bikegeissel
Heimathafen
Ich bin heute auf ein "interssantes" unscheinbares Schild gestoßen, das ich bis dato noch nie so wahrgenommen hatte. Dort steht neben der Anleinpflicht für Hunde, der Bitte, dort nicht zu lärmen oder Abfall auf den Wegen oder im Gelände zu entsorgen auch "das Radfahren ist zu unterlassen" (wörtlich: unterlassen!).
Bei den Wegen handelt es sich um geschotterte sehr breite Wege in einem kleinen bewaldeten Park hier in Duisburg.
Lese ich hier ein klares Verbot, das Fahrrad dort als Fortbewegungsmittel zu benutzen? Irgendwie werde ich aus der Formulierung nicht richtig schlau. Je länger ich darüber sinniere, hört sich das nach einem frommen Wunsch der Stadtverwaltung (schaue ich nochmal nach, wer das Schild aufgestellt hat) und nicht nach einem echten Verbot an.
Irgendjemand hier, der mich aufklären könnte?
Bei den Wegen handelt es sich um geschotterte sehr breite Wege in einem kleinen bewaldeten Park hier in Duisburg.
Lese ich hier ein klares Verbot, das Fahrrad dort als Fortbewegungsmittel zu benutzen? Irgendwie werde ich aus der Formulierung nicht richtig schlau. Je länger ich darüber sinniere, hört sich das nach einem frommen Wunsch der Stadtverwaltung (schaue ich nochmal nach, wer das Schild aufgestellt hat) und nicht nach einem echten Verbot an.
Irgendjemand hier, der mich aufklären könnte?