick mir doch mal per Mail genaue Angaben zur Lage und vielleicht kannst Du ja auch mal ein paar Fotos machen. Handelt es sich bei dem "kleinen bewaldeten Park" evtl. um eine Park- oder Grünanlage?
 
Schick mir doch mal per Mail genaue Angaben zur Lage und vielleicht kannst Du ja auch mal ein paar Fotos machen. Handelt es sich bei dem "kleinen bewaldeten Park" evtl. um eine Park- oder Grünanlage?

Ich komme wohl um ein Foto nicht herum ;) Mache ich heute Abend auf dem "Rückweg".
Meine Wahrnehmung ist: städtischer Park - oder auch für ortskundige "Kaiserberg" (Oberhalb des botanischen Gartens).
 
OK, Fotos

Die Einfahrt zu besagtem Weg - man beachte: KEIN Schild (außer Naturschutzgebiet)
4742800675_33b106278c.jpg

http://www.flickr.com/photos/bikegeissel/4742800675/sizes/o/in/photostream/

200m weiter ein weiterer Zugang zu GENAU diesem Weg:
4743437686_34d8ee9e93.jpg

http://www.flickr.com/photos/bikegeissel/4743437686/sizes/o/in/photostream/

Nochmal 200m weiter steht an der letzten Zufahrt des Weges besagtes Schild, über das wir hier reden:
4743437640_4614761500.jpg

http://www.flickr.com/photos/bikegeissel/4743437640/sizes/o/in/photostream/

Meiner Wahrnehmung nach ist der "Kaiserberg" teil des Duisburger Stadtwaldes und demnach als "Wald" zu werten und mit entsprechendem Betretungsrecht.

An anderen Stellen des Kaiserbergs finde ich lediglich gelegentlich die Schilder des Forstamtes, die mich in meiner Meinung bestätigen...

Vielleicht liege ich auch falsch?!
 
Nochmal 200m weiter steht an der letzten Zufahrt des Weges besagtes Schild, über das wir hier reden:
4743437640_4614761500.jpg

http://www.flickr.com/photos/bikegeissel/4743437640/sizes/o/in/photostream/

Kann es evtl. sein, dass sich das Schild gar nicht auf den Weg, sondern auf die daran angrenzenden "Grünflächen" bezieht? Ein Naturschutzgebiet ist dort jedenfalls nicht für das Gebiet zwischen Zoo, Mülheimer Straße, Botanischem Garten und Autobahnkreuz eingezeichnet; eine Naturschutzgebietsverordnung als Rechtsgrundlage scheidet somit aus. Ansonsten könnte man höchstens noch recherchieren, ob es in DU eine Grünflächensatzung gibt, die für den Kaiserberg gilt und dort allgemein oder auf bestimmten Wegen das Radfahren untersagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann es evtl. sein, dass sich das Schild gar nicht auf den Weg, sondern auf die daran angrenzenden "Grünflächen" bezieht? Ein Naturschutzgebiet ist dort jedenfalls nicht für das Gebiet zwischen Zoo, Mülheimer Straße, Botanischem Garten und Autobahnkreuz eingezeichnet; eine Naturschutzgebietsverordnung als Rechtsgrundlage scheidet somit aus. Ansonsten könnte man höchstens noch recherchieren, ob es in DU eine Grünflächensatzung gibt, die für den Kaiserberg gilt und dort allgemein oder auf bestimmten Wegen das Radfahren untersagt.

Das Schild direkt am Eingang zum Weg, genau wie das andere Schild auch (nur halt 200m weiter am gleichen Weg).

Das Schild der städtischen Forstverwaltung steht auch an anderen Stellen des Kaiserbergs. Das "Grünflächenschild" habe ich sonst nirgendwo gefunden. Das scheint also nur für einen Zugang zu gelten ;)
 
Übrigens lt. Amt für Umwelt und Grün wird der Kaiserberg als "Park" gehandelt. Die Fläche wurde 1882 der forstlichen Nutzung entzogen.

Warum dann das Forstamt dort Schilder aufstellen kann/darf, macht mir die Sache immer rätselhafter.
Ich glaube, ich werde mal das Amt für Umwelt und Grün anrufen und mich erkundigen...
 
Das Schild bezieht sich doch eindeutig auf eine Wiese - kein Fußballspielen, auf den Wegen bleiben etc.

Darüber hinaus empfinde ich das Schild als Bitte, nicht als Verbot; quasi wie ein STOP Schild :D.
 
Also bitte machen, lieber Thread-Eröffner, mal sehen, was kommt.

Dann frag' doch einfach mal den Oberstadtdirektor, ob sich die Aufforderung "Unterlasst das Radfahren" auf die Grünfläche oder die Wege bezieht und, falls es sich auf die Wege bezieht, auf welche Rechtsgrundlage er diese Aufforderung stützt.
 
in der zeit, in der der threadersteller recherchert hätte ich schon geschätze 100 trainingseinheiten durchgezogen. vergiß die schilder.
 
in der zeit, in der der threadersteller recherchert hätte ich schon geschätze 100 trainingseinheiten durchgezogen. vergiß die schilder.

*gähn* :D

So, inzwischen hatte ich ein nettes Telefonat mit jemandem vom "Amt für Umwelt und Grün" in Duisburg. Der gute Mann hat sich offensichtlich sehr gefreut, dass sich ein Bürger mit Fragen an ihn wendet. :)

Die Lage ist ganz einfach:
Der "Kaiserberg" ist in seinen Unterlagen eindeutig als Wald ausgewiesen und demnach gilt hier ohne Einschränkung das Bundesforst- und Landeswaldgesetz in seiner jeweiligen gültigen Fassung.

Das Schild "öffentliche Grünfläche" ist veraltet und gelten nicht. Das Schild der Forstverwaltung gilt. Bundes-/Landeswaldgesetz wird nie durch Grünflächensatzung außer Kraft gesetzt, hat er in etwa formuliert.

Die Betretungsrechtslage ist also aus seiner Sicht eindeutig geklärt.

Er hat mich allerdings (ohne, dass ich ihn explizit auf meine Betätigung als MTBler hingewiesen hätte) darauf aufmerksam gemacht, dass das befahren des Kaiserbergs außerhalb der "befestigten Wege" natürlich untersagt ist.

Zudem hat der Kaiserberg zwei Asphaltstücke, auf denen man als Fahrradfahrer aus Rücksicht auf seine Gesundheit nicht (abwärts-)fahren sollte. Dort stehen entsprechende Verbotsschilder.

Das sind zum einen die Todesbahn
und die Verlängerung der Straße "Am Freischütz".

Also alles klar. Beim nächsten Zusammentreffen mit einem vorlauten Mitbürger habe ich jetzt die richtigen Informationen zur Hand. :daumen:
 
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